Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
417
7
Verhandlung
Drucksache:
650/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin:
25.09.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Herr Holch (ASS)
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 31 -Kaltental-
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.09.2018, nicht öffentlich, Nr. 407
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 30.08.2018, GRDrs 850/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am … folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 31 - Kaltental - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Süd wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet als Sanierungsgebiet
Stuttgart 31 -Kaltental-
förmlich festgelegt.
Das Gebiet erstreckt sich entlang der Böblinger Straße und wird im Wesentlichen abgegrenzt:
Im Norden auf der Höhe der Einmündung des Elsentals und der Christian-Belser-Straße; weiterhin gehört im Norden noch zur Abgrenzung die Böblinger Straße bis zur Stadtbahnhaltestelle „Heslach Vogelrain“ und der Vogelrainstraße inklusive der Gebäude der beiden westlich der Böblinger Straße gelegenen Polizeisiedlungen.
Im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 752, 732, 68/1, 69/1, 70/1, 71 und 74 sowie die östlich entlang der Burgstraße, Ruggerstraße und Engelboldstraße liegenden Grundstücke.
Im Süden durch das Ende des im Zusammenhang bebauten Ortsteils bis zur Gabelung von Kaltentaler Abfahrt und Böblinger Straße.
Im Westen durch die östliche und nördliche Grenze des Friedhofs, südliche Grenze der Hochfirststraße, die westlich entlang der Schliffkopf- und Fuchswaldstraße liegenden Grundstücke sowie die westliche und nördliche Grenze der Flurstücke 761/18, 373/43.
Ein weiterer Bestandteil der westlichen Abgrenzung ist das Flurstück 541/1, Sandäckerwald mit dem sanierungsbedürftigen Bolz- und Spielplatz.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom
25. Juli 2018. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Durchführungsfrist
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren und somit bis 31. Dezember 2033 durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.
§ 3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.
§ 4
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Herr
Holch
(ASS) teilt mit, zum ersten Mal werde man mit einem Sozialplan bei einer Sanierungsfestlegung separat in die Gremien gehen. Das Thema Soziale Härte habe sich im Rahmen von Stadterneuerung und -aufwertung in den letzten Jahren zugespitzt. Bisher war bei der Bearbeitung Standard, die Vorgaben des Baugesetzbuches zum Sozialplan einzuhalten, jedoch nicht mit der Intensität wie dies in Kaltental nun ausprobiert werden soll. Dort werde erstmals gebietsscharf ein eigener Sozialplan entwickelt. Dies soll künftig bei Gebieten immer erfolgen, sodass schon im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen geprüft wird, ob es in dem Gebiet besondere Bereiche gibt, die einen besonderen Schutz brauchen. In Kaltental ließen sich größere Ensembles nicht ausmachen. Man gehe außerdem künftig aktiv auf die Bewohner zu, wenn irgendwo ein Objekt in den Fokus der Sanierung gerät. Darüber hinaus stelle man die Mitarbeiter der Sozialplanung, die mit der Umsetzung betraut sind, in der Öffentlichkeitsarbeit vor und beabsichtige, eine aktive Vorkaufsstrategie zu fahren, um im Gebiet selber Ausweichimmobilien zu schaffen für sanierungsbedingte Umzüge. Der Sozialplan für Kaltental soll noch in diesem Jahr in die Gremien kommen.
StR
Körner
(SPD) lobt das vorgesehene Verfahren ausdrücklich, welches gleichzeitig dringlich und wichtig sei, um die städtebauliche Erneuerung zu vollziehen, ohne dass die angestammten Mieter und Mieterinnen verdrängt werden. Er bittet darum, im Zusammenhang mit der Vorlage zur Städtebauförderung ab 2019 - Ausblick - dieses Verfahren in einem Beschluss festzuhalten. Seine Fraktion begrüße außerdem sehr die aktive Vorkaufsstrategie. Grundsätzlich sollte jede Art von Vorkaufsrechten genutzt werden, sowohl um Ausweichmöglichkeiten für bestehende Mietverhältnisse zu schaffen, aber auch um die Stadtteilzentren zu stärken. Er legt Wert darauf, dass handfestere Aussagen zum Mieterschutz in den Sozialplänen getroffen werden. Daher bittet er darum zu prüfen, ob parallel zur Sanierungssatzung auch eine Erhaltungssatzung über solche Gebiete gelegt werden kann. Dazu müsste die Erhaltungssatzung so formuliert sein, "dass man sagt, okay zu einer Modernisierung wie in der Städtebauförderung vorgesehen ist, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aber zumindest genehmigungsbedürftig ist". Diese Anregung bittet er mitzunehmen. BM
Pätzold
sagt eine entsprechende Prüfung zu.
StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) fragt, ob die Personalressourcen der Fachverwaltung hierfür ausreichend sind. Im gestrigen SGA habe BM Wölfle die schlechter werdenden Sozialdaten im Hallschlag als Indiz dafür gewertet, dass trotz Sanierung keine Verdrängung stattgefunden hat. Er bittet um eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Sozialamt und Stadtplanungsamt speziell mit den aktuellen Daten des Sozialdatenatlas, und dabei die verschiedenen Daten, Untersuchungen und Analysen aus dem Sozialplan zu berücksichtigen - einschließlich Lärmkartierung usw. BM
Pätzold
sagt zu, auch diese Anregung mitzunehmen und im Rahmen der Vorlage zur Städtebauförderung ab 2019 - Ausblick darauf einzugehen.
Abschließend stellt er fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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