| Beteiligter / Anregung |
Stellungnahme |
Ergebnis |
Beteiligter Nr. 1
Es gehört zu den Grundprinzipien einer attraktiven, städtischen Bebauung von Wohngebieten, dass diese eine Untergliederung haben - enge Bebauung mit dazwischen liegenden Grünflächen.
Wenn diese Grundstücke momentan nicht öffentlich genutzt werden, dann kann man diese doch öffentlich zugänglich machen. Eine attraktive Grünfläche steigert die Attraktivität des Wohngebiets. | Das Grundprinzip, dass bebaute Bereiche durch Grünflächen gegliedert werden, gilt insbesondere für verdichtete städtische Baugebiete. Der Bereich entlang der Aspenwald- und Kullenbergstraße ist jedoch überwiegend durch eine aufgelockerte Wohnbebauung mit großzügigen privaten Gartenflächen geprägt. Die Notwendigkeit eines öffentlichen Platzes in dieser Größenordnung wird an dieser Stelle nicht mehr gesehen.
Zur Steigerung der Attraktivität des Wohngebiets wird anstatt der bislang privat genutzten Gartenflächen entlang des Fußwegs eine kleine öffentliche Grünfläche in Form eines Kleinkinderspielplatzes vorgesehen. |
Nicht
berücksichtigt |
| Eine Nachverdichtung wird abgelehnt. | Das an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzende städtebauliche Konzept, das eine aufgelockerte Bebauung entlang der Straßen vorsieht und die Innenbereiche von Bebauung freihält, wird aufgenommen.
Die Nachverdichtung an dieser Stelle und im geplanten Maß wird als verträglich angesehen. |  |
Beteiligter Nr. 2
Es wird die Hoffnung geäußert, dass für den Bereich des Kinderspielplatzes ein Bodengutachten erstellt wurde, da halb Botnang mit kontaminiertem Boden belastet sei.
Es wird Einspruch gegen die Bebauung und v. a. den Kleinkinderspielplatz erhoben. | Im beim Amt für Umweltschutz geführten Altlastenkataster sind für den Geltungsbereich des Bebauungsplans weder Altlasten noch entsprechende Verdachtsflächen registriert. Kontaminationen sind auch deshalb nicht zu erwarten, da der Bereich bisher ausschließlich als Grünfläche genutzt war.
Es wird deshalb kein Anlass zu weiteren Untersuchungen oder gar Planänderungen gesehen.
Im Einzugsbereich der Kullenberg- und Aspenwaldstraße existiert kein öffentlicher Kinderspielplatz. Um eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Spielflächen zu erreichen, ist die Errichtung eines Kleinkinderspielplatzes erforderlich. | Nicht berücksichtigt |
Beteiligter Nr. 3
Es werden grundsätzliche Erwägungen und Argumente für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes vermisst, obwohl 200 m weiter der Wald anfängt und es allein aufgrund dieses Umstands nahe liegt, dass hier mehr Tiere vorhanden sind, als woanders. | Wie unter Punkt 5. Umweltbelange der Begründung dargestellt, wurden die Belange des Umweltschutzes im Bebauungsplanverfahren ermittelt und in die Abwägung eingestellt. | Berücksichtigt |
Tiere und Pflanzen
Auf den Grundstücken befinden sich viele Bäume, in denen viele Vögel brüten, z. B. Eichelhäher, Drosseln, Grünspechte und sogar ein Kuckuckspaar (Vogel des Jahres 2008, vom Aussterben bedroht).
Entlang der drei Grundstücke von der Kullenberg- bis zur Aspenwaldstraße ist eine mannshohe Hecke gewachsen. Wenn diese Hecke blüht, tummeln sich hier viele Insekten, z. B. Hummeln, Bienen, Wespen. | Im Auftrag des Amts für Umweltschutz wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Erfassung europäisch geschützter Tierarten durchgeführt. Die Erfassung war zunächst auf Brutvögel beschränkt. Es wurden acht Brutvogelarten festgestellt, wobei nur vier Arten (Amsel, Blaumeise, Grünfink, Mönchsgrasmücke) als Brutvögel im Geltungsbereich einzustufen sind. Als Fazit wurde gezogen, dass sämtliche festgestellte Arten im Stadtgebiet von Stuttgart noch weit verbreitet sind und das Untersuchungsgebiet in Verbindung mit den angrenzenden Gartenflächen aus avifaunistischer Sicht (Bedeutung für Brutvögel) für das Stadtgebiet eine durchschnittliche Bedeutung hat.
