Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
503/2023 Neufassung
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin: 21.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh th
Betreff: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Erhöhung der Platzkapazitäten bestehender Modulbaustandorte
2. Neue Modulbaustandorte
3. Neue Standorte in Containerbauweise

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.07.2023, öffentlich, Nr. 412
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 06.07.2023, GRDrs 503/2023 (Neufassung), mit folgendem

Beschlussantrag:

1.a Den in der Begründung dargestellten Maßnahmen zur Erhöhung der Platzkapazitäten für die mit GRDrs 797/2022 beschlossenen Modulbaustandorte wird zugestimmt. Dadurch ergeben sich folgende neue Sollplätze für Geflüchtete:

Hedelfingen Amstetter Straße 124 Unterkunftsplätze

Plieningen In den Entenäckern 156 Unterkunftsplätze

1.b Den neuen Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.a aufgeführten Modulbauten inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 19,47 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,45 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf für die unter Ziff. 1a. aufgeführten Modulbauten in Höhe von rd. 19,92 Mio. EUR zu rechnen.

1.c Die zusätzlichen Baukosten für die unter Ziffer 1a aufgeführten Modulbauten in Höhe von 5,33 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

Die zusätzlichen Ausstattungskosten in Höhe von 0,15 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

2.a Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 540 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten wird zugestimmt:

Nord Parlerstraße 184 Unterkunftsplätze

Ost Schwanenplatz 108 Unterkunftsplätze

Zuffenhausen Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus 248 Unterkunftsplätze

2.b Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte ergänzt

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.

2.c Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.a aufgeführten Modulbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 38,37 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,85 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 39,22 Mio. EUR zu rechnen.

2.d Die Baukosten in Höhe von 38,37 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modularbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

3.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 162 Sollplätzen für Geflüchtete zur Unterbringung von geflüchteten Menschen auf dem Grundstück Wolframstraße 26-28 in Stuttgart-Nord, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 2 wird zugestimmt.


3.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 3.a aufgeführten Containerbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 4,45 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,155 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 4,605 Mio. EUR zu rechnen.

3.c Die Baukosten in Höhe von 4,45 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen.

3.d Das Hochbauamt wird ermächtigt, alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgt systemoffen und die Bauausführung wird überwiegend aus einer Hand (Generalübernehmer) erfolgen. Soweit die Kostenobergrenze aus Beschlussziffer 3.c eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.

4.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 142 Sollplätzen für Geflüchtete auf dem Grundstück Flst. 3943/1, Leobener Straße in Stuttgart-Feuerbach, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 3 wird zugestimmt.

4.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 4.a aufgeführten Containerbauten inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 1,107 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,14 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 1,247 Mio. EUR zu rechnen.

4.c Die Baukosten in Höhe von 1,107 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen.

5. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt, die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.

StR Winter (90/GRÜNE) betont zu Beginn, seit 2015 seien immer wieder solche Tranchen beschlossen worden. Nun plötzlich schere eine Fraktion aus dem bisherigen Abstimmverhalten aus. Er appelliert an die CDU-Fraktion, dies bis zur Beschlussfassung in der folgenden Woche nochmals zu überdenken. Bislang habe man gemeinsam den Stuttgarter Weg gestaltet, dessen Erfolg auch darauf beruhe, dass der Gemeinderat geschlossen eine klare Haltung gezeigt und durch verschiedene Resolutionen belegt habe. Die Mehrheit des Gemeinderats stehe dafür, in Notsituationen zuerst den Menschen zu helfen, sie zu retten, und erst anschließend den Verteilungsschlüssel zu bemühen. Die Verwaltung brauche die Unterstützung des Gemeinderats insbesondere auch, um in den Bezirksbeiräten zu bestehen. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage, auch bei Gegenwind, und sie hoffe, die anderen Fraktionen ebenso.

StRin Porsch (CDU) bekräftigt, ihre Fraktion bleibe bei ihrer Haltung, die StR Kotz in der letzten Sitzung des VA ausgeführt habe. Wichtig sei ihr, die Probleme zu diskutieren, die in diesem Zusammenhang auf die Infrastruktur - Schulen, Kitas - zukämen. Vielleicht sei dies alles nicht mehr zu bewältigen. Ihre Fraktion werde wie schon im VA abstimmen.

