Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 321/2017
Stuttgart,
04/26/2017



Investitionszuschuss für BruderhausDiakonie, Ringelbachstr. 211, 72762 Reutlingen - Neubau einer Kindertagesstätte im Röhrlingweg 9, 70599 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.05.2017
29.05.2017



Beschlußantrag:

Beschlussfassung

1. Die BruderhausDiakonie, Ringelbachstr. 211, 72762 Reutlingen erhält für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Röhrlingweg 9 in Stuttgart einen Investitionszuschuss von 75% der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt 1.702.500,00 Euro. 2. Zusätzlich zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen gelten folgende von den Förderungsgrundsätzen abweichenden Nebenbestimmungen:
3. Der bedingte Rückzahlungsanspruch ist dinglich zu sichern. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der Zusschussempfänger auf seine Kosten im Grundbuch zumindest an bereitester Stelle eine Buchgrundschuld in Höhe des Zuschussbetrages einzutragen. Die Grundschuld ist unverzinslich, das Grundschuldkapital ist zahlungsfällig nach Ablauf der gesetzlichen, sechsmonatigen Kündigungsfrist. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 5. Der Aufwand wird aus Mitteln des Finanzhaushaltes gedeckt, PSP-Element 7.513161.800.109, Sachkonto 18031800, Investitionszuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die BruderhausDiakonie errichtet im Röhrlingsweg 9 in Stuttgart eine dreigruppige Kindertagesstätte mit folgenden Angeboten:
Angebot
(jeweils ganztägig)
Plätze
0-3 jährige Kinder
10
0-6 jährige Kinder
15
3-6 jährige Kinder
20

Zuvor muss ein auf dem Baugrund bestehendes Wohngebäude abgerissen werden. Neben der Kindertagesstätte werden auch Wohnungen errichtet. Die Kostenberechnung sowie die Aufteilung der Flächen sind gem. Hochbauamt plausibel. Dennoch ist ggf. mit Mehrkosten zu rechnen, da die reellen Kosten erst nach Submission der Angebote und letztendlich nach Abrechnung der Leistungen ermittelt werden können.




Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.328.031,00 Euro. Der Kostenanteil für die Kindertagesstätte beträgt 2.270.000,00 Euro. Für die Maßnahme wurden im Doppelhaushalt 2016/2017 insgesamt 1.702.500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
2.270.000 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
1.702.500 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro






Beteiligte Stellen

---

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenschätzung

Kostenschätzung

Gesamtkosten
KG
Maßnahme
Betrag
100
Grundstück
0,00 Euro
200
Herrichten und Erschließen
84.015,00 Euro
300
Bauwerk-Baukonstruktion
1.734.666,00 Euro
400
Bauwerk-Technische Anlagen
668.930,30 Euro
500
Freianlagen
166.292,80 Euro
600
Ausstattung und Kunstwerke
73.990,00 Euro
700
Baunebenkosten
600.136,70 Euro
Sonstige Kosten/Unvorhergesehenes
0,00 Euro
Gesamtkosten (brutto)
3.328.030,80 Euro

Anteil Kindertagesstätte
KG
Maßnahme
Betrag
100
Grundstück
0,00 Euro
200
Herrichten und Erschließen
10.815,41 Euro
300
Bauwerk-Baukonstruktion
1.249.494,30 Euro
400
Bauwerk-Technische Anlagen
404.382,83 Euro
500
Freianlagen
124.239,90 Euro
600
Ausstattung und Kunstwerke
75.000,00 Euro
700
Baunebenkosten
400.291,18 Euro
Sonstige Kosten/Unvorhergesehenes
5.776,49 Euro
Gesamtkosten (brutto)
2.270.000,00 Euro





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