Stellungnahme zum Antrag
149/2010
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
08/04/2010
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 1515-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
05/12/2010
Betreff
Keine Spur von Staubminderungsplänen
Keine Umsetzung des Luftreinhalteplans bei Großbaustellen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
zu 1:
Bei der Erarbeitung des Luftreinhalte-/Aktionsplans durch das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Stadt als Maßnahme vorgeschlagen, bei eigenen Baustellen verstärkt Staubminderung zu betreiben. Dies wird auch praktiziert.
Darüber hinaus hat das Amt für Umweltschutz bei drei größeren Bauvorhaben, bei denen es die Möglichkeit hatte im Rahmen städtebaulicher Verträge oder in einem landschaftspflegerischen Begleitplan auf die Staubminderung Einfluss zu nehmen, die Erstellung eines Staubminderungsplans verlangt:
– Bebauungsplan „Quartier S“, Tübinger Straße in Stuttgart-Mitte und –Süd (städtebaulicher Vertrag)
– Bebauungsplan „Kriegsberg-/Friedrichstraße“ in Stuttgart-Mitte (städtebaulicher Vertrag)
– Bebauungsplan „Rosensteintunnel/Leuzetunnel“ in Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Ost (landschaftspflegerischer Begleitplan im planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan)
Bisher wurde dem Amt für Umweltschutz kein Staubminderungsplan vorgelegt, so dass im Ausschuss für Umwelt und Technik auch keine Pläne vorgestellt werden können. Mit den Baumaßnahmen wurde bislang noch nicht begonnen.
Für die Forderung von Staubminderungsplänen bei Großbaustellen von Privaten
oder anderen Behörden gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wenn in diesen Fällen vertragliche Vereinbarungen abzuschließen sind, verlangt die Stadt darin auch einen Staubminderungsplan.
Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, wird mit der Aushändigung eines Merkblattes zur Staubminderung versucht, die Bauherren zur freiwilligen planmäßigen Staubminderung anzuhalten.
Für den Neubau des Innenministeriums Baden-Württemberg wurde kein Staubminderungsplan gefordert, weil die Beteiligung des Amts für Umweltschutz (Immissionsschutzbehörde) zu diesem Bauvorhaben noch vor der Einführung der inzwischen abgestimmten Verfahrensweise erfolgte, nach der die Staubminderung – wenn möglich – vertraglich vereinbart wird oder in den übrigen Fällen mit der Aushändigung des Merkblattes angeregt wird.
Für das Trassenprojekt Stuttgart 21 hat das Eisenbahn-Bundesamt in seinem Planfeststellungsbeschluss (Ziffer 3.2.4 vom 28.01.2005) ebenfalls die Erstellung eines Staubminderungsplanes vorgeschrieben. Alle Planfeststellungsbeschlüsse enthalten detaillierte Regelungen zu allen Immissionen der betriebsbedingten Baustellen. Dazu muss die Bauherrin gegenüber der Planfeststellungsbehörde „im Rahmen einer detaillierten Ausführungsplanung die konkret zu erwartenden Beeinträchtigungen sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen nachweisen“.
Dem Eisenbahn-Bundesamt liegt jeweils ein Staubimmissionsminderungskonzept zum Abriss „Bahnhof Nordflügel“ und zum Planfeststellungsbeschluss Abschnitt 1.5 „Vorgezogene Deckelbauweise Gleisvorfeld“ vor.
zu 2:
Die Stadtverwaltung hat das Regierungspräsidium Stuttgart im Sinne des Antrags Nr. 2 angeschrieben. Nach Vorliegen der Antwort wird dem Gemeinderat berichtet.
Dr. Wolfgang Schuster
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