Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
1042/2019
Stuttgart,
11/04/2019
Förderung der Volkshochschule Stuttgart und künftige Nutzung des TREFFPUNKT Rotebühlplatz
Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan
2020
/2021
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.11.2019
19.11.2019
Bericht:
2019 besteht die Volkshochschule Stuttgart (vhs) seit 100 Jahren. Mit einem Jahresprogramm von über 5.000 Veranstaltungen gehört sie zu den größten Volkshochschulen in Deutschland. Die rund 140.000 Unterrichtsstunden in den Bereichen Politik und Gesellschaft, Kultur und Kreativität, Gesundheit und Umwelt, Sprachen, insbesondere Deutsch als Fremdsprache/Integration, berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Nachholen von Schulabschlüssen werden jährlich von über 200.000 Teilnehmenden belegt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) hat ein starkes Interesse daran, dass die vhs als
wichtige Bildungseinrichtung über die notwendigen räumlichen und finanziellen Mittel zur langfristigen Sicherung ihrer Arbeit verfügt. In verwaltungsinternen Abstimmungsgesprächen wurden die finanziellen und standortbezogenen Themen der vorliegenden Gemeinderatsanträge behandelt und Lösungsvorschläge für die Grundsätze der künftigen Förderung erarbeitet, welche folgend dargestellt werden sollen.
Institutionelle Förderung der vhs durch das Kulturamt
Die LHS fördert die vhs im Rahmen einer institutionellen Förderung aus Mitteln des Kulturetats. Die Förderung ist in den vergangenen HH-Planberatungen regelmäßig angehoben worden (2014/2015 je 3.774.070 EUR, 2017 einschließlich 804.600 EUR Ausgleich für höhere Miet-/Nebenkosten im TREFFPUNKT Rotebühlplatz 4.778.670 EUR) und beträgt 4.928.670 EUR für das Jahr 2019. Die Gesamtaufwendungen der vhs ohne Abendgymnasium liegen 2019 bei 14.844.239 EUR. Damit beträgt der städtische Finanzierungsanteil ungefähr ein Drittel der Gesamtaufwendungen.
Die Volkshochschule e. V. betreibt auch ein Abendgymnasium, das bei Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.588.635 EUR für 2019 eine Förderung in Höhe von
231.714 EUR durch das Schulverwaltungsamt erhält: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige städtische Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss) in Höhe von 15.714 EUR (siehe GRDrs 334/2019). Darüber hinaus erhält das Abendgymnasium der vhs mittelbare Zuwendungen in Form ermäßigter Überlassungsentgelte (2019: ca. 216.000 EUR).
Neben der institutionellen Förderung erhält die vhs aus dem Kulturetat für einzelne Projekte zusätzliche Zuwendungen.
Die vhs hat zum Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt, den städtischen Zuschuss künftig automatisch zu dynamisieren, um die jährlichen Aufwandssteigerungen aufzufangen.
Darüber hinaus wird im Antrag die Notwendigkeit einer langfristigen finanziellen Stabilisierung durch den Aufbau von Eigenkapital in angemessener Höhe thematisiert.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Betrachtung und adäquate Behandlung der Einzelbedarfe zielführender als eine automatische Dynamisierung der institutionellen Förderung. Im Folgenden werden die seitens der vhs aufgezeigten Mehrbedarfe sowie die entsprechende Einschätzung der Kulturverwaltung dargestellt. Im Übrigen widerspräche eine automatische Dynamisierung auch den städtischen Grundsätzen der Kulturförderung.
Bevor im Folgenden auf die angemeldeten Mehrbedarfe der vhs eingegangen wird, sind zunächst die Rücklagen darzustellen.
Rücklagen
Bisher erfolgte die institutionelle Förderung der vhs im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die dadurch möglichen Teilrückforderungen städtischer Zuwendungen für den Fall, dass die Jahresergebnisse der vhs besser ausfallen als geplant, erschweren aus Sicht der vhs eine nachhaltige finanzielle Sicherung durch den Aufbau von Eigenkapital.
Um dem Wunsch der vhs nach mehr Planungssicherheit entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, ab 2020 die Förderung der vhs künftig im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung zu bewilligen. Damit verzichtet die LHS auf mögliche Teilrückzahlungen der städtischen Zuwendung, sollte das Jahresergebnis positiv bzw. besser als geplant ausfallen. Die vhs kann dadurch weitere Rücklagen bilden, um langfristig finanziell abgesichert zu sein.
Der Stand der Ergebnisrücklagen der Volkshochschule Stuttgart e. V. inclusive Abendgymnasium beträgt lt. geprüftem Jahresabschluss 2018 2.574.382 EUR.
Die Bildung von Betriebsmittelrücklagen wird bis zu einer Höhe von 20 % des regelmäßig wiederkehrenden Haushaltsvolumens akzeptiert. Die Bildung zweckgebundener Rücklagen ist darüber hinaus ebenfalls möglich. Bereits mit Beschluss der GRDrs 804/2018 – Förderung der Volkshochschule Stuttgart e.V. 2018/2019 – wurde auf die Rückforderung der Jahresüberschüsse 2014 bis 2017 zugunsten der Bildung von Rücklagen verzichtet. Die Rücklagenhöhe der vhs zum 31.12.2018 kann auf dieser Grundlage akzeptiert werden.
