Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
86
2
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
03.06.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Herr Siebel (SozA), Herr Sidgi (SWSG)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
"Bericht über die Arbeitsbelastung der Wohngeldstelle - Folgen für die SWSG-Mieter*innen reduzieren!"
- Antrag Nr.139/2022 vom 29.04.2022 (Die FrAKTION)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst führt Herr
Siebel
aus, das Wohngeld sei zum 01.01.2020, 01.01.2021 und 01.01.2022 jeweils erhöht worden. Alle Empfänger hätten das höhere Wohngeld bekommen. Mit den in einem Bundesgesetz festgelegten Erhöhungen sollten die flächendeckend vorhandenen Mietsteigerungen abgefangen werden. Die Mieter der SWSG hätten im Gegensatz zu vielen anderen Mietern im Wohngeldbezug in den letzten sechs Jahren keine Mieterhöhung gehabt, wodurch sich ihr Wohngeld de facto bereits erhöht habe. Selbst die geringste Wohngelderhöhung - bei den Ein-Personen-Haushalten - habe mindestens 45 € betragen. Dem stehe eine Mieterhöhung von maximal 35 € gegenüber. Bei Rentnern, die die Grundrentenzeiten erfüllten, habe sich das Wohngeld monatlich durch einen Freibetrag häufig im dreistelligen Bereich erhöht. Wohngeldrechtlich erhöhe sich die berücksichtigungsfähige Miete erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mieter einwillige. Bei allen Wohngeldanträgen, die ab diesem Zeitpunkt gestellt würden, werde bei der Berechnung des Wohngelds die höhere Miete zugrunde gelegt. Für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt würden und noch nicht entschieden seien, oder bereits beschiedene Anträge dürfe die Erhöhung nur berücksichtigt werden, wenn sich dadurch die berücksichtigungsfähige Miete um mehr als 15 % erhöhe. Dies sei bei der SWSG niemals der Fall, dort werde maximal um 6 % erhöht. Insofern könnten keine Erhöhungsanträge gestellt werden. Bei denjenigen, die den Antrag vor der Einwilligung gestellt hätten, werde die höhere Miete beim nächsten Wohngeldantrag berücksichtigt. Aus diesem Grund erwarte seine Abteilung durch die Mieterhöhung momentan keine nennenswert höhere Zahl von Anträgen.
Herr
Sidgi
ergänzt, die SWSG biete im frei finanzierten Bereich eine Mietbelastungsprüfung an, die auch in Anspruch genommen werde. Konkret zum Antrag Nr. 139/2022 erklärt er, die Verzögerung bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge beruhe eher auf einer Anpassung der Wohngeldreferenzen, von denen es in den letzten Jahren drei gegeben habe. Insofern halte er den Antrag inhaltlich für nicht korrekt.
Es sei erfreulich zu hören, dass das Wohngeld gestiegen sei, erklärt StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), und bei allen, die bereits Wohngeld erhielten, dieses um mehr als die Mieterhöhungen angestiegen sei.
Auf Nachfrage von StR
Conzelmann
(SPD) legt Herr
Sidgi
dar, die Mietbelastungsprüfung werde von den Mietern durchaus wahrgenommen. Er weist an dieser Stelle auf die Mietschuldnerberatung der SWSG hin, die im Jahr 650 bis 700 Beratungen durchführe. Anspruchsberechtigt seien häufig Mieter*innen, die das Sozialmanagement der SWSG gut kenne. Im Rahmen der Erstberatung weise es proaktiv auf die Möglichkeit der Mietbelastungsprüfung hin.
StRin
Porsch
(CDU) nimmt in den Anträgen der FrAKTION immer einen Unterton des Misstrauens gegenüber der SWSG wahr. Dies kritisiert sie deutlich, denn die SWSG leiste sehr gute Arbeit.
BM
Fuhrmann
stellt abschließend fest:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat von mündlichen Bericht
Kenntnis genommen.
Damit ist der Antrag Nr. 139/2022 erledigt.
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