Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
149
15
VerhandlungDrucksache:
142/2016
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 27.04.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Zusammenführung der Albschule und der Filderschule in Stuttgart-Degerloch



Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 13.04.2016, nicht öffentlich, Nr. 113

Ergebnis: Einbringung



Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 21.03.2016, GRDrs 142/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung im Stadtbezirk Degerloch und insbesondere von den Entwicklungsperspektiven der Grundschulen Albschule und Filderschule wird Kenntnis genommen.

2. Der Zusammenlegung der Grundschulen Albschule und Filderschule am Standort Filderschule zum Schuljahr 2019/2020 nach § 30 Schulgesetz wird zugestimmt. Die Schule führt vorläufig den Namen "Filderschule" weiter.

3. Der zukünftige Schulbezirk umfasst die beiden bisherigen Schulbezirke, also den Stadtbezirk Degerloch sowie den Stadtteil Sonnenberg des Stadtbezirk Möhringen.


4. Am Standort Filderschule wird räumlich eine sechszügige Grundschule untergebracht. Es ist vorgesehen, hier künftig für den Stadtbezirk Degerloch sowie den Stadtteil Sonnenberg das Ganztagesschulangebot zu konzentrieren.

5. Die räumliche Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2019/2020 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschüler an der Filderschule unterrichtet.



Der einführende Sachvortrag der Vorsitzenden ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

BMin Dr. Eisenmann:
Ich erachte es für sinnvoll, dass wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt auch zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten

austauschen. Gleiches gilt für die Einbringung "Grundsatzbeschluss Grundschule Süd - Zusammenlegung der Grundschulen Heusteigschule und Römerschule, Schulbezirksänderung zwischen der Grundschule Süd und der Jakobschule, Nachnutzungskonzept für das Gebäude der Heusteigschule" (TOP 27, nicht öffentliche NNr. 157).

Vom Grundsatz her besteht im Rahmen der Schulentwicklungsplanung angesichts der 2011 nach ausführlichen Beratungen gefassten Beschlüsse Handlungsbedarf. Dieser wurde damals durch den Gemeinderat und die Verwaltung auch gemeinsam definiert. Das betrifft jetzt alle diese Vorlagen, und ich kann ankündigen, dass in den nächsten Wochen noch weitere Vorlagen dazu kommen.

Wir haben in Stuttgart nach wie vor im Unterschied zu anderen Landesteilen gleich bleibende Schülerzahlen. Gleichzeitig ändert sich, auch dieses haben wir 2011 diskutiert, natürlich die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler. Und natürlich ändern sich ein Stück weit auch die Bedarfe analog zu pädagogischen Veränderungen und analog der Beschulung der Kinder insgesamt.

Der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung hat, dies wurde ebenfalls schon öfters diskutiert, den in Stuttgart schon immer relativ hohen Drang zum Gymnasium noch etwas intensiviert; zu den ca. 50 Prozent sind noch einige Prozentpunkte hinzugekommen. Das ist eine Trendverstärkung, aber keine Trendumkehr. Gleiches gilt bei den Realschulen. Auch dort ist eine geringe Intensivierung erkennbar, aber von einer grundsätzlichen Veränderung dessen, was wir schon 2011 formuliert haben, kann nicht gesprochen werden.

Damals hat sich der Exodus der Werkrealschulen bereits klar abgezeichnet. Wir hatten 2009 32 Werkrealschulen. Der große Teil war an Grundschulen untergebracht. Circa die Hälfte unserer Grundschulen hatte auch eine Haupt-/Werkrealschule am gleichen Standort. Wir haben heute noch 9, die anderen sind ausgelaufen bzw. wachsen langsam raus. Diese Tendenz, das sehen Sie auch an den Anmeldungen, intensiviert sich.

