2. Wohnungsgrößen und Wohnungsgemenge Die Wohnungsgrößen werden analog den Vorgaben aus der sozialen Wohnraumförderung angepasst. Ein Mehrbedarf an Wohnraum wird nicht mehr zugelassen. Damit wird der Wohnflächenverbrauch je Person reduziert und entspricht einem Ziel der städtischen Wohnungspolitik. Terrassen, Loggien- und Balkonflächen dürfen nach dem Regelfall der Wohnflächenverordnung (§ 4 Nr. 4 WoFlV) nur zu einem Viertel angerechnet werden.
3. Miethöhen und Konkretisierung zur Ausgestaltung der Mietverträge Im Mietspiegel 2021/2022 betrug die durchschnittliche Mieterhöhung 7,7 %. Im darauffolgenden Mietspiegel 2023/2024 nochmals 6,8 %. Die höchstmögliche Anfangsmiete im Programm MME liegt seit 2016 unverändert bei 10,50 Euro je m² Wohnfläche (WF). Um für die Wohnungsbauunternehmen eine langfristige geringfügige Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen, sind die Anfangsmieten zu erhöhen. Zukünftig muss die ortsübliche Vergleichsmiete während der Bindungsdauer um mindestens 20 % unterschritten werden. Die Anfangsmiete darf allerdings nicht über 12 Euro je m² WF liegen.
5. Einführung einer Vertragsstrafe und Konkretisierung der Folge von Verstößen Es erfolgt eine konkrete Unterscheidung zwischen Verstößen zur Mietpreisbindung und zur Belegungsbindung. Bei Verstößen zur Mietpreisbindung ist die überhöhte Miete vollständig an den Mieter zurückzuzahlen. Bei Verstößen zur Belegungsbindung ist eine geeignete Ersatzwohnung bereitzustellen. Die Bindungsdauer wird entsprechend angepasst. In beiden Fällen ist die Stadt berechtigt, zusätzlich eine angemessene Vertragsstrafe zu verhängen.
Sonstige Änderungen: Außerdem wurden die Förderrichtlinien redaktionell überarbeitet. Finanzielle Auswirkungen Beim Verkauf städtischer Flächen mit der Auflage, MME-Wohnungen zu errichten, entstehen Mindereinzahlungen im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt. Die Reduzierung der Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen aufgrund der Auflage, MME-Wohnungen zu errichten, werden durch das Liegenschaftsamt bei den Veranschlagungen zu den Doppelhaushaltsplänen entsprechend berücksichtigt. Abhängig von der Kaufsumme erfolgt die Einbeziehung der politischen Gremien. Beteiligte Stellen Referat WFBReferat AKR Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Peter PätzoldBürgermeister Anlagen Neufassung der Richtlinien "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher" <Anlagen> zum Seitenanfang