2. | Die Stadt hält die letzte Preiserhöhung von 9,3 % für zu hoch. Dem hat sich die Landeskartellbehörde mit einer Preissenkungsverfügung vom 05.09.2014 für die Zeit ab 2007 angeschlossen. Die EnBW geht beim OLG Stuttgart gegen die Verfügung vor.5 Die Entscheidung des BGH in Sachen Calw wird Grundlage für die Entscheidung in Stuttgart sein.6 Es ist zu befürchten, dass der juristische Weg eine unendliche Geschichte wird.
Weiter vertritt die EnBW die Auffassung, die Wasserversorgung in Stuttgart sei sehr kostenintensiv. Dies Auffassung teilen wir nicht: Die Zweckverbände Bodensee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW) übergeben das Wasser an hoch gelegenen Punkten (z.B. Rohrer Höhe), was zu einem Pumpstrom-Überschuss führt.7 Das Stadtgebiet ist in 64 Druckzonen mit insgesamt 44 Hochbehältern eingeteilt, in denen der Wasserdruck beherrschbar bleibt.8
Die Wasserverluste im Netz werfen hinsichtlich des Werts des Netzes vielmehr die Frage nach dessen Qualität auf: im Verhältnis zur Abgabemenge (37,2 Mio. m³ pro Jahr) und zur Netzlänge (1.370 km Verteilerleitungen und ca. 1.000 km Hausanschlussleitungen) und im Vergleich zu den Wasserversorgungen im Lande ist dagegen ein Wasserverlust von 10 % eher ein überdurchschnittlich hoher Wert.
Nach § 44 WG Baden-Württemberg vom 01.01.2014 ist die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Um diese Pflichtaufgabe umfassend erfüllen zu können, ist der Zugang zu Informationen über den Zustand des Wasserversorgungsnetzes erforderlich.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf unseren Antrag 232/2014: „Gutachterliche Bewertung der Stuttgarter Trinkwasserversorgung“.
Wir beantragen deshalb:
Der OB wird aufgefordert, über das Land und die zuständigen Landesbehörden sicherzustellen, dass die Stadt ihre Pflichtaufgabe Wasserversorgung erfüllen kann, indem ihr alle erforderlichen Unterlagen für eine wirksame Kontrolle des derzeitigen Versorgers herausgegeben werden.
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