Bei den 9 bestehenden Werkrealschulen, die alle eine 5. Klasse bilden können, haben wir gemeinsam mit dem Land einen sehr genauen Blick darauf, wie sich dort die Schülerzahlen entwickeln. Dort erfolgt auch ein starker Besuch durch Förderschülerinnen und Förderschüler. Ausgehend von den Schülerzahlen muss man sich auch bei diesen Schulen mittel- und langfristig um die eine oder andere Sorgen machen, da die Eltern schlicht und einfach andere Schularten wählen. Das heißt, der ganz, ganz große Teil ist ausgelaufen; es gab einige, die sich umgewandelt haben in Gemeinschaftsschulen, aber insgesamt ist das die Entwicklung, die bereits in der Vergangenheit erkennbar war, die sich noch beschleunigt hat und die sich in dieser Form weiter fortsetzt.

2011 hat zwischen Gemeinderat und Verwaltung darüber Einvernehmen geherrscht, dass wir analog zum Auslaufen der Werkrealschulen Raumkapazitäten frei bekommen, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Letztendlich haben wir ein Minus von 23 Werkrealschulen, davon nahezu alle an Grundschulen. Sie kennen quer durchs Stadtgebiet diese Beispiele.

Die grundsätzlichen Werkrealschulen in ihrer Hochphase gemeinsam mit Grundschulen waren Schulen in der Größenordnung von rund 600 Schülerinnen und Schülern. Da hat sich viel verschoben. Gleichsam gibt es die Trendintensivierung in Richtung Realschule und Gymnasium. Das heißt, die Raumsituation, die wir kennen und die wir ja schon oft diskutiert haben, kann man so zusammenfassen: Wir haben stabile Grundschulen, weil die Schülerzahlen bei uns auch mittel- und langfristig erkennbar stabil bleiben. Wir haben ein komplettes Aussterben der Werkrealschulen. Wir haben analog den Aufbau von Gemeinschaftsschulen, einen starken Drang zu Realschulen sowie einen superstarken Drang zu Gymnasien. Das heißt, die weiterführenden Schulen stehen raumtechnisch in wesentlichen Teilen unter Druck. Das gilt ebenfalls für Gemeinschaftsschulen. Diese Gesamtschau muss im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorgenommen werden.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie man mit diesen Raumkapazitäten in den Stadtbezirken umgeht. Wir als Schulverwaltung sehen die Planungsbezirke, ich glaube nicht, dass man einen Schulstandort einzeln betrachten kann. Wenn Grundschulen ausgelaufene Werkrealschulen haben, gibt es immer Möglichkeiten, die freien Raumkapazitäten zu nutzen. Dafür habe ich auch vollstes Verständnis. Aber insgesamt müssen wir uns natürlich schon überlegen, ob wir Räume leer stehen lassen und sagen, na ja, macht irgendwas damit. Um dann an anderen Standorten Investitionen vorzunehmen, die ja für die Entwicklung eines Schulstandortes und einer nachhaltigen Schulentwicklungsplanung notwendig sind. Diese grundsätzliche Diskussion werden wir an vielen Standorten haben.

Zu der Alb- und Filderschule wurden in der letzten Woche im Rahmen eines Runden Tisches sowie im Rahmen der gestrigen Sitzung des Bezirksbeirats Degerloch konkret Themen diskutiert. Ich bitte darum, dass man bei allem Verständnis, dass man den Verwaltungsvorschlag kritisch sieht, zur Kenntnis nimmt, dass es Sachthemen gibt, die insgesamt abgewogen gehören. Zu dem Argument, eine sechszügige Grundschule ist undenkbar, ist zu sagen, im Land Baden-Württemberg ist 6 plus x normal. Im ländlichen Raum und darüber hinaus können es sich Schulträger nicht leisten, so wie wir in Stuttgart mit unseren 72 Grundschulen vorzugehen. Schauen Sie sich mal an, wie viele Grundschulen Mannheim oder Karlsruhe haben. Stuttgart verfolgte stets das Prinzip, in den Stadtbezirken die 72 Grundschulen zu stärken und in der Breite zu erhalten. Das halte ich für den richtigen Ansatz unter dem Motto "kurze Beine, kurze Wege". Das heißt, eine sechszügige Grundschule ist nichts Neues und nichts Ungewöhnliches. Vielmehr stößt eine solche Lösung pädagogisch, was Lehrerstunden etc. angeht, beim Land Baden-Württemberg und der Landesregierung auf große Zustimmung, denn je größer eine Schule, umso mehr Angebote können gemacht werden.