Es haben sich keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer europäisch geschützter Arten ergeben.
Durch die Untersuchung wird bestätigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass lokale Populationen seltener und zugleich besonders oder streng geschützter Arten durch den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden. |  |
Kleinkinderspielplatz
Vor 25 - 30 Jahren haben in unserer Anlage Kullenbergstraße 22-30 Kinder gewohnt. Damals hat es niemanden interessiert, wo die Kinder spielen, da es sich um Kinder aus sozial-schwachen Familien handelte. Heute sind viel weniger Kinder da, aber beim jetzigen Bauvorhaben handelt es sich um Ein- bzw. Zweifamilienhäuser.
Der privat angelegte Kinderspielplatz in der Gustav-Mahler-Straße ist das ganze Jahr über verwaist, nicht nur weil er auf Privatgrund liegt. | Im Einzugsbereich Aspenwald-/ Kullenbergstraße sind keine weiteren Kinderspielplätze vorhanden. Der geplante Kleinkinderspielplatz soll diesen Mangel mildern und zu einer Attraktivitätssteigerung des gesamten Wohngebietes - unabhängig vom sozialen Status - beitragen. In älteren Wohngebieten mit niedrigerem Kinderanteil ist durch den irgendwann einsetzenden Generationenwechsel auch zukünftig mit einem Bedarf an Kinderspielflächen zu rechnen.
Ein privater Kinderspielplatz kann bei der Versorgungsplanung mit Kinderspielplätzen nicht berücksichtigt werden. |  |
Parkplatzsituation
Die Parkplatzsituation ist abends teilweise dramatisch und wird sich durch den Bau der 2 Häuser noch weiter verschlechtern. | Die neu geplanten Gebäude müssen die notwendigen Stellplätze auf eigenem Grundstück nachweisen. Aufgrund der relativ geringen Neubaumöglichkeiten (2 Einzelhäuser) wird durch die im Straßenraum entfallenden Stellplätze nicht mit einer unzumutbaren Verschlechterung der Parkplatzsituation gerechnet. |  |
Baulärm
Ich habe mir viel von meinen Nachbarn, die 39 Jahre und länger hier wohnen, erzählen lassen, da ich selbst erst knapp 6 Jahre hier wohne. In diesen 6 Jahren wurde hier laufend gebaut. Von allen Seiten war Lärm zu hören. Die Balkone konnten die wenigste Zeit und seit vielen Jahren keinen Sommer lang mehr benutzt werden. Von einer grünen Oase ist Botnang inzwischen weit entfernt. | Die Störungen durch den Baulärm sind bedauerlich. Der Bebauungsplan regelt jedoch lediglich die städtebauliche Ordnung und schafft hier die Voraussetzung für Baumöglichkeiten. Die konkrete Baumaßnahme und deren Ablauf kann nicht im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. |  |
| Aus den oben aufgeführten Argumenten wird eine Bebauung abgelehnt. | Eine Planänderung erscheint aufgrund der aufgeführten Argumente nicht notwendig (vgl. die oben aufgeführten Stellungnahmen). | Nicht berücksichtigt |
Beteiligter Nr. 4
Es wird angeregt, auf dem geplanten Grundstück an der Aspenwaldstraße eine Garage nur auf der westlichen Seite zuzulassen, da sonst das Wohnzimmer des Gebäudes Aspenwaldstraße 18 verschattet wird. Das seitliche West-Fenster dient der Hauptbelichtung, da das Gebäude tiefer liegt als die Aspenwaldstraße und die Belichtung von Süden schwierig ist. | Die Anordnung der Garage wird nicht vorgegeben.
