Die Integrationskurse des Bundes konnten bisher nur von anerkannten Asylbewerbern besucht werden. Neu ist, dass seit 24. Oktober 2015 auch Asylbewerber aus dem Iran, Irak, aus Syrien und Eritrea zu den Integrationskursen zugelassen werden.
Zu den Fragen im Einzelnen:
1. Wie hoch ist die Auslastung der angebotenen Deutschkurse?
Die Auslastung der städtischen Deutschkurse für Flüchtlinge ist mit durchschnittlich 12-13 Teilnehmern pro Kurs gut. Grundkurse können in der Regel wie geplant starten, bei Aufbaumodulen gibt es gelegentlich Probleme mit dem Kursbeginn. Von den zuletzt gestarteten 40 Kursen mussten drei bis vier Kurse verschoben werden, da nicht genügend geeignete Personen angemeldet waren.
2. Inwieweit werden Fehlstunden der Teilnehmer dokumentiert?
Sowohl bei den Integrationskursen als auch bei den städtischen Deutschkursen werden vom Kursträger Anwesenheitslisten geführt und der Abschlussmeldung beigefügt. Die Liste muss von den Teilnehmern an jedem Kurstermin persönlich unterzeichnet werden. Laut Auskunft der Kursträger erscheinen die anerkannten Flüchtlinge in den Integrationskursen regelmäßig und haben geringe Fehlzeiten. Dies gilt auch für Kurse, an denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge teilnehmen. Sozialpädagogische Begleitung und eine enge Kooperation mit dem Jugendamt wirken sich hier positiv aus. Die Fehlzeiten in den kommunalen Flüchtlingskursen sind höher. Die Flüchtlinge in diesen Deutschkursen sind in der Regel erst seit kurzer Zeit in Deutschland und haben einen ungesicherten Aufenthaltsstatus. Sie wissen nicht, wie lange sie hier bleiben dürfen, oft stehen existenzielle Fragen oder gesundheitliche Probleme bis hin zu Traumata im Vordergrund. Manche möchten möglichst schnell arbeiten und verkennen dabei, dass Deutschkenntnisse hierfür eine wichtige Voraussetzung sind. 3. Welche Gründe werden von den Kursteilnehmern als Ursache für ihre Fehlstunden angeführt?
Die am meisten genannten Gründe sind Termine bei Behörden, z.B. beim JobCenter, Termine beim Arzt, Krankheit, Umzug bzw. Verlegung in andere Unterkünfte oder drohende Abschiebung. Lehrkräfte berichten von aufbrechenden Traumata, die ein Weiterlernen nicht ermöglichen oder von Schwierigkeiten, nach einer längeren Pause wegen Krankheit, den Anschluss im Kurs wieder zu finden. Lernungewohnte Personen sind manchmal überfordert oder lassen sich schnell entmutigen. Deutschlernen ist vor allem für Analphabeten eine große Herausforderung, erfordert Ausdauer und einen langen Atem, den Menschen in solchen Ausnahmesituationen oftmals nicht haben. Auch der Wechsel in andere Maßnahmen oder in Intensivkurse sind Gründe für einen Kursabbruch. Dies betrifft Flüchtlinge, die plötzlich eine Zulassung zum Integrationskurs oder einen Platz in einem berufsorientierten Deutschkurs erhalten. Diese Teilnehmer halten wir nicht in den städtischen Kursen, sondern ermöglichen ihnen so schnell wie möglich intensiveres Deutschlernen. 4. Gibt es Gruppen, unter den zugezogenen Menschen, die wir über die Deutschkurse besonders schlecht erreichen?
An den städtischen Kursen können Flüchtlinge teilnehmen, die keinen Anspruch auf einen vom Bund geförderten Kurs haben. Derzeit werden alle erreicht, die motiviert sind und Deutsch lernen wollen. Angesichts der großen Anzahl von Flüchtlingen, die neu nach Stuttgart kommen, sind jedoch Wartezeiten nicht zu vermeiden. Sowohl das Ausstellen von Berechtigungsscheinen durch die Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts als auch das Einrichten neuer Kurse durch die Träger braucht eine gewisse Zeit. Um Flüchtlingsfrauen mit kleinen Kindern einen Kursbesuch zu ermöglichen, sind Kinderbetreuungsangebote erforderlich. Weder das Landesprogramm „Deutsch für Flüchtlinge“ noch die Bundes-Integrationskurse sehen dies vor. Wie in der Haushaltsvorlage 1133/2015 dargestellt, werden daher kommunale Mittel für kursbegleitende Kinderbetreuung benötigt. 5. Welche Wege und Maßnahmen stehen zur Verfügung, um die Kursteilnehmer von einer regelmäßigen Anwesenheit zu überzeugen?
Für Asylbewerber ist die Teilnahme am Deutschkurs freiwillig, sie können nicht zum Besuch verpflichtet werden. Die Abteilung Integration entwickelt mit Kursträgern derzeit ein Bonussystem als Anreiz: Bei regelmäßiger Kursteilnahme soll z.B. die Kostenübernahme für eine zertifizierte Abschlussprüfung oder für die Lehrbücher erfolgen. Die Wichtigkeit von Deutschkenntnissen als Voraussetzung für einen Zugang zum Arbeitsmarkt sollte bei Neuankömmlingen noch besser kommuniziert werden. Hier haben neben den Mitarbeitern der Clearingstelle auch die Lehrkräfte in den Kursen, die Mitarbeiter der freien Träger sowie Ehrenamtliche in den Unterkünften eine wichtige Schlüsselfunktion. Auch arabisch sprechende Multiplikatoren sollen verstärkt gewonnen werden. Für Kursleiterinnen und Kursleiter in den Flüchtlingskursen hat die Abteilung Integration (S-IP) bereits Schulungen angeboten, damit diese sich besser auf die Zielgruppe Flüchtlinge einstellen können. Weitere Fortbildungen sind geplant. S-IP informiert auch verstärkt Ehrenamtliche über die Deutschkurse und ist mit den Trägern der Wohlfahrtspflege in engem Austausch. Ziel ist es, durch eine bessere Kommunikation mit den Freundeskreisen und den hauptamtlichen Betreuern in den Unterkünften die Kooperation mit der Clearingstelle und mit den Kursträgern weiter zu optimieren. Die aktuelle Personalsituation in der Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts ist aufgrund der enorm gestiegenen Beratungszahlen angespannt. Fritz Kuhn zum Seitenanfang