1. Personalkosten/Stundensätze Honorarkräfte
1.1 Personalkostensteigerungen
Um Personalkostensteigerungen für fest angestellte Mitarbeiterinnen der vhs aufzufangen, soll der Bedarf individuell ermittelt, geprüft und in die Haushaltsberatungen eingebracht werden. Aufgrund gesetzlicher und tariflicher Verpflichtungen entsteht nach Angaben der vhs unter Berücksichtigung der Steigerungen ab 2018 bei Personalkosten für fest angestellte Mitarbeiter/ -innen in 2020 ein Mehrbedarf in Höhe von 962.951 EUR und für 2021 ein Mehrbedarf in Höhe von 1.294.951 EUR. Hierin sind neben tarifbedingten Steigerungen auch Stufensteigerungen, Erhöhungen des Mindestlohns, Altersteilzeitverpflichtungen und ein Mehraufwand auf Grund der nicht ausreichenden Personalkostenerstattungssätze bei Ersatz für ehemalige städtische Mitarbeiter seit 2018 eingerechnet.
Die Verwaltung schlägt vor, lediglich die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten ab 2019 durch Erhöhung der institutionellen Förderung zu decken. Dies entspricht dem Verfahren bei den Freien Trägern der Jugendhilfe sowie der Wohlfahrtspflege und auch bei der Förderung der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Es ergibt sich damit auf der Grundlage der durchschnittlichen Tariferhöhung der Jahre 2019 und 2020 ein Mehrbedarf von 269.991 EUR für 2020. Für 2021 ergibt sich auf Basis der auch für den städtischen Haushalt angenommenen Tariferhöhung von 2 % ein Mehrbedarf von 395.101 EUR.
1.2 zusätzliche Stellen
Zusätzlich zu tarifbedingten Personalkostensteigerungen und der im folgenden Abschnitt dargestellten Anpassung der Honorarsätze hat die vhs einen Bedarf von insgesamt vier zusätzlichen Stellen, aufgeteilt in folgende Bereiche, angemeldet:
·
Digitalisierung 100 %
·
Ausbau des Bildungsangebots in den Stadtbezirken 100 %
·
Veranstaltungsorganisation 50 %
·
Neuausrichtung Kundenmanagement 100 %
·
Ausbau Alphabetisierungskurse und Grundbildungsangebote 50 %
Für 2020 entsteht damit nach Angaben der vhs in Summe ein Mehraufwand von 277.000 EUR und für 2021 von 290.000 EUR.
Die Verwaltung befürwortet die Bezuschussung von zwei Stellen. Es ergibt sich damit ein Mehrbedarf von 134.300 EUR für 2020 und 140.800 EUR für 2021.
1.3. Anhebung Stundensätze für Honorarkräfte
Neben dem festangestellten Personal beschäftigt die vhs für die Durchführung der Kurse Honorarkräfte. Im Gemeinderatsantrag 151/2019 – Die Stuttgarter Volkshochschule in ihrem einhundertsten Jahr zukunftsorientiert aufstellen! – wird unter Ziffer 3 die Zahlung von Urlaubsgeld an Dozenten und Dozentinnen thematisiert, deren Einkünfte zu mehr als 50 % aus Honoraren der vhs Stuttgart bestehen. Gemäß der vhs besteht hier zum einen kein Rechtsanspruch und zum anderen trifft dies auch nur auf eine geringe Anzahl von Dozenten und Dozentinnen zu. Die von der vhs vorgesehene generelle schrittweise Anhebung der Stundensätze von 22 EUR auf 25 EUR bedeutet im Gegensatz hierzu eine Verbesserung für alle Honorarkräfte und führt etwa zu demselben Mehrbedarf. Durch diese Anpassung entsteht für 2020 ein Mehrbedarf von 280.000 EUR und für 2021 ein Mehrbedarf von 420.000 EUR.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Drittel des Mehrbedarfs durch Erhöhung der institutionellen Förderung zu decken. Es ergibt sich damit ein Mehrbedarf in 2020 von 93.333 EUR und in 2021 von 140.000 EUR.
2. Mietkosten
Die im städtischen Zuschuss enthaltenen Mietzahlungen (2019 ca. 1,4 Mio. EUR ohne Nebenkosten) der vhs an die Stadt für angemietete städtische Räume werden grundsätzlich in der Höhe im Zuschuss berücksichtigt, in der sie anfallen. Bei Mieterhöhungen soll die städtische Förderung entsprechend angepasst werden. Eine Erhöhung des Mietzinses ohne Nebenkosten für dauerhaft angemietete städtische Räume ist in 2020 und 2021 nicht vorgesehen.
2.1 Erhöhung der Mietnebenkosten
Mietnebenkosten sollen zukünftig analog zu den tarifbedingten Personalkostensteigerungen behandelt werden und nach individueller Ermittlung geprüft und in die Haushaltsberatungen eingebracht werden. Für 2020 und 2021 ergibt sich auf Grund von Steigerungen der Mietnebenkosten ein Mehrbedarf von jeweils 204.600 EUR. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Mehrbedarf durch eine entsprechende Erhöhung der institutionellen Förderung zu decken.
2.2. Erhöhung Überlassungsentgelte für Schulräume
Durch die Erhöhung der Überlassungsentgelte für genutzte Schulräume entsteht in 2020 und 2021 jeweils ein Mehrbedarf in Höhe von 23.500 EUR. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Mehrbedarf durch eine entsprechende Erhöhung der institutionellen Förderung zu decken.
3. Sonstiger Mehrbedarf
Zusätzlich zu den bisher dargestellten Mehrbedarfen hat die vhs für laufende und einmalige Aufwendungen weiteren Mehrbedarf dargestellt.
·
Wegen der bereits seit vielen Jahren anhaltenden unzureichenden räumlichen Ausstattung und fehlender langfristiger Standort(zwischen)lösungen in der Innenstadt, hat die vhs das Untermietverhältnis im EG des von ihr angemieteten Gebäudes in der Fritz-Elsas-Straße so ausgestaltet, dass es zum Ende des Jahres 2019 ausläuft, um anschließend die Flächen (ca. 240 qm) selbst nutzen zu können. Durch den Wegfall der bisherigen Mieteinnahmen entsteht ein laufender Mehrbedarf ab 2020 in Höhe von 47.800 EUR. Um die Räume für den Kursbetrieb nutzen zu können, entstehen einmalig in 2020 Umbaukosten in Höhe von 80.000 EUR.
