1. | Folgende grundsätzliche Anpassungen des bisherigen Konzepts werden vorgenommen: |
 | a) | Im Erdgeschoss wird eine öffentlich zugängliche Gastronomie (ohne Warm- küche) eingerichtet. Dafür entfällt das bisher im 1. OG vorgesehene Café.
Die im 1. OG frei werdende Fläche wird dem Museum zugeschlagen.
Der Vortragsraum und der Salon im EG sollen flexibel, sowohl parallel zum Museumsbetrieb als auch außerhalb der Öffnungszeiten des Museumsbetriebs genutzt und bespielt werden können. |
 | b) | Der Gastronomiebetrieb (Cafébetrieb und Catering) soll extern vergeben werden, die Veranstaltungsverantwortung liegt in den Händen des Stadtmuseums. |
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2. | Finanzierung der baulichen Maßnahmen zu Ziff. 1 a. |
 | Im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird beim Projekt 7.613800: Stuttgart 27 – Stadtmuseum, Ausz.gruppe 7871 Hochbaumaßnahmen, einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von rd.
790.000 EUR zugestimmt.
Hierfür werden im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit infolge geringerer zahlungswirksamer Aufwendungen durch Sperrung des Ansatzes der Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechender Höhe. |
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3. | Die Verwaltung wird beauftragt: |
 | a) | die notwendigen baulichen Planungs- und Ausführungsänderungen unverzüglich umzusetzen, parallel hierzu die notwendigen Genehmigungsverfahren und Abstimmungen mit den zu beteiligenden Ämtern in die Wege zu leiten und |
 | b) | die Planungen für den Museumsbetrieb an die Änderungen anzupassen, insbesondere die Organisation des Veranstaltungsbetriebs durch das Stadtmuseum (vgl. Ziff. 1.2 der ausführlichen Begründung). |
1. | Erweiterter Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieb (Ziff. 1a und b des Beschluss- antrags) |
 | 1.1 | Bauliche Veränderungen |
 | · | Im Erdgeschossfoyer wird eine Gastronomie ergänzt, die unabhängig von den Öffnungszeiten des Stadtmuseums betrieben werden kann. Der Gastrobereich mit Theke und Möblierung ist offen und ohne räumliche Abtrennung im Erdgeschoss- foyer angeordnet. Es entsteht ein Pendant zur gegenüberliegenden Besucher- und Empfangstheke des Museums. Ergänzt wird das Angebot durch eine Außen- möblierung auf der Zugangsbrücke von der Urbanstraße. Insgesamt stehen innen ca. 50 und außen weitere ca. 20 Plätze für Gäste zur Verfügung. Ein ursprünglich für Cateringzwecke geplanter Rückraum wird nun der EG-Gastronomie zugeordnet und entsprechend umgebaut. Dieser Raum ist von außen direkt zugänglich.
Eine Kochküche für warme Speisen ist nicht vorgesehen. Tagsüber ist ein Cafébetrieb geplant, abends wird die Gastronomie für einen Bistrobetrieb eingerichtet. |
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 | · | Das bisher im 1. Obergeschoss angeordnete Museumscafé entfällt. Die bereits für den Cafébetrieb eingebaute Infrastruktur wird soweit zurückgebaut, dass die Flächen durch das Museum genutzt werden können. Durch den Ringschluss des Ausstellungswegs bieten sich zusätzliche museale Gestaltungsmöglichkeiten. |
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 | · | Die Nutzungsflexibilität des Vortragssaals und des Salons im Erdgeschoss wird erhöht. Bisher ist eine externe und museumsunabhängige Nutzung dieser Räume parallel zum Museumsbetrieb genehmigungsrechtlich ausgeschlossen. Um diese Restriktionen auszuräumen, müssen die Planung und die Baugenehmigung geändert werden. |
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 | Die von den baulichen Änderungen betroffenen Grundrisse sind in der Planunterlage Anlage 2.1 der Architekten Lederer Ragnarsdóttir Oei GmbH & Co. KG dargestellt. Zusätzlich sind angrenzende Geschosse betroffen, in denen haustechnische Installationen angepasst und ergänzt werden müssen. Im Dachgeschoss wird für die Gastronomie eine zusätzliche separate Lüftungsanlage installiert. |
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 | Aufgrund der geplanten Änderungen im Flächennutzungskonzept ergeben sich auch Auswirkungen auf den vorzunehmenden Vorsteuerabzug aus den Bau- und Bauneben- kosten des Gebäudes. Im bisherigen Nutzungskonzept wurde von einer gewerblichen Nutzung des Gebäudes für Gastronomie, Veranstaltungen und Museumsshop und einer dementsprechenden Vorsteuerabzugsquote in Höhe von 7,10 % ausgegangen. Soweit die nunmehr im Erdgeschoss geplante Gastronomiefläche die hierfür ursprünglich im Obergeschoss vorgesehene Fläche übersteigt, ergibt sich eine Erhöhung des gewerblichen Nutzungsanteils. Auch soweit die Veranstaltungsflächen (Vortragssaal, Salon) nicht mehr nur abends sondern auch tagsüber parallel zum Museumsbetrieb vermietet werden, wird sich die gewerbliche Nutzung erhöhen. Dementsprechend kann aus den Baukosten ein höherer Vorsteuerabzug als bisher geltend gemacht werden. |
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 | Baugenehmigung:
Die grundsätzliche Machbarkeit der Änderungen wurde mit der Branddirektion und dem Brandschutzgutachter erörtert. Das Baurechtsamt stützt die sicherheitstechnische Bewertung der Fachbehörde. Detailfragen müssen im weiteren Planungsverlauf geklärt werden.
