Antrag vom 07/16/2018
Nr. 218/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Aktualisierung des städtischen Energieerlasses

Mit dem Energieerlass aus dem Jahr 2005 hatte sich die Stadt Stuttgart für die damalige Zeit ambitionierte Ziele für die energetische Qualität von neu zu errichtenden Gebäuden gesteckt. Die städtischen Anforderungen waren deutlich weitergehender als die der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) des Bundes. Selbst die Anforderungen der im Zuge einer großen Novellierung 2013 verschärften aktuell geltenden EnEV konnten noch gehalten werden.
Mittlerweile sind die Herausforderungen aber gewachsen. Im Pariser Klimaabkommen haben sich 195 Länder auf einen globalen Aktionsplan verständigt, mit dem die Erderwärmung unter 2 Grad begrenzt werden soll. In der Folge hat sich auch Deutschland ehrgeizigere Klimaschutzziele auferlegt.
Wir meinen, daraus resultiert auch eine Verpflichtung für Stuttgart. Im Konzept „Urbanisierung der Energiewende“, das der Gemeinderat beschlossen hat, findet sich die Vision einer klimaneutralen Landeshauptstadt bis zum Jahr 2050. Dieses Ziel erachten wir für unumgänglich, deswegen soll die Stadt als Vorbild selbst mit ihren eigenen Liegenschaften vorangehen.
Standen früher Mehrkosten einer höheren Energieeffizienz entgegen, rechnet heute die Fraunhofer-Gesellschaft vor, dass sich energieeffizientere Wohngebäude durch die besseren Fördermöglichkeiten schneller amortisieren, sich somit also Geld sparen lässt:
"Bei Mehrfamilienhäusern liegen aufgrund der aktuellen KfW-Förderung (bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit) größtenteils sogar negative Kapitalrückflusszeiten vor. Durch vergleichsweise höhere Fördersummen für energieeffizientere Gebäude amortisiert sich die höhere Unterschreitung der EnEV 2016 (-35 %) dort schneller."
Wir begrüßen die Aktualisierung des städtischen Energieerlasses, würden hierzu aber gerne vier Anpassungen prüfen lassen. Hierzu bitten wir die Verwaltung, im Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst über die ökologische Wirkung und die Mehraufwände bzw. Einsparungen unter Berücksichtigung der Förderprogramme für folgende Anpassungen zu berichten, der Beschluss des Energieerlasses erfolgt dann nach der Berichterstattung.


Wir beantragen:

1. Der Beschlusspunkt 2 für städtische Neubauten wird wie folgt geändert:

2. Der beschlossene Kompromiss mit dem Bündnis für Wohnen (KfW 55-Standard) bleibt unangetastet (auch für die SWSG), wird allerdings ebenfalls um den Zubau erneuerbarer Energien ergänzt. Der Punkt 4 entspricht also in den Zielen dem ursprünglichen Punkt 2, ergänzt um den Zubau erneuerbarer Energien:

3. Wie die Verwaltung mitteilt, ist gemäß der EU-Gebäuderichtlinie ab dem 1. Januar 2021 der Niedrigst-Energiestandard für alle Neubauten verpflichtend. Für öffentliche Neubauten gilt dieser bereits ab 1. Januar 2019. An einer neuen Energieeinsparverordnung wird bereits gearbeitet. Im Hinblick auf die Fortschreibung der EnEV im Jahr 2019 bereitet die Verwaltung daher eine Beschlussvorlage vor, die die Umsetzung von Plusenergiegebäuden bei städtischen Neubauten vorsieht.

4. Bei städtischen Bauvorhaben ist wie bisher zu prüfen, ob diese Teil einer Quartierslösung im Energiebereich sein können, die mit den Stadtwerken umgesetzt werden können. Die Prüfung und die Entscheidung dazu ist in den Vorprojektbeschlüssen und Projektbeschlüssen darzustellen.


Björn Peterhoff Silvia Fischer Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemeinderatsfraktion Gemeinderatsfraktion Gemeinderatsfraktion


Hans Pfeifer Martin Körner Susanne Kletzin
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
SPD-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion


Christoph Ozasek Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsgemeinschaft Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SÖS-LINKE-Plus Fraktionsgemeinschaft Fraktionsgemeinschaft
SÖS-LINKE-Plus SÖS-LINKE-Plus


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