Zum Aspekt Pausenhoffläche. Das Land schreibt für eine sechszügige Grundschule 2.700 m² Pausenfläche vor. Wenn wir die Zusammenlegung umsetzen, würden statt der der vorgeschriebenen 2.700 m² Pausenfläche 4.000 m² zur Verfügung stehen. Wir liegen weit (1.300 m²) über dem, was laut Landesverordnung notwendig ist. Dies ist auch zu begrüßen, schließlich geben wir uns immer Mühe, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen.

Das Modell-Raumprogramm des Landes schreibt vor, wie groß Flächen sein müssen, um Schulen umsetzen zu können. Das ist der vorgeschriebene gesetzliche Rahmen. Nach den Vorschriften des Landes für die Schulbauförderung und für die Raumstandards würden für eine sechszügige Grundschule 2.900 m² vorgeschrieben. Stuttgart orientiert sich nie an dieser Grenze, sondern es wird von einem größeren Flächenbedarf ausgegangen. Bei der Zusammenlegung, bei Annahme der Umsetzung, würde eine Programmfläche von über 3.300 m² zur Verfügung stehen. Wir übererfüllen also die Vorschriften. Wenn die vorgeschriebene Fläche nicht erfüllt würde, könnte das Land die Schule ohnehin nicht übernehmen.

2009 hatten die besagten Schulstandorte alle eine Größenordnung von rund 600 Schülerinnen und Schülern (Klassen 1 bis 10), d. h. die Alterszusammensetzung war eine völlig andere. Folgende Schulen weisen aktuell dieselbe Größe auf, wie von der Verwaltung vorgeschlagen: die Deutsch-Französische Grundschule, die Sommerrainschule, die Wolfbuschschule und die Reisachschule. Die vorgeschlagene Grundschulgröße existiert bereits. Der Vorwurf, das Vorgeschlagene sei einzigartig, trifft also nicht zu.

Jetzt kann man natürlich sagen, wir lehnen den Verwaltungsvorschlag ab, wir wollen der Grundschule den Platz lassen. Wir haben in der Filderschule nachweislich viel, viel Platz übrig. Gleichzeitig gibt es in der Fritz-Leonhard-Schule und im Wilhelmsgymnasium, die räumlich in der Nähe liegen, massive Probleme. Dort jetzt zu sagen, analog zu dem, was gestern der Bezirksbeirat Degerloch vorgeschlagen hat, wir prüfen dort eine Neubauplanung - also dass die definitiv länger brauchen würde als das, was wir jetzt hier vorschlagen, ich denke, das weiß jeder hier angesichts der Umsetzung und der Abläufe. Hinzu kommt Folgendes: Wir planen dann an der Fritz-Leonhard-Schule und am Wilhelmsgymnasium neue Räume und haben in der Filderschule Tausende Quadratmeter leer stehen. Im gleichen Stadtbezirk. Das ist eine Grundsatzüberlegung, wo man sich im Klaren sein muss, wenn wir das in Degerloch machen, wird die Diskussion woanders dementsprechend auch kommen. Der Bedarf in der Gesamtschau, was Fritz-Leonhard-Schule und Wilhelmsgymnasium angeht, ist ja sehr groß. Die Fritz-Leonhard-Schule ist die Realschule mit dem stärksten Zuwachs, den höchsten Anmeldezahlen auch dieses Jahr wieder. Gleiches gilt für das Wilhelmsgymnasium, was natürlich sich auch erklärt durch G 9, wo wir Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Das heißt, diese beiden Schulen benötigen Perspektiven.

