Antrag
vom
07/16/2018
Nr.
218/2018
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff
Aktualisierung des städtischen Energieerlasses
Mit dem Energieerlass aus dem Jahr 2005 hatte sich die Stadt Stuttgart für die damalige Zeit ambitionierte Ziele für die energetische Qualität von neu zu errichtenden Gebäuden gesteckt. Die städtischen Anforderungen waren deutlich weitergehender als die der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) des Bundes. Selbst die Anforderungen der im Zuge einer großen Novellierung 2013 verschärften aktuell geltenden EnEV konnten noch gehalten werden.
Mittlerweile sind die Herausforderungen aber gewachsen. Im Pariser Klimaabkommen haben sich 195 Länder auf einen globalen Aktionsplan verständigt, mit dem die Erderwärmung unter 2 Grad begrenzt werden soll. In der Folge hat sich auch Deutschland ehrgeizigere Klimaschutzziele auferlegt.
Wir meinen, daraus resultiert auch eine Verpflichtung für Stuttgart. Im Konzept „Urbanisierung der Energiewende“, das der Gemeinderat beschlossen hat, findet sich die Vision einer klimaneutralen Landeshauptstadt bis zum Jahr 2050. Dieses Ziel erachten wir für unumgänglich, deswegen soll die Stadt als Vorbild selbst mit ihren eigenen Liegenschaften vorangehen.
Standen früher Mehrkosten einer höheren Energieeffizienz entgegen, rechnet heute die Fraunhofer-Gesellschaft vor, dass sich energieeffizientere Wohngebäude durch die besseren Fördermöglichkeiten schneller amortisieren, sich somit also Geld sparen lässt:
"Bei Mehrfamilienhäusern liegen aufgrund der aktuellen KfW-Förderung (bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit) größtenteils sogar negative Kapitalrückflusszeiten vor. Durch vergleichsweise höhere Fördersummen für energieeffizientere Gebäude amortisiert sich die höhere Unterschreitung der EnEV 2016 (-35 %) dort schneller."
Wir begrüßen die Aktualisierung des städtischen Energieerlasses, würden hierzu aber gerne vier Anpassungen prüfen lassen. Hierzu bitten wir die Verwaltung, im Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst über die ökologische Wirkung und die Mehraufwände bzw. Einsparungen unter Berücksichtigung der Förderprogramme für folgende Anpassungen zu berichten, der Beschluss des Energieerlasses erfolgt dann nach der Berichterstattung.
Wir beantragen:
1. Der Beschlusspunkt 2 für
städtische Neubauten
wird wie folgt geändert:
Bei städtischen Neubauten
und Neubauten der städtischen Eigenbetriebe (Ausnahme SWSG, siehe Punkt 2)
werden die Anforderungen an den energetischen Standard in Wohngebäuden auf
KfW Effizienzhaus 40
und in den übrigen Gebäuden (Nichtwohngebäude) auf eine
35 %-ige Unterschreitung
der Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2014 mit den seit 1. Januar 2016 geltenden Anforderungen) festgelegt.
Bei allen
Neubauten wird die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit Speichern vorgesehen, sofern dies wirtschaftlich darstellbar ist.
Bezogen auf den baulichen Wärmeschutz (thermische Hülle) sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung um 30 % zu unterschreiten. Für An- und Erweiterungsbauten ohne eigene Heizzentrale gelten mindestens die Anforderungen des baulichen Wärmeschutzes mit einer Unterschreitung der EnEV von 30 %. Diese energetischen Standards gelten, sofern nicht Rechtsvorschriften oder andere wesentliche Ziele der Stadtverwaltung entgegenstehen.
2. Der beschlossene Kompromiss mit dem Bündnis für Wohnen (KfW 55-Standard) bleibt unangetastet (auch für die SWSG), wird allerdings ebenfalls um den Zubau erneuerbarer Energien ergänzt. Der Punkt 4 entspricht also in den Zielen dem ursprünglichen Punkt 2, ergänzt um den Zubau erneuerbarer Energien:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Verkauf von städtischen Grundstücken und beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen bzw. vergleichbaren Verträgen mit dem Ziel zu verhandeln, die Anforderungen im Vertrag wie folgt zu verankern:
Die Anforderungen an den energetischen Standard in Wohngebäuden werden auf KfW Effizienzhaus 55 und in den übrigen Gebäuden (Nichtwohngebäude) auf eine 20 %-ige Unterschreitung der Energieeinsparverordnung „2016“ (EnEV 2014 mit den seit 1. Januar 2016 geltenden Anforderungen) festgelegt.
Bei allen Neubauten wird die Nutzung von Solarenergie in Verbindung mit Speichern vorgesehen, sofern dies auch wirtschaftlich darstellbar ist
.
Bezogen auf den baulichen Wärmeschutz (thermische Hülle) sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung um 30 % zu unterschreiten. Für An- und Erweiterungsbauten ohne eigene Heizzentrale gelten mindestens die Anforderungen des baulichen Wärmeschutzes mit einer Unterschreitung der EnEV von 30 %. Diese energetischen Standards gelten, sofern nicht Rechtsvorschriften oder andere wesentliche Ziele der Stadtverwaltung entgegenstehen.
3. Wie die Verwaltung mitteilt, ist gemäß der EU-Gebäuderichtlinie ab dem 1. Januar 2021 der Niedrigst-Energiestandard für alle Neubauten verpflichtend. Für öffentliche Neubauten gilt dieser bereits ab 1. Januar 2019. An einer neuen Energieeinsparverordnung wird bereits gearbeitet. Im Hinblick auf die Fortschreibung der EnEV im Jahr 2019 bereitet die Verwaltung daher eine Beschlussvorlage vor, die die Umsetzung von Plusenergiegebäuden bei städtischen Neubauten vorsieht.
4. Bei städtischen Bauvorhaben ist wie bisher zu prüfen, ob diese Teil einer Quartierslösung im Energiebereich sein können, die mit den Stadtwerken umgesetzt werden können. Die Prüfung und die Entscheidung dazu ist in den Vorprojektbeschlüssen und Projektbeschlüssen darzustellen.
Björn Peterhoff Silvia Fischer Andreas Winter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemeinderatsfraktion Gemeinderatsfraktion Gemeinderatsfraktion
Hans Pfeifer Martin Körner Susanne Kletzin
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
SPD-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion
Christoph Ozasek Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsgemeinschaft Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SÖS-LINKE-Plus Fraktionsgemeinschaft Fraktionsgemeinschaft
SÖS-LINKE-Plus SÖS-LINKE-Plus
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