Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 172/2021
Stuttgart,
07/08/2021


Personalgewinnungs- und -erhaltungsmaßnahmen im Jugendamt - Sachstand und weiterer Bedarf



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich19.07.2021

Bericht:


Personalgewinnungs- bzw. Personalerhaltungsmaßnahmen als Vorschläge zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023

Seit dem Jahr 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Um diesen Rechtsanspruch auch umsetzen zu können, braucht es nicht nur genügend Betreuungsplätze, sondern auch ausreichend gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Der Personalbedarf in den Tageseinrichtungen für Kinder ist ungebrochen hoch. So sind durchschnittlich 250 Stellen beim städtischen Träger unbesetzt.

In Zeiten des Personalmangels müssen alle Anstrengungen unternommen werden, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen führen und die Attraktivität der Tätigkeit im Vergleich zu anderen Branchen erhöhen. Zur Deckung des Personalbedarfs sind neue innovative Maßnahmen und die Fortführung der bewährten Mittel erforderlich. Mit den nachfolgend dargestellten trägerübergreifenden Themen kommen wir dem Ziel eines bedarfsgerechten Ausbaus einen Schritt näher, auch im Hinblick auf den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Schulkindbereich.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb zur Intensivierung der Personalgewinnung bzw. Verbesserung der Personalerhaltung folgende neun Maßnahmen zum Haushaltsplan 2022/2023 vor:

1. Dauerhafte Bereitstellung der mit Gemeinderatsdrucksache 1143/2017 und 216/2020 von 2018/2019 bis 2021/2022 jährlich bereitgestellten 20 Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung beim städtischen Träger. Insgesamt ständen damit dauerhaft 270 PiA-Plätze zur Verfügung.

2. Ermächtigung der Verwaltung des Jugendamts (städtischer Träger) aufbauend auf der Gemeinderatsdrucksache 200/2020 und 216/2021 ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 für die kommenden zwei Jahrgänge 20 Auszubildendenplätze im Rahmen der praxisintegrierten Kinderpflegeausbildung/ sozialpädagogischen Assistenz anzubieten. Die Auszubildenden erhielten analog der Praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in vermögenswirksame Leistungen und eine Jahressonderzahlung.

3. Die Förderung der Personalausgaben der freien Träger von Stuttgarter Kindertageseinrichtungen für PiA-Stellen (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) gemäß den geltenden Fördergrundsätzen, unter Anrechnung von 20 % auf den Stellenschlüssel ab dem zweiten Ausbildungsjahr, erfolgt (aufbauend auf GRDrs 216/2021) für die Ausbildungsjahrgänge, welche 2022/2023 und 2023/2024 beginnen.

4. Anstellung der PiA-Absolventen*innen in Erfahrungsstufe 2.

5. Gewährung eines Stipendiums für Fachschüler*innen in der klassischen Erzieher*innenausbildung (inklusive Schaffung von 2,0 Stellen).

6. Umwidmung von Praktikantenstellen in DHBW-Stellen aufgrund Änderungen im Ausbildungsablauf.

7. Erhöhung der Ermächtigung zur Beschäftigung von 20 VZK auf 50 VZK als „Überbrückungsstellen“ außerhalb des Stellenplanes z.B. zur Weiterbeschäftigung von Auszubildenden.

8. Aufstockung der Personalzimmerkapazitäten um 16 Zimmer.

9. Dauerhafte Etablierung des Projekts zur Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes (Förderprogramm IQ) ab 1.1.2023 beim Jugendamt Stuttgart (Schaffung von 2,3 Stellen).

Die vorgenannten Vorschläge werden im Folgenden detailliert erläutert.

Zu Vorschlag 1. Verstetigung Ausbau Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zum/zur Erzieher*in wurde 2012 eingeführt. Mit dieser neuen Ausbildungsform konnten neue Zielgruppen, wie Abiturient*innen, Studienabbrecher*innen, männliche Bewerber und Quereinsteiger*innen gewonnen werden. Steigende Bewerberzahlen sowie eine hohe Übernahmequote nach der Ausbildung, die derzeit bei ca. 80% liegt, sind ein Beleg dafür, dass die neue Ausbildungsform ein Erfolgsmodell ist. Der städtische Träger kann dazu über die Gemeinderatsdrucksachen 49/2012, 50/2013, 638/2016 und 91/2017 dauerhaft 210 PiA-Ausbildungsplätze verteilt auf drei Ausbildungsjahre bereitstellen. Mit GRDrs 1143/2017 und GRDrs 216/2021 wurde die Schaffung von 60 weiteren PiA-Ausbildungsplätzen verteilt auf drei Jahrgänge befristet bis 2021/2022 beschlossen. Diese zusätzlichen Plätze sollen unter Anrechnung von 25% auf Vollzeitstellen dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit kann der städtische Träger insgesamt 270 Plätze anbieten.