·
Auf Grund von Modernisierungsmaßnahmen erhöht sich die Miete in den privat angemieteten Räumen des vhs-Zentrums Stuttgart-Ost. Dadurch ergibt sich ab 2020 ein laufender Mehrbedarf in Höhe von 19.000 EUR.
·
Für das Gebäudemanagement im TREFFPUNKT meldet die vhs einen Mehrbedarf ab 2020 um jährlich 24.000 EUR an.
·
Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur durch externen IT-Support entsteht der vhs ab 2020 ein laufender Mehrbedarf von 70.000 EUR.
·
Eine Neuverkabelung im TREFFPUNKT ergibt nach Angaben der vhs einen einmaligen Mehrbedarf in Höhe von 45.000 EUR in 2020.
·
Für notwendige technische Erneuerungen, sowie der Ersatzbeschaffung für beschädigtes Mobiliar im TREFFPUNKT ergibt sich ein Mehrbedarf für einen Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 680.000 EUR aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021.
Die Verwaltung schlägt für den sonstigen Mehrbedarf keine Berücksichtigung durch Erhöhung der institutionellen Förderung, sondern eine Finanzierung aus dem vorhandenen Etat bzw. bei baulichen Maßnahmen und Beschaffungen den Einsatz bestehender Rücklagen vor.
Künftige Förderhöhe
Mehrbedarf 2020
Angemeldet durch vhs
Vorschlag der Verwaltung
1.1 Personalkosten gesetzlich und tarifbedingte Steigerungen Festangestellte
962.951 EUR
269.991 EUR
(nur tarifbedingte Steigerungen)
1.2 zusätzliche Stellen
277.000 EUR
134.300 EUR
1.3 Anhebung Stundensätze für Honorarkräfte
280.000 EUR
93.333 EUR
2.1 Erhöhung Mietnebenkosten
204.600 EUR
204.600 EUR
2.2 Erhöhung Überlassungsentgelte Schulräume
23.500 EUR
23.500 EUR
3. Sonstiger Mehrbedarf
625.800 EUR
Kein Ausgleich
Summe Mehrbedarf
2.373.851 EUR
725.724 EUR
Mehrbedarf 2021
Angemeldet durch vhs
Vorschlag der Verwaltung
1.1 Personalkosten gesetzlich und tarifbedingte Steigerungen Festangestellte
1.294.951 EUR
395.101 EUR
(nur tarifbedingte Steigerungen)
1.2 zusätzliche Stellen
290.000 EUR
140.800 EUR
1.3 Anhebung Stundensätze für Honorarkräfte
420.000 EUR
140.000 EUR
2.1 Erhöhung Mietnebenkosten
204.600 EUR
204.600 EUR
2.2 Erhöhung Überlassungsentgelte Schulräume
23.500 EUR
23.500 EUR
3. Sonstiger Mehrbedarf
500.800 EUR
Kein Ausgleich
Summe Mehrbedarf
2.733.851 EUR
904.001 EUR
Standortentwicklungskonzept vhs
Auf der Grundlage des im Aufsichtsrat der vhs verabschiedeten Standortentwicklungskonzeptes „vhs 2030“ haben mehrere Fraktionen (Antrag 352/2016 „Volkshochschule: Unsere kommunale Bildungseinrichtung gut aufstellen!“) die Anerkennung eines Flächenbedarfes von 4.500-5.000 m² im Innenstadtbereich beantragt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.05.2017 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:
Die Stuttgarter Volkshochschule hat einen wachsenden Raumbedarf. Dieser wird bis zu den im Antrag beschriebenen Korridoren im Grundsatz anerkannt.
Der Flächenbedarf soll insbesondere durch bauliche Erweiterungen im
TREFFPUNKT
Rotebühlplatz gedeckt werden. Zur Ermittlung und Umsetzung des exakten Flächenbedarfs führt die Verwaltung derzeit Gespräche mit der vhs.
Über den dargestellten Flächenbedarf im Innenstadtbereich hinaus, sieht das Standortentwicklungskonzept „vhs 2030“ mittelfristig eine dezentrale Entwicklung in verschiedenen Stadtbezirken vor.
TREFFPUNKT Rotebühlplatz (siehe Anlage 1)
Im Gebäudekomplex des TREFFPUNKTs sind neben der vhs (Anteil 44 %) die Stuttgarter Musikschule (17 %), das Begegnungszentrum „TREFFPUNKT 50 plus“ (5 %) sowie die Gastronomie des „Rudolfs“ (4 %) untergebracht. Im nordwestlichen Teil des Gebäudes (Fritz-Elsas-Straße aufwärts) schließen sich die Flächen der zwei gewerblichen Schulen, Max-Eyth- und Robert-Mayer-Schule an (zusammen 30 %), über deren teilweise Auslagerung Erweiterungsflächen für die vhs gewonnen werden könnten.
Kurzfristig umzusetzende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im TREFFPUNKT
Im TREFFPUNKT stehen nach 27 Jahren intensiver öffentlicher Nutzung größere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an, die dringend in den Jahren 2020 und 2021 umgesetzt werden müssen (siehe Anlage 1, Ziffer 1).
