Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB-K-5245-05.03
GRDrs 500/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Klinikum Stuttgart gKAöR - Jahresabschluss 2023 und Bericht über das Geschäftsjahr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.07.2024
11.07.2024



Beschlußantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2023 durch den Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 47.605.552,80 EUR wird zugestimmt. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 47.605.552,80 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2023 des Klinikums in Höhe von 47.605.552,80 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2023 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.034.000 EUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2023 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die: 4. Der Leistung von Abschlagszahlungen im Jahr 2024 auf die in der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrags vereinbarten Zuschüsse sowie auf den Verlustausgleich 2024 im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel wird zugestimmt.


5. Der Bestellung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durch den Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 wird zugestimmt.




Begründung:


Formales

Nach § 11 Abs. 2 der Anstaltssatzung beschließt der Verwaltungsrat unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder im Falle der Nicht-Zustimmung nach Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Bestellung eines Abschlussprüfers. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Jahresabschluss wird dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Sollte er diese verweigern und den Jahresabschluss in anderer Fassung beschließen, gilt dieser abweichende Beschluss als Weisung gegenüber dem Verwaltungsrat und ersetzt dessen ursprünglichen Beschluss.

Über die Entlastung des Vorstandes entscheidet der Verwaltungsrat nach § 11 Abs. 4 der Anstaltssatzung.

Der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR wird in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 unter Vorbehalt beschließen.

Jahresergebnis 2023

Der Jahresfehlbetrag 2023 beläuft sich auf 47.605.552,80 EUR (Vorjahr 55.287 TEUR). Dies resultiert aus einem Anstieg der Erlöse um 42.341 TEUR, der vom weiteren Anstieg der Aufwendungen um 34.659 TEUR teilweise kompensiert wird.

Der Betrieb der ehemaligen Sportklinik Stuttgart GmbH ist in 2023 erstmals im Jahresabschluss des Klinikums enthalten. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 bleibt das Ergebnis um -1.232 TEUR hinter den Erwartungen des Planwertes von -46.374 TEUR zurück. Der Wirtschaftsplan 2023 wurde ohne Berücksichtigung der Effekte aus der Integration des Betriebs der Sportklinik aufgestellt. Bereinigt um den im Bereich der ehemaligen Sportklinik entstandenen Verlust von 2.837 TEUR, ist der Jahresfehlbetrag des Klinikums im Vergleich zum Planwert um 1.605 TEUR geringer ausgefallen.

Trotz eines gegenüber dem Vorjahr um 7.681 TEUR verbesserten Jahresergebnisses fällt das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um 21.201 TEUR schlechter aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass große Veränderungen in 2023 wie z. B. der Wegfall der Corona-Ausgleichsleistungen das Betriebsergebnis beeinflussen, während in 2022 große Sondereffekte wie die Zuführung zur Rückstellung IU und die Abschreibung der Beteiligung an der Sportklinik Stuttgart GmbH ohne Auswirkung auf das Betriebsergebnis blieben und nur das neutrale bzw. das Finanzergebnis betrafen.

Bei den entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen weist der Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß darauf hin, dass die Kommunalanstalt zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Sicherstellung der Unternehmensfortführung mittelfristig auf die finanzielle Unterstützung durch die Landeshauptstadt Stuttgart angewiesen ist.

Leistungsentwicklung 2023

Im Geschäftsjahr 2023 wurden 66.902 Casemix-Punkte (davon 2.882 Sportklinik) erwirtschaftet. Diese liegen ca. 6,4 % über dem Vorjahreswert 2022 (62.905 ohne Sportklinik) und um 10,5 % unter dem um die Pflege bereinigten Wert aus 2019 (74.745 ohne Sportklinik).

Die DRG-Fallzahlen 2023 lagen bei 69.265 (davon 3.095 Sportklinik). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fallzahl um 6,6 % gestiegen. Gegenüber 2019 war ein Rückgang von 10.962 Fällen (-13,7 %) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 blieb die Fallanzahl ca. 12,4 % hinter den Erwartungen zurück. Die durchschnittliche Verweildauer (ohne Sportklinik) lag bei 5,2 Tagen.

Erlöse

Die Summe der Erträge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 42.341.151 TEUR bzw. 5,7 % erhöht.

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind zu 2022 um 20.871 TEUR (4,2 %) auf 512,2 Mio. EUR gestiegen. Gründe hierfür sieht der Vorstand im Wesentlichen in der gestiegenen Leistungsentwicklung, dem Anstieg des Landesbasisfallwerts auf 4.005,20 EUR (VJ: 3.837,42 EUR) und dem Förderprogramm Pädiatrie (9,5 Mio. EUR). Der Anstieg wird durch den Wegfall der Coronaausgleiche gemindert.

Der Anstieg der ambulanten Erlöse um 7.826 TEUR ist auf Mehrerlöse in den Bereichen Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, ambulantes Operieren und Arzneimittelabrechnungen zurückzuführen.

Bei den sonstigen Umsatzerlösen nach § 277 (1) HGB ist ein Rückgang zum Vorjahr von 7.769 TEUR (7,8%) auf 91.398 TEUR zu verzeichnen. Dies begründet sich hauptsächlich durch geringere Erlöse aus Leistungen in Impfzentrum und mobilen Impfteams sowie für die Beschaffungen von medizinischem Material für die Landeshauptstadt Stuttgart und deren Gesellschaften. Negativ wirken sich darüber hinaus die gegenüber 2022 deutlich geringeren Erträge aus Erlösausgleichen für frühere Geschäftsjahre (-9,9 Mio. EUR) infolge des Abschlusses der Budgetvereinbarungen für 2021 und 2022 aus.

Die Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand setzen sich zusammen aus 12,0 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse des Trägers Landeshauptstadt Stuttgart sowie 28,4 Mio. EUR Zuschüsse des Landes und sonstige Zuschüsse. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert überwiegend aus den in 2023 enthalten Energiehilfen (11,9 Mio. EUR), den Zuschüssen der Landeshauptstadt Stuttgart zum Deutschlandticket sowie zu energiesparenden Instandhaltungsmaßnahmen und aus der Förderung von nicht investiven Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes. Gegenläufig ist der Rückgang von Landeshilfen im Rahmen der Coronapandemie.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 4.305 TEUR (21,9 %) auf 23,9 Mio. EUR gestiegen. Dies resultiert überwiegend aus Mehrerlösen aus Bonuszahlungen sowie aus Rückstellungsauflösungen im Bereich der Sportklinik.

Aufwendungen

Die Summe der Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 34.659 TEUR (4,3 %) erhöht.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 40.631 TEUR (8,3 %) von 487,3 Mio. EUR auf 527,9 Mio. EUR gestiegen.

Dies ist hauptsächlich auf den höheren Personaleinsatz durch die Übernahme des Betriebs der Sportklinik (rd. 154 VK) und den Personalaufbau in den anderen Bereichen des Klinikums (rd. 69 VK) als auch auf die tariflich bedingte Erhöhung der Personalkosten je Vollkraft zurückzuführen. Zusätzlich sind die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktzulage enthalten, die durch die Tariferhöhung nicht wie ursprünglich geplant abgeschmolzen wurde.

Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 20.756 EUR (10,6 %) auf 216,4 Mio. EUR ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Hauptgrund für die hohen Abweichungen ist die Integration des Betriebs der Sportklink mit einem Materialaufwand von 6,3 Mio. EUR. Der Anstieg beim medizinischen Bedarf resultiert größtenteils aus höheren Aufwendungen für Arzneimittel, die mit der vermehrten Herstellung und Abgabe von Zytostatika zusammenhängen. Der Anstieg der bezogenen Leistungen um 10,6 % auf 26,6 Mio. EUR ist auf eine Zunahme des Einsatzes von Leasingpersonal (2,2 Mio. EUR) zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 18.582 TEUR (17,6 %) auf 87,1 Mio. EUR gesunken. Ursächlich hierfür sind in 2023 geringere Wertberichtigungen sowie weniger Aufwendungen aus Rückstellungszuführungen, die in 2022 in Höhe von 20,6 Mio. EUR (International Unit) die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusätzlich erhöht haben. Diese Effekte werden durch höhere Instandhaltungs- und Verwaltungskosten teilweise kompensiert.