Kostenschätzung für den städtischen Träger:
2022
2023
2024
2025 ff.
20 Ausbildungsplätze jährlich (60 Plätze nach 3 Jahren)
133.000 €
500.000 €
891.000 €
1.148.000 €
25%-Anrechnung auf Stellenschlüssel (Blockierung von 15 Stellen nach 3 Jahren)
- 90.000 €
- 361.000 €
- 632.000 €
- 813.000 €
Ungedeckter Aufwand
43.000 €
139.000 €
258.000 €
335.000 €


Zu Vorschlag 2. Weiterführung des Schulversuchs beim städtischen Träger - PiA-Stellen praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz
Gerade Kinderpfleger*innenstellen sind in Zeiten des Fachkräftemangels besonders schwer zu besetzen. Das Jugendamt Stuttgart hat daher mit Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 erstmals in enger Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Fachschule im Rahmen eines Schulversuches eine durchgängig vergütete praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung als neues Modell angeboten. Mit dem neuen Angebot soll zusätzlich zur klassischen Kinderpflegeausbildung ein weiterer Ausbildungsweg zur pädagogischen Fachkraft angeboten werden, um zum einen zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig neue Zielgruppen für die Kinderpflegeausbildung zu gewinnen. So richtet sich die neue Ausbildungsform insbesondere an Personen mit Hauptschulabschluss und Quereinsteiger*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Das neue Ausbildungsmodell wird seit dem Schuljahr 2020/2021 bereits an zwei Schulen im Land mit je einer Klasse erprobt – an der Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart sowie der Edith-Stein-Schule Freiburg. Weitere Berufsfachschulen haben bereits angekündigt, die neue Schulform zum Ausbildungsstart 2021/2022 ebenfalls anzubieten.

Die Hedwig-Dohm-Schule schätzt die Ausbildung als sehr vielversprechend ein und möchte den Ausbildungsgang auch für die kommenden Jahre anbieten. Gleiches gilt für das Jugendamt Stuttgart als Träger. Der im Rahmen der GRDrs 200/2020 beschlossene Einstieg des Jugendamtes Stuttgart als Träger mit 15 Ausbildungsplätzen zeigt, dass diese neue Ausbildungsform bereits im ersten Ausbildungsjahrgang sehr guten Bewerbungszulauf hatte und damit an den Erfolg der praxisintegrierten Erzieher*innenausbildung anknüpfen kann. Mit GRDrs 216/2021 können 20 Ausbildungsplätze für den Ausbildungsstart 2021 besetzt werden. Damit sich die Ausbildung etablieren kann, braucht es die Planungssicherheit für die Ausbildungsjahrgänge mit Beginn 2022 und 2023. Deshalb sollen für den Ausbildungsstart 2022 und 2023 jeweils 20 weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Orientiert am Eckpunktpapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist im ersten Jahr der Ausbildung eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel nicht möglich. Im zweiten und dritten Jahr der Ausbildung können die Schüler*innen mit maximal 0,2 Stellenanteilen angerechnet werden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat angekündigt, aus Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes Zuwendungen für Träger bereitzustellen, die in diesem Ausbildungsgang Plätze anbieten. Die Zuschusshöhe läge bei 1.300 Euro pro Monat und auszubildender Person für das erste Ausbildungsjahr und bei 1.450 Euro für das zweite Ausbildungsjahr ab dem Ausbildungsjahrgang 2021/2022 mit Förderzeitraum 09/2021 bis 02/2023. Zusätzlich kann der Personalaufwand für die Ausbildungsplätze innerhalb des Personalhaushalts des Jugendamtes für Kindertageseinrichtungen, durch Blockierung nichtbesetzter Stellen, durch Anrechnung von 20 % auf Vollzeitstellen ausgeglichen werden. Aktuell steht hier eine ausreichend hohe Anzahl an unbesetzten Stellen zur Verfügung.

Kostenschätzung für den städtischen Träger:
Aufwand
2022
2023
2024
2025
2026
20 Ausbildungsplätze jährlich (40 Plätze nach 2 Jahren)
116.000 €
469.000 €
730.000 €
625.000 €
248.000 €
20%-Anrechnung auf Stellenschlüssel im 2. und 3. Ausbildungsjahr (Blockierung von 8 Stellen nach 3 Jahren)
0 €
72.000 €
289.000 €
361.000 €
145.000 €
Ungedeckter Aufwand
116.000 €
397.000 €
441.000 €
264.000 €
104.000 €


Zu Vorschlag 3. Förderung freier Träger - PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz)
Orientiert am Eckpunktpapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist im ersten Jahr der Ausbildung als PiA (praxisintegrierte Kinderpflege-ausbildung / sozialpädagogische Assistenz) eine Anrechnung auf den Stellenschlüssel aufgrund der Zugangsvoraussetzungen nicht möglich. Im zweiten und dritten Jahr der Ausbildung können die Schüler*innen mit maximal 0,2 Stellenanteilen als "Fachkraft in Ausbildung" auf den Stellenschlüssel angerechnet werden.

