Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 313/2018
Stuttgart,
10/16/2018



Investitionszuschuss für St. Josef gGmbH, Haußmannstr. 160, 70188 Stuttgart - Mehrkosten beim Neubau der Kindertageseinrichtung, Auf der Steig 12, 70376 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.11.2018
10.12.2018



Beschlußantrag:

1. Die St. Josef gGmbH, Haußmannstr. 160, 70188 Stuttgart erhält für die Mehrkosten beim Neubau der Kindertagesstätte, Auf der Steig 12, 70376 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 487.500,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 487.500,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.










Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Träger erhielt für den Neubau bereits eine Zuschussbewilligung i.H.v. 4.126.000,00 Euro (GRDrs 197/2015 und 413/2015). Der Zuschussbedarf hat sich aufgrund von Mehrkosten erhöht. Die Mehrkosten sind u.a. auf Brandschutzauflagen, Erdarbeiten, Statikauflagen und Entwässerung zurückzuführen. Der tatsächliche Bedarf beträgt 4.613.500,00 Euro.

Stellungnahme Hochbauamt

Bei der erstmaligen Prüfung im Jahre 2015 wurde ein relativ niedriges Kosteniveau festgestellt. Nach erneuter Prüfung und Vergleich mit anderen aktuell ausgeführten Bauvorhaben liegen die dargestellten Kosten noch immer im angemessenen Rahmen. Der Nebenkostenanteil bewegt sich mit 11,1% der Kosten aus Kostengruppe 3 und 4 sogar auf ausgesprochen niedrigem Niveau. Die beschriebenen Gesamtkosten i.H.v. 6.325.684,23 Euro sind daher noch immer für diese Aufgabe angemessen.


Finanzielle Auswirkungen

Der Zuschussmehrbedarf für das Projekt wurde im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel i.H.v. 487.500,00 Euro veranschlagt.
Des Weiteren wird ein Bundesmittelzuschuss i.H.v. 300.000,00 Euro erwartet. Der tatsächliche Bundesmittelzuschuss wird erst bei der Festsetzung des städtischen Zuschusses berücksichtigt.

Die Mittel werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme (Mehrkosten)
650.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
487.500,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenfeststellung

Kostenfeststellung

KG
Maßnahme
Betrag
Stand 01.08.2018
100
Grundstück
0,00 Euro
200
Herrichten und Erschließen
208.906,38 Euro
300
Bauwerk-Baukonstruktion
3.664.316,82 Euro
400
Bauwerk-Technische Anlagen
1.151.744,26 Euro
500
Freianlagen
533.195,46 Euro
600
Ausstattung und Kunstwerke rd.
230.870,52 Euro
700
Baunebenkosten
536.620,79 Euro
Sonstige Kosten/Unvorhergesehenes
0,00 Euro
Gesamtkosten rd. (brutto)
6.325.684,23 Euro




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