Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
243
9
Verhandlung
Drucksache:
386/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
13.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Klemm
pö
Betreff:
BPlan und Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Wohnquartier am Julius-Brecht-Haus (Mühl 87) in S-Mühlhausen
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB u. § 74 LBO
ohne Anregungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 17.06.2021, GRDrs 386/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnquartier am Julius-Brecht-Haus (Mühl 87) in Stuttgart-Mühlhausen werden in der Fassung vom 10.08.2020 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 10.08.2020 / 20.04.2021.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der Vorsitzende bittet Frau
Weiskopf
(ASW), den Hinweis von StRin
Bulle-Schmid
(CDU), Ein-Zimmer-Wohnungen müssten nicht mit 2 Fahrradstellplätzen, wie bei beim Wohnquartier am Julius-Brecht-Haus in Stuttgart-Mühlhausen vorgesehen, ausgestattet sein, bei künftigen Bauprojekten zu berücksichtigen.
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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