Hierfür werden in der Summe Mittel in Höhe von 4 Mio. EUR im Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 benötigt. Davon müssen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von
3 Mio. EUR bereitgestellt werden, 1 Mio. EUR können aus laufenden Budgetmitteln des Liegenschaftsamts finanziert werden.
Über die Fortsetzung der Flachdachsanierung 2022 ist auf der Grundlage der Ergebnisse des nachstehend beschriebenen Konzepts für die mittelfristige bauliche Neustrukturierung einschließlich einer genehmigungsrechtlichen Neukonzeption des Gebäudekomplexes zum Doppelhaushalt 2022/2023 zu entscheiden. Aus heutiger Sicht ist mit weiteren Kosten von 2 Mio. EUR zu rechnen.
Mittelfristige bauliche Neustrukturierung einschließlich einer genehmigungsrechtlichen Neukonzeption des Gebäudekomplexes im TREFFPUNKT
Zudem bedarf es einer grundlegenden genehmigungsrechtlichen Neukonzeption unter Berücksichtigung der aktuellen Bauvorschriften (siehe Anlage 1, Ziffer 1). Dies bietet die Möglichkeit, den TREFFPUNKT neu zu strukturieren und den Flächenmehrbedarf der vhs und der Stuttgarter Musikschule zu realisieren. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von ca. 1,7 Mio. EUR müssen zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet werden.
Flächenmehrbedarf und möglicher Erweiterungsbau für die beruflichen Schulen
Stuttgarter Musikschule
Die Stuttgarter Musikschule hat ihren Hauptstandort im TREFFPUNKT. Aufgrund der hohen Nachfrage an Musikunterricht stößt die Musikschule seit Längerem an ihre räumliche Kapazitätsgrenze. Gegenwärtig steht der Musikschule im TREFFPUNKT eine Programmfläche von 2.300 m² zur Verfügung. Um adäquaten Unterricht anbieten zu können, benötigt die Musikschule zwingend sieben weitere Unterrichtsräume, sowie drei Sozial- und Verwaltungsräume mit einer Programmfläche von insgesamt 200 m². Für Orchesterproben, Veranstaltungen und Konzerte der Musikschule ist ein eigener Veranstaltungsraum von rund 350 m² Programmfläche erforderlich.
vhs
Auf dem Areal des TREFFPUNKT besteht keine Möglichkeit für eine bauliche Erweiterung. In Abstimmung zwischen dem Hochbauamt, dem Liegenschaftsamt und dem Schulverwaltungsamt wird der Lösungsansatz verfolgt, durch Auslagerung von Flächen der Max-Eyth- und Robert-Mayer-Schule aus dem Treffpunkt in einen neu zu errichtenden Erweiterungsbau auf dem Gelände der unmittelbar nordwestlich benachbarten Max-Eyth-Schule zusätzliche Räume für die vhs zu gewinnen. Hierzu wird auf die Ausführungen in Anlage 1, Ziffer 2 verwiesen.
Machbarkeitsstudie Erweiterungsbau für die beruflichen Schulen
(ausführliche Darstellung hierzu siehe Anlage 1, Ziffer 2)
Für diesen Lösungsansatz ist in einem ersten Schritt die Ermittlung der genauen künftigen Flächenbedarfe beider Schulen sowie zur Beantragung von Schulbaufördermitteln erforderlich. Die Federführung für die notwendige Raumplanung/Erweiterung auf dem Gelände der Max-Eyth-Schule liegt beim Schulverwaltungsamt. Die zur Bearbeitung erforderlichen Personalkapazitäten werden aus den zum DHH 2020/2021 im Bereich des Schulverwaltungsamts vorgeschlagenen Stellenschaffungen gedeckt.
Nach Vorliegen der Grob-Raumprogramme wird das Schulverwaltungsamt in einem weiteren Schritt das Hochbauamt mit der Durchführung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf dem Gelände der Max-Eyth-Schule beauftragen. Die bauliche Machbarkeitsstudie für einen Erweiterungsbau für die Robert-Mayer-Schule und/oder der Max-Eyth-Schule könnte vom Hochbauamt voraussichtlich Anfang 2021 in Angriff genommen werden (siehe Anlage 1, Ziffer 2).
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Robert-Mayer-Schule und/oder der Max-Eyth-Schule auf dem Schulgrundstück der Max-Eyth-Schule werden Planungsmittel in Höhe von ca. 250.000 EUR benötigt. Diese Planungsmittel müssen im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzlich zu den bisher gemeldeten Bedarfen bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zum Doppelhaushalt 2020/2021
·
725.724 EUR Mehrbedarf für 2020 und 904.001 EUR Mehrbedarf für 2021 für die Erhöhung der institutionellen Zuwendung an die vhs
·
4 Mio. EUR für kurzfristig umzusetzende, dringend notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im TREFFPUNKT Rotebühlplatz (siehe Anlage 1, Ziffer 1); über weitere Maßnahmen mit Kosten von bis zu 2 Mio. EUR wird zum Doppelhaushalt 2022/2023 auf der Grundlage der nachstehend beschriebenen Konzepterstellung zu entscheiden sein
Von den im Doppelhaushalt 2020/2021 anfallenden 4 Mio. EUR können 1 Mio. EUR aus dem Bauunterhaltungsbudget des Liegenschaftsamts finanziert werden.
