Zusammenfassend wurden folgende wesentlichen Faktoren in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2012 berücksichtigt: · Die in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation für 2012 dargestellten Kosten und Erträge entsprechen dem Wirtschaftsplan 2012 (GRDrs 875/2011). · In der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2012 ist eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 26,50 Mio. EUR berücksichtigt. Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz entspricht mit 5,50% dem einheitlichen städtischen Zinssatz. · Die in der Kalkulation zugrunde liegende Kostenverteilung der Schmutz- bzw. Niederschlagswasseranteile auf die Klärwerke und auf das Kanalnetz wurde in 2011 überprüft: Anhand der Kostenzahlen der Jahre 2008, 2009 und 2010 wurde die Kostenverteilung anhand der heute verfügbaren Erkenntnisse ingenieurtechnisch analysiert und überprüft. Folgende Verteilungsschlüssel gelten (vgl. auch Anlage 3):
Für 2012 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 5,20 Mio. EUR einkalkuliert, welches der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden soll.
Im Jahr 2007 traten im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühren für die neuen Gebührenfälle die Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung und die Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren in Kraft. Für die Gebührenfälle vor 2007 galt weiterhin die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung -AbwGS-). Da es keine offenen Gebührenfälle aus den Jahren vor 2007 mehr gibt wird diese Satzung nun aufgehoben und tritt zum 1. Januar 2012 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,62 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,57 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2012 kostendeckend sein. Beteiligte Stellen Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen ---