Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1500-05.00
GRDrs 975/2019
mit Ergänzung
Stuttgart,
09/23/2019



Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz - Verwendung des Klimaschutzfonds




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.09.2019
18.10.2019
29.11.2019
11.12.2019
20.12.2019



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

2. Die dafür notwendigen Mittel für Personal und Investitionen werden aus der Rücklage „Klimaschutzfonds“ des Jahresabschlusses 2018 finanziert.


Begründung:


1. Präambel

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat der Stadt Stuttgart erkennen an, dass das Weltklima in Not ist und verpflichten sich in Stuttgart zu handeln.

Stuttgarts Maßstab im Bereich des Klimaschutzes ist das Einhalten der Klimaziele von Paris. Wir wissen, dass die Erde nicht mehr als 1,5 Grad erwärmt werden darf, weil bereits irreversible Schäden zu erkennen sind.

Rechnet man das hinter dem 1,5 Grad Ziel stehende CO2-Budget auf die Bevölkerung und strukturelle Rahmenbedingungen der Stadt Stuttgart um, so bedeutet das,

Die Stadt Stuttgart ist bemüht, diese Ziele nicht nur zu erreichen, sondern sie noch zu unterschreiten. Der entscheidende Zeitraum für die Beschleunigung der Reduktion des CO2-Ausstosses sind dabei die nächsten 10 Jahre.

In diese Anstrengung werden die Beteiligungsunternehmen der Stadt eingebunden. Die Verwaltung legt bis April 2020 einen Vorschlag vor, welche Klimaschutzziele die SWS, die SWSG, die SSB und der Flughafen bis 2025 bzw. bis 2030 erreichen sollen. Des Weiteren wird ebenfalls bis April 2020 ein Vorschlag erstellt, wie und wann ein Ausstieg aus fossilen Energieträgern in Stuttgart gestaltet werden kann.

Über die Fortschritte in der Umsetzung der Klimaschutzziele sowie der Maßnahmen des Aktionsprogramms wird dem Ausschuss für Klima und Umwelt einmal jährlich berichtet. Der Prozess wird durch einen fachlichen Runden Tisch Klimaschutz begleitet. Ebenso sollen die Bürgerinnen und Bürger über die Klimaschutzziele informiert und in ihr Erreichen eingebunden werden.


2. Einführung

Am 17. Juli 2019 hat der Oberbürgermeister dem Gemeinderat mit der GRDs 785/2019 das Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt. Aktionsprogramm Klimaschutz“ vorgestellt. Elementarer Teil des Vorschlags war die Bildung einer davon-Position in Höhe von 200 Mio. Euro für einen „Klimaschutzfonds“ aus dem Überschuss des Jahresabschlusses 2018 (GRDs 589/2019). Aus dem Klimaschutzfonds sollen zusätzlich zu den bereits im Haushaltsentwurf dargestellten Projekten, Maßnahmen finanziert werden, die den Klimaschutz und die Klimaanpassung in Stuttgart beschleunigen. Der Gemeinderat hat der Bildung der davon-Position mehrheitlich zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat zugesagt, für die Ausgestaltung des Klimaschutzfonds einen Vorschlag zu unterbreiten und diesen Vorschlag dem Gemeinderat im neugegründeten Ausschuss für Klima und Umwelt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


3. Maßnahmen für mehr und schnelleren Klimaschutz

In Folge werden die in der GRDs 785/2019 vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplans Klimaschutz konkretisiert und mit Finanz- und Stellenbedarfen hinterlegt. Das Aktionsprogramm soll in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Daher betreffen die genannten Maßnahmen und Bedarfe die nächsten vier Jahre. Ausnahmen sind gekennzeichnet.




A. Energie

1. Erhöhung des energetischen Standards bei städtischen Neubauten und städtischen Sanierungen:

Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen betrifft zukünftige bauliche und energetische Standards, die bisher im Energieerlass der Stadt Stuttgart geregelt werden.

Nach Beschluss dieser Vorlage und der Verwendung des Aktionsprogramms Klimaschutz sollen die städtischen Vorgaben im Energiebereich aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die bisher noch nicht beschlossene Vorlage GRDrs 769/2017 soll auf dieser Grundlage neu gefasst werden.


Maßnahme A 1.1: Klimaneutrale Bauten
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt bereits anspruchsvolle Vorgaben im Energiebereich. Die Energierichtlinie wurde 2017 eingebracht (GRDs 769/2017) und sollte festlegen, dass bei städtischen Neubauten die Anforderungen an den energetischen Standard in Wohngebäuden auf KfW Effizienzhaus 55 und in den übrigen Gebäuden (Nichtwohngebäude) auf eine 20 %-ige Unterschreitung der Energieeinsparverordnung „2016“ (EnEV 2014 mit den seit 1. Januar 2016 geltenden Anforderungen) zu erfüllen sind.

Für Plusenergie-Neubauten sollen aus dem Klimaschutzprogramm Leuchtturm-Projekte finanziert werden. Darüber hinaus sollen aus dem Portfolio des Hochbauamt Projekte zur Optimierung der Energiebilanz ausgewählt werden, die mit höchster Effizienz CO2-Reduktion ermöglichen.

Die Leuchtturmprojekte sollen dazu dienen, Erfahrungen mit dem deutlich höheren Standard in der Umsetzungspraxis zu machen und diese Erfahrungen auch in die weiteren Planungen und Standards für die städtischen Bauvorhaben einzubringen.
Dabei soll eines der Leuchtturmprojekte ein Bestandsgebäude sein, das mit dem Ziel klimaneutral zu werden, saniert werden soll. Unter den Leuchtturmprojekten soll auch ein neues städtisches Verwaltungsgebäude, ein „Office Hub Stuttgart“ für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.

Am Ende der Projekte soll eine Bilanzierung zeigen, welche Einsparung durch welche Maßnahmen erreicht wurde. Auch sollen die bisherigen Standards des nachhaltigen Bauens, wie Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien, Recyclingbaustoffe, der Einsatz klimaneutraler Materialien, Hitzeschutz im Sommer, die Verwendung von Regenwasser bzw. die Retention (Schwammstadt) oder die Realisierung von begrünten Dächern usw. Berücksichtigung finden.