·
1,7 Mio EUR für die mittelfristig anstehende Neustrukturierung und genehmigungsrechtliche Aktualisierung des TREFFPUNKT Rotebühlplatz; der investive Aufwand für die bauliche Umsetzung kann auf Basis von Planungsergebnissen dann für den Haushalt 2022/2023 beziffert und angemeldet werden (siehe Anlage 1, Ziffer 1)
·
250.000 EUR für die Durchführung der Machbarkeitsstudie durch das Hochbauamt für einen Neubau der Robert-Mayer-Schule und/oder der Max-Eyth-Schule (siehe Anlage 1, Ziffer 2)
Finanzielle Auswirkungen
Ergebnishaushalt
(zusätzliche Aufwendungen und Erträge)
:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Transferaufwendungen/430
725,7
904,0
904,0
904,0
904,0
904,0
Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
700,0
2.300,0
Neustrukturierung
700,0
1.000,0
Durchführung Machbarkeitsstudie
250,0
Finanzbedarf
2.125,7
4.454,0
904,0
904,0
904,0
904,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Mitzeichnung der beteiligten Stellen
Die Referate WFB, T und JB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 151/2019 SPD-Gemeideratsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP
Antrag Nr. 184/2019 Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Antrag Nr. 362, 363/2018 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: TREFFPUNKT Rotebühlplatz - Sanierungsbedarf, genehmigungsrechtliche Neukonzeption und Schaffung von Erweiterungsflächen für die Volkshochschule Stuttgart
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Potentialanalyse Erweiterungsbau für die Beruflichen Schulen Max-Eyth-Schule / Robert- Mayer-Schule
Anlage 4: Potentialanalyse Neubau auf dem Landesgrundstück Weimarstraße
TREFFPUNKT Rotebühlplatz - Sanierungsbedarf, genehmigungsrechtliche Neukonzeption und Schaffung von Erweiterungsflächen für die Volkskochschule Stuttgart
Ausgangssituation
Der „TREFFPUNKT Rotebühlplatz“ (im Folgenden Treffpunkt genannt) ist im Jahre 1992 fertig gestellt und eingeweiht worden. Nach 27 Jahren mit intensiver öffentlicher Nutzung besteht mehrfacher Handlungsbedarf:
Dies beginnt zunächst mit dem baulichen Zustand des Gebäudes nach 27 Jahren intensiver Nutzung und dem damit kurzfristig erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf.
Des Weiteren genügt die seinerzeit sehr offen konzipierte bauliche Struktur mit einer offenen Erschließungshalle nicht den heutigen betrieblichen Anforderungen (offenes Haus, Aktivitäten in der Halle, hohe Besucherfrequenz) und bedarf einer grundlegenden genehmigungsrechtlichen Neukonzeption unter Berücksichtigung der aktuellen Bauvorschriften (u. A. Novellierte Versammlungsstättenverordnung).
Die Volkshochschule Stuttgart (im Folgenden vhs genannt) hat einen wachsenden Raumbedarf am Innenstadtstandort. Dies wurde vom Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 17. Mai 2017 auf Grundlage des Antrags 352/2016 im Grundsatz anerkannt.
Auf dem Areal des Gebäudekomplexes besteht keine Möglichkeit für eine bauliche Erweiterung. Vor diesem Hintergrund wird der Lösungsansatz verfolgt, zusätzliche vhs-Räume durch eine Auslagerung von Flächen, die heute im Treffpunkt von den gewerblichen Schulen Max-Eyth und Robert-Mayer belegt werden, zu gewinnen. Voraussetzung hierzu ist jedoch zunächst die Errichtung eines schulischen Erweiterungsbaus auf dem Gelände der unmittelbar nordwestlich benachbarten Max-Eyth-Schule.
Im Gebäudekomplex des Treffpunkts sind heute viele unterschiedliche Nutzer untergebracht. Neben der vhs (Anteil 44 %) belegen weitere Einrichtungen Räume im Gebäude: Die Stuttgarter Musikschule (17 %), das Begegnungszentrum „Treffpunkt 50 plus“ (5 %) sowie die Gastronomie des „Rudolfs“ (4 %).
Diese Institutionen profitieren von der gemeinsamen großen Erschließungshalle. Im nordwestlichen Teil des Gebäudes (Fritz-Elsas-Straße aufwärts) schließen sich die Flächen der zwei gewerblichen Schulen, Max-Eyth- und Robert-Mayer-Schule an (zusammen 30 %), über deren teilweise Auslagerung Erweiterungsflächen für die vhs gewonnen werden können.
1. Sanierung und Neustrukturierung des Gebäudekomplexes Treffpunkt
Anfang 2017 wurde das Gebäude vom Schulverwaltungsamt in die Verwaltung des Liegenschaftsamts übertragen. Das Schulverwaltungsamt hat in den vergangenen Jahren diverse strukturverbessernde bauliche Maßnahmen durchgeführt. Das Liegenschaftsamt hat diese Vorgehensweise nun zunächst mit beträchtlichem finanziellen Aufwand weiter praktiziert.
Kurzfristig umzusetzende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen:
Für den weiteren Betrieb und Erhalt des Gebäudes stehen nun auch größere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an, die kurzfristig mit dem anstehenden Doppelhaushalt 2020/21 in Angriff genommen und baulich umgesetzt werden sollen.
Nachfolgend benannte Investitionsmaßnahmen können nicht weiter aufgeschoben werden. Eine Umsetzung ist unter laufendem Betrieb in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehen.
§
Flachdachsanierung:
In der Vergangenheit wurden immer wieder Reparaturen am Flachdach durchgeführt, weil es zu Wassereinbrüchen kam. Da sich die Undichtigkeiten aber häufen und dauerhaft nicht mehr mit punktuellen Reparaturen vermieden werden können, wurde ein Sanierungsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass das komplette Flachdach saniert werden muss.
Auf dem Dach sind eine Dachbegrünung und die Aufstellung einer PV-Anlage vorgesehen. Die Kosten der PV-Anlage werden über Contractingmittel des Amtes für Umweltschutz gedeckt.
§
Sanierung außenliegender Sonnenschutz:
Der komplette elektrische Sonnenschutz ist abgängig und teilweise irreparabel defekt bzw. sind keine Ersatzteile mehr verfügbar. Die Markisen müssen getauscht und die elektrische Steuerung erneuert werden.
