Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
74
12
VerhandlungDrucksache:
303/2019
GZ:
Sitzungstermin: 15.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neufassung der Förderrichtlinien der LHS über den
Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kessel-
Anlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 27.09.2019, öffentlich, Nr. 8
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.10.2019, öffentlich, Nr. 127
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an den STA

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.09.2019, GRDrs 303/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für den Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden werden gemäß den Anlagen 1 - 4 neu gefasst.

2. Die geänderten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und
gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingehen. Die bisherigen Förderrichtlinien gemäß Gemeinderats-beschluss vom 14.12.2017 treten gleichzeitig außer Kraft.


3. Die bisherige Befristung des Programms zum 31.12.2020 wird aufgehoben. Der Heizungstausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen wird als städtisches Förderprogramm dauerhaft eingeführt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen TOP 11 "Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm), GRDrs 299/2019" aufgerufen und beraten. Der Beratungsverlauf ist wiedergegeben in der NNr. 73.

Am Ende einer ausführlichen Beratung lässt BM Pätzold zunächst abstimmen über den mündlichen Antrag von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), die Förderung von Gasanschlüssen ersatzlos zu streichen (Seite 6, Position 2 der Vorlage). Er hält fest, dass dieser Antrag bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt ist. Abschließend stellt er fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt der GRDrs 303/2019 in der besprochenen Variante und mit der Maßgabe, dass die Förderung auch für Vereine/Vereinsgebäude gelten soll und die Sportverwaltung aktiv auf die Vereine zugeht, um über die Möglichkeiten zu informieren, bei 1 Enthaltung einmütig zu.
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