Der Vorschlag, zu sagen, wir beginnen im Rahmen des Konzepts der Schulverwaltung mit der Umsetzung erst zum Schuljahr 2019/2020, ist ein Angebot, das die Verwaltung als schwierig, aber zumutbar ansieht. Damit müssten das Wilhelmsgymnasium und die Fritz-Leonhard-Schule umgehen. 2019/2020 würde die erste Klasse in der Filderschule beschult. Die anderen Klassen in der Albschule würden langsam rauswachsen. Wir gehen nie in eine Vollschließung, wir lassen immer langsam entwickeln. Dies sehe ich insgesamt als zumutbar an. Das bedeutet, in der Albschule beschulte Kinder können dort auch die Schule zu Ende machen.

Das Thema Schulweg wurde auch im Rahmen des Runden Tisches angesprochen. Dies ist ein wichtiges Thema. Die 2 km-Grenze, dies war eine Frage von StRin Gröger, ist für uns generell bei allen Grundschulstandorten, bei allen Grundschulbezirken die Grundlage. Diskutiert wurde der Schulweg in Sonnenberg. Dabei wurde beispielhaft der Schulweg vom Gebäude Sonnenbühlstraße 42 zur Filderschule beleuchtet; es ist durchaus legitim, vom weitest entfernten Punkt auszugehen. Wenn man diese Daten in Google eingibt, dann muss man sagen, dass der Schulweg von der Sonnenbühlstraße 42 bis zur Filderschule die 30 Minuten ausmacht, über die immer gesprochen wird. Aber wer schon mal mit Google gelaufen ist, weiß, rassig ist das nicht. Aber jetzt geben Sie mal den gleichen Weg zur Albschule ein. Und wenn ich Google als Grundlage nehme, dann ist der Vergleich immer der gleiche, also von Sonnenbühl 42 zur Filderschule 30 Minuten ausweislich Google. Sonnenbühlstraße zur Albschule 25 Minuten. Also nur auch das muss man mal sagen. Wir reden nicht davon, dass wir in Degerloch eine Schule schließen und die Kinder nach Sillenbuch oder nach Birkach oder nach Plieningen verweisen. Wir reden von einem Stadtbezirk. Es sollte also bitte nicht so getan werden, als seien das Hunderte von Kilometern. Wenn man den Unterschied nimmt, was den Fußweg angeht, dann muss ich sagen, rede ich von 5 Minuten. Das wird in der Relation sich nicht groß verändern. Ob ich dieses zumuten möchte oder nicht, ist etwas anderes.

Gedanken sind darüber anzustellen, ob man bei einer verantwortungsvollen, auf eine Gesamtschau zurückgehenden Schulentwicklungsplanung trotz leer stehender Räume an Schulen an anderen Schulstandorten Investitionen akzeptieren kann. Sollte dies bejaht werden, bezweifle ich, dass sich dies für alle 23 Stadtbezirke realisieren lässt. Wir werben dringend dafür, die Gesamtschau Degerloch zu sehen, nicht nur reduziert auf die Grundschulen. Und wir glauben und sind überzeugt davon, auch im Vergleich zu anderen Schulen in Stuttgart und in Baden-Württemberg, dass man mit der Entwicklung Filder-/Albschule in der vorgeschlagenen Form ab 2019/2020 sehr gute, hervorragende Arbeit machen kann. Wir werben dringend dafür, eine Gesamtperspektive für alle vier Schulen in Degerloch zu realisieren, die dann auch finanziell und zeitlich darstellbar ist.


StR Stradinger (CDU) geht davon aus, dass Konsens darüber besteht, dass bei einer Zusammenführung von Schulstandorten angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen jeder einzelne Standort einer eigenen Diskussion bedarf.