In der Position Steuern und Finanzergebnis war in 2022 die Abschreibung der Anteile an der Sportklinik Stuttgart GmbH in Höhe von 5,7 Mio. EUR enthalten.

International Unit

Im Zusammenhang mit der „International Unit“, welche 2016 aufgelöst wurde, wurde dem Klinikum im März 2023 eine Klageschrift im Strafverfahren gegen mehrere Personen zugestellt. Das Klinikum wird als Einziehungsbeteiligter in dieser Klageschrift aufgeführt. In dem Vorverfahren forderte die Staatsanwaltschaft, vom Klinikum rund 16,6 Mio. EUR einzuziehen. Dieses Risiko wurde im Jahresabschluss 2022 entsprechend bei der Rückstellungsbildung berücksichtigt, die Gesamtrückstellung für „Projekte International Unit“ hatte sich unter Einbeziehung weiterer Auflösungen und Neuzuführungen von Rückstellungen somit 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 insgesamt von 5,8 Mio. EUR auf 20,6 Mio. EUR erhöht, die zum 31. Dezember 2023 unverändert zu Buche stehen. Im Dezember 2023 wurde die Klage der Staatsanwaltschaft seitens des Landgerichts Stuttgart abgewiesen. Da es sich dabei um eine Prognoseentscheidung des Landgerichts handelt, die im Zuge der weiteren Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Gesamtkomplex „International Unit“ bei Bekanntwerden neuer Umstände gegebenenfalls geändert werden und die Anordnung einer Einzugsbeteiligung zur Folge haben könnte, hat die Kommunalanstalt unter vorsichtiger kaufmännischer Bewertung die Rückstellung im Jahresabschluss 2023 beibehalten.

Finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes

Das Klinikum hat im Geschäftsjahr 2023 weitere finanzielle Hilfen erhalten. Zum einen Landeshilfen im Rahmen der Coronapandemie in Höhe von 9,0 Mio. EUR und zum anderen Energiehilfen. Davon sind in den Zuschüssen 11,9 Mio. EUR Ausgleichszahlungen aufgrund des Anstiegs der Energiepreise enthalten. Weiterhin sind die Materialaufwendungen um die erhaltenen Energiepreisbremsen gekürzt.


Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart im Wirtschaftsjahr 2023 belaufen sich auf 40,1 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat das Klinikum bereits Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust in Höhe von 46 Mio. EUR erhalten.

Für die Finanzierung von Investitionen hat die Landeshauptstadt Stuttgart dem Klinikum Mittel in Höhe von 28 Mio. EUR ausbezahlt, davon 5,4 Mio. EUR durch das Amt für Umweltschutz für energetische Maßnahmen 12,0 Mio. EUR für die jährliche Investitionskostenfinanzierung gemäß Vier-Seiten-Vertrag und 10,6 Mio. EUR für Vorabmaßnahmen des Neubaus Katharinenhospital.

Des Weiteren sind im Jahresergebnis 2023 ergebniswirksame Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 12 Mio. EUR enthalten - davon 0,9 Mio. EUR zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ sowie 0,5 Mio. EUR für Aufwendungen bezüglich des strukturellen Rahmenplans. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1,0 Mio. EUR für die Ausbildungsstätten und 0,7 Mio. EUR für die Beamtenversorgung.

Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Landeshauptstadt Stuttgart 2,0 Mio. EUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 3,2 Mio. EUR. Im Jahresergebnis sind zudem Mietzuschüsse i. H. v. von 0,5 Mio. EUR enthalten, die im Rahmen der Übertragung der Personalwohngebäude auf die SWSG gewährt wurden.

Ferner erhielt das Klinikum Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart für das Deutschlandticket i.H.v. 2,1 Mio. EUR sowie für energiesparende Instandhaltungsmaßnahmen i.H.v. 1,1 Mio. EUR.

Kapitalentwicklung

Ausgehend von einem negativen Eigenkapital in Höhe von 5.014 TEUR zum 31.12.2022 hat sich das Eigenkapital durch die Abschlagszahlungen von 46.034 TEUR auf den Jahresfehlbetrag 2023 sowie die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2022 in Höhe von 20.287 TEUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst erhöht. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2023 in Höhe von 47.606 TEUR ergibt sich ein positives Eigenkapital zum 31.12.2023 in Höhe von 13.701 TEUR.

Forderungen – Entwicklung Ausgliederung Pflegebudget

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht stiegen um 8,8 Mio. EUR und betragen zum Bilanzstichtag 116,4 TEUR. Diese umfassen auch die Forderungen für die Pflegebudgets. Bei der Kommunalanstalt konnten zwischenzeitlich die Pflegebudgets für die Jahre bis 2022 mit den Kostenträgern verhandelt und abgeschlossen werden, so dass entsprechende Forderungen auf Basis einer kaufmännisch vorsichtigen Kalkulation von insgesamt 23,5 Mio. EUR ausgewiesen werden. Aufgrund des verhandelten Pflegeentgeltwertes konnten im Jahr 2023 die Forderungen aus dem Pflegebudget 2021 und 2022 vollständig realisiert werden.

Liquidität (Kassenbestand und Bankguthaben)

Die Liquidität des Klinikums hat sich von 17,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 74,4 Mio. EUR erhöht. Hauptgrund hierfür sind die Realisierung der Forderungen aus dem Pflegebudget, die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2022 durch die Landeshauptstadt Stuttgart sowie noch nicht verwendete Zuschüsse des Amts für Umweltschutz für energiesparende Maßnahmen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 37,8 Mio. EUR erhöht und betrugen zum Bilanzstichtag 344,4 Mio. EUR. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Fördermitteln um 21,6 Mio. EUR, v. a. nach dem KHZG sowie aus den um 11,9 Mio. EUR gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart z. B. aus der Zwischenfinanzierung des Baufortschrittes und noch nicht verausgabter Fördergelder für energiesparende Instandhaltungsaufwendungen. Ein gegenläufiger Effekt bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart ergibt sich aus der Teilrückzahlung des Kassenkredites i. H. v. 20 Mio. EUR.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Veränderung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens geht überwiegend auf die Entnahme der Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß dem Vier-Seiten-Vertrag (14.000 TEUR) in Höhe von 920 TEUR („Schwarze Null“) und von Mietzuschüssen in Höhe von 510 TEUR zurück. Gegenläufig wirkt die Zuführung in Höhe von 1.238 TEUR für den Anteil der Energiehilfen, welcher 2024 betrifft.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.

Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Amts für Revision

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte mit Beschluss laut GRDrs 783/2023. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, geprüft.

Die Prüfer erteilen für den Jahresabschluss 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt:

„…Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Kommunalanstalt zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Kommunalanstalt. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Die erforderlichen Feststellungen (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) sind im Bericht über die Prüfung (vgl. Anlage 1) dargestellt.

Das Amt für Revision hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 17.06.2024 Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Im Abschnitt Prüfungsergebnis (vgl. Anlage 3) wird ausgeführt:

„…Die örtliche Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) entgegenstehen.“

Der Wirtschaftsprüferwechsel der Kommunalanstalt und seiner Tochtergesellschaften für den Jahresabschluss 2024 wurde am 16.05.2024 im Gemeinderat behandelt und einstimmig beschlossen. Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Grund des mandantenbezogenen Fachwissens, der Leistungsfähigkeit, der Zuverlässigkeit und der damit zu erwartenden Prüfungsqualität die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG vorgeschlagen.

Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




Anlagen
(nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats)
Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokumente zur Verfügung

· Testatsexemplar Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht

· Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungsprüfungsamts (Deckblatt und Prüfungsergebnis)

· Wirtschaftsplanabrechnung 2023




Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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