Auf der westlichen Grundstücksgrenze des neuen Baugrundstücks an der Aspenwaldstraße steht neben dem Fußweg zur Kullenbergstraße ein Quittenbaum, der im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt wird.
Dieser Baumstandort ist auch gestalterisch wünschenswert, da der Zugang zum Fußweg zwischen der Aspenwald- und Kullenbergstraße nicht zwischen zwei Garagen hindurch geführt werden soll, wie dies bei einer Anordnung einer Garage auf der westlichen Grundstücksseite der Fall wäre. | Nicht berücksichtigt. |
 | Das aufgeführte Wohnzimmerfenster im Gebäude Aspenwaldstraße 18 befindet sich auf der westlichen Giebelseite. Zwischen Fenster und der Grundstücksgrenze (möglicher Garagenstandort) liegen ca. 3,0 - 3,5 m. Die Belichtung kann über die breite Fensterfront im Süden zur Aspenwaldstraße erfolgen, auch wenn diese tiefer liegt als das
Straßenniveau. Eine Verbesserung der Südbelichtung kann durch Auslichtung des bestehenden Bewuchses auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
Die Anordnung einer Garage auf der westlichen Grundstücksseite würde zudem zu einer Verschattung des Gartens des neuen Baugrundstücks führen. |  |
Beteiligter Nr. 5
Der Beteiligte hat das Grundstück Aspenwaldstraße 17 damals auf Grund der freien Aussicht gekauft; diese würde jetzt verbaut werden. Es sei zu prüfen, ob dies zulässig ist.
Der Spielplatz könnte auch direkt an der Aspenwaldstraße angeordnet werden und von dort erschlossen werden; ein Grundstück würde dann entfallen. | Der rechtskräftige Bebauungsplan für den Geltungsbereich ist aus dem Jahr 1939. Die Ziele der Planung haben sich zwischenzeitlich geändert; die Änderung des Planungsrechts ist nach dieser langen Zeit zulässig.
Die Alternative, nur ein Baugrundstück und einen größeren Spielplatz vorzusehen, der von der Straße erschlossen wird, wurde diskutiert. Da nur ein Kleinkinderspielplatz vorgesehen ist, wurden Kosten und Größe jedoch als unverhältnismäßig angesehen. | berücksichtigt
nicht
berücksichtigt |
Behörde und sonstige Träger
öffentlicher Belange | Stellungnahme | Ergebnis |
Amt für Umweltschutz
(Schreiben vom 01.10.2008)
Grundwasserschutz
Der Planbereich liegt in der Außenzone des Heilquellenschutzgebiets. | wurde bereits im Plan unter C Hinweise aufgenommen. | berücksichtigt |
Bodenschutz
Wir bitten, folgenden Abschnitt in die Begründung unter Bodenschutz aufzunehmen:
„Der Gemeinderat hat beschlossen, für Bebauungspläne mit Hilfe von Bodenindexpunkten eine Bilanzierung zu erstellen und zu dokumentieren (GRDrs 124/2005 und 27/2006). Auf Grundlage der Methode des Bodenschutzkonzepts Stuttgart (BOKS) ergibt dies für den Bereich des Bebauungsplans einen Verlust von 0,27 Bodenindexpunkten.“ | Wird in die Begründung aufgenommen. | berücksichtigt |
Naturschutz und Landschaftspflege
Zu 3.6: Es wird angeregt, die zu erhaltenden Bäume festzusetzen.
| Es wurde mittlerweile eine Baumbewertung durchgeführt. Es wurden daraufhin Bäume festgesetzt, die zu erhalten sind sowie neue Baumstandorte. | berücksichtigt |
Zu 5.2 Tiere/Pflanzen/
Biotope/Schutzgebiete: Aus dem Plangebiet liegen keine eigenen Erhebungen zu Arten und Biotopen vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass im Bereich der Gehölzbestände mit älteren, großen Bäumen nach dem NatSchG geschützte Vogel- und Fledermausarten vorkommen. Es wird jedoch nicht davon ausgegangen, dass lokale Populationen seltener, besonders oder streng geschützter Arten durch den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden. | Inzwischen wurde im Auftrag des Amts für Umweltschutz für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Erfassung europäisch geschützter Tierarten durchgeführt. Die Erfassung war zunächst auf Brutvögel beschränkt. Es wurden acht Brutvogelarten festgestellt, wobei nur vier Arten (Amsel, Blaumeise, Grünfink, Mönchsgrasmücke) als Brutvögel im Geltungsbereich einzustufen sind. Als Fazit wurde gezogen, dass sämtliche festgestellte Arten im Stadtgebiet von Stuttgart noch weit verbreitet sind und das Untersuchungsgebiet in Verbindung mit den angrenzenden Gartenflächen aus avifaunistischer Sicht für das Stadtgebiet eine durchschnittliche Bedeutung hat.
Es haben sich keine Hinweise auf das Vorkommen weiterer europäisch geschützter Arten ergeben.
Durch die Untersuchung wird bestätigt, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass lokale Populationen seltener und zugleich besonders oder streng geschützter Arten durch den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden. | berücksichtigt |
Zu den Festsetzungen, Pflanzverpflichtung, pv:
Die Nachpflanzungen sollten mit heimischen Baumarten erfolgen. | Die Anregung wird in die Festsetzung übernommen. | berücksichtigt |
Energie
Bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Bedarfsminderung zu übernehmen. | Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen ist nicht vorgesehen. | berücksichtigt |
Stadtklimatologie
Keine Bedenken | entfällt |  |
Deutsche Post
(Schreiben vom 17.09.2008)
Die Belange der Post sind nicht berührt.
Eine weitere Beteiligung ist nicht erforderlich. | Die Deutsche Post wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt. | berücksichtigt |
Deutsche Telekom
(Schreiben vom 08.09.2008)
Im Planbereich befinden sich bereits Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG.
Es wird gebeten, über Beginn und Ablauf evtl. Baumaßnahmen so früh wie möglich zu informieren. | Wird zur Kenntnis genommen.
Über den Beginn der Baumaßnahmen kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nichts ausgesagt werden. | berücksichtigt |
EnBW
(Schreiben vom 04.09.2008)
Die Versorgung mit Wasser und
Energie ist gesichert. Erdgasversorgung kann angeboten werden.
Es wird gebeten, Bauinteressenten darauf hinzuweisen, sich möglichst frühzeitig mit der EnBW in Verbindung zu setzen. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Gesundheitsamt
(Schreiben vom 23.09.2008)
Punkt 4.3 Antennen des Begründungstextes soll ergänzt werden:
Bei der Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen für Telekommunikation im Plangebiet sind die Anlagen so zu positionieren, dass unvermeidbare Umwelteinwirkungen nach dem jeweiligen Stand der Technik auf das Mindestmaß beschränkt sind. Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten. | Sende- und Empfangsanlagen für Telekommunikation (Mobilfunkmasten) sind im reinen Wohngebiet nicht zulässig. Auf eine Ergänzung des Begründungstextes kann deshalb verzichtet werden. | berücksichtigt |
Kabel BW
(Schreiben vom 16.09.2008)
Keine Einwände
Wie eine Erschließung der Baumaßnahmen erfolgen kann, wird in Absprache mit dem Bauträger festgelegt. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.
(Schreiben vom 22.09.2008)
Die Stellungnahme erfolgt auch im Namen der Naturschutzverbände AG Die NaturFreunde, BUND, NABU, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Schwäbischer Albverein.
Grundsätzlich wird die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung befürwortet. Sinnvoller ist es jedoch zuerst bereits versiegelte Flächen zu bebauen, bevor Grünflächen zerstört werden. In Stuttgart gibt es viele nicht mehr genutzte oder untergenutzte Flächen, z. B. Parkplätze, Straßenflächen, Bahnflächen, Gewerbe- oder Industriegebiete.
Eine Bebauung der Fläche wird deshalb abgelehnt. | In Botnang sind nur wenige untergenutzte und bereits versiegelte Flächen vorhanden. Die Aktivierung dieser Flächen erfolgt - soweit verfügbar -grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer unversiegelter Flächen.