StR Stradinger, StRin Gröger (SPD), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) und StR Dr. Oechsner (FDP) sprechen sich gegen eine Zusammenführung der Albschule und der Filderschule aus. Sie treffen dabei insbesondere folgende Aussagen:

- Bei der Filderschule ist die Notwendigkeit einer neuen Mensa unbestritten. Diese Schule verfüge für den Verpflegungsbereich über eine Fläche von 372 m2 (siehe Anlage 3 der Vorlage). In der Schönbuchschule (ganztags) würden 340 Schülerinnen/Schüler in zwei Schichten Essen abnehmen (Verpflegungsbereich 370 m2). Bei nahezu 600 Schülerinnen/Schülern nach einer Zusammenlegung der Alb- und der Filderschule stelle sich die Frage, wie dort dann die Essensausgabe organisiert werden soll. Die bei Grundschülerinnen/Grundschülern während der Essenszeit teilweise erforderliche pädagogische Arbeit sei dann nicht mehr leistbar. Einerseits würden zwar durch den Wegfall der Werkrealschule Flächen in der Filderschule frei, aber andererseits gebe es dort einen zusätzlichen Klassenzug, und der Betrieb der Ganztagesschule erfordere zusätzliche Flächen (StR Stradinger).

- Der pädagogische Auftrag lasse sich mit einem 3- oder 4-Schichtbetrieb bei der Essensausgabe nicht vereinbaren. Der Gemeinderat habe den Beschluss gefasst, allen Halbtagsschülerinnen/Halbtagsschülern auf Wunsch Essen zu ermöglichen. Dies sei längst noch nicht flächendeckend in Stuttgart umgesetzt; auch Halbtagsschülerinnen/Halbtagesschüler benötigten eine gewisse Aufenthaltsqualität (StRin Gröger).

- Ist vorgesehen, dass an der Filderschule dann auch Halbtagesschülerinnen/Halb-tagsschüler Essen erhalten können? (StR Stradinger).

- Mit der Stellungnahme des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.03.2016 zum Antrag Nr. 82/2016 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 11.03.2016 sei die Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen durch die heute zur Beratung stehende Vorlage angekündigt worden. Es gebe allerdings Themen wie den Flächenbedarf für inklusive Beschulung, die heute noch nicht geklärt worden seien (StR Stradinger).

- Die Raumgrößen der Filderschule seien sehr unterschiedlich; beengte Räume wirkten sich negativ aus (StR Stradinger).

- Wenn dem Beschlussantrag gefolgt würde, müssten bis 2019/2020 neue Klassenräume entstehen. Dafür würde in den Bereich eingegriffen, der derzeit als Aula, also für gemeinsame Aktivitäten der Schülerschaft, genutzt wird (StR Stradinger).

- Offenbar soll das Sportangebot auch bei 550 Schülerinnen/Schülern uneingeschränkt aufrechterhalten bleiben. Verwunderlich sei es aber, dass einem Verein, der bisher Hilfsangebote gemacht hat, mit dem Argument, es gebe keine Räumlichkeiten, gekündigt wurde (StR Stradinger).

- Die Außenspielfläche der Filderschule sei nicht sehr üppig. Der Agnes-Kreher-Platz gehöre nicht zum Schulgelände. Insbesondere in Ganztagesschulbetrieben müsse die Stadt den Anspruch haben, dass gerade Grundschulkinder sich ausreichend bewegen und zurückziehen können. Aussagekräftig sei nicht die Anzahl der zur Verfügung stehenden Quadratmeter, sondern die Qualität der zur Verfügung stehenden Fläche (StRin Gröger, StRin von Stein).

- Zu befürchten sei, dass die Kinder die Wegestrecken zu der Schule nicht mehr zu Fuß zurücklegen können. Zusätzlicher Autoverkehr wäre die Folge (StR Stradinger, StR Prof. Dr. Maier).

- Die Verkehrssituation gehört besser beleuchtet (StR Dr. Oechsner).