Der Aufwand der PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / sozialpädagogische Assistenz) wird analog den PiA (Erzieher*innen) gemäß den geltenden Quoten gefördert. Der neue Ausbildungsgang der PiA (praxisintegrierte Kinderpflegeausbildung / so-zialpädagogische Assistenz) wird hingegen ab dem zweiten Ausbildungsjahr mit 20 % auf den Stellenschlüssel angerechnet.

Für die freien Träger wird der Aufwand pro Ausbildungsplatz des städtischen Trägers zuzüglich der Anleitungspauschale für die praxisintegrierte Ausbildung in Höhe von 150 EUR im Monat pro PiA, entsprechend GRDrs 216/2021, zugrunde gelegt. Mögliche Landesmittel sind von den Trägern abzurufen.

Kostenschätzung für die freien Träger:

Aufwand
2022
2023
2024
2025
2026
40 PiA-Plätze (Kinderpfleger*innen) je Ausbildungsbeginn 2022/2023 und 2023/2024
231.200 €
938.700 €
1.460.700 €
1.249.400 €
496.200 €
Anrechnung 20 % Fachkraftstellen ab dem 2. Ausbildungsjahr
--
158.100 €
632.500 €
790.700 €
316.300 €
Ungedeckter Aufwand
231.200 €
780.600 €
828.200 €
458.700 €
179.900 €
davon maximal förderfähig *
219.700 €
741.600 €
786.800 €
435.800 €
171.000 €
Anleitungspauschale
24.000 €
96.000 €
144.000 €
120.000 €
48.000 €
Mehrbedarf Förderung gesamt
243.700 €
837.600 €
930.800 €
555.800 €
219.000 €
* Die Förderung erfolgt anhand der einschlägigen Förderquote der jeweils geltenden Fördergrundsätze. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen wird von der maximalen Förderquote in Höhe von derzeit 95 % des Aufwands ausgegangen.


Zu Vorschlag 4. Übernahme der PiA-Auszubildenden in Stufe 2
Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist ein unverzichtbarer Baustein der Personalgewinnung. Die hohe Übernahmequote ist ein Beleg dafür, dass diese Ausbildungsform eine enorme Bindung an den Ausbildungsträger hat. Trotz dieser positiven Wirkung gibt es Absolventen*innen, die sich gegen eine Einstellung bei der Stadt Stuttgart aussprechen und ins Umland abwandern, da sie in Stuttgart entsprechend der Empfehlung des Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV) lediglich in Erfahrungsstufe 1 eingestellt werden. Erzieher*innen, die die herkömmliche Ausbildung absolvieren, erhalten bereits nach dem Anerkennungsjahr die Stufe 2. Bei Kommunen im Umland wie z.B. Esslingen, Reutlingen, Böblingen, Filderstadt oder Ludwigsburg werden die PiA-Absolventen*innen entgegen der Auffassung des KAV bereits in Stufe 2 eingestellt. Um diesem Nachteil entgegenzuwirken, sollen die PiA-Absolventen*innen auch bei der Stadt Stuttgart übertariflich baldmöglichst, spätestens jedoch bei Einstellungen ab dem Jahr 2022 ebenfalls in Stufe 2 eingestellt werden.

Mit einer sofortigen Zuordnung zur Stufe 2 würde auch ein Anspruch auf die Zulage Tarif+ entstehen, die für Fachkräfte mit mindestens der Erfahrungsstufe 2 vorgesehen ist. Die nachfolgende Tabelle stellt die zusätzlichen Aufwendungen dar, die durch eine sofortige Einstufung der PIA-Absolventen in Stufe 2 entstehen würden:

Kostenschätzung für den städtischen Träger:
2022
2023
Einstellungen
80*
90*
Mehraufwand Stufe 2
212.000 €
239.000 €
Mehraufwand TarifPlus
102.000 €
115.000 €
Aufwand
314.000 €
354.000 €
Verrechnung mit offenen Praktikantengeldern. (siehe unten)
- 216.000 €
- 216.000 €
SUMME
98.000 €
138.000 €