Es ist das Ziel, ab 2020 die städtischen Neubauten als klimaneutrale Gebäude zu errichten oder sogar das Plusenergieniveau zu erreichen. Dies gilt für alle Ämter, Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften der Stadt bei neuen, noch nicht mit der Planung begonnen Projekten. Bei Wohngebäuden, somit auch bei der SWSG, gilt der auch mit dem Bündnis für Wohnen abgestimmte Standard, KfW 55.

Bei laufenden Projekten sollen diejenigen, die noch in einem frühen Projektstand sind überprüft werden, in wie weit hier noch ergänzende Maßnahmen im Bereich Klimaschutz eingeplant werden können. Alle städtischen Liegenschaften sowie Liegenschaften von städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu machen ist ein hohes Ziel. Dies erfordert aber ausführliche Untersuchungen wie und ob dies in dem Zeitraum gehen könnte und welche Finanzmittel in diesem Zeitraum zusätzlich notwendig sind. Die notwendigen Untersuchungen sollen 2020 durchgeführt werden. Über die Ergebnisse wird im Ausschuss für Klima und Umwelt berichtet.

Die SWSG erarbeitet aktuell eine Klimastrategie, die den entsprechenden Gremien vorgestellt werden wird. Darüber hinaus soll im Frühjahr 2020 eine Diskussion im Gemeinderat zu den Klimaschutzzielen der Beteiligungsunternehmen geführt werden. Daraus ergeben sich dann die notwendigen Entscheidungen in den einzelnen Aufsichtsräten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Budget in Höhe von 20 Mio. Euro bereitzustellen, aus dem zusätzliche und über den bisher für die Projekte eingeplanten Standard hinausgehende klimaschützende Maßnahmen finanziert werden können.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Projektbudget „Klimaneutrales Bauen“2,0 (EG 12)
1,0 (EG 13)
1,0 (EG 12)
20 Mio.


Maßnahme A 1.2: Solarenergienutzung
Die Nutzung von Solarenergie bei städtischen Gebäuden ist Pflicht. Dabei wird auch die Förderung der E-Mobilität in Verbindung mit Speichersystemen berücksichtigt. Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen

Alle geeigneten Bestandsdächer städtischer Liegenschaften werden systematisch auf deren Eignung für Photovoltaik hin überprüft. Bei entsprechender Eignung werden Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden realisiert. Hierfür wird eine Erhöhung der Mittel des stadtinternen Contractings bis Ende 2023 vorgeschlagen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Ertüchtigung städtischer Liegenschaften mit PV-Anlagen
6 Mio.


Maßnahme A 1.3: Holzbau
Neubauten bis zu zwei Vollgeschossen werden in Holz- oder Holz-Hybridbauweise erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen.


Maßnahme A 1.4: Recyclingbaustoffe
Der Einsatz von Recyclingbaustoffen soll vorangetrieben werden z. B. bei Beton soll min. 30 % Recyclingbeton (R-Beton) eingesetzt werden. Dies spart wertvolle Ressourcen. Neben den Recyclingbaustoffen sind rückbaubare Bauweisen und eine verlustfreie Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien weitere Ziele der Maßnahme. Insbesondere das Thema rückbaubare Bauweise muss in den kommenden Jahren genauer betrachtet werden. Dabei sollen auch klimaneutrale Baumaterialien (z.B. bei der Dämmung) und deren Verwendung genauer betrachtet werden. Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen.

In der Region Stuttgart gibt es vier Hersteller für Recyclingbeton mit ausreichenden Kapazitäten. Eine Belieferung ist stark abhängig von der Marktlage, jedoch kann nach den bisherigen Erfahrungen eine Quote von 30 % bei Hoch- und Tiefbauprojekten der Stadt erreicht werden


Maßnahme A 1.5: Dachbegrünung
Flachdächer städtischer Liegenschaften sind zu begrünen, ebenso sind min. 30 % der Fassade zu begrünen, um so das Stadtklima zu verbessern.

Die Begrünung von Flachdächern ist heute bei Neubauten und bei vielen Sanierungen bereits Standard. Mit der verpflichtenden Fassadenbegrünung von 30 % werden aktuell im Neckarpark Praxiserfahrungen gesammelt. Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen. Bei zukünftigen Projekten werden diese Vorgaben berücksichtigt, bei laufenden Projekten erfolgt eine Überprüfung.


Maßnahme A 1.6: Photovoltaik auf alle Schulen
Alle Schulen werden bis 2025 mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind besonders begründungspflichtig.

Hierzu werden die Mittel des stadtinternen Contractings um weitere 1,5 Mio. Euro p. A erhöht. Des Weiteren sind 3,0 Stellen für die beschleunigte Umsetzung notwendig.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
PV-Anlagen auf allen Schulen bis 20253,0 (EG 12)
9,0 Mio.


Maßnahme A 1.7: Hitzeschutz
Der Hitzeschutz im Sommer ist bei Bauprojekten der Stadt immer zu berücksichtigen und vorzusehen. Er beugt einer Überhitzung der Gebäude im Sommer vor. Unterschieden wird in nachrüstbare Lösungen für Bestandsgebäude und von vornherein berücksichtigte Lösungen im Neubau. Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen.

Eine Arbeitsgruppe hat hierzu die Arbeit aufgenommen. Erste Maßnahmen werden unter Maßnahme D 8 vorgeschlagen.


Maßnahme A 1.8: Referenzprojekte Plusenergie

Um weitere CO2-Emissionsreduktion in nennenswertem Ausmaß zu erreichen, sind Gebäude im Plusenergiebereich von maßgeblicher Bedeutung. Da vor allem im Mietwohnungsbau der wirtschaftliche Betrieb solcher Projekte kaum gegeben ist, soll eine Unterstützung bei den anfallenden Kosten für solch besondere Maßnahmen gewährt werden. Weiterhin sollen Aspekte wie Anpassung der Gebäude hinsichtlich der Klimaveränderung, die Wiederverwendbarkeit der Baumaterialien, die Minimierung der Gebäudenutzflächen, die Nutzung solarer Gewinne, der Hitzeschutz im Sommer und auch die Prüfung der Verwendung von Regenwasser bzw. die Retention (Schwammstadt) betrachtet werden. Die Realisierung von begrünten Dächer ist Standard.

Mit Beschluss dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Förderprogramm auszuarbeiten.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung von Referenzprojekten
2 Mio.


2. Erhöhung der Sanierungsquote in der Stadt

Maßnahme A 2.1: Energieberatung
Kostenlose Energieberatung im Rahmen der Aktion „Gebäudesanierung“ durch Amt für Umweltschutz in Kooperation mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ).

Die Aktion ist seit 2016 sehr erfolgreich. Nach ersten Erhebungen haben bereits 28 % der Eigentümer/innen, deren Beratung mehr als ein Jahr zurückliegt, die empfohlenen energetischen Maßnahmen umgesetzt und weitere 46 % planen eine Umsetzung. Mit Hilfe dieser Maßnahmen gelang es die Sanierungsquote in Stuttgart von 1,0 auf 1,5 % zu erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer kostenlosen Energieberatung, die Sanierungsquote weiter steigt.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Kostenlose Energieberatung
440.000


Maßnahme A 2.2: Ausweitung Energiesparprogramm
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert mit dem Energiesparprogramm seit 1998 energieeinsparende Maßnahmen in privaten Wohngebäuden. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen gefördert. Die reguläre Fortschreibung des Energiesparprogramms ist bereits im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushalt 2020/21 enthalten. Das Budget soll im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz erhöht werden. Bereits durch die letzte Anpassung der Förderrichtlinien haben sich die Sanierungstätigkeiten deutlich verstärkt. Es wird davon ausgegangen, dass die aktuelle starke Öffentlichkeit zum Thema Klimaschutz weitere energetische Sanierungen auslöst.

Das Energiesparprogramm (ESP) wird mieterfreundlich ausgestaltet. Das Programm vergibt Zuschüsse für die energetische und mieterfreundliche Sanierung von Mietshäusern z. B. mit dem Ziel, dass die Warmmiete um nicht mehr als 1 €/m2 ansteigen soll.
Die Förderquote des Energiesparprogramms soll angehoben werden. Eine Kombination mit dem KfW-Programm ist weiter vorgesehen. Die auf Mieterinnen und Mieter umlagefähigen Kosten sollen dadurch reduziert werden. Die Verwaltung wird hierzu im Frühjahr 2020 einen Vorschlag machen.

Das Energiesparprogramm soll für Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen erweitert werden. Dadurch werden mehr Wohnungen für eine Sanierungstätigkeit erreicht.

Mit der attraktiven Ausgestaltung können sowohl mehr Anträge generiert als auch die Mieterhöhungen gedämpft werden. Ziel ist, es die Sanierungsquote auf möglichst 3 % anzuheben.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Ausweitung und Erhöhung Energiesparprogramm4,5 (EG 10)
57 Mio.
Zusätzlich aus Jahresabschluss 2019 als Absichtserklärung
18 Mio.

Für den Jahresabschluss 2019 erklären die Verwaltung und der Gemeinderat die Absicht, 18 Mio. Euro für das Energiesparprogramm einzusetzen. Sofern sich dies bestätigt, ergibt dies die Ausweitung des Energiesparprogramms auf 75 Mio. Euro.


3. Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung

Maßnahme A 3.1: Solardachpflicht
Einführung einer Solardachpflicht, Förderung der Solarenergienutzung von Dach und Fassade, Förderung von Speicher- mit Solarenergiesystemen.

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer neuen Satzung oder Richtlinie zur Umsetzung der oben genannten Ziele. Falls die rechtlichen Randbedingungen dies nicht ermöglichen, ist eine Initiative beim zuständigen Gesetzgeber notwendig, um einen Änderung anzustoßen.

Zur Förderung der Solarenergienutzung sowie der Verbindung von Speicher- mit Solarenergiesystemen siehe folgend Maßnahme A 3.4.


Maßnahme A 3.2: Wärmeoffensive
Ausbau der Wärmenetze, Förderung der Anschlüsse an das Fernwärmenetz, um eine Verdichtung des bestehenden Netzes zu erreichen.

Bisher sind die hohen Anschlusskosten eine große Hürde bei der Umstellung im Bestand auf Fernwärme. Parallel dazu werden Gespräche mit der EnBW geführt, um diese für das Thema zu gewinnen und die Umstellung von Fernwärme auf „grüne Fernwärme“ einzufordern. Es wird ein technisch-wirtschaftliches Gutachten erstellt, wie die Stuttgarter Fernwärme komplett klimaneutral erzeugt werden kann. Dabei soll auch die EnBW mit eingebunden werden, mit der Fragestellung, wie schnell der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern in Stuttgart erfolgen kann und welche Rolle Erdgas beim Übergang spielen wird.

Ebenso sollen bei Gebäuden die Nutzung von vorhandenen Wärmepotenzialen (Geothermie und Abwärme) gefördert werden, um diese vermehrt zu nutzen.





MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderprogramm für Fernwärmeanschluss, Ausbau der Anschlussdichte auf ca. 50 Anschlüsse pro Jahr1,0 (EG 9a)
1,2 Mio.
Förderprogramm für Wärmepumpen auf Basis von Geothermie/Abwärme
2 Mio.
Gutachten klimaneutrale Fernwärme
200.000


Maßnahme A 3.3: Quartiersoffensive
Förderung energetischer Quartierssanierungen in Verbindung mit Energiekonzepten.

Die Entwicklung und Umsetzung von Energiekonzepten für Quartiere ist ein wichtiger Bestandteil für den Wandel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Stuttgart. Mit Hilfe des KfW-Förderprogramms 432 wurde bereits in 5 Gebieten erfolgreich die Förderung eines energetischen Quartierskonzepts beantragt. Zukünftig soll pro Jahr jeweils die Entwicklung zehn weiterer energetischer Quartierskonzepte beantragt werden bzw. die 3-jährige Umsetzungsphase aller Konzepte durchgeführt werden. Bei den Quartiersentwicklungen sind auch die Potenziale der industriellen Abwärme zu betrachten. Ziel ist es, die energetischen Quartierskonzepte mit den Stadtwerken umzusetzen.


MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Komplementärmittel für die energ. Quartierssanierung KfW 4322,0 (EG 13)
1,64 Mio.
Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere
400.000


Maßnahme A 3.4: Solaroffensive
Förderung des Ausbaus der Solarenergienutzung in Verbindung mit Speichersystemen und Förderung der E-Mobilität.

In der Kombination von PV- und Speichertechnologie liegt ein hohes Potenzial zur Einsparung von CO2-Emission. Um die Solarenergienutzung, insbesondere in Verbindung mit der E-Mobilität zu fördern, bedarf es aktuell noch der Unterstützung beim Einsatz von Stromspeichern, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und beim Ausbau der „Mieterstrom“ Nutzung.

Die Installation auf bestehenden Dächern benötigt begleitende zusätzliche Maßnahmen (z. B. hohe Gerüstkosten, statische Ertüchtigung, Verlegung von Bauteilen), die eine wirtschaftlichen Betrieb und eine Nutzung der bisherigen Fördermittel verhindern kann. Eine Unterstützung bei den Kosten, die nicht direkt zur PV-Anlage gehören, kann somit die Schwelle zur Umsetzung einer PV-Anlage und der Ausbau unterstützt werden. Mit Beschluss dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung in die Wege zu leiten.




MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung der Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik/Elektromobilität für Privathaushalte
2 Mio.
Förderung der Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik/Elektromobilität für Unternehmen
2,625 Mio.
vorgelagerte Ladeinfrastruktur: Gewerbe/Wohnbau/Tiefgaragen
Förderung der vorgelagerten Netzinfrastruktur im Gebäude für Wallbox-Montage
4 Mio.
Hauselektrik Mieterstrom
Förderung für die Ertüchtigung der elektr. Installation im Bestandsgebäude als Anreiz zur Umsetzung von Mieterstrom mit PV
1,250 Mio.
Photovoltaik – Förderung der Baukosten bei Dächern
6 Mio.


Maßnahmen A 3.5: Innovationsfonds
Einrichtung eines Innovationsrates mit den Stuttgart Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit dem Ziel Pilotprojekte in Stuttgart umzusetzen sowie Einrichtung eines Innovationsfonds bei der Stadt.

Stuttgart hat eine exzellente Forschungslandschaft insbesondere im Bereich Energietechnik. So leisten z. B. das Zentrum für Sonnenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW), die Fraunhofer Gesellschaft oder das Institut für Photovoltaik der Universität Stuttgart absolute Pionierarbeit in den Zukunftstechnologien. Viele dieser Projekte sind hoch innovativ, jedoch unter heutige Bedingungen möglicherweise noch nicht wirtschaftlich effizient, daher werden Mittel aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz“ zur Verfügung gestellt, um diese Forschungsarbeit in der praktischen Umsetzung am Standort Stuttgart zu unterstützen. Mit Beschluss dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung in die Wege zu leiten.

Zur Auswahl der Projekte wird in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Stuttgarter wissenschaftlichen Einrichtungen ein Innovationsrat gegründet. Auch studentische Projekte können berücksichtigt werden.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Umsetzung von Innovationsprojekten aus Stuttgarter Forschungseinrichtungen
10 Mio.


Maßnahme A 3.6: Modellprojekt Betriebsstandort Fasanenhof

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Photovoltaik - Modellprojekt
"stromproduzierende Verglasung" am Gewächshaus des Betriebsstandorts Fasanenhof, Garten-, Friedhofs- und Forstamt
270.000

4. Einsparung unnötig verbrauchter Energie

Maßnahme A 4.1: Verbot von Heizpilzen

Das „Heizpilzwachstum“ hat in der Stadt zugenommen. Über das Jahr gesehen, emittiert ein Heizpilz in etwa so viel CO2 wie ein Auto mit einer Jahresfahrleistung von 12.000 Kilometern. Alternative Maßnahmen wie Decken o.ä. sind wesentlich klimafreundlicher und energiesparender.

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer neuen Richtlinie zur Umsetzung des oben genannten Ziels. Falls die rechtlichen Randbedingungen dies nicht ermöglichen, ist eine Initiative beim zuständigen Gesetzgeber notwendig, um einen Änderung anzustoßen.


B. Verkehr

1. Ausbau des ÖPNV

Maßnahme B 1.1: Förderung der SSB

Deutlicher Ausbau des ÖPNV durch Erhöhung der Zuschüsse an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowohl für die laufenden Betriebskosten und die anstehenden Investitionen. Schaffung neuer Buslinien und den dazu notwendigen Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs.

Unabhängig von den Beschlüssen des Gemeinderats zur Finanzierung der SSB in den Doppelhaushaltsberatungen 2020/21 sollen der SSB aus dem Klimaschutzpaket weitere 10 Mio. Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört z. B. die Umstellung von Buslinien im Talkessel auf emissionsfreie Fahrzeuge.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung der SSB
10 Mio.


Maßnahmen B 1.2: Nahverkehrsabgabe
Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur dauerhaften Finanzierung des ÖPNV.

Die Stadt Stuttgart fordert die Landesregierung im Rahmen der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans dazu auf, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, eine Nahverkehrsabgabe einzuführen.


2. Förderung alternativer Verkehrssysteme und -antriebe

Maßnahme B 2.1: Ausbau nachhaltiger Mobilität
Ausbau der nachhaltigen Mobilität, wie z. B. die E-Mobilität, bei allen Verkehrsmitteln und der dazugehörigen Infrastruktur.


Siehe ebenso das Maßnahmenpaket unter A 3.4.


Maßnahme B 2.2: Förderung Einsatz alternativer Kraftstoffe im ÖPNV

Förderung alternativer Energien, wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe im ÖPNV.

Bereits heute fahren in der Innenstadt ausschließlich Busse mit der Euro Norm 6 oder besser also mit Hybridantrieb. Testweise werden aktuell synthetische Kraftstoffe (GTL) getestet, eine Roll-Out auf die gesamte Busflotte ist für 2020 geplant, es ist von Mehrkosten von 500.000 Euro pro Jahr auszugehen. Eine Unterstützung der SSB erfolgt durch die Erhöhung der Förderung der SSB unter B2.1.


Maßnahme B 2.3: Ausbau der City-Logistik.

Der Ausbau der Citylogistik mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, dem Einsatz neuer Möglichkeiten und mit der Ausrichtung auf zukünftige Entwicklungen kann Verkehr und Energie reduzieren.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Zusätzliche Maßnahmen im Bereich City Logistik: Digitales Lieferzonenmanagement, Mikrodepots, Elektroladesäulen für LKW, Citylogistikkonzept 1,0 (EG 13)
1 Mio.







Maßnahme B 2.4: Schnelle Umsetzung der lebenswerten, autofreien Innenstadt.

Mit dem Beschluss des Doppelhaushalt 2018/19 wurden die ersten Planungen für die „Lebenswerte Innenstadt“ auf den Weg gebracht. Die aktuelle Machbarkeitsstudie ist in Bearbeitung.

Im November wurde die autofreie Eberhardstraße eröffnet. Dort werden zahlreiche Maßnahmen (Begrünung, Gastronomie, Verweilorte etc.) für die zukünftige autofreie Innenstadt modellhaft getestet. Mit den Erfahrungen aus der Eberhardstraße sollen dann weitere Projekte schnell und zügig mit den dort erprobten temporären Maßnahmen umgestaltet werden. So sind schon weitere Straßen und Flächen geplant, die dann mit den Erfahrungen und den Elementen die in der Eberhardstraße eingesetzt wurden, umgestaltet werden sollen.

In den Jahren 2020 und 2021 wird es je zwei autofreie Sonntage geben, bei denen der Nahverkehr kostenfrei sein wird.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Autofreie Sonntage mit kostenfreiem Nahverkehr
1,14 Mio.


Maßnahme B 2.5: Umsetzung der echten Fahrradstadt.

Die Verwaltung hat mit dem Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 einen umfangreichen Vorschlag für eine Offensive im Fahrradverkehr gemacht und die Ausgaben für den Radverkehr auf 20 Euro/Einwohner und Jahr erhöht. Die Finanzierung erfolgt aus der davon-Rücklage von 20 Mio. Euro zum Radverkehr.

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, wie z. B. zusätzliche sichere Abstellanlagen oder mehr Fahrradstraßen sind in der Umsetzungsplanung. Ebenso werden die Vertreter der Radfahrenden in die Diskussion von Standards und konkreten Projekten eingebunden, sie werden außerdem im zukünftigen Unterausschuss Mobilität vertreten sein.

Die zusätzlichen Maßnahmen der Fahrradinfrastruktur werden im Rahmen der Haushaltsberatungen und der geplanten Vorlage zum Radverkehr diskutiert. Dabei werden auch die Ergebnisse der laufenden Machbarkeitsstudie zu den Radschnellwegen berücksichtigt.


3. Umstieg vom Flugzeug auf die Schiene

Auch der Flugverkehr belastet das Klima. Deswegen ist es wichtig, überflüssige Flüge zu vermeiden und zu schauen, dass die Flugpreise die ökologische Wahrheit sagen. Der Umstieg auf Treibstoffe aus erneuerbarer Energie muss energisch voran vorangetrieben werden. Bei wettbewerbsfähigen Schienenverbindungen bis zu den Flughäfen mit Umsteigebeziehungen sind Kurzstreckenflüge z.B. nach München und Frankfurt deutlich zu reduzieren. Wer z.B. von Stuttgart nach Frankfurt mit dem ICE anstatt mit dem Flugzeug reist, reduziert den CO2-Ausstoß um ca. 90 %.

Als Anteilseigner des Stuttgart Flughafens (35 %) tritt die Landeshauptstadt daher dafür ein, dass:



C. Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Mehr Bio, mehr regional, mehr saisonal – mehr Klimaschutz

Maßnahmen C 1: Mehr Bio, regional und saisonal in städtischen Kantinen
Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in den städtischen Kantinen. Über weitere Angebotsentwicklungen, wie einem veganen Angebot und einer Preisanpassung zwischen den einzelnen Angeboten (z.B. vegetarisch günstiger als die anderen Essen) soll im zuständigen Gremium, zusammen mit dem Gesamtpersonalrat, diskutiert werden.

„Bio. Regional. Saisonal. Alle“ – mit zusätzlichen Mitteln von 350.000 Euro pro Jahr für 2020 und 2021 und einer 1,0 Stelle kann ein Maßnahmen-Paket auf den Weg gebracht werden, in dem die Außenstellen einbezogen und die Mitarbeiter der Kantine geschult werden. Die Fortführung des Programms soll ab 2022 aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
„Bio. Regional. Saisonal. Alle“1,0 (EG 9)
700.000


Maßnahme C 2: Mehr Bio in Kitas und Schulen
Förderung der Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in Schulen von 25 % auf 50 % und von Kitas von 27 % auf 50 % in den nächsten zwei Jahren. Die Fortführung des Programms soll ab 2022 aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Essensversorgung in den Schulen
1,815 Mio.
Essensversorgung in den Kitas
3 Mio.




Maßnahme C 3: CO2-Einsparung in Kantinen und Schulküchen

Die städtischen Kantinen und Schulküchen werden verpflichtet, mindestens 20 Prozent CO2 einzusparen. Dazu werden Schulungen durchgeführt. Um in die Gesellschaft hinein zu wirken, wird unter Stuttgarter Großküchen und Kantinen ein Preis für die weitestgehende Reduktion der Klimabelastung pro Hauptmahlzeit ausgeschrieben. Von Caterern, deren Dienste die Stadt in Anspruch nimmt, werden neben CO2-Kennzeichnung auch die Einhaltung sozialer Aspekte gefordert.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Schulungen städtische Kantinen und Schulküchen
20.000
Preis für Großküchen und Kantinen
120.000


Maßnahme C 4: Klimaschutzkampagne

Klimaschutz funktioniert nur, wenn vielen Menschen mitmachen. Jeder einzelne kann einen Beitrag leisten. Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit soll eine Kommunikationskampagne Klimaschutz aufgesetzt werden. So können Maßnahmen, die bereits erfolgreich sind und zukünftige Maßnahmen der Öffentlichkeit adäquat präsentiert werden. Die bisher geplante Kampagne zur Urbanisierung der Energiewende soll in dem neuen Projekt aufgehen. Dabei soll u.a. auch die Möglichkeit untersucht werden, wie mit einer Veranstaltung, Fachkongresse o.a. die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Fachleute beim Klimaschutz in Stuttgart mit einbezogen werden können.

Ein Weg der Kommunikation und Sensibilisierung ist die Darstellung des persönlichen CO2-Ausstoßes mit Hilfe einer App. Über eine Bepreisungsfunktion könnten Klimaschutzprojekte finanziert werden. Die genaue Ausgestaltung der App und ihrer Funktionen muss weiter detailliert werden. Im Rahmen der Kampagne zum Klimaschutz soll diese Möglichkeit untersucht werden, auch ob es schon Anbieter einer App gibt, die ein solches Ziel hat.

Eine Eigenentwicklung wird nicht als sinnvoll angesehen, zumal es eine Reihe bereits entwickelter CO2 Rechner gibt, die als Grundlage dienen können. Für eine Weiterentwicklung wird ein Budget von 55.000 Euro vorgeschlagen. Potenziale für Projekte zum Ausgleich von CO2 Emissionen in Stuttgart sollen untersucht werden. Dabei sollen auch Projekte in Partnerstädten der Stadt untersucht werden, um so auch dem globalen Ziel des Klimaschutzes gerecht zu werden. Dafür sollen als Budget 30.000 Euro im Aktionsplan vorgesehen werden. Für die öffentlichkeitswirksame Bewerbung dieser CO2-frei-App sind 15.000 Euro vorgesehen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Kommunikationskampagne
Klimaschutz
1,0 (EG 13)
700.000
Klimaschutz-App
100.000




D. Klimafreundliche Stadtpolitik und Verwaltung

Maßnahme D 1: Der Gemeinderat berücksichtigt in Zukunft bei allen relevanten Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima.

Hierzu wird für sämtliche relevanten Beschlussvorlagen das Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen entwickelt das Amt für Umweltschutz ein Bewertungsmodell und einen Leitfaden für die Anwendung und stellt diese dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
CO2-Bewertung und Bilanzierung1,0 (EG 13)
70.000


Maßnahme D 2: Klimafreundliche Reisen
Reisen des Gemeinderats sowie Dienstreisen werden Richtung klimaneutrale Dienstreisen umgestellt, der Fuhrpark wird weiter zu einem klimafreundlichen Fuhrpark ausgebaut.

Für die Kompensation von zwingend notwendigen Flugreisen des Gemeinderats sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt bei "atmosfair" oder vergleichbaren Organisationen werden pro Jahr 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine Anweisung geht an alle Ämter der Stadt. Für die Umstellung des städtischen Fuhrparks steht weiterhin der Fonds „Emissionsfreies Fahren“ zur Verfügung.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
CO2-Kompensation von Flugreisen
40.000


Maßnahme D 3: Klimakosten berücksichtigen
Im Vorgriff auf eine CO2-Bepreisung werden 50 Euro/Tonne CO2 bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Damit wird der Einfluss auf das Klima und die ausgelösten Kosten transparent dargestellt. In Zukunft werden damit Klimaauswirkungen auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten haben.

Die Maßnahme wird in die Neufassung der energetischen Standards aufgenommen.


Maßnahme D 4: Energiemanagement
Ein Energiemanagement und Energiedienst wird in allen städtischen Liegenschaften umgesetzt, auch bei Eigenbetrieben und Töchtern.

Durch die energetische Betreuung der Liegenschaften innerhalb des Energiedienstes werden der Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Energiekosten in den betrachteten Liegenschaften reduziert. Daraus resultieren ökonomische und ökologische Vorteile für die Stadt. Durch die Senkung des Energieverbrauchs werden zudem Kosten eingespart.

Seit 2006 gibt es ein Erfolgsbeteiligungsmodell für Schulen, an dem derzeit 25 Schulen mitwirken. Dieses Erfolgsbeteiligungsprogramm wird für andere Schulen, aber auch für Kitas und Verwaltungsgebäude weiterentwickelt und ausgebaut.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Energiedienst Heizung und Strom2,0 (EG 13)
Weiterentwicklung Erfolgsbeteiligungsmodell1,0 (EG 13)
100.000


Maßnahme D 5: Klimabericht
Es erfolgt ein jährlicher Bericht an Gemeinderat und Bevölkerung.

Der aktuelle Stand zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen wird jährlich im Gemeinderat vorgestellt, der Klimabericht wird zeitgleich mit dem Energiebericht vorgestellt.


Maßnahme D 6: Klimafreundliche Geldanlagen
Divestment und Klimaschutzvorgaben bei städtischen Geldanlagen und Beteiligungen werden weiterverfolgt.

Seit September 2016 folgt die Geldanlage der Stadt der Strategie des Divestments. Geld wird z. B. nicht mehr in Unternehmen angelegt, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren. Bereits zwei städtischen Unternehmen bilanzieren nach den Kriterien der Gemeinwohlökonomie. Diese Grundsätze sollen auch zukünftig erhalten bleiben.

Die Bürgerschaft aktiv beim Klimaschutz zu beteiligen, auch über ein Modell von Anleihen o.ä. ist grundsätzlich ein wichtiges Anliegen. Daher wird die Verwaltung Gespräche mit Kooperationspartnern vor Ort aufnehmen, wie ein geeignetes rechtlich zulässig Modell aussehen kann.


Maßnahme D 7: Klimafreundliche Beschaffung
Die Beschaffung erfolgt zusätzlich nach dem Kriterium „Klimafreundlichkeit“.

Das Haupt- und Personalamt schlägt zur Aufnahme in die Beschaffungsordnung die Vorgabe von Standrads für den CO2-Footprint, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Recyclinganteile und Recycelbarkeit von Produkten vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
öko-faire und soziale Beschaffung, Vorgabe von Standards für CO2-Footprint1,0 (A11)
4 Mio.


Maßnahmen D 8: Hitzeschutz bei städtischen Arbeitsplätzen
Erstellung eines Aktionsprogramms „Hitzeschutz bei städtischen Arbeitsplätzen“, um die Hitzebelastung im Sommer zu mindern.

Eine Arbeitsgruppe hat hier die Arbeit aufgenommen.

Als erste Maßnahmen wird eine ganzjährige, flächendeckende Getränkeversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschlagen. Hierfür wären für die überwiegende Zahl der Verwaltungsgebäude ca. 100 Wasserspender notwendig. Außerdem soll die Bewirtungsbeschränkung bei stadtinternen Besprechungen aufgehoben werden. Hierfür sind 400.000 Euro notwendig. Ebenso wird ein Budget für einfache Maßnahmen des Hitzeschutzes, etwa Folie und Jalousien im Rathausareal zu Verfügung gestellt.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Ganzjährige, flächendeckende Getränkeversorgung an den Arbeitsplätzen
400.000
Einfache Maßnahmen des Hitzeschutzes, Rathausareal
400.000


Maßnahme D 9: Stabstelle Klimaschutz
Zur Koordination des Themas Klimaschutz wird eine Stabstelle geschaffen.

Es wird vorgeschlagen, die Stabsstelle beim Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität anzusiedeln. Es sollen 3,0 Stellen geschaffen werden

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Stabsstelle Klimaschutz1,0 (A 15)
2,0 (EG 13)

Maßnahme D 10: Runder Tisch Klimaschutz
Einrichtung eines Runden Tisches „Klimaschutz“ im Zusammenhang mit dem neuen Ausschuss für Umwelt und Klima (AKU) des Gemeinderats. Mit dem Runden Tisch Klimaschutz und dem Innovationsrat sollen u.a. auch die Themen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern in Stuttgart, Ziele beim Klimaschutz, Weiterentwicklung der Programme diskutiert und erarbeitet werden. Aufbauend auf den bisherigen Arbeitsgruppen und dem Fachbeirat im Energiekonzept und dem Projekt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ und unter Einbindung weiterer gesellschaftlich relevanter Gruppen, wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.


E. Anpassung an den Klimawandel

Um weitere Maßnahmen umzusetzen und anzugehen schlagen wir folgendes vor:

Maßnahmen E 1: Mehr grüne Infrastruktur

- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 1.000 Bäumen pro Doppelhaushalt.
- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 25 km Hecken pro Doppelhaushalt.
- Schaffung, Pflege und Unterhalt von 10 ha blühenden Wiesen, pro Doppelhaushalt.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie das Amt für Stadtplanung und Wohnen schlagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Es reicht von der Neupflanzung von Bäumen, insbesondere auch in der Innenstadt bis zur Klimaanpassung des Stuttgarter Stadtwalds. Dabei sollen Planungen, wie der Rahmenplan Talgrund West, die Grundlage sein, um auch schon geplante Wegeverbindungen, Plätze und Straßenzüge als größere Konzepte der „grünen Achsen und Räume“ umzusetzen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Straßenbaumkonzeption 2.0 - Freiraum- und Verkehrsplanung, Amt für Stadtplanung und Wohnen1,0 (EG 11)
400.000
Nachpflanzungen von Baumscheiben, Lückenschluss in bestehenden Alleen stadtweit2,0 (EG 11)
3,475 Mio.
Zusätzliche Baumpflege von Jung- und Bestandsbäumen2,0 (EG 9b)
4,5 Mio.
Neue Baumstandorte und Baumpflanzungen stadtweit auf Basis bestehender Planungen
S-Mitte
1,0 (EG 12)
2 Mio.
Heckenpflanzungen und Bestandser-gänzungen im Stadtgebiet und auf Friedhöfen ca. 6.000 lfm
1,2 Mio.
Zusätzliche Heckenpflege von Neu- und Bestandshecken0,5 (EG 9b)
1,2 Mio.
4 AWS-Gießwagen inkl. Fahrer zur Miete
Gießzeiten März bis einschl. Oktober
Bäume an Straßen, Personal bei AWS
1,472 Mio.
4 kleine AWS-Gießwagen für Pflegebetriebe zur Miete, ganzjährig, Bewässerung von Gehölz- und Staudenbeeten in Grünanlagen, Pflanztröge usw.5,0 (EG 6)
632.000
Erhalt und Vitalitätssteigerung des Baumbestands (Bewässerungs- und Belüftungssysteme, Nährstoffe, Entsiegelung, 2.500 Bäume/Jahr)1,0 (EG 11)
2,6 Mio.
Bäume pflanzen -
Aktionsprogramm "Initiative Zukunftswald" für einen klimastabilen Stadtwald durch Wiederaufforstung kahler Flächen und Waldumbau
1,0 (EG 11)
2,0 (EG 6)
2,2 Mio.
Bewässerung von Grünanlagen/Bäumen in Zusammenarbeit zwischen AWS und Amt 67, einmalige Anschaffungskosten vier Lkw mit Wasseraufbauten anteilig für vier Monate 300.000 €
300.000
Modellprojekt Fassadengarten an der Grundstückseinfriedung entlang des Betriebsgeländes Heinrich-Baumann-Str. 4 / B 14
990.000
Gleisbettbegrünung im Zuge von Erneuerungsmaßnahmen
2.000.000
Konzeption „Pflege und Erhalt der Streuobstwiesen“ und Erweiterung Naturschutzfonds 1,0 (EG 12)
400.000

Für die verschiedenen Maßnahmen wird insgesamt ein Finanzbedarf von 23,369 Mio. Euro veranschlagt, Personal für die Umsetzung der Maßnahmen wird in Höhe von 16,5 Stellen benötigt.

Das Schulverwaltungsamt schlägt zur Verbesserung der Grünen Infrastruktur eine Umgestaltung der Schulhöfe vor. Mit Schulgärten und Schulhöfen ohne Asphalt können grüne Oasen im Herzen der Stadtbezirke geschaffen werden – geplant durch die Kinder selbst. Diese Maßnahme ergibt sich aus der Qualitätsanalyse für Ganztagesschulen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Grüne Schulen – Schulgärten und weitere Begrünung (u.a. die Entsiegelungsmaßnahmen bei der Johann-Friedrich von Cotta-Schule)
3 Mio.


Maßnahmen E 2: Mehr blaue Infrastruktur

Neue Brunnen und Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen sowie Förderung Unterhalt und Betrieb bestehender Brunnen.

In der Stadt werden 242 Brunnen in der Verantwortung der Landeshauptstadt betrieben, hinzu kommen 100 Trinkwasserbrunnen davon 18 Mineralwasserquellen. Wenige weitere Brunnen werden vom Land (14) oder von der EnBW (4) betrieben. Aktuell befinden sich 5 weitere Brunnen in Bau oder in Planung.

Um den weiteren Ausbau mit Trinkwasserbrunnen zügig umsetzen, entwirft das Tiefbauamt einen Standard für einen „Stuttgarter Trinkbrunnen“. Dieser wird direkt an die Wasserleitung angeschlossen, die Stromversorgung erfolgt über Photovoltaik. Die Trinkwasserbrunnen sollen in erster Linie für die Hotspots und bisher unterversorgte Stadtteile z. B. der Stuttgarter Westen vorgesehen werden.

Geplant ist die Aufstellung von 20 Anlagen in den nächsten vier Jahren. Dies soll der erste Schritt sein, um in den folgenden Jahren die Anzahl der Anlagen auf 50 zu erhöhen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
20 Trinkwasserbrunnen1,0 (EG 11)
2,0 (EG 9b)
1,2 Mio.

Zudem wird vorgeschlagen, 8 neue Wasserspiele in Betrieb zu nehmen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
8 neue Wasserspiele
3,4 Mio.
Maßnahmen E 3: Mehr Kühle in die Stadt

Stadtklimatische Sanierung – 20 Hotspots
Aktionsprogramm zur stadtklimatischen Sanierung, stadtklimatologisch wurden 20 Hotspots in der Innenstadt identifiziert, die durch Begrünung und Entsiegelung zu einer klimafreundlichen Umgebung beitragen. Die genannten Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur konzentrieren sich auch auf die identifizierten Hotspots, mit dem Ziel die Stadt menschenfreundlich zu gestalten. Um ein flexibles Instrument der Stadtbegrünung einzusetzen, schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt den Erwerb und die Bepflanzung von 100 Pflanztröge vor, diese können sowohl in den Hotspots oder anderen Stellen der Stadt aufgestellt werden. Hierfür werden Finanzmittel von 960.000 Euro benötigt.

Darüber hinaus hat die SSB gemeinsam mit einem Hersteller einen Piloten für eine begrünte Bushaltestelle mit PV-Nutzung auf dem Dach entwickelt. Diese sollen prioritär an den Hotspots aufgestellt werden und sind grundsätzlich für die Serienproduktion geeignet. Vier der neuen Bushaltestellen sollen demnächst errichtet werden, weitere sechs sind bereits in Planung. Das Genehmigungsverfahren läuft.

Eine Bushaltestelle kostet 95.000 Euro, die Stadt schlägt eine Förderung von 50 % der Kosten vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
100 Pflanztröge
960.000
Begrünte Bushaltestellen der SSB
475.000


Finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung der Maßnahmen wird die davon-Rücklage „Klimaschutzfonds“ herangezogen.

Die Maßnahmen werden für 4 Jahre vorgesehen, über die Fortführung einzelner Vorhaben über das Volumen des „Klimaschutzfonds“ hinaus, ist in den Doppelhaushaltsberatungen 2024/25 zu entscheiden. Ausnahmen mit einer längeren Laufzeit sind mittelfristig angelegte Programme und entsprechend begründet. Mit Beschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung in die Wege zu leiten.

Die Stellenschaffungen erfolgen mit kw-Vermerk 01/2025. Auch über ihre Fortführung ist in den Haushaltsberatungen 2024/25 zu entscheiden. Den Ämtern/Eigenbetrieben ist die Möglichkeit eröffnet, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Eine tabellarische Übersicht über die Maßnahmen in Höhe von 184,324 Mio. Euro ist in Anlage 1 hinterlegt. Unter Einbeziehung des Stellenbedarfs in Höhe von 15,146 Mio. Euro (ohne Tariffortschreibung) ergibt sich ein Gesamtbedarf von 199,470 Mio. Euro.







Stellenbedarf

Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Projektleiter/in (2,0 EG 12), Hochbauamt
2
Bauphysiker/-in (1,0 EG 13), Hochbauamt
1
Bauphysiker/-in (1,0 EG 12), Hochbauamt
1
Ausbau der Photovoltaik (3,0 EG 12), Amt für Umweltschutz
3
Umsetzung Erweiterung Energiesparprogramm (4,5 EG 10), Amt für Stadtplanung und Wohnen
4,5
Umsetzung energetischer Quartierskonzepte (2,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
2
Betriebsoptimierung mit Erfolgsbeteiligung (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Umsetzung City Logistik (1,0 EG 13), Wirtschaftsförderung
1
Systemgastronom/-in (1,0 EG 9), Haupt- und Personalamt
1
Redakteur/-in/PR-Fachkraft, Kommunikationskonzept (1,0 EG 13), L/OB-K
1
Berücksichtigung der Klimaschutzbelange bei allen GR-Beschlüssen (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Energiedienst Wärme (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Energiedienst Strom (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Abwicklung der Energieförderprogramm (1,0 EG 9a), Amt für Umweltschutz
1
Beschaffung (1,0 A11), Haupt- und Personalamt
1
Stabstelle Klimaschutz, Leitung (1,0 A 15), S/OB
1
Koordination Klimaschutz (2,0 EG 13), S/OB
2
Straßenbaumkonzept 2.0, Planer/-in (1,0 EG 11)
1
Bezirksingenieure für Nachpflanzungen und Lückenschluss
(2,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Bauaufseher/-in Baumpflege (2,0 EG 9b), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Projektingenieur/-in Neue Baumstandorte (1,0 EG 12),
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Bauaufseher/-in Heckenpflege (0,5 EG 9b),
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
0,5
Gärtner/in (5,0 EG 6), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
5
Erhalt Baumbestand (1,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Streuobstwiesen (1,0 EG 12), Amt für Umweltschutz
1
Initiative Zukunftswald (1,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Initiative Zukunftswald (2,0 EG 6), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Blaue Infrastruktur, Ingenieur/-in (1,0 EG 11), Tiefbauamt
1
Blaue Infrastruktur, Techniker/-in (2,0 EG 9b), Tiefbauamt
2
Summe
45
Für den Stellenbedarf werden 15,146 Mio. Euro aus dem Klimaschutzfonds benötigt. In das Budget sind die Tariffortschreibungen der nächsten Jahre nicht eingerechnet.





Fritz Kuhn

Anlagen

GRDs 975/2019 Aktionsprogramm Klimaschutz - Anlage 1

<Anlagen>



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