Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
170
18
Verhandlung
Drucksache:
370/2024
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
24.07.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
Betreff:
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Neue Modulbaustandorte
2. Umnutzung von Bestandsgebäuden
3. Änderung der Ausführungsart von Ergänzungsbauten
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 19.07.2024, öffentlich, Nr. 118
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.07.2024, öffentlich, Nr. 258
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 24.07.2024, öffentlich, Nr. 326
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgaben
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 04.07.2024, GRDrs 370/2024, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 76 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgendem Standort (vgl. Darstellung
Anlage 1) wird zugestimmt:
a) Feuerbach Lenbachstraße 76 Unterkunftsplätze
1.2
Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich des neuen Standorts ergänzt.
Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 1.1 genannten Standorten verzichtet.
1.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Modulbauten (insgesamt
19 Stück) von 5.720.000 EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 92.000 EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 5.812.000 Mio. EUR zu rechnen.
1.4 Die Baukosten in Höhe von 5.720.000 EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.
Die Ausstattungskosten in Höhe von 92.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.
2.1. Der Umnutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von bis zu 235 Sollplätzen für Geflüchtete an folgendem Standort (vgl. Darstellung Anlage 2) wird zugestimmt:
Bad Cannstatt Martin-Luther-Straße 1/Taubenheimstraße 8
(ehemalige Sportklinik) 235 Unterkunftsplätze
2.2
Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Soweit die Kostenobergrenze aus Beschlussziffer 2.3 eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.
2.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.1 aufgeführte Umnutzung des Bestandsgebäudes incl. Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von 1.695.000 EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt 282.000 EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 1.977.000 Mio. EUR zu rechnen.
2.4 Die Aufwendungen für die Umnutzung in Höhe von 1.695.000 EUR brutto werden im Teilergebnishaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen wie folgt gedeckt:
2024 1.000.000 EUR
2025 695.000 EUR
Die Ausstattungskosten in Höhe von 282.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.
3.1 Von der geänderten Ausführung der mit GRDrs 51/2024 Beschlussziffer 2.1 geplanten Ergänzungsneubauten Hafenbahnstraße und Wiener Straße in Containerbauweise anstatt Systembauweise wird Kenntnis genommen.
3.2 Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Soweit die Kostenobergrenze aus der GRDrs 51/2024 Beschlussziffer 2.3 eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.
OB
Dr. Nopper
verweist darauf, dass die Abstimmung auf Basis des Vorberatungsergebnisses des Verwaltungsausschusses erfolgen werde. Diese beinhaltet die Maßgabe, dass der Standort Lenbachstraße in S-Feuerbach von der Beschlussfassung heute ausgenommen ist, und die Maßgabe der Aufnahme einer neuen Beschlussantragsziffer 2.5. BM
Fuhrmann
stellt den Inhalt der neuen Beschlussantragsziffer 2.5 zusammengefasst vor.
StR
Degler
(AfD) bittet darum, einzeln über die Beschlussantragsziffer abstimmen zu lassen. StR
Dr. Mayer
(AfD) stellt klar, seine Fraktion spreche sich am Standort Sportklinik Bad Cannstatt dafür aus, möglichst bald mit der Planung für die Wohnbebauung zu beginnen. Jedoch spreche man sich dagegen aus, dass in der alten Sportklinik Asylbewerber untergebracht werden.
In diesem Fall schlägt EBM
Dr. Mayer
vor, zuerst über die neue Beschlussantragsziffer 2.5 abzustimmen und danach über die restliche Vorlage. StR
Dr. Mayer
erklärt sich hiermit einverstanden.
Um Missverständnisse auszuräumen, bittet StR
Pantisano
(Linke und SÖS) darum, die Beschlussantragsziffer 2.5 in Gänze vorzulesen. Dort stehe nicht, schnellstmöglich mit den Planungen für Wohnbau zu beginnen, sondern, dass die Verwaltung dies prüft und das Ergebnis dieser Prüfung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vorstellt.
StRin
von Stein
(FW) ruft in Erinnerung, die Landeshauptstadt Stuttgart habe die Sportklinik explizit zu dem Zweck erworben, um in diesem Quartier Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Ziel der Freien Wähler sei es, diese Wohnbebauung mit der geänderten Beschlussantragsziffer 2.5 so früh als möglich zu realisieren.
BM
Fuhrmann
verliest wie gewünscht die im VA beschlossene Beschlussantragsziffer
"2.5 Das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird beauftragt, den Prozess zur Schaffung von Planrecht, das eine Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Sportklinik zulässt, einzuleiten und durchzuführen. Zu welchem Zeitpunkt das Verfahren in Angriff genommen wird, entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik im September 2024. Zu diesem Zweck legt die Abteilung Städtebauliche Planung Neckar dem Ausschuss eine Liste aller in dieser Abteilung laufenden und anstehenden Bebauungsplanverfahren vor, die Kennzahlen zu den einzelnen Verfahren enthält."
OB
Dr. Nopper
lässt zuerst über die oben dargestellte Beschlussantragsziffer 2.5 abstimmen und stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die
Beschlussantragsziffer 2.5
einstimmig
wie beantragt
.
Er stellt anschließend die
GRDrs 370/2024 mit der Maßgabe
des Verwaltungsausschusses die Lenbachstraße in S-Feuerbach betreffend zur Abstimmung und stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 19 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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