Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 560/2020
Stuttgart,
07/08/2020



Nachnutzung des Bereichs Paulinenbrücke - Umsetzung/soziale Arbeit im Sinne des Antrags Nr. 1150/2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2020
20.07.2020



Beschlußantrag:

1. Zur niederschwelligen sozialarbeiterischen Beratung und Betreuung der unterschiedlichen sozialen Gruppen im öffentlichen Raum, insbesondere der Menschen mit Suchtproblematiken und der Wohnungslosen, erfolgt für 24 Monate eine institutionelle Förderung:

1.1 Für die Beschäftigung einer 0,5 Fachkraft v.a. zur Beratung und Betreuung von Menschen mit Suchtproblematiken erhält der Caritasverband für Stuttgart e.V., Sucht- und Sozialpsychiatrische Hilfen Sophienstraße 1c, 70180 Stuttgart, im Jahr 2020 einen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 14.336 EUR, im Jahr 2021 in Höhe von 43.770 EUR und im Jahr 2022 in Höhe von 29.763 EUR.

1.2 Für die Beschäftigung einer 0,5 Fachkraft v.a. zur Beratung und Betreuung von Wohnungslosen erhält die Ambulante Hilfe e.V., Kreuznacher Str. 41A, 70372 Stuttgart, im Jahr 2020 einen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 15.171 EUR, im Jahr 2021 in Höhe von 46.321 EUR und im Jahr 2022 in Höhe von 31.498 EUR.

2. Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen. 3. Der Aufwand wird aus den dafür veranschlagten Mitteln im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 1,65 Mio. EUR (1.139.00 EUR im Ergebnis- und 511.000 EUR im Finanzhaushalt) zur Nachnutzung der Flächen unter der Paulinenbrücke beschlossen. Damit sollen auch die Themen aus den HH-Anträgen 438 Nr. 2/2019 und 1150/2019 abgedeckt werden. Mit Antrag 1150/2019 wurde die Schaffung einer Infrastruktur für die „Bewohner“ (Suchtkranke, Alkoholiker…) unter der Nordseite der Paulinenbrücke beantragt. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Möglichkeiten zur Bereitstellung einer baulichen Infrastruktur im Rahmen der gesamten Entwicklung und den bereits geplanten bzw. aktuell diskutierten Nutzungen des Bereichs unter der Paulinenbrücke zu prüfen. Parallel wird beabsichtigt, die unterschiedlichen sozialen Gruppen im öffentlichen Raum, insbesondere die Menschen mit Suchtproblematiken und Wohnungslose im Sinne des Antrags 1150/2019 durch Sozialarbeit zu begleiten und einzubeziehen.

Unter und an der Paulinenbrücke treffen unterschiedliche soziale Gruppen im öffentlichen Raum aufeinander. Dies sind u.a. Menschen mit einer Suchtproblematik, Wohnungslose, Besucherinnen und Besucher von Gastronomie und des Gewerbes, Skaterinnen und Skater sowie Nutzerinnen und Nutzer der Infrastruktur unter der Paulinenbrücke. Die Menschen mit einer Suchtproblematik und Wohnungslose benötigen Unterstützung durch einen jeweils fachspezifischen sozialarbeiterischen Ansatz.

Im Rahmen des Angebots „Straßensozialarbeit“ des Caritasverbands für Stuttgart e.V. (Bereich Sucht- und Sozialpsychiatrie) und der Ambulanten Hilfe e.V. (Wohnungsnotfallhilfe) wurden in Stuttgart-Bad Cannstatt mit einem hilfesystemübergreifenden Ansatz gute Erfahrungen gemacht.

Das niederschwellige Angebot der sozialarbeiterischen Unterstützung v. a. von Menschen mit Suchtproblematiken und Wohnungslose an der Paulinenbrücke soll entsprechend erfolgen. Hierzu sollen die im Rahmen der Beschlüsse zum städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Mittel für eine Fachkraftstelle auf die o.g. Träger der Wohnungsnotfallhilfe und ambulanten Suchthilfe für jeweils eine 0,5 Fachkraftstelle aufgeteilt werden. Die beiden Fachkräfte werden sich eng abstimmen und sich mit den weiteren Kooperationspartnern (Stadtlücken, Kirchengemeinde, Anwohnerinnen und Anwohner, Gastronomie und Gewerbe, etc.) vernetzen und abgestimmt handeln.

Aufgaben der Sozialen Arbeit:

Es liegt im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass dieses Angebot erbracht wird. Deshalb wird die Übernahme der jeweils entstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von 100 % befürwortet. Sofern es in der Laufzeit von 24 Monaten zu einem Tarifabschluss kommt, wird dieser an die beiden Träger weitergegeben werden.


Finanzielle Auswirkungen

Damit entstehen für 24 Monate folgende Aufwände verteilt auf die Jahre 2020 / 2021 / 2022:

TrägerBudget
09/2020 –
12/2020
Budget 2021*Budget*
01/2022 –
08/2022
Gesamt
Ambulante Hilfe Stuttgart e.V.
0,5 Fachkraftstelle
(inklusive Sachkosten)
15.171 EUR46.321 EUR*31.498 EUR*92.990 EUR
Caritasverband für Stuttgart e.V.
0,5 Fachkraftstelle (inklusive Sachkosten)
14.336 EUR43.770 EUR*29.763 EUR*87.869 EUR
Summe 2020/2021/202229.507 EUR90.091 EUR*61.261 EUR*180.859 EUR

*incl. TVöD Erhöhung von 2 %

Der Aufwand wird im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt. Die Mittel sind vollständig im Haushaltsjahr 2020 veranschlagt und werden entsprechend des o.g. Bedarfs zur Übertragung in die Jahre 2021 und 2022 beantragt.





Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat SI





Fritz Kuhn

Anlagen

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