Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 480/2013
Stuttgart,
07/18/2013


Erstellung eines Kommunalen Artenschutzkonzepts für den Stadtkreis Stuttgart



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.07.2013
24.07.2013

Bericht:

Im kommunalen Artenschutzkonzept werden systematisch für alle relevanten Artengruppen, d. h. vor allem für EU-weit geschützte oder in Stuttgart schutzbedürftige Arten, Strategien zum Schutz und zur Förderung entwickelt. Zusätzlich werden im Konzept die vorhandenen Daten bewertet, Datenlücken aufgezeigt, Vorschläge zur Datenergänzung gemacht und Überlegungen zur künftigen Datenhaltung und Datenpräsentation erstellt.

Begründung

Mit der Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Artenschutz (FFH-Richtlinie, BNatSchG etc.) haben sich die Aufgaben der Naturschutzbehörden erweitert und erfordern die Berücksichtigung des Schutzes der Biodiversität in den unterschiedlichsten Verwaltungsabläufen.

Diese Aufgaben können nur bewältigt werden, wenn Vorkommen der geschützten und für Stuttgart artenschutzrelevanten Tier- und Pflanzenarten bekannt sind und funktionierende Konzepte zu ihrer Erhaltung vorliegen.

In der Beantwortung zur Anfrage 334/2010 hat die Verwaltung auf Defizite in diesem Bereich hingewiesen. Es wurden Vorschläge unterbreitet, wie die Defizite verringert bzw. abgebaut werden können. Hierzu wurde u. a. vorgeschlagen, durch ein Fachbüro ein übergreifendes Artenschutzkonzept erstellen zu lassen. Eine telefonische Abfrage in anderen Großstädten hinsichtlich der Kosten eines derartigen Artenschutzkonzepts ergab eine Größenordnung von bis zu 500.000 €. Zur Konzepterstellung werden für das Jahr 2014 zunächst 50.000 € veranschlagt. Sollten diese Mittel nicht ausreichen, müssen die für 2015 vorgeschlagenen 50.000 € teilweise oder vollständig für das Konzept verwendet werden. Ansonsten werden diese Mittel für die Umsetzung von im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen verwendet. Diese Mittel ergänzen dann die bereits vorhandenen Mittel der Finanzposition Planungskosten in Höhe von 36.880 €.
Die Erarbeitung eines Kommunalen Artenschutzkonzeptes dient somit der Umsetzung der in der Beantwortung zur Anfrage von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Nr. 334/2010 vorgeschlagenen Maßnahmen und damit langfristig dem Erhalt der Tier- und Pflanzenarten, für welche Stuttgart eine Schutzverantwortung trägt.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzbedarf
50
50
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
Finanzbedarf
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
0
0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
Personalkosten
0
0
Sachkosten
0
0
Abschreibungen
0
0
Kalkulatorische Verzinsung
0
0
Summe Folgekosten
0
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 334/2010




Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:




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