*Die Einstellungszahlen basieren auf folgenden Annahmen:
Vorschlag zur Gegenfinanzierung PiA-Stufe 2
StellenbezeichnungAnzahl
(vorh.)
Finanzieller GegenwertAnzahl
(Umw.)
Finanzieller Gegenwert
Vorpraktikant*innen für den Beruf des/der Erzieher*in
60
400€/Mon.
=
288.000 €
45
216.000 €

Die Zuordnung zur Stufe 2 nach Einstellung von PiA-Auszubildenden ist auch von Seiten der freien Träger ein immer wiederkehrendes Anliegen, um qualifiziertes Personal am Standort zu sichern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ausgehend von 80 Einstellungen 2022 und 90 Einstellungen im Jahr 2023 beim städtischen Träger wird bei den freien Trägern von 240 bzw. 270 Einstellungen ausgegangen. Das entspricht dem durchschnittlichen Verhältnis der Anzahl der Ausbildungsverhältnisse der praxisintegrierten Ausbildung (Erzieher*in) zwischen städtischem und freien Trägern.

Freie Träger - Kostenschätzung:
2022
2023
Einstellungen
240
270
Mehraufwand Stufe 2
636.000 €
717.000 €
Mehraufwand TarifPlus
306.000 €
345.000 €
Ungedeckter Aufwand
942.000 €
1.062.000 €
davon max. förderfähig *
894.900 €
1.008.900 €
* Die Förderung erfolgt anhand der einschlägigen Förderquote der jeweils geltenden Fördergrundsätze. Zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen wird von der maximalen Förderquote in Höhe von derzeit 95 % des Aufwands ausgegangen.


Zu Vorschlag 5. Gewährung eines Stipendiums für Fachschüler*innen in der klassischen Erzieher*innenausbildung

Wie die Bewerbungs- und Einstellungszahlen der vergangenen Jahre eindeutig belegen, zieht der positive Trend in der praxisintegrierten Ausbildung als Kehrseite einen negativen Trend bei der Nachfrage nach der klassischen Erzieher*innenausbildung nach sich.

Ein Grund dafür liegt sicherlich in der dreijährigen, monatlichen Vergütung, die die praxisintegrierte Ausbildung im Vergleich zur klassischen bietet. Für den klassischen Ausbildungsweg erschwerend kommt hinzu, dass in den meisten Bundesländern beim Besuch der privaten Fachschulen für Sozialpädagogik zusätzlich ein Schulgeld fällig wird. In Baden-Württemberg befinden sich ca. 66 % der Fachschüler*innen in einer kostenpflichtigen Erzieher*innen-Ausbildung.

Anerkennungspraktikant*innen (Absolvent*innen der Fachschulen) genießen in der Praxis nach wie vor ein hohes Ansehen, da sie aufgrund ihrer zweijährigen, vollschulischen Ausbildung bereits über ein breites theoretisches Fachwissen verfügen und so über das Anerkennungsjahr hinweg schon weitreichend mit Aufgaben betraut werden können.

Trotz einer Vielzahl an regionalen und überregionalen Werbemaßnahmen und einer erhöhten Präsenz an Fachschulen und Messen zur Anwerbung pädagogischer Fachkräfte, die eine klassische Erzieher*innen-Ausbildung absolvieren, sind die Bewerbungszahlen für ein Anerkennungspraktikum in den letzten Jahren gesunken. Waren es im Jahre 2014 noch 88 pädagogische Fachkräfte, die ein Anerkennungsjahr beim städtischen Träger begonnen haben, sind es 2020 nur noch 50.

Am Beispiel der vergüteten PiA-Ausbildung zeigt sich, dass der finanzielle Anreiz die Bewerbungszahlen insgesamt steigen lässt. Signifikant ist auch, dass sich in der monetär attraktiven PiA-Ausbildung die Männerquote auf derzeit 17 % erhöhen ließ. Dadurch, dass die PiA-Ausbildung vergütet wird und die Auszubildenden der klassischen Ausbildung diese selbst finanzieren müssen, stehen die beiden Ausbildungswege zum*zur Erzieher*in in ihrer Attraktivität für Bewerber*innen nicht mehr gleichrangig nebeneinander. Auf dem Bewerbermarkt wird die PiA-Ausbildung deutlich stärker nachgefragt und nicht jeder/jede Bewerber*in kommt auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zum Zug.

Die Verbindung der klassischen Erzieher*innen-Ausbildung mit monetären Anreizen könnte dazu führen, dass diese in ihrer Attraktivität wieder aufgewertet wird und sich in Summe mehr junge Menschen auf den Weg zur pädagogischen Fachkraft machen.