Das Plangebiet zwischen der Kullenberg- und Aspenwaldstraße ist bisher noch weitgehend unversiegelt, wird jedoch nicht - wie nach bisher geltendem Planungsrecht festgesetzt - öffentlich genutzt. Die Notwendigkeit eines öffentlichen Platzes in dieser Größenordnung wird nicht mehr gesehen. Die im Bebauungsplan von 1939 ursprünglich festgesetzte Fortführung der öffentlichen Platzfläche nördlich der Kullenbergstraße wurde bereits auf Grundlage des 1966 aufgestellten Bebauungsplans Kullenbergstraße/Straße 5 bebaut, die
städtebauliche Absicht, hier eine durchgängige öffentliche Grünverbindung von der Aspenwaldstraße abwärts herzustellen, ist nicht mehr möglich. Das heißt, die ursprünglich festgesetzte
städtebauliche Ordnung ist überholt. Es ist deshalb eine Anpassung des Planungsrechts an die heutigen städtebaulichen Ziele notwendig. Im Hinblick auf den Wohnungsbedarf soll das Flurstück 1204 teilweise einer Bebauung zugeführt werden und durch einen Kleinkinderspielplatz ergänzt werden. Die bauliche Inanspruchnahme des Geländes wird durch die Festsetzung von lediglich zwei Baufenstern in Fortsetzung der benachbarten Bebauung minimiert.
Nach einer im Auftrag des Amts für Umweltschutz durchgeführte Erfassung europäisch geschützter Tierarten (hier: Brutvögel) hat der Geltungsbereich des Bebauungsplans aus avifaunistischer Sicht für das Stadtgebiet eine durchschnittliche Bedeutung. Es wurden acht Brutvogelarten festgestellt, wobei lediglich vier Arten (Amsel, Blaumeise, Grünfink, Mönchsgrasmücke) als Brutvögel im Geltungsbereich einzustufen sind. Alle Arten sind im Stadtgebiet von Stuttgart noch weit verbreitet und dürften mit Ausnahme des Haussperlings noch über stabile Bestände verfügen.
In Verbindung mit den benachbarten großen Gartenflächen und dem nahen Wald bleiben große Freiflächeanteile erhalten. Der durch den Bebauungsplan mögliche Eingriff erscheint deshalb insgesamt keine erheblich negativen Auswirkungen hervorzurufen. | nicht berücksichtigt |
Regierungspräsidium Freiburg
Landesamt für Geologie,
Rohstoffe, Bergbau
(Schreiben vom 17.09.2008)
Geotechnik
Im Plangebiet stehen unter Hangschutt unterschiedlicher Mächtigkeit Ton-, Mergel- und Sandstein der Bunte Mergel-Formation an. Die tonigen Schichten sind oberflächennahstark verwittert. Sandsteinbänke, die ab einer Höhe von 403 m ü.NN auftreten, sind möglicherweise sehr hart, was zu Erschwernissen beim Aushub führen kann. Auf einheitliche Gründungsbedingungen ist zu achten.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung wird ingenieurgeologische Beratung durch ein privates Büro empfohlen.
Bodenkunde, Mineralische Rohstoffe, Bergbau, Geotopschutz
Keine Einwände | Der Hinweis wird in den Begründungstext übernommen.
Wird zur Kenntnis genommen | berücksichtigt |
Regierungspräsidium Stuttgart
Raumordnung, Denkmalpflege
(Schreiben vom 16.09.2008)
Denkmalpflege
Keine Anregungen und Bedenken.
Es wird gebeten einen Hinweis auf § 20 DSchG aufzunehmen.
Raumordnung
Keine Bedenken | Auf § 20 DSchG wird unter „C Hinweise“ hingewiesen. | berücksichtigt |
Verband Region Stuttgart
(Schreiben vom 18.09.2008)
Die Bebauungsplanänderung wird unterstützt, mit der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Innenentwicklung geschaffen werden. | Wird zur Kenntnis genommen. | berücksichtigt |
VVS
(Schreiben vom 19.09.2008)
Keine Einwände. Eine weitere Beteiligung ist nicht notwendig. | Auf eine weitere Beteiligung wird verzichtet. | berücksichtigt |