An die CDU-Fraktion gewandt erklärt StRin Meergans (SPD), man müsse sich immer Gedanken über die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen machen. Viele Geflüchtete müssten aktuell unter sehr schlechten Bedingungen in Notunterkünften untergebracht werden, weil es keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten gebe. Man brauche also neue Unterkünfte für Geflüchtete, die bereits hier seien, und auch für die, die die Stadt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung noch aufnehmen müsse. Damit solle die Belegung von Turnhallen und anderer Einrichtungen vermieden werden, denn es schade der Stadtgesellschaft sehr, wenn z. B. kein Schulsport und andere Aktivitäten, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt enorm wichtig seien, mehr stattfinden könnten. Ihre Fraktion nehme die rechtliche und humanitäre Verantwortung an, und sie werde der Vorlage zustimmen. An dieser Stelle dankt sie den Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die unter Hochdruck daran arbeiteten, die Unterbringung besser zu organisieren und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Auch für die Stadtgesellschaft sei es eine große Herausforderung, insbesondere dort, wo neue Unterkünfte entstehen sollten. 2014 bis 2016 habe die Information vor Ort gut funktioniert, dies sollte man fortführen. Auch Anregungen und Alternativvorschläge sollten berücksichtigt werden, wie etwa eine Lärmschutzwand in Hedelfingen, mit der man die Bevölkerung vor Ort entlaste. Wenn eine so leistungsfähige Kommune wie Stuttgart sage, sie schaffe das nicht mehr, wäre dies ein negatives Zeichen. Vielen deutschen Kommunen gehe es deutlich schlechter. Sie appelliert ebenfalls an die CDU-Fraktion, ihre Haltung nochmals zu überdenken und in den breiten demokratischen Konsens der vergangenen Jahre zurückzukehren.

StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) hebt die Verfassung hervor, die in Art. 16 klar sage, dass die Bürger*innen und die Stuttgarter*innen Anspruch auf eine menschliche Behandlung hätten. Dies impliziere die Unterbringung in menschenwürdigen Unterkünften, was bisher Konsens gewesen sei. Nun breche dies auf, nicht nur in Stuttgart, sondern auch auf EU-, Bundes- und Landesebene. Mit solchen Diskussionen und Entscheidungen gieße man Wasser auf die Mühlen der AfD. Hier müssten sich die demokratischen Parteien gemeinsam positionieren, um Geflüchtete aufzunehmen und menschenwürdig zu behandeln. Dass die Schulen und Kitas dies nicht bewerkstelligen könnten und Wohnraum fehle, habe nicht mit den Geflüchteten zu tun, sondern weil viel zu lange viel zu wenig in diese Bereiche investiert worden sei. Sie hoffe sehr, dass die CDU-Fraktion darüber nochmals nachdenke.

Dass der über lange Zeit bestehende Konsens nun von einer großen Fraktion trotz der bestehenden Verpflichtung mit einer Art Hilferuf aufgekündigt worden sei, bedauert StR Puttenat (PULS) sehr. Er sieht Einigkeit bei allen im Raum, den Stuttgarter Weg zu gehen. Not bleibe Not, und man könne niemandem die Aufnahme verweigern, weil man sich zuerst um die bereits Anwesenden kümmern müsse. Er räumt ein, dass nicht alles optimal laufe, doch ändere dies nichts an der Not. In einer Umfrage unter deutschen Kommunen hätten 17 % der Kommunen gesagt, sie fühlten sich überfordert. Er könne nicht nachvollziehen, dass die reiche Stadt Stuttgart sich hier einreihe. Er schließt sich dem mehrfach geäußerten Wunsch an, die CDU-Fraktion möge in den breiten Konsens zurückkehren.

StR Neumann (FDP) nimmt überall lösungsorientierte Ansätze wahr. Hierzu zähle insbesondere auch das 12-Punkte-Programm von OB Dr. Nopper, das gar nicht diskutiert werde. Er könne durchaus verstehen, wenn eine Kommune einen Hilferuf absetze. Das 12-Punkte-Programm nenne als Problem u. A. das Arbeitsverbot, das die Integration stark hemme. Ein weiteres Problem bestehe in der Aufhebung der Residenzpflicht. Deshalb sähen sich 17 % der Kommunen - die Magneten - als überfordert an. Hierüber könne jedoch eine Kommune gar nicht entscheiden. Aktuell gehe es um den Beschluss der Vorlage, doch sei klar, dass die Rahmenbedingungen auch aus der Kommune heraus politisch verarbeitet werden müssten. Spreche man stattdessen aber von Haltungsgrabenkämpfen, öffne man die Tür für Extreme. Es gelte, realistisch zu betrachten, ob es eine humanitäre und gute Unterbringung sei, wenn die Infrastruktur überfrachtet werde und man nicht mehr integrieren und ausbilden könne. Seiner Ansicht nach lägen die Positionen nicht zu weit auseinander, doch sollte die Diskussion sachlicher geführt werden. Die Stadt müsse gegenüber dem Land und dem Bund ihr Probleme klar artikulieren.

Auch StR Zaiß (FW) hält es für richtig, dass die Stadt in Richtung des Landes und des Bundes ein Signal gebe, damit auch dort begriffen werde, dass man der Stadt nicht etwas aufbürden könne, wogegen sie sich nicht wehren könne, weil es sich um eine Pflichtaufgabe handle, die sie selbstverständlich wahrnehmen müsse. Gleichwohl müsse man die Problematik beachten. Beispielsweise müsse die EU einbezogen werden. Deutschland könne nicht alle aufnehmen, die nach Europa wollten, teilweise aufgrund großer wirtschaftlicher Zwänge. Ob es richtig sei, dass junge Mitarbeiter ihr Land verließen, sei die Frage. Hier sei die große Politik angesprochen. Die Stadt baue für Menschen, die vielleicht noch gar nicht hier seien, Unterkünfte, während Menschen, die hier arbeiteten, keine Wohnung fänden. Ebenso verhalte es sich mit Kitaplätzen. In den Schulen sei es schwierig, wenn mehrere Kinder in einer Klasse der deutschen Sprache nicht mächtig seien. Hier bestehe noch Diskussionsbedarf.

Er sehe, so StR Köhler (AfD), dass ein zunehmender Teil der Bevölkerung die damit verbundenen Herausforderungen ablehne. Die diesbezüglichen Moralisierungen lehnt er generell ab und weist darauf hin, dass der Gemeinderat leicht entscheiden könne, zumal seine Mitglieder die Kosten nicht selbst zu tragen hätten.

Im Hinblick auf "Hilferuf" und "Zeichen setzen" merkt StR Winter an, wenn die Landeshauptstadt wirklich ablehnen würde, würde sie damit ein verheerendes Zeichen gegenüber den 83 % der Städte setzen, die sich noch nicht einmal an der Grenze sähen. Die Aufhebung der Residenzpflicht betreffe nicht alle Geflüchteten, sondern nur die aus der Ukraine. Viele Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts hätten Menschen aus der Ukraine aufgenommen, weil sie diese schon gekannt hätten. Er halte es für falsch, ein Zeichen auf dem Rücken derer zu setzen, die Hilfe bräuchten. Ebenso müsse die Belegung von Schulturnhallen unbedingt vermieden werden.

Letzteres werde sich kaum vermeiden lassen, so StRin Porsch, da der Stadt laufend weitere Geflüchtete zugewiesen würden. Die soziale Verantwortung erkenne sie an, doch habe man diese auch der Stadtgesellschaft gegenüber. Natürlich habe die Landeshauptstadt genug Ressourcen, doch genüge es nicht, Geflüchtete lediglich unterzubringen. Sie müssten auch integriert werden, und hier sehe sie die Stadt an ihren Grenzen angekommen. Die Stadt müsse Land und Bund gegenüber klar sagen, dass ihre sozialen Ressourcen - auch die im Ehrenamt - hierfür nicht mehr ausreichten.

Zum 12-Punkte-Programm merkt StRin Meergans an, es treffe zu, dass die ukrainischen Geflüchteten ihren Wohnsitz frei wählen dürften, für alle anderen jedoch bestehe die Residenzpflicht so lange, bis sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern könnten. Mit Blick auf das Arbeitsverbot erklärt sie, die Menschen, die hierher kämen, müssten so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das verhindere OB Dr. Nopper, der in seinem Programm vorschlage, sie zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Sie bittet um die Ergebnisse der Begehungen, insbesondere in Hedelfingen und Neuwirtshaus. BM Fuhrmann sagt ihr zu, den Fraktionen ein Kurz- oder Ergebnisprotokoll darüber zukommen zu lassen.

StRin Tiarks bestätigt die soziale Verantwortung der Stadt gegenüber ihren Einwohner*innen. Das Problem fehlender Erzieherinnen betreffe aber alle, und man dürfe nicht die eine Gruppe gegen die andere ausspielen. Gleiches gelte für den Wohnraum. Die Menschen, die hierher kämen, hätten die niedrigsten Ressourcen und dürften nicht gegen die bereits anwesenden ausgespielt werden.

BM Fuhrmann erklärt, mit großer Besorgnis lese er in den sozialen Medien von Verschwendung von Steuergeldern. Doch seien drei Viertel der Baukosten nachhaltige Baukosten, da die Stadt auf Module umgestellt habe. Diese könnten 30 Jahre wiederverwendet werden, z. B. für Mitarbeiterwohnen oder Wohnen für besondere Lebensbedarfe.


Abschließend stellt er fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen stimmt den Beschlussantragsziffern 1a - 1c mit 1 Gegenstimme mehrheitlich zu. Den Beschlussantragsziffern 2 - 5 stimmt der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen mit 10 Ja- und 4 Neinstimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich zu.

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