Im Folgenden wird eine Maßnahme aufgezeigt, mit der ein Ausgleich zwischen den beiden Ausbildungswegen geschaffen und die Ungerechtigkeit abgemildert werden könnte, um die Anzahl der Bewerber*innen für ein Anerkennungspraktikum zu steigern.

5.1 Stipendium für Fachschüler*innen der klassischen Erzieher*innenausbildung
Für ausgewählte Fachschülern*innen und potentielle Bewerber*innen, die sich auf den Weg zur pädagogischen Fachkraft machen, können Stipendien in Höhe von je 400 € monatlich zur Finanzierung der laufenden Kosten des Unterhalts vergeben werden. Das Stipendium kann zu jeder Zeit, ob im ersten Jahr (Unterkurs) oder im zweiten Jahr (Oberkurs) der Fachschulausbildung, zugeteilt werden. Die monatliche Förderhöhe beträgt 400 €.
Die Auszubildenden bewerben sich um die Förderung im Rahmen des Stipendiums und binden sich im Gegenzug für Praktika, das Anerkennungsjahr und eine dem Förderungszeitraum entsprechende Dauer als Fachkraft bei einem der Stuttgarter Träger. Ein Auszubildender, welcher über die gesamte Laufzeit der klassischen Fachschulausbildung im Rahmen des Stipendiums gefördert wird, verpflichtet sich demnach, auch zwei Jahre nach abgeschlossenem Anerkennungsjahr als Fachkraft bei einem Stuttgarter Träger zu arbeiten. Die maximale Dauer der Bindung beträgt folglich fünf Jahre (zwei Jahre gefördert an der Fachschule, ein Anerkennungsjahr und zwei Jahre als Fachkraft). Für die Dauer des Stipendiums wird eine Vereinbarung vorgesehen, die auch eine Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, sowohl für den Fall eines Ausbildungsabbruchs als auch einer vorzeitigen Beendigung der zweijährigen Beschäftigung bei einem Stuttgarter Träger. Damit soll ein Verbleib der geförderten Fachschüler in Stuttgarter Einrichtungen, egal ob städtischer oder freie Träger, gesichert werden.

5.2 Personalaufwand
Aufgrund eines vereinfachten Vergabeverfahrens wird sich der Personalaufwand im Rahmen halten. Dabei soll bei der Vergabe der Stipendien die Abschlussnote der Fachhochschulreife bzw. des Berufskollegs berücksichtigt werden. Für die Bewilligungen, Auszahlungen und Rückforderungen werden aber dennoch zusätzlich personelle Ressourcen benötigt. Die Abwicklung wird für den städtischen und die freien Träger gemeinsam beim Jugendamt erfolgen. Bei der Stellenbemessung wird bei einem Arbeitsanfall von 450 Neufällen pro Jahr und der zusätzlichen Abwicklung von Bestandsfällen von einem Personalaufwand von 2,0 Stellen ausgegangen, sobald sich das Stipendium etabliert hat. Im ersten Jahr, in dem von zunächst ca. 300 Fällen ausgegangen wird, ist das Marketing für das Stipendium, die Etablierung der Prozesse und trägerübergreifende Abstimmung im Fokus.


Kostenschätzung für den städtischen und die freien Träger:
2022
2023
Stipendien für Fachschüler/innen
1.440.000 €
2.160.000 €
Personalaufwand (1,0 Stelle in A 11)
97.000 €
97.000 €
Personalaufwand (1,0 Stelle in A 9 m. D.)
82.000 €
82.000 €
Summe
1.619.000 €
2.339.000 €










Die aufgeführte Kostenschätzung beruht auf folgenden Annahmen:
- Grundlage für die Kostenschätzung eines Stipendienplatzes sind 4.800 € (400€*12 Monate).
- In einem Jahr können bis zu 300 Fachschüler/innen bezogen auf alle Träger einen Antrag stellen. Nachdem die theoretische Ausbildung – ohne Berufskolleg – zwei Jahre dauert, können max. 600 Fachschüler/innen gleichzeitig gefördert werden. Eine mögliche Steuerpflicht (Arbeitgeberanteile) wurde bei der Berechnung noch nicht berücksichtigt.
- Im ersten Jahr werden noch nicht alle Fachschüler/innen einen Antrag stellen und circa 50% der 600 grundsätzlich förderfähigen Fachschüler*innen, also ca. 300 Bewerber*innen einen Zuschlag für das Stipendium erhalten.
- Ab dem zweiten Jahr werden voraussichtlich 75 % der 600 Fachschüler*innen (also ca. 450 Bewerber*innen) das Stipendium bekommen.


Zu Vorschlag 6. Umwidmung von Praktikantenstellen in DHBW-Stellen
Der massive Ausbau der Kinderbetreuung aller Träger in Stuttgart und Umgebung wirkt sich negativ auf die Bewerbungszahlen aus. Trotz aller Werbemaßnahmen sinken die Einstellungen ausgebildeter pädagogischer Fachkräfte, die sich von extern bewerben.

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich im Bereich Pädagogik für ein duales Studium, um neben den theoretischen Grundlagen auch praktische Erfahrungen zu erhalten. Für den pädagogischen Bereich gehen jährlich rund 200 Bewerbungen für die bereits vorhandenen 7 DHBW-Plätze im Jugendamt ein. Ein Ausbau der Ausbildungsplätze garantiert einen Zuwachs an ausgebildeten Fachkräften. In Summe solle 15 zusätzliche DHBW-Ausbildungsplätze geschaffen werden. Der Einsatz während des Studiums und nach erfolgreichem Abschluss des Studiums als ausgebildeten Fachkräfte soll dann in folgenden Bereichen stattfinden:
Die Kosten eines DHBW-Studienplatzes werden dabei unter Berücksichtigung des Gehalts, der AG-Anteile und der Jahressonderzahlung auf jährlich 17.000 € beziffert.

Zur Gegenfinanzierung wird vorgeschlagen, offene Praktikantenstellen zur Verrechnung einzubringen. Wegen Änderungen des Ausbildungsverlaufs geht der Andrang und dadurch auch die Verwendung der Stellen für Vorpraktikant*innen für einen sozialpädagogischen Beruf immer weiter zurück. Im Moment werden die Stellen ausschließlich für Vorpraktikant*innen in der Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher*in verwendet. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass maximal 18 der 60 Praktikantenstellen benötigt werden.


Kostenschätzung für den städtischen Träger:
Jährliche Kosten für 15 DHBW-Plätze
15 Studienplätze
197.000 €
Jahressonderzahlung
15.000 €
AG-Anteile
44.000 €
SUMME
256.000 €

Vorschlag zur Gegenfinanzierung der DHBW-Stellen:
StellenbezeichnungAnzahl
(vorh.)
Finanzieller GegenwertAnzahl
(Umw.)
Finanzieller Gegenwert
In DHBW-Plätzen
Vorpraktikant*innen für einen sozialpädagogischen Beruf
60
400€/Mon.
=
288.000 €
42
202.000 €
11,9
Jahrespraktikant*innen
60
1.826,21€/Mon.
=
1.700.000 €
2
57.000 €
3,3
SUMME
259.000 €
15,2


Zu Vorschlag 7. Erweiterung um 30 „Überbrückungsstellen“
Mit GRDrs 407/1999 wurde bewilligt, dass das Jugendamt 20 Erzieher*innen außerhalb des Stellenplans zu Beginn des „Kindergartenjahres“ befristet beschäftigen darf. Diese flexiblen Ermächtigungen bieten große Spielräume, um auf individuelle Bewerberwünsche eingehen zu können und das Abwandern zu anderen Trägern zu vermeiden. Die 20 beantragten Ermächtigungen zur flexiblen Überbrückung außerhalb des Stellenplanes wurden allerdings seit dem Jahre 1999 nicht weiter erhöht. Gleichzeitig ist jedoch das Jugendamt um ca. 2.000 Mitarbeitende gewachsen, die Anzahl der Ausbildungsplätze wurde in hohem Maße ausgebaut und Auslandsanwerbung etabliert. Gleichzeitig steigt der Trend zu sehr individuellen Bewerberwünschen bezogen auf den Standort und Rahmenbedingung stetig an. Folglich werden mehr dieser „Überbrückungsstellen“ benötigt, um bestmöglich auf die aktuellen Rahmenbedingungen des Fachkräftemangels eingehen zu können und mit Weitblick gutes Personal zu binden.

Hauptzielgruppen zur Verwendung der zusätzlichen Ermächtigungen sind zum einen Auszubildende (PiA und Anerkennungspraktikanten*innen), denen im Sinne der Mitarbeiterbindung gegen Ende der Ausbildung bereits frühzeitig ein unbefristeter Arbeitsvertrag zugesichert werden soll. Auch dann, wenn für die anschließende Weiterbeschäftigung noch keine konkrete Einrichtung gefunden ist. Außerdem soll auch eine Beschäftigung in der Wunscheinrichtung möglich sein, wenn in dieser zum aktuellen Zeitpunkt keine offene Stelle frei ist, dies jedoch z.B. über einen Renteneintritt in Aussicht steht. Zum anderen werden die Ermächtigungen zur Überbrückung benötigt, um ausländische Fachkräfte während des Anpassungslehrganges einzustellen, bis diese das geforderte Sprachniveau erreichen.

Die im Rahmen der GRDrs 407/1999 genehmigten 20 Ermächtigungen sind nicht mehr ausreichend, um alle Überbrückungsbedarfe abdecken zu können. Daher wird die Schaffung von 30 zusätzlichen Ermächtigungen und somit insgesamt 50 Ermächtigungen außerhalb des Stellenplans beantragt, welche zur allgemeinen Überbrückung im gesamten Kalenderjahr verwendet werden sollen.

Die Schaffung dieser 30 Ermächtigungen in der Entgeltgruppe S 8a ist derzeit nicht mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Derzeit hat das Jugendamt genügend offene Ermächtigungen im Bereich Kita, sodass Stand jetzt effektiv keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Stellen über die offenen Stellen „refinanziert“ sind. Sollte diese Gegenfinanzierung nicht mehr gegeben sein, werden die Stellen nicht mehr genutzt – ein entsprechender Vermerk „KW wenn keine Gegenfinanzierung über offene Stellen möglich ist“ wird den Ermächtigungen beigegeben.

Auf den betreffenden Stellenplanantrag Nr. 260 des Jugendamts zum Doppelhaushalt 2022/23 wird verwiesen.


Zu Vorschlag 8. Erweiterung um 16 Personalzimmer
Zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte und bei der Einstellung von Mitarbeiter*innen aus anderen Bundesländern, ist das Vorhalten von Personalzimmern zwingend erforderlich. Die Kapazitäten konnten in den letzten Jahren deutlich ausgebaut werden, so dass aktuell 104 Zimmer im gesamten Stadtgebiet vorgehalten werden können. Es sollen weitere 16 Zimmer geschaffen werden, um den angeworbenen pädagogischen Fachkräften zunächst für die Dauer von einem Jahr einen geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Die Fachverwaltung ist bemüht, die Ausstattung der Personalzimmer aus dem Amtsbudget zu bestreiten.

Kostenschätzung für den städtischen Träger:
Einmalige Ausstattungskosten 2022 von 64.000 €


Zu Vorschlag 9. Fortführung des Projektes mit dem IQ-Netzwerk beim städtischen Träger
Mit GRDrs 136/2020 wurde der Teilnahme am vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekt IQ-Netzwerk ab Mai 2020 zustimmt. Da das Bundesprojekt im Dezember 2022 ausläuft, soll eine Fortsetzung des Projekts über eine feste Etablierung im Jugendamt Stuttgart gesichert werden.

Zielgruppe des Projektes sind Erzieher*innen, die in Baden-Württemberg leben, ihren Abschluss im Ausland erworben haben und noch keine staatliche Anerkennung ihres Abschlusses haben. Damit der Abschluss anerkannt wird, muss ein mehrmonatiger Anpassungslehrgang absolviert werden. Dabei wird eine fachlich-sprachliche und pädagogische Nachqualifizierung vorgenommen. Durch die gezielte Ansprache, Gewinnung und enge Begleitung bereits in Deutschland lebender Migranten*innen kann eine neue Zielgruppe erschlossen werden, die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ansonsten keine Einstiegsmöglichkeit hätte.

Der aktuelle Projektverlauf gestaltet sich durchweg positiv und die Bewerberresonanz ist groß. Mit insgesamt 19 Teilnehmenden und 12 Nationalitäten (u.a. Japan, Syrien und Kroatien) ist die erste Teilnehmer*innengruppe im September 2020 erfolgreich in die Tätigkeit in den Einrichtungen mit begleitendem Unterricht an der Hedwig-Dohm-Schule gestartet. Die zweite Anwerbephase für den Beginn ab September 2021 ist bereits in vollem Gange.

Auf den Stellenplanantrag Nr. 60 zum Doppelhaushalt 2022/23 mit insgesamt 2,3 Stellen, davon 0,8 Stellen in BesGr. A 12, 0,5 Stellen in Entgeltgruppe 7, sowie 1,0 Stellen in Entgeltgruppe S 12 wird verwiesen.


Nachrichtlich

Folgende bereits beschlossene und finanzierte Maßnahmen sollen beibehalten werden:

Fortführung der Gewinnung pädagogischer Fachkräfte aus dem europäischen Ausland
Die Anwerbung ausländische Fachkräfte aus Rumänien, Italien, Spanien und für 2021 geplant aus Griechenland ist seit 2013 fester Baustein der Personalgewinnung im pädagogischen Bereich. Für den städtischen Träger wurden insgesamt bereits 153 Fachkräfte mit Erfolg angeworben. Die Quote der Rückkehrer*innen ist dabei niedriger als die Regelfluktuationsquote. Kooperationsverträge mit Hochschulen im Ausland sichern zusätzlich nachhaltig einen Zuwachs an ausgebildeten Fachkräften, die in Stuttgarter Tageseinrichtungen arbeiten wollen. Ein begleitender Deutschkurs während des Studiums und ein Praxissemester in Deutschland garantieren den Spracherwerb.

Die im Rahmen der GRDrs 489/2018 beschlossenen 100.000 € Budget für Auslandsgewinnung z.B. für die Ausschreibung, Anwerbung und Finanzierung von Sprachkursen werden weiterhin und dauerhaft benötigt und sind im Planentwurf bereits enthalten.

Die Mittel für die freien Träger wurden ebenfalls mit GRDrs 489/2018 beschlossen und sind für die Folgejahre bereits im Planentwurf enthalten.

Veranschlagte Mittel für den städtischen Träger:
Jährliche Maßnahmenkosten/Ausschreibungen von 100.000 €

Veranschlagte Mittel für die Förderung der freien Träger: 250.000 EUR


Erhaltung der Arbeitsmarktzulage Tarif +
Angesichts des enormen Fachkräftemangels ist es wichtig, die bereits attraktiven städtischen Konditionen für pädagogische Fachkräfte zu erhalten. Dazu zählt die Arbeitsmarktzulage Tarif+, die über den DHH 2022/2023 hinaus bis 2024 bereits gesichert ist.




Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Ziff. 1 Verstetigung PiA Erzieher*in
43
139
258
335
335
Ziff. 2 Zwei weitere Jg. PiA Kinderpflege Städt. Träger
116
397
441
264
104
Ziff. 3 Zwei weitere Jg. PiA Kinderpflege freie Träger
244
838
931
556
219
Ziff. 4 PiA Stufe 2 städtischer Träger
98
138
138
138
138
Ziff. 4 PiA Stufe 2 freie Träger
895
1.009
1.009
1.009
1.009
Ziff. 5 Stipendium AP
1.619
2.339
2.339
2.339
2.339
Finanzbedarf
3.015
4.860
5.116
4.641
4.144

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereit gestellte Mittel
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Auslandsanwerbung/42510
100
100
100
100
100
Personalmarketing/42510
295
295
295
295
295
Auslandsanwerbung freie Träger/43100
250
250
250
250
250

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
SB Ausbildung AP-Stipendium, EG 10/A 11
1,0
SB Ausbildung AP-Stipendium, EG 8/A 9
1,0
SB IQ-Projektleitung EG 11/A12
0,8
SB IQ-Projektmitarbeiter*in EG 7
0,5
SB IQ-Projekt Integrationsbegleitung S 12
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
179
361
361
361
361
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
179
361
361
361
361


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB hat mit folgendem Hinweis Kenntnis genommen:
"Mit Blick auf die finanzwirtschaftlichen Entwicklungen und Ungewissheiten sieht WFB die Einführung von Stipendien im Gesamtkontext der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben als eher niedrig zu priorisieren an und hält diese auch nicht für dauerhaft finanzierbar."

Referat AKR hat mit folgenden Hinweisen Kenntnis genommen:
"Für den in der Ziffer 5 dargestellten Personalbedarf von 2,0 Stellen (1,0 Stelle in A 11 und 1,0 Stelle in A 9 m.D.) zur Bearbeitung der Stipendien wurde im Stellenplanverfahren 2022/2023 kein Stellenplanantrag gestellt. Mit Blick darauf, dass die Personalausstattung u.a. auch im betroffenen Bereich "Personalgewinnung und - marketing" im Rahmen der "Bemessung Personalsachbearbeitung" zu jedem Doppelhaushalt überprüft und nachjustiert wird, zuletzt erst zum Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 5,95 Stellen in diesem Bereich geschaffen wurden und sich der "Personalaufwand im Rahmen halten wird" - sollte die Personalausstattung auch für diese Aufgabe auskömmlich sein.

Der unter Ziffer 9 dargestellte Personalbedarf von 2,3 Stellen (1,0 Stelle S 12, 0,8 Stelle A 12, 0,5 Stelle EG 7) fällt nicht unter die Kriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung und wurde seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

Ganz grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass bei einer weiteren Erhöhung der Ausbildungs- und Studienganzahlen (PiA, DHBW, etc.) künftig auch das gesamtstädtische Ausbildungsbudget angepasst werden muss, da verschiedene Veranstaltungen und Maßnahmen zentral für alle Auszubildenden und Studierenden bereitgestellt werden. Die aktuell vorgeschlagene Erhöhung kann noch mit dem laufenden Budget abgedeckt werden."

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


<Anlagen>

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