Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
441/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2013
Planetarium Stuttgart -
Verschiedene notwendige Maßnahmen
Beantwortung / Stellungnahme
Auf Wunsch des Gemeinderats hat die Kulturverwaltung gemeinsam mit dem Amt für
Liegenschaften und Wohnen und dem Hochbauamt eine Zusammenstellung der Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen und finanziellen Situation des Planetariums für die 2. Lesung erstellt.
1. Zwingende bauliche Erneuerungsmaßnahmen
- Komplette Aufarbeitung und Restaurierung der Bestuhlung 410.000 €
- Bauliche Begleitmaßnahmen im Zuge Erneuerung der Bestuhlung
Dies beinhaltet: Rückbau und neuer Aufbau des Fußbodens
(Estrich, Fußboden, Belag, neue Fußbodenheizung,
Induktionsschleife, Anstrich Wände) 355.000 €
- Erneuerung der Kühl- und Lüftungsanlage, Errichtung von
Frischluftansaugtürmen, Erneuerung der Brandschutzklappen
in den Bestandslüftungsleitungen des Kuppelsaals
785.000 €
Summe der zwingenden baulichen Erneuerungsmaßnahmen: 1.550.000 €
Davon bereits finanziert (Grüne Liste) sind:
- 820.000 €
Noch zu finanzierende zwingende bauliche Erneuerungsmaßnahmen: 730.000 €
In der Grünen Liste sind bislang 550.000 Euro für die Erneuerung Bestuhlung sowie 270.000 Euro für die baulichen Begleitmaßnahmen dieser Maßnahme enthalten.
Die Erneuerung der Kühl- und Lüftungsanlage im Jahr 2014 ist ebenfalls zwingend,
weil das derzeitige Kältemittel R22 nur noch bis 31.12.14 verwendet werden darf.
2. Weitere Maßnahmen im Planetarium
- Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung 150.000 €
- Erneuerung der Sanitärverrohrung und –gegenstände 250.000 €
- Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung und Beleuchtungsanlage
200.000 €
Summe der weiteren baulich notwendigen Maßnahmen: 600.000 €
Des Weiteren ist die vorhandene Niederspannungsverteilung völlig veraltet und entspricht nicht mehr den sicherheits- und brandschutztechnischen Voraussetzungen einer Versammlungsstätte. Das gleiche gilt für den Punkt Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung und Beleuchtungsanlage. Um die notwendige Schließzeit des Planetariums von 6 Monaten während der Baumaßnahmen optimal zu nutzen, sollte die anstehende notwendige Sanierung der WC`s in dieser Zeit mit ausgeführt werden. Bei einer WC-Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt könnte dies zu einer erneuten Schließung des Planetariums führen, da während der Erneuerung der WC-Anlagen incl. der Sanitärverrohrung die Anlagen für den Publikumsverkehr nicht zur Verfügung stehen würden.
Alle Kostenangaben beinhalten die Baunebenkosten und gelten nur, wenn die Maßnahmen alle zeitgleich umgesetzt werden. Das Hochbauamt rechnet für diese Maßnahmen mit einer Bauzeit von insgesamt 6 Monaten zzgl. ca. 1 Monat für die Montage und Einrichtung des Video-Fulldome-Systems. Während dieses Zeitraums muss das Planetarium komplett geschlossen werden.
Die Veränderungen hinsichtlich der Kosten für die baulich notwendigen Maßnahmen sind in der beiliegenden Tabelle zusammengefasst. Die Maßnahmen selbst sind in GRDrs 131/2013 und 441/2013 ausführlich erläutert.
Aus dem Bauunterhalt des Amts für Liegenschaften und Wohnen wurden bereits die Erneuerung der Schließanlage, der Ersatz des älteren der beiden Laser und die Überarbeitung der hydraulischen Hubanlage finanziert.
Noch offen sind
die Betonsanierung der Fertigteile der Pyramide (40.000 €), die Erneuerung der Dachanschlüsse der Pyramide (20.000 €), Erneuerung der Blitzschutz- und Erdungsanlage (76.000 €) und der Einbau Einbruchmeldeanlage (45.000 €).
3. Ergänzende Anmerkungen
Bestuhlung:
Durch die Auflagen des Denkmalschutzes (Aufarbeitung der vorhandenen Sitze anstelle Neubeschaffung) reduzierten sich die veranschlagten Kosten von ursprünglich 550.000 € um 140.000 € auf 410.000 €. Demgegenüber sind die Kosten der baulichen Begleitmaßnahmen von 270.000 € um 85.000 € auf 355.000 € gestiegen.
LED-Display für Werbezwecke:
Zwischenzeitlich hat das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium festgestellt, dass aus Denkmalschutzgründen ein LED-Display am Planetariumsgebäude nicht zulässig ist. Einzige Möglichkeit wäre eine vom Gebäude losgelöste Aufstellung
des LED-Displays vor dem Planetarium.
Unterhaltung des beweglichen technischen Anlagenvermögens:
Sollte eine Anhebung des laufenden Etats nicht erfolgen, müssen alternativ spätestens 2015 einmalig 200.000 € für die vom Hersteller Zeiss vorgegebene, planmäßige Generalüberholung des Projektors bereitgestellt werden, da ein Ansparen dann nicht möglich ist.
Hinweis der Finanzverwaltung zu den in der Anlage dargestellten laufenden Maßnahmen:
Aus Sicht der Finanzverwaltung würden die geplanten zusätzlichen Mittel im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Veranstaltungen sowie die zusätzlich geforderte Stelle den ohnehin niedrigen Kostendeckungsgrad von unter 30 % weiter drastisch reduzieren (s.a. den entsprechenden Hinweis bei den "Finanziellen Auswirkungen" zur Beschlussvorlage GRDrs 131/2013).
Vorliegende Anträge/Anfragen
mündlicher Antrag in der 1. Lesung
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>
Anlage zur GRDrs 441_2013 1. Ergänzung.pdf