Die baulichen und betrieblichen Veränderungen machen eine Anpassung der Bau- genehmigung erforderlich. Die Anpassung der Genehmigungsplanung erfolgt parallel
zur Bauausführung. Bis zur Eröffnung muss die Genehmigung erteilt sein. Um das Risiko von Genehmigungsauflagen zu begrenzen, ist eine enge Abstimmung der am Genehmigungsprozess beteiligten Ämter verabredet. |
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 | Termine:
Die ursprüngliche Terminplanung geht von einer Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum Ende des 1. Quartals 2017 aus. Im Anschluss soll mit einem halben Jahr Nachlauf der Einbau und die Einrichtung der Ausstellung erfolgen.
Die anstehenden baulichen Veränderungen in der jetzigen Schlussphase des Projekts werden zu einer späteren Baufertigstellung führen, die sich mit der Einrichtung der Ausstellung überlagern wird. Es wird angestrebt, die baulichen Anpassungen zeitlich und räumlich so zu organisieren, dass ein Konflikt mit der Einbringung der Medientechnik und der Exponate vermieden wird und die Eröffnung im Herbst 2017 stattfinden kann. |
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Kosten:
Die überschlägig ermittelten Gesamtkosten für die Änderungen belaufen sich einschließlich der Baunebenkosten und der Anpassung der Bauplanung auf brutto 790.000 Euro, Anlage 2.2. In diesem Betrag sind enthalten: |
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 | · | Cafétresen im Foyer |
 | · | Möblierung Café |
 | · | Separate Lüftungsanlage Vorbereitungsraum (bisher Catering-Raum) |
 | · | Medienversorgung (Wasser, Abwasser, Kälte, Elektro) einschließlich Einbindung
in die bereits weitgehend fertiggestellten Installationsnetze, die Schaffung neuer Durchbrüche und Trassen |
 | · | Hygienekonforme Wandbekleidung, Decke, Fußboden im Vorbereitungsraum |
 | · | Rückbau und Anpassungsarbeiten |
 | · | Außengastronomie |
 | · | Ablöse zusätzlich erforderliche KFZ-Stellplätze |
 | · | Baunebenkosten |
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 | Durch den sehr späten Zeitpunkt der Änderung sind größtenteils Umbauten an bereits fertig gestellten Leistungen erforderlich (Haustechnikinstallation und bereits eingebrachte Anlagentechnik, fertige Fußböden, fortgeschrittene Werkstattfertigung von Wand- verkleidungen, etc.). Die Gegenrechnung von Kosten für entfallende Bauleistungen ist bereits erfolgt, aber aufgrund des aktuell erreichten Baufortschritts nur noch in geringem Maße möglich.
Die Kücheneinrichtung im Vorbereitungsraum ist nicht in den Kosten enthalten. Analog zur ursprünglichen Planung für das Museumscafé im 1. Obergeschoss sind diese Kosten vom künftigen Pächter zu tragen. |
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 | 1.2 | Organisation von Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieb |
 |  | Die möglichen Organisationsformen von Veranstaltungs- und Gastronomiebereich wurden in den Kolloquien am 12. und 26. Juli 2016 ausführlich diskutiert. Im Ergebnis ist die Verantwortung des Veranstaltungsbetriebs durch das Stadtmuseum und eine Vergabe des Gastronomiebetriebs an einen externen Betreiber die überzeugendste Lösung. |
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 |  | Trägt das Stadtmuseum die Veranstaltungsverantwortung, bringt dies die wenigsten Reibungsverluste mit sich und gewährleistet eine flexible Nutzung des Hauses durch die Stadtgesellschaft. Als kommunale Einrichtung kann das Stadtmuseum bei der Nutzung der Veranstaltungsflächen die besonderen Anforderungen der Landeshauptstadt und der Stadtgesellschaft im Sinne von gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen berücksichtigen. Das Veranstaltungs- programm kann kurzfristig aktuelle Themen abbilden, ohne die mögliche finanzielle Rendite in den Vordergrund zu stellen. |
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 |  | Die Betreuung des intensivierten Veranstaltungsbetriebs erfordert allerdings zusätzliche personelle Ressourcen, die bisher nicht vorgesehen waren. Die Kulturverwaltung plant, insbesondere über Stellenumwidmungen eine kosten- neutrale Lösung zu entwickeln und den pädagogischen Bereich (Stadtlabor) durch das Netzwerk kulturelle Bildung (kubi-S) zu unterstützen. Für das Jahr 2017 vorgesehene Stellenbesetzungen für das Stadtmuseum könnten so teilweise für den Veranstaltungsbetrieb genutzt werden. |
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 |  | Die Konsequenzen der Neuausrichtung der Gastronomie für die bisher geplante Vergabe an ein Sozialunternehmen muss geprüft werden. Ziel der Vergabe des Gastronomiebereichs muss die Gewinnung eines verlässlichen Partners für das Stadtmuseum sein, dessen Ziele und Möglichkeiten mit dem jetzt gefundenen Konzept kompatibel sind und der Kontinuität gewährleisten kann. Im Gegenzug muss dem Gastronomiebetrieb möglich sein, ein finanziell auskömmliches Ergebnis zu erzielen. Die Kulturverwaltung wird die entsprechende Organisation von Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieb in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern entwickeln. |
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 |  | Die Bespielung der neu gewonnenen Museumsfläche im 1. OG ist kostenneutral zu verwirklichen. |