Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
53
4
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
03.05.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
"Stadt soll das besetzte Mehrfamilienhaus in der
Forststraße 140 kaufen"
- Antrag Nr. 119/2019 vom 18.03.2019 (SÖS-LINKE-PluS)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag und die Beantwortung hierzu vom 26.03.2019 sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Vorab weist BM
Fuhrmann
auf die detaillierte Beantwortung/Stellungnahme der Verwaltung hin.
StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS) merkt zur Stellungnahme zu Antragsziffer 1 an, bis zum aktuellen Zeitpunkt sei in diesem Gebäude nichts passiert - ebenso wenig wie im Übrigen im Gebäude Wilhelm-Raabe-Straße 4 in Heslach.
Dazu erklärt BM
Fuhrmann,
am 29.04.2019 sei der rote Punkt erteilt worden, sodass mit dem Bau begonnen werden könne. Die Verwaltung werde hierauf achten.
StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) begründet nochmals den Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft. Entscheidend sei, mit welchem Ziel saniert werde. Wenn die Stadt solche Gebäude erwerbe, habe sie eine größere Kontrolle darüber, dass dort dauerhaft bezahlbarer Wohnraum entstehe.
Die Stadt könne einen Eigentümer nicht zum Verkauf zwingen, erklärt StR
Rudolf
(CDU). Der Eigentümer entscheide selbst, wann und wie er sanieren wolle. Außerdem verfüge die Stadt nicht über die Mittel, jedes leerstehende Haus zu kaufen.
Ähnlich äußert sich StR
Zaiß
(FW). Zunächst sei zu klären, ob der Eigentümer überhaupt verkaufen wolle. Und man könne einen privaten Eigentümer nicht dazu zwingen, sozialen Wohnungsbau zu erstellen.
Ihre Fraktion begrüße es, so StRin
Fischer
(90/GRÜNE), dass die Stadt das Gespräch mit allen Beteiligten gesucht habe. Grundsätzlich müsse die Stadt Eigentümer, die Gebäude verfallen ließen, auf einen Verkauf ansprechen. Sie sehe den richtigen Weg darin, dass die Stadt ihren Bestand an Gebäuden aufbaue.
StR
Conz
(FDP) spricht den Antragstellern Kenntnisse in der Marktwirtschaft ab. Wenn die Stadt unabhängig vom Preis kaufen würde, was sie bekanntermaßen gar nicht dürfe, würde sie die Preise nach oben treiben. Im vorliegenden Fall wolle der Eigentümer sanieren. In den Hausbesetzern sieht er "verantwortungslose Verbrecher".
An den Bericht in einer früheren Sitzung des Ausschusses zu dieser Immobilie erinnert StR
Klingler
(BZS23). Darin sei klar kommuniziert worden, dass soziale Aspekte berücksichtigt worden seien und dort erheblich mehr und attraktiverer Wohnraum entstehe. Wenn der rote Punkt erst am 29.04.2019 erteilt worden sei, sei es doch logisch, dass im April noch nicht mit der Sanierung begonnen worden sei. Er sehe in dieser Immobilie ein Beispiel für einen hervorragenden Sanierungsprozess.
Seine Fraktion spreche sich grundsätzlich für einen Kauf solcher Immobilien aus, erklärt StR
Lutz
(SPD). In Anbetracht des relativ langen Leerstands in der Forststraße 140, der sich zum Teil aus der geplanten Sanierung ergeben habe, sollte die Stadt die rechtssichere Möglichkeit einer Zwischennutzung z. B. für Studierende schaffen.
Auf Nachfrage von StR
Adler
informiert BM
Fuhrmann,
die Baugenehmigung sei nicht zwingend mit dem roten Punkt bzw. der Baufreigabe gleichzusetzen. BM
Pätzold
ergänzt, ob die Baugenehmigung von 2017 bereits mit einem roten Punkt versehen gewesen sei, entziehe sich seiner Kenntnis. Da zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden habe, sei auch möglich, dass der neue Eigentümer noch Änderungen vorgenommen habe. Das Baugenehmigungsverfahren von 2017 sei mit der Schaffung zusätzlichen Wohnraums begründet worden.
Auf Nachfrage von StR
Rockenbauch
führt BM
Pätzold
aus, wenn man nachweisen könne, dass man eine Baugenehmigung beantragt habe, was im vorliegenden Fall zutreffe, liege keine Zweckentfremdung vor, sondern man befinde sich in der Vorbereitung des Bauantrags.
Abschließend stellt BM
Fuhrmann
Kenntnisnahme
des Berichts fest.
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