Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 344/2021
Stuttgart,
04/26/2021



Zeitvertragsarbeiten auf öffentlichen Grünflächen und Freianlagen von öffentlichen Einrichtungen - Vergabe der Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten für Kleinbaulose 2022/2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich15.06.2021



Beschlußantrag:

Die Ausschreibung zur Vergabe von Landschaftsbauarbeiten auf öffentlichen Grünflächen – 4 Kleinbaulose – (Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten) soll für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024 beschlossen werden.


Begründung:


Bei den ausgeschriebenen Kleinbaulosen und den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Unterhaltungsarbeiten sowie ständig anfallende Reparaturarbeiten für kleinere Anlagen im Rahmen von Instandsetzungs- und Umgestaltungsmaßnahmen. Diese jährlich wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten, bei denen sich die Massen und die anfallenden Arbeiten vor der Ausschreibung nicht ermitteln lassen, können nur auf der Grundlage der VOB/A § 4 Nr. 4 als Bedarfsakkord- und Stundenlohnarbeiten durchgeführt werden.

Bei diesem Verfahren werden vom Auftraggeber angegebene Preise dem Auf- oder Abgebot der Bieter unterstellt und dem Wettbewerb unterworfen. Beim vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerb werden sich bei den Kleinbaulosen mehrere Firmen bewerben. Für die Ausschreibung der gärtnerischen Kleinbau-Leistungen wird das Stadtgebiet in 4 Lose aufgeteilt und durch das Dienstleistungszentrum (DLZ) Bauvertragswesen beschränkt ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen der beschränkten Ausschreibung werden zeitlich versetzt in 2 Auswahlverfahren an 3 bis 6 Bieter pro Los zur Einreichung ihrer Angebote verschickt und darauffolgend durch DLZ submittiert.

Mit dieser Art der Vergabe (beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb) wird die Absicht verfolgt,

— den Aufwand von Ausschreibungen für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsarbeiten zu mindern und die Arbeiten wirtschaftlich für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ausführen zu lassen,
— die Bedingungen für den Wettbewerb zu optimieren,
— zu gewährleisten, dass die Verteilung der Aufträge der Struktur und Kapazität der Firmen entspricht,
— Unterhaltungsleