Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
395
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VerhandlungDrucksache:
618/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 16.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Hauptradroute 22
Einrichtung von Radfahrstreifen und Straßensanierung in der Stresemannstraße in Stuttgart-Nord
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Vergabe von Ingenieurleistungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 04.07.2019, GRDrs 618/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Einrichtung von Radfahrstreifen entlang der Stresemannstraße in Stuttgart-Nord im Abschnitt zwischen Oskar-Schlemmer-Straße und Maybachstraße nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 2 bis 4) und des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 5. Juni 2019 (Anlage 1) mit Gesamtkosten in Höhe von 3.704.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen von 204.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3.500.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 204.000 EUR) werden wie folgt gedeckt: 3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 204.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 - Aufwendungen für interne Leistungen auf die v. g. Projekte umgesetzt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 3.500.000 EUR sämtliche erforderliche Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.

5. Das Ingenieurbüro Dr. Heinrich GmbH, Heerstraße 109, 71332 Waiblingen, wird mit der Objektplanung (Lph. 6 bis 9) und der örtlichen Bauüberwachung lt. Begründung beauftragt. Für die Leistungen wird ein Gesamthonorar in Höhe von 215.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt.

6. Für die gemäß Ziffer 5 beim Projekt 7.662931 - Radwege im Haushaltsjahr 2020 benötigten Mittel von 65.000 EUR wird die im Haushaltsplan 2019 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) äußert sich kritisch, bezugnehmend auf die in der Vorlage dargestellten Planungen. Der Stadtrat vertritt die Meinung, dass der künftige Radfahrstreifen nicht zwischen fahrenden und parkenden Fahrzeugen verlaufen sollte, sondern auf einer sichereren Fläche neben dem Fußgängerverkehr. Er erklärt weiter, dass ähnliche Planungen wie hier bereits für erhebliche Kritik im Stuttgarter Radforum und bei Radverkehrsverbänden gesorgt hätten, da aufgrund der Nähe zum Autoverkehr, und in Anbetracht der hohen Geschwindigkeiten, Konfliktsituationen mit dem Kfz-Verkehr befürchtet würden. Dies sorge für eine erhöhte Stressbelastung bei den Radfahrern und stelle insbesondere jüngere, noch nicht so erfahrene, sowie ältere Fahrradfahrer vor Herausforderungen.

Vor dem Hintergrund dieser Kritik und mit Verweis auf den Zielbeschluss des Gemeinderats zur Fahrradstadt und die Initiative Radentscheid, plädiert StR Ozasek darfür, die vorliegenden Planungen noch einmal zu überarbeiten, um für Fahrradfahrer eine sicherere Wegeführung zu ermöglichen.

Im Verlauf der Aussprache wird die Vorlage im Gegensatz zu StR Ozasek von StR Peterhoff (90/GRÜNE), StRin Kletzin (SPD) und StR Dr. Schertlen (SchUB) begrüßt. Von StRin Kletzin wird dabei auf mögliche Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern hingewiesen, falls der Radfahrstreifen neben dem Gehweg angeordnet werden sollte. StR Peterhoff regt an, über die Kritik des Radforums allgemein einmal in einer Sitzung des UA Mobilität zu diskutieren. Dies wird von BM Pätzold für die nächste Sitzung des Unterausschusses mit dem Schwerpunk Radverkehr zugesagt.

Im Folgenden verteidigt auch BM Pätzold die vorliegenden Planungen und spricht von einer guten und sicheren Radwegeführung an der Stelle. Er verweist hierbei auf die ausreichende Größe des Radfahrstreifens mit 1,85 Metern. Zudem sei zwischen dem Radfahrstreifen und den parkenden Fahrzeugen ein Abstand von 50 cm vorgesehen, um weitere Gefahren zu verhindern. Die Planungen würden den geltenden Richtlinien für die Konzeptionierung von Radwegen entsprechen und seien auch durch den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) begrüßt worden.

Eine räumliche Trennung zwischen Fußgängern und Radfahrern und die Anordnung des Radfahrstreifens neben dem Autoverkehr mache ferner auch deshalb Sinn, so der Bürgermeister weiter, da es zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern in letzter Zeit ebenfalls vermehrt zu Konfliktsituationen käme. Dies liege auch daran, dass die Geschwindigkeiten im Radverkehr auch durch die Pedelecs immer weiter zunehmen würden. Vor diesem Hintergrund sei es plausibel, die beiden schnelleren Verkehrsarten nebeneinander anzuordnen.

Die Vorlage wird im Weiteren auch durch StR Conz (FPD) und StR Zeeb (FW) begrüßt.

StR Ozasek erneuert daraufhin seine Kritik und warnt erneut vor möglichen Gefahren für Radfahrer durch den fließenden Verkehr, Ein- und Ausparkvorgänge sowie in zweiter Reihe parkende Fahrzeuge. Deshalb, so der Stadtrat, könnte man an dieser Stelle auch über die Erprobung einer "Protected Bike Lane" nachdenken. Anschließend kündigt StR Ozasek an, sich bei der Abstimmung der Vorlage zu enthalten, da die Planungen seiner Ansicht nach nicht dem Qualitätsstandard für Hauptradrouten im Sinne der Mehrheit der Radinitiativen und der Initiatoren des Radentscheids entsprechen würden.


Danach stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt dem Beschlussantrag bei 1 Enthaltung einmütig zu.

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