Finanzielle Auswirkungen können im Rahmen der Umsetzung des künftigen Bebauungsplans zur Maker City entstehen. Dies setzt einen rechtswirksamen Bebauungsplan im Teilgebiet C1 Maker City voraus. Falls die bestehende Baustraße die künftig geplante Bebauung verhindert, muss sie zurückgebaut werden. Der Rückbau der bestehenden Baustraße ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Mittel für die künftige Erschließungsstraße im Teilgebiet C1 Maker City werden vom Tiefbauamt voraussichtlich zum Doppelhaushalt 2026/2027 angemeldet. Dies gilt auch für mögliche, zusätzlich erforderliche Mittel wie z.B. das interimsweise Asphaltieren des Gehsteigs, um vorübergehend sich begegnenden Schwerlastverkehr zu ermöglichen. Gegebenenfalls müssen außerdem Interimsbaustraßen errichtet werden.
Das Tiefbauamt schätzt die dadurch entstehenden Zusatzkosten auf ca. 620.000 €. Bei den genannten Kosten in Höhe von 620.000 EUR handelt es sich derzeit lediglich um eine grobe Kostenschätzung, die sich erst im Zuge der weiteren Planungen konkretisieren lässt. Im Haushalt 2024/2025 wird nach aktuellem Stand voraussichtlich kein Mittelbedarf erwartet. Beteiligte Stellen WFB, T, SWU Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Frank Nopper Anlagen Text Baustraßenvertrag mit Anhang <Anlagen> zum Seitenanfang