Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
427/2021
Stuttgart,
05/17/2021
Verlängerung der Belegungs- und Mietpreisbindungen im städtischen Programm „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ für
Anwar-el-Sadat-Str. 2, 11, 13 in Stuttgart-Bad Cannstatt (Burgholzhof)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
öffentlich
25.06.2021
Beschlußantrag:
Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG (GWG) für den Erwerb der Miet- und Belegungsbindungen um weitere 15 Jahre in der Anwar-el-Sadat-Str. 2, 11, 13 in Stuttgart-Bad Cannstatt (Burgholzhof) einen Zuschuss in Höhe von
748.900 €.
Die Mittel sind im Teilfinanzhaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.615102 – Wohnbauförderung, Darlehensgewährung/Zuschüsse Programm 2021, KoGr 781 – Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte bereitgestellt.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert seit 2003 den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Ziel der städtischen Förderung ist, die Lücke zwischen dem sozialen Mietwohnungsbau und dem freifinanzierten Wohnungsbau zu schließen.
Die 41 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher mit einer Wohnfläche von 3.077,09 m² in der Anwar-el-Sadat-Str. 2, 11, 13 wurden im Jahr 2005 von der GWG erstellt. Der Neubau wurde mit einer 45%igen Grundstücksverbilligung gefördert und unterlag 15 Jahre lang den Belegungs- und Mietpreisbindungen nach den städtischen Richtlinien für Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher vom 19.07.2007.
Nun verfolgt das Amt für Stadtplanung und Wohnen das Ziel, diesen ehemals geförderten Neubau, weiterhin für Personen mit mittlerem Einkommen zur Verfügung zu stellen. Dafür gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart der GWG einen abgezinsten Zuschuss für die Weiterführung der Miet- und Belegungsbindungen.
Miet- und Belegungsbindungen:
Durch den Zuschuss werden die 41 Mietwohnungen um weitere 15 Jahre bis 2036 für Haushalte mit mittlerem Einkommen zur Verfügung gestellt.
Entgegen Ziffer 4 der aktuell gültigen Richtlinien „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ vom 29.07.2020 wird die Miete um 15% von der ortsüblichen Vergleichsmiete verbilligt.
Bei Erhöhungen im laufenden Mietverhältnis ist von der GWG lediglich zu beachten, dass die neue Miete die 85% von der aktuellen ortsüblichen Vergleichsmiete nicht überschreitet.
Kosten
Der abgezinste Zuschuss über 748.900 € berechnet sich aus der 15%igen Verbilligung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Dies ergibt für den Bindungszeitraum von 15 Jahren eine Mietverbilligung pro Wohnung in der Anwar-el-Sadat-Str. 2 von 21.375 € und für die Anwar-el-Sadat-Str. 11, 13 von 16.979,31 €.
Nach evtl. Änderungen bei den Richtlinien „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“, die der GWG bei der Vermietung der Wohnungen Nachteile bringen, steht es der GWG für einzelne oder auch alle Wohnungen frei, gegen Zahlung des jeweils noch nicht verbrauchten Subventionsbetrages an die Stadt die Belegungsbindung vorzeitig und ohne Nachwirkung zum nächsten Monatsersten zu beenden. Änderungen können zum Beispiel sein: das Absenken der Einkommensgrenzen, die Einschränkung des zulässigen Personenkreises, die Verringerung der zulässigen Wohnungsgrößen und Haushaltsgrößen, geringere zulässige Erhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis.
Die beabsichtigte Vorgehensweise ist mit der GWG einvernehmlich abgestimmt.
Die Auszahlung des Zuschusses an die GWG erfolgt frühestens 2022.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
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