§
Verschiedene weitere kurzfristige Maßnahmen:
Hierzu gehören u. A. die Erneuerung der Schließanlage und die Sanierung der Lehrküche, diverse Anpassungen und Erneuerungen in der Ausstattung der VHS.
Für diese kurzfristig umzusetzenden und nicht aufschiebbaren baulichen Maßnahmen werden in der Summe Mittel in Höhe von 4 Mio. EUR im Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 benötigt. Hiervon können 1 Mio. EUR aus laufenden Budgetmitteln des Liegenschaftsamts finanziert werden.
Über die Fortsetzung der Flachdachsanierung 2022 ist auf der Grundlage der Ergebnisse des nachstehend beschriebenen Konzepts für die mittelfristige bauliche Neustrukturierung einschließlich einer genehmigungsrechtlichen Neukonzeption des Gebäudekomplexes zum Doppelhaushalt 2022/2023 zu entscheiden. Aus heutiger Sicht ist mit weiteren Kosten von 2 Mio. EUR zu rechnen.
Mittelfristige bauliche Neustrukturierung einschließlich einer genehmigungsrechtlichen Neukonzeption des Gebäudekomplexes:
Mittelfristig sind umfassende weiterreichende Maßnahmen notwendig. Es bedarf einer grundlegenden Neustrukturierung des Gebäudekomplexes. Viele struktureller Anpassungen des Gebäudes werden notwendig, da der Treffpunkt genehmigungsrechtlich neu konzipiert werden muss.
Ursache hierfür sind zwei Entwicklungen. Einerseits hat sich der Treffpunkt zunehmend als ein offenes Haus mit einer Vielzahl von öffentlichen Aktivitäten entwickelt, wodurch die Anforderungen an die große Erschließungshalle des Hauses deutlich gestiegen sind. Auf der anderen Seite haben sich die Anforderungen an Veranstaltungsstätten seit der Inbetriebnahme im Jahr 1992 verschärft. Für einen zukunftsfähigen Betrieb muss das heutige Nutzungsprofil des Treffpunkts mit den Anforderungen der im Jahr 2004 novellierten Versammlungsstättenverordnung abgeglichen werden.
Zur Ermittlung des mittelfristigen baulichen Handlungsbedarfs dieser Neukonzeption ist eine detaillierte Planung bis hin zur baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit notwendig.
Insbesondere müssen die Flucht- und Rettungswege einschließlich aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen und eine zukunftsfähige Erneuerung und der Haustechnik betrachtet werden. Eine besondere Bedeutung kommt der engen Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und mit dem vorbeugenden Brandschutz zu.
Die Herausforderung besteht in der Auflösung eines Zielkonflikts. Auf der einen Seite steht die offene Architektur der großen Erschließungshalle, die programmatisch die Idee eines für die Bürgerinnen und Bürger offen Hauses verkörpert. Andererseits muss erhöhten baurechtlichen Anforderungen entsprochen werden, damit in Zukunft die von der Volkshochschule gewünschte Vielfalt an öffentlichen Aktivitäten, Ausstellungen und Veranstaltungen auf einer sicheren Genehmigungsbasis gelebt werden kann.
Mit zu betrachten ist bei der Neukonzeption des Treffpunkts die Entwicklung von Erweiterungsflächen für die vhs anstelle der heute durch die Max-Eyth-Schule und die Robert-Mayer-Schule genutzten nordwestlichen Gebäudeteile. Die angestrebte Flächenauslagerung von Nutzungen der beruflichen Schulen ist dabei eng mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie für eine schulische Erweiterung im Bereich des heutigen Parkdecks der Max-Eyth-Schule abhängig. Hierzu wird auf das nachfolgende Kapitel verwiesen, das sich mit der Machbarkeit eines Erweiterungsbaus für die beruflichen Schulen auf dem Schulgrundstück der Max-Eyth-Schule beschäftigt.
Für die mittelfristig anstehende Neustrukturierung und genehmigungsrechtliche Aktualisierung werden Planungsmittel in Höhe von ca. 1,7 Mio. € zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet. Der investive Aufwand für die bauliche Umsetzung kann auf Basis dieser Planungsergebnisse dann für den Haushalt 2022/2023 beziffert und angemeldet werden.
2. Gewinn zusätzliche Raumangebote für die VHS durch die Auslagerung von Flächen der gewerblichen Schulen in einen schulischen Erweiterungsbau auf dem Gelände der Max-Eyth-Schule
Ausgangssituation Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule:
Die beiden gewerblichen Schulen Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule sind außer in den Räumen in den Stammgebäuden Fritz-Elsas-Str. 29 und Weimarstr. 26 auch im Gebäude Treffpunkt Rotebühlplatz untergebracht.
§
Die Robert-Mayer-Schule nutzt Gebäudeteil E des Treffpunkts
o
Programmfläche: rd. 2.460 m² bzw. Nettoraumfläche: rd. 3.840 m²
o
Nutzung: vor allem Werkstatträume und dazugehörige ergänzende Räume
§
Die Max-Eyth-Schule nutzt Gebäudeteil D des Treffpunkts
o
Programmfläche: rd. 980 m² bzw. Nettoraumfläche: rd. 1.930 m²
o
Nutzung: vor allem Klassenräume
Die beiden Schulen nutzen somit im Gebäude Treffpunkt zusammen rd. 3.440 m² Programmfläche bzw. rd. 5.770 m² Nettoraumfläche.
Betrachtet man die offenen Pausenflächen der beiden Schulen so ergibt sich folgende Situation:
§
Offene Pausenflächen Max-Eyth-Schule
o
Ist-Fläche: rd. 2.000 m²
o
Soll-Fläche: rd. 2.930 m²
o
Aktueller Fehlbedarf: rd. 1.000 m²
§
Offene Pausenflächen Robert-Mayer-Schule
o
Ist-Fläche: rd. 1.500 m² (inkl. Parkplätze auf den „Freiflächen“)
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Soll-Fläche: rd. 2.050 m²
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Aktueller Fehlbedarf: rd. 550 m²
Für die Berechnung der Soll-Flächen wurde gemäß den Schulbauempfehlungen die Mindestfläche von 3 m² je täglich anwesender Schüler und Schülerin angesetzt. Bemessen an diesem Wert besteht bei den beiden Schulen zusammen betrachtet ein Defizit von rd. 1.550 m² offener (d.h. nicht-überdachter) Pausenfläche.
Lösungsansatz:
Ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück der Max-Eyth-Schule ist gleichbedeutend mit einer weiteren Einschränkung der ohnehin schon nicht ausreichenden Pausenflächen. Aus Sicht der Schulverwaltung und der Schulen ist dies nicht vertretbar. Lediglich ein aufgestelzter Erweiterungsbau, bei welchem die bisherigen Freiflächen weitestmöglich erhalten bleiben, würde weitere Einschränkungen der Pausenflächen wenigstens minimieren.
Um die Verschlechterung der schulischen Situation in Grenzen zu halten, müsste dieser Neubau schulisch genutzt werden und mit einer Entzerrung der Nutzungen vhs und Schule verbunden sein. Ein Erweiterungsbau für die vhs oder andere Einrichtungen auf dem vom Schulverwaltungsamt verwalteten Schulgrundstück der Max-Eyth-Schule bei gleichzeitiger Beibehaltung der schulischen Nutzung von Räumen im Treffpunkt Rotebühlplatz würde nicht ausreichen, um den kompletten Flächenbedarf der VHS abzudecken und wäre zudem schulorganisatorisch nicht sinnvoll.
Mit einem Erweiterungsbau für die Max-Eyth-Schule und / oder Robert-Mayer-Schule könnten im Treffpunkt Flächen freigemacht werden, die nach Auszug der schulischen Nutzung der vhs zur Verfügung stehen würden.
Nach einem ersten Testentwurf im Rahmen einer grob überschlägigen Potenzialanalyse erscheint die Realisierung von rd. 2.300 – 2.500 m² Programmfläche bzw. rd. 4.200 m² Nettoraumfläche in einem Neubau möglich. Für die beiden Schulen könnten somit grob überschlägig rd. 73% der Nettoraumfläche, die derzeit im Treffpunkt schulisch genutzt wird, abgedeckt werden. Rd. 1.570 m² Nettoraumfläche würde im Treffpunkt Rotebühlplatz weiterhin für schulische Nutzungen benötigt. Grob überschlagen entspricht dies rein rechnerisch in etwa dem Gebäudeteil D bzw. einem Teil des Gebäudeteils E im Treffpunkt. Der genaue Umfang bzw. welche Räume schulorganisatorisch sinnvoll verlegt werden könnten, müsste im Weiteren allerdings vertieft geprüft werden.
Bei diesem Testentwurf für einen Schulerweiterungsbau (siehe Anlage 3) auf bzw. anstelle des Parkdecks der Max-Eyth-Schule wurden folgende Rahmenparameter angenommen:
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Der Erweiterungsbau wird mit fünf Obergeschossen (über Terrassenebene) geplant. Er überragt um ca. ½ Geschoss den heutigen Hauptbau der Max-Eyth-Schule.
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Die Baugrenze wird vom bestehenden Gebäude aus in Richtung des Straßenraums verlegt als straßenbegleitende Bauflucht.
Diese beiden Parameter sind noch von Referat SWU zu prüfen.
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Das Straßenbegleitgrün wird dadurch entfallen. Ob der Baumbestand erhalten werden kann, muss in einer späteren Phase geprüft werden.
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Die Schulhoffläche unterschreitet bereits heute die Flächenvorgaben. Daher wird die Terrassenebene (entspricht der Eingangsebene der Max-Eyth-Schule) im Wesentlichen als überdachter Außenraum freigehalten.
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Die Tiefgarage muss von heute 55 auf künftig 35 Stellplätze verkleinert werden, um dadurch zusätzliche schulische Flächen im Sockelgeschoss zu ermöglichen. Eine eventuelle Unterdeckung baurechtlich notwendiger Stellplätze müsste in der Tiefgarage des Treffpunkts ausgeglichen werden. Aus- und Einfahrt erfolgen künftig vom Jobstweg.
Künftige Flächenbedarfe der Max-Eyth-Schule und der Robert-Mayer-Schule:
Zur Ermittlung der genauen künftigen Flächenbedarfe von Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule sowie zur Beantragung von Schulbaufördermitteln ist die Erstellung von Raumprogrammen für die beiden Schulen erforderlich. Aufgrund der hohen Auswärtigenanteile an den Stuttgarter beruflichen Schulen ist bei einem Schulneubau mit einer überdurchschnittlich hohen Schulbauförderung zu rechnen.
Bei der Erstellung von Raumprogrammen im Bereich der beruflichen Schulen handelt es sich um ein aufwändiges, mehrstufiges Verfahren in Abstimmung zwischen dem Regierungspräsidium, den beiden Schulen und dem Schulverwaltungsamt.
Vorausgesetzt, dass der unten aufgeführte zusätzliche Stellenbedarf im Bereich der Schulentwicklungsplanung für berufliche Schulen geschaffen und besetzt werden kann, ist vorgesehen, die erforderlichen Raumprogramme bis Ende des Jahres 2020 bzw. Anfang des Jahres 2021 zu erstellen.
Nach Vorliegen dieser Raumprogramme muss gemeinsam mit den Schulen ein Konzept entwickelt werden, wie die erkannten Bedarfe und die im Treffpunkt entfallenden Räume durch einen Neubau und Umstrukturierungen in den Stammgebäuden bestmöglich umgesetzt werden können. Dabei sind in besonderem Maße zeitgemäße Unterrichtsabläufe und eine Flexibilität für zukünftige Schulentwicklungen und in der Schulorganisation zu berücksichtigen.
Alle räumlichen Veränderungen auf dem Areal Treffpunkt, Robert-Mayer-Schule, Max-Eyth-Schule werden erhebliche Auswirkungen auf die Raumsituation von Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule haben. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Federführung für das Thema Raumplanung/Erweiterung auf dem Gelände der Max-Eyth-Schule beim Schulverwaltungsamt liegt.
Nach Vorliegen der Raumprogramme wird das Schulverwaltungsamt dann in einem weiteren Schritt das Hochbauamt mit der Durchführung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie für einen Neubau auf dem Gelände der Max-Eyth-Schule beauftragen.
Die bauliche Machbarkeitsstudie kann voraussichtlich Anfang 2021 in Angriff genommen werden.
Eine Voruntersuchung des Hochbauamts hat ergeben, dass das Flächenpotential auf dem Max-Eyth-Grundstück nicht ausreichen wird, um die Nutzungen der gewerblichen Schulen vollständig in den Neubau zu verlagern. Daher ist bei der Machbarkeitsstudie mit zu betrachten, welche Schulnutzungen der Max-Eyth- und der Robert-Mayer-Schule am sinnvollsten in den Neubau verlagert werden sollten, welche Berufschulnutzungen im Treffpunkt verbleiben müssen und welche Erweiterungsflächen der vhs zweckmäßigerweise in die freigezogenen Bereiche nachrücken können. Hierzu wird eine enge Abstimmung zwischen der Schulentwicklung durch das Schulverwaltungsamt, den Erweiterungsbedarfen der Volkshochschule und den baulichen Entwicklungschancen innerhalb der Gebäudestruktur des Treffpunkts erforderlich.
Planungsmittel:
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Robert-Mayer-Schule und / oder der Max-Eyth-Schule auf dem Schulgrundstück der Max-Eyth-Schule werden Planungsmittel in Höhe von ca. 250.000 € benötigt. Diese Planungsmittel müssen im Doppelhaushalt 2020/21 zusätzlich zu den bisher gemeldeten Bedarfen bereitgestellt werden.
Stellenbedarfe bei Amt 40
Die sofortige Bearbeitung des Projekts und Ermittlung der künftigen Flächenbedarfe löst einen zusätzlichen Stellenbedarf beim Schulverwaltungsamt aus, da im Schulverwaltungsamt alle vorhandenen Stellenanteile im Bereich der Schulentwicklung berufliche Schulen in den nächsten zehn Jahren in vom Gemeinderat als dringender priorisierten Vorhaben gebunden sind. Zur zeitnahen Bearbeitung des Vorhabens muss daher im Rahmen des Doppelhaushalts 2020/2021 beim Schulverwaltungsamt zusätzlich zu den bereits bestehenden und gemeldeten Bedarfen 1,0 Stelle in EG 13 / A 13 im Bereich Schulentwicklung berufliche Schulen geschaffen werden.
3. Erweiterungspotential auf der Landesfläche „Parkplatz Weimarstraße“
Eine überschlägige Potentialanalyse durch das Hochbauamt für einen städtischen Neubau auf dem heutigen Landesgrundstück an der Weimarstraße hat ein Flächenpotential von 2.750 m² Brutto-Grundfläche (BGF) verteilt auf vier Obergeschosse ergeben.
Für eine „Publikumsnutzung“ (vhs oder Musikschule) erscheint das Grundstück ungeeignet, da es durch seine Lage auf der anderen Seite des Behördenzentrums in der ehemaligen Rotebühlkaserne (Land Baden-Württemberg) vom Standtort des Treffpunkts abgekoppelt ist. Eine Nutzung des Grundstücks als Erweiterungsfläche für die beiden gewerblichen Schulen Robert-Mayer und Max-Eyth gingen mit einer weiteren Zersplitterung der Schulstandorte einher, welche zu nicht vertretbaren Einschränkungen im Schulbetrieb führen würde. Voraussichtlich ermöglicht der Grundstückszuschnitt keine zeitgemäße pädagogische Funktionalität. Die Anforderungen an Raumgrößen und Zuschnitte scheinen schwer darstellbar.
Das Grundstücksniveau bildet von der Weimarstraße zur Rotebühlkaserne eine Stufe von der Höhe eines Geschosses. Dieser Höhensprung erlaubt heute den Einschub von Garagen und Werkstätten, die von der Seite der Landesliegenschaft aus genutzt werden. Auf dem oberen Niveau der Weimarstraße befindet sich heute ein Parkplatz der Landesbehörde. Trotz grundsätzlicher Bereitschaft des Landes zu Verkaufsverhandlungen müssten bei einem Erwerb der Fläche offene Fragen über den Verbleib der heutigen Landesnutzungen geklärt werden. Eine Bebaubarkeit durch die Stadt würde dadurch stark eingeschränkt.
Planungsrecht ist gegeben (Baustaffel 1). Die auf dem Grundstück vorhanden großen Kastanienbäume müssten weitgehend entfallen.
Das Grundstück an der Weimarstraße bleibt dennoch als Rückfalloption interessant, falls Nutzungen der vhs an anderer Stelle nicht zufriedenstellend abgebildet werden können.
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Anlage 4 GRDrs 1042_2019.pdf
Anlage 2 GRDrs 1042_2019.002.pdf
Anlage 3 GRDrs 1042_2019.002.pdf