- Obwohl der Runde Tisch durch das Schulverwaltungsamt sehr gut begleitet wurde, hätten der Möhringer und der Degerlocher Bezirksbeirat eindeutig gegen den Beschlussantrag votiert. Zudem müssen die Unterschriftenaktion der Eltern und der Beschluss der Schulkonferenz der Albschule gesehen werden (StR Stradinger).

- Es gebe Schulen in der gleichen Größe. Solche Schulen, wie z. B. die Wolfsbuschschule mit 600 Schülerinnen/Schülern (Grund- und Werkrealschule sind hier noch gemeinsam aufgelistet), würden sich am Rande ihres Schulbezirks befinden. In der Sommerrainschule gebe es eine gute Struktur durch den dortigen Pavillon (StR Stradinger).

- Auch bei einer wirtschaftlichen Betrachtung werde im Grundschulbereich eine Trennung von Filderschule und Albschule befürwortet (StR Stradinger).

- Die großzügige Schulhofsituation entspreche dem ausgeprägten Bewegungsdrang von Grundschülerinnen/Grundschülern (StR Stradinger).

- Eine Schulentwicklung müsse qualitativ wertvoll sein, indem auch die Eltern mitgenommen werden. Dieses sei bei den heutigen Tagesordnungspunkten 16 und 17 besser gelungen (StR Stradinger).

- Zu dem fraktionsübergreifenden Antrag Nr. 132/2016 "Wagenburg-Gymnasium: Finanzierung der Interimscontainer auf dem Wagenburgplatz nicht zu Lasten anderer Schulen!" vom 25.04.2016. Das Wilhelmsgymnasium könne interimsweise Räume in der Filderschule belegen. Oder für den Zeitraum, in dem ein Erweiterungsbau des Wilhelmsgymnasiums geplant wird, könne auch über eine Containerlösung nachgedacht werden (StR Stradinger).

- Die zur Beratung stehende Vorlage löse nicht die derzeitigen Probleme der Fritz-Leonhardt-Realschule und des Wilhelmgymnasiums. Vielleicht sei dem Gemeinderat mit seiner Beschlussfassung zu dem solitären Caféteriabau der Realschule ein Fehler unterlaufen. Die Verwaltung müsse zeitnah Vorschläge vorlegen, mit denen es gelingt, die Probleme der beiden Schulen zu lösen (StRin Gröger).

- Die Stadt müsse sich mehr um die Angebote kümmern, die insbesondere im Ganztagesbereich neu hinzukommen (StRin Gröger).


Für seine Fraktion erklärt StR Winter (90/GRÜNE), man habe sich die Situation vor Ort angeschaut. Wichtig seien eine Gesamtschau und die Gespräche vor Ort zu den Einzelfällen. Vielleicht, so seine Einschätzung, wäre der heutige engagierte Sachvortrag der Vorsitzenden im Sinne einer guten Kommunikation in den Sitzungen der Bezirksbeiräte wichtig gewesen. Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN könne der Verwaltungsvorlage folgen. Die für 2019/2020 angenommene Situation werde sich erst sukzessive einstellen, und solange Schulräume leer stünden, ergebe sich in punkto Neubau eine Förderproblematik. Die Sechszügigkeit werde fachlich und pädagogisch durchaus als möglich angesehen. Angesichts des Für und Wider könne aber schon nachvollzogen werden, dass man die bisherige schöne Kleinteiligkeit bewahren möchte. Im Blick auf die erforderliche Gesamtschau werde aber wie gesagt der Vorlage zugestimmt.


Grundsätzlich merkt StRin Gröger an, angesichts der Veränderungen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen seit der Vorlage der Schulentwicklungsplanung sei es erforderlich, eine Bilanz zu den erfolgten Prüfungen zu ziehen. Sicherlich gehöre auch das eine oder andere korrigiert. Die Verwaltung habe einige Vorlagen angekündigt, die sich mit Nachnutzungen frei werdender Schulräume befassen. Die bisher bekannten Vorlagen würden Grundschulen betreffen. Von daher müsse eine gesamtstädtische Betrachtung erfolgen, wobei ein grundsätzliches Gerüst, aber auch eine individuelle Betrachtung der örtlichen Situationen vonnöten sei. Zudem gehörten die Kommunikationsprozesse überdacht (wie wird vor Ort mit den Eltern geredet?).

