Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 296/2019
Stuttgart,
06/28/2019


Städtische Förderung der Rückkehrberatung der
Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. (AGDW),
Rotebühlstraße 63, 70178 Stuttgart, ab dem Jahr 2020




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
09.10.2019

Bericht:

Mit GRDrs 677/2018 „Sicherung der Rückkehrberatung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ wurde über die Aufgaben der Rückkehrberatung, das EU-Projekt „Zweite Chance Heimat“ der AGDW e. V und die Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen informiert. Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 wurde die städtische Ko-Finanzierung um 25.600 EUR für das Jahr 2018 und 25.400 EUR für das Jahr 2019 aufgestockt, da zum Zeitpunkt des Beschlusses keine Finanzierung aus EU-Mitteln für den genannten Zeitraum erschlossen werden konnte.

Mit Bescheid vom 22.05.2019 sicherte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. die Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum vom 01.04.2019 bis 01.03.2022 zu. Die Anerkennung der Finanzsätze, die genaue Höhe der Zuwendung sowie sonstige Bestimmungen der Gewährung der Zuwendung werden in einem noch nicht vorliegenden Zuwendungsbescheid mitgeteilt.

In der Regel wird aus dem AMIF eine Zuwendung in Höhe von 75 % des im Antrag dargestellten Finanzbedarfs gewährt. 25 % des Finanzbedarfs übernehmen Stadt und Land je zur Hälfte. Bei einem jährlichen Finanzbedarf in Höhe von rd. 156.000 EUR werden 117.862 EUR aus dem AMIF, 19.610 EUR aus einem städtischen Zuschuss und 19.610 EUR aus Landesmitteln gedeckt. Mit Antrag vom 03.06.2019 beantragt die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V zum Doppelhaushalt 2020/2021 einen städtischen Zuschuss in Höhe von rd. 19.610 EUR jährlich für die Jahre 2020 und 2021.

Die Fallzahlen der Rückkehrberatung im Zeitraum vom 01.12.2012 bis zum 31.12.2019 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.



Projekt- Laufzeit
Ausreisen
insgesamt
davon Ausreisen Westbalkan Projekt
01.12.2012 - 30.11.2013 (12 Mon.)147 Pers.
01.12.2013 - 30.11.2014 (12 Mon.)149 Pers.
11.12.2014 - 31.03.2015 (4 Mon.)
(verschobene Projektlaufzeit)
42 Pers.
01.04.2015 - 31.03.2016 (12 Mon.)538 Pers. 1)
01.04.2016 - 31.03.2017 (12 Mon.)550 Pers. 1)309 Pers.
01.04.2017 - 31.03.2018 (12 Mon.)282 Pers.147 Pers.
01.04.2018 - 31.03.2019 (12 Mon.)121 Pers.
1) Die Darstellung der Projektlaufzeiten stammt aus dem EU-Förderprogramm AMIF.

Die enorm hohe Zahl an Rückkehrern in den Westbalkan in den Jahren 2016 und 2017 konnte von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur mit erheblichen Überstunden und teilweisem Urlaubsverzicht bewältigt werden. Nach dem Rückgang der Fallzahlen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Überstunden und Urlaubsansprüche abbauen. Die Fallzahlen haben ab dem Jahr 2018 wieder das Niveau aus den Jahren vor 2015 erreicht.

Die Rückkehrberatung der AGDW e. V. leistet einen wirkungsvollen Beitrag zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Mit ihrer Arbeit unterstützt sie auch die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart und das Regierungspräsidium Stuttgart. Da es sich bei den Beratenen häufig um Transferleistungsempfänger handelt, führt die frühzeitige freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen zu dauerhaften Einsparungen in den Bereichen des Sozialgesetzes Zweites und Zwölftes Buch. (SGB II und XII).

Die Tätigkeiten der Stuttgarter Rückkehrberatung sind ausführlich im Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung zum Doppelhaushalt 2020/2021 (Anlage 1) beschrieben.

Die AGDW e. V. gewährleistet, dass das Beratungsangebot zu regelmäßigen und festen Zeiten zur Verfügung steht. Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kennt die Zielgruppe das Angebot und nutzt es, um die freiwillige Rückkehr in die Heimat zu organisieren. Durch das Einbeziehen der Rückkehrwilligen in den Beratungsprozess wird die Motivation zur Entwicklung einer Perspektive im Heimatland wirkungsvoll gefördert. Finanzielle Rückkehrhilfen (z. B. Übernahme der Kosten für die Visa-Beschaffung, Fahrkarten, Starthilfen für eine Existenzgründung in der Heimat) sind ein notwendiges und geeignetes Instrument, um die Motivation zur Rückkehr zu unterstützen.

Die Bewilligung des Zuschusses für die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. aus dem AMIF endet zum 31.03.2022. Eine weitere Förderung aus dem AMIF wird voraussichtlich wegen der Beendigung dieses Förderprogramms 2020 nicht mehr möglich sein. Ob es ein Folgeprogramm geben wird, ist zurzeit noch nicht bekannt. Deshalb benötigt die Rückkehrberatung voraussichtlich im Jahr 2022 einen Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von rd. 92.400 EUR und ab dem Jahr 2023 ff. rd. 116.600 EUR, solange und soweit keine vorrangige Finanzierung aus EU-Mitteln erschlossen werden kann. Die Sozialverwaltung wird hierzu im 1. Halbjahr 2021 im Vorfeld zu den städtischen Haushaltsplanberatungen 2022/2023 berichten.

Es liegt im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, dass die Rückkehrberatung der AGDW e. V. in Zukunft fortgesetzt wird und die Finanzierung gesichert ist.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
20
20
0
0
0
0
Finanzbedarf
20
20
0
0
0
0
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
0
0
0
0
0
0

Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vetretung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung zum Doppelhaushalt 2020/2021

<Anlagen>

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GRDrs 296_2019 Anl. 1.pdf