Beantwortung zur Anfrage
347/2011

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/15/2011
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/21/2011
Betreff
    Luftschadstoffüberwachung
    Messstationen Zuffenhausen und Feuerbach außer Betrieb
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Fragen 1 und 2:

In Stuttgart-Feuerbach, Siemensstraße, hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) von 2004 bis Anfang 2008 eine Straßenmessstation (sog. Spotmessstelle) betrieben. Sie wurde stillgelegt, um die Möglichkeit zu schaffen, an weiteren Standorten außerhalb Stuttgarts Messungen durchzuführen. Im Ballungsraum Stuttgart ist nach Ansicht der LUBW die Erfassung der lufthygienischen Situation mit den verbleibenden Spotmessstellen ausreichend.

In Stuttgart-Zuffenhausen hat die LUBW im Auftrag der Landesregierung eine Luftmessstation betrieben, deren Betrieb im Laufe des Jahres 2011 eingestellt wurde.

Die bisherige Luftreinhaltestrategie des Landes basierte auf der Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität und deren vier Tochterrichtlinien. Nach Novellierung dieser Richtlinien durch die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde in 2010 die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) verabschiedet.
Die 22. BImSchV wurde in diesem Zusammenhang außer Kraft gesetzt. Die 39. BImSchV änderte das Verhältnis zwischen der Anzahl der notwendigen Messstationen in Straßennähe und im städtischen Hintergrund und verlangt die verstärkte Messung von Feinstaub der Fraktion PM 2,5. Die LUBW entwickelte auf Basis der neuen rechtlichen Vorgaben ein neues Luftmessnetz. Ein Ergebnis der Neukonzeption ist, dass die Messung der Luftqualität in Stuttgart-Zuffenhausen nach den rechtlichen Vorgaben nicht mehr erforderlich ist.



Im Ballungsraum Stuttgart sieht das Luftmessnetz weiterhin insgesamt vier für dieses Gebiet repräsentative Luftmessstationen vor (Stuttgart Arnulf-Klett-Platz, Stuttgart-Bad Cannstatt, Ludwigsburg und Bernhausen). Die Daten dieser Messstationen sind repräsentativ für die Luftqualität im gesamten Ballungsraum Stuttgart.

Auch die Stadtverwaltung hält eine messtechnische Dokumentation der Entwicklung der Luftqualität am Standort Zuffenhausen für nicht notwendig. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Luftqualität in Zuffenhausen grundsätzlich anders entwickelt als an den übrigen Messstellen in Stuttgart.
Für die lufthygienische Beurteilung von Planungen können im Einzelfall Modellrechnungen erstellt werden, die kostengünstiger flächenhafte Informationen zur Verfügung stellen.


Zu Frage 3:

Für den Betrieb einer Luftmessstation fallen für die Aufstellung, Einrichtung inkl. Verkabelung abhängig von der Anzahl der Messkomponenten (z. B: NO, NO2, PM10, PM2.5, Ozon, Windrichtung und –geschwindigkeit, Temperatur) Kosten in Höhe von ca. 150.000 – 200.000 Euro an. Für den laufenden Betrieb müssen ca. 25.000 Euro pro Jahr kalkuliert werden. Die Kosten wären von der Stadt zu tragen.

In Zuffenhausen steht der Messcontainer noch. Die Geräte sind ausgebaut. Ein Weiterbetrieb der Messstation durch die LUBW würde die Stadt rund 45.000 Euro pro Jahr inklusive Geräte kosten.

Die Verwaltung hält das bestehende Messnetz für ausreichend. Über die Messwerte hinaus gibt es flächendeckende Berechnungen der Luftschadstoffbelastung in Stuttgart sowie Berechnungen über die Luftbelastung an allen Straßen mit mehr als 5.000 Kfz/Tag. Eine Aktualisierung dieser Berechnungen im Rhythmus von ca. 5 Jahren kostet jeweils 40.000 Euro (Flächenberechnung) bzw. 10.000 Euro (Straßenberechnung), die nach Bedarf im Haushalt angemeldet werden müssen.







Dr. Wolfgang Schuster


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