Durch StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) wird zwar der Beschlussantrag als nicht völlig abwegig bezeichnet, angesichts der Ausführungen von StR Stradinger und StRin Gröger sowie aufgrund der ablehnenden Voten der Bezirksbeiräte sieht er eine Zustimmung zum Beschlussantrag jedoch als problematisch an. Mit der Vorlage würden aktuelle Probleme nicht behoben.

Von StRin von Stein wird die Vorlage als schwierig bezeichnet. Eine Ablehnung des Beschlussantrages könne von den Eltern der Stuttgarter Schülerinnen/Schüler als Signal verstanden werden, dass sich der Gemeinderat durch Widerstand der Eltern beeinflussen lässt. Dennoch signalisiert sie ihre Ablehnung des Beschlussantrages. Gesehen werden müsse, dass in den Jahren 2009 bis 2011 die Schulentwicklungsplanung ohne Berücksichtigung des massiven Ausbaus der Ganztagesschulen und ohne Kenntnis des Flüchtlingszustroms - von bisher 10.000 Flüchtlingen seien wohl 30 % unter 18 Jahren - stattgefunden hat. Auch sie erachtet neue Überlegungen, wie mit dem Raumbedarf der weiterführenden Schulen umgegangen wird, als notwendig.

Grundsätzlich, so StR Prof. Dr. Maier, vertrete seine Fraktion nicht die Auffassung, dass die Qualität größerer Grundschulen größer sei. Sollte die Aussage der Vorsitzenden zutreffen, dass im Land sechszügige Grundschulen die Regel darstellen, sehe er dies als Fehlentwicklung und nicht als Fortschritt an. Je größer solche Einheiten seien, desto schwieriger sei es, sich mit diesen zu identifizieren (zunehmende Anonymität, manchmal auch zunehmender Vandalismus). Das breit angelegte Elternbündnis zeige, dass die Schulgemeinden funktionierten. Diese zugunsten einer größeren Einheit aufzulösen, sei nicht akzeptabel. Daher werde der Beschlussantrag abgelehnt.

Angesichts der rapiden Veränderungen in der Schullandschaft gibt StR Dr. Oechsner der Vorsitzenden recht, dass freie Räume möglichst nutzbringend verwendet werden müssen. Er habe auch nichts gegen eine sechszügige Schule bzw. eine Schule mit 500 oder 600 Kindern. Allerdings sei es ein Unterschied, ob eine Schule lediglich von Grundschülerinnen/Grundschülern oder darüber hinaus auch von Schülerinnen/Schü-lern anderer Schularten besucht wird. Dies wirke sich z. B. auf die Pausen bzw. auf den Aufenthalt in den Pausenhöfen aus. Von ihm wird der Druck der Eltern als überschaubar angesehen. Es müsse ein neuer Weg gefunden werden, nicht zuletzt angesichts der ablehnenden Bezirksbeiratsvoten. Weiter erinnert er daran, dass seine Gruppierung in den letzten Etatberatungen einen Erweiterungsbau für die Fritz-Leonhardt-Realschule beantragt hat, leider ohne Erfolg.

Seitens der Vorsitzenden wird gegenüber StR Stradinger unterstrichen, nach einer Zusammenführung der Alb- und der Filderschule würde es 5 bzw. 6 Züge geben. Beachtet gehöre, dass die Waldschule eine weitere Grundschule eröffne. Die dort beschulten Kinder müssten bei einer zusammengeführten Alb- und Filderschule abgezogen werden. Die in der Vorlage genannte Schülerzahl (bis zu 600 Schülerinnen/Schüler) stelle die Ist-Situation dar.

Zudem weist sie StR Stradinger darauf hin, dass in Stuttgarter Schulmensen die Essensausgabe stets im Schichtbetrieb erfolgt.

Auf StR Stradinger und StRin von Stein eingehend fährt BMin Dr. Eisenmann fort, das Wilhelmsgymnasium erhalte keine zusätzlichen Räume. Dazu gebe es keine Möglichkeiten. Dieses Gymnasium weise Schülerinnen/Schüler seit Jahren ab. Natürlich könne die Stadt zusätzliche Gebäude erstellen, allerdings ohne dafür Landeszuschüsse erhalten zu können; das Land fördere im Neubau nur dann Räume, wenn im Schulbezirk keine Räume leer stehen. Diese Regelung sieht sie auch als richtig an.

Weiter führt sie an, die Verwaltung werde dem Gemeinderat sicherlich nicht vorschlagen, an der Albschule und an der Filderschule zwei Mensen zu entwickeln. Mit der durch eine Mehrheit vorgesehenen Vorgehensweise würden die Probleme der weiterführenden Schulen definitiv ebenfalls nicht gelöst.

Auf StR Prof. Dr. Maier eingehend ruft sie in Erinnerung, die kleine Mönchfeld-Grund-schule habe ihren Betrieb für nahezu zwei Wochen einstellen müssen, da es bei der Lehrerversorgung krankheitsbedingt Probleme gegeben hat. Dieses Problem gebe es häufig bei kleinen Schulen. Von daher gebe es durchaus inhaltliche Gründe für größere Schulen (stabileres und weitreichenderes Angebot).

Die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben durch Gemeinderatsbeschlüsse für Flächenbedarfe bei Ganztagesgrundschulen sowie die Vorgaben für die Flächenbedarfe für inklusive Beschulung seien selbstverständlich in den Vorlagen berücksichtigt.

Aufgenommen wird von BMin Dr. Eisenmann die Anregung von StRin Gröger, die auch von StR Dr. Oechsner unterstützt wird, den Beratungsgang solcher Vorlagen zu strecken, damit z. B. nicht schon am Tag nach einer Beratung im Bezirksbeirat eine Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss ansteht.

Gespannt ist die Vorsitzende auf den Beratungsverlauf bei den heutigen Tagesordnungspunkten 16 und 17. Sollte dort ebenfalls eine Ablehnung der Beschlussanträge erfolgen, würden sich auch im Süden Ablehnungen ergeben. Dies wäre dann das Ende einer inhaltlichen Schulentwicklungsplanung. Anzunehmen, dass kontinuierlich Gymnasien und Realschulen erweitert werden können, während andere Schulräume nicht genutzt werden, sei ein Trugschluss. Im Laufe der Jahre würde dies die Stadt überfordern. Diejenigen, die den Beschlussantrag ablehnen, müssten sich daran messen lassen. Sollte der Beschlussantrag heute abgelehnt werden, würde das Thema "Zusammenführung Alb- und Filderschule" durch die Verwaltung nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Schließlich respektiere die Verwaltung Beschlüsse des Gemeinderates.

Zu der Anregung von StRin Gröger, dass man sich mit der Grundschulsituation stadtweit befassen sollte, erklärt die Bürgermeisterin, die Verwaltung arbeite momentan an der Schulentwicklungsplanung. Dabei würden nicht nur Grundschulen betrachtet. Schließlich wirkten sich Entscheidungen wie jene, die sich jetzt abzeichne, auch auf Realschulen und Gymnasien aus. Die 2011 gemachten Prognosen hätten sich als absolut stabil und zukunftsweisend erwiesen. In den nächsten Monaten werde das derzeit Erarbeitete - unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen - dargestellt.

Abschließend stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

Der Verwaltungsausschuss lehnt den Beschlussantrag bei 4 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich ab.
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