Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
77
3
Verhandlung
Drucksache:
1083/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
03.03.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Vorhabenbez. BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Gohl-/Straifstr. (De 118) im Stadtbez. Degerloch
- Aufstellungsbeschl. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 18.02.2020, öffentl., Nr. 52
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 22.01.2020, GRDrs 1083/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Gohl-/Straifstraße (De 118) im Stadtbezirk Degerloch ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich nach dem Stand der gegenwärtigen Planung ist auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke dargestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 09.09.2019.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet seine ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben und erkundigt sich, bei wie vielen der geplanten Wohneinheiten es sich um bezahlbaren Wohnraum handeln werde. Den Anlass der Planung, die nicht mehr zeitgerechte Bebauung als Begründung für den Abriss heranzuziehen, bemängelt der Stadtrat ausdrücklich. Fraglich sei für ihn, ob bei einer Neubebauung des Grundstücks die Mieten bezahlbar seien.
BM
Pätzold
spricht von einem längeren Vorlauf dieses Projekts mit einer Reihe von Debatten und betont, es werde ein Plus an genossenschaftlichem Wohnungsbau geschaffen.
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
beschließt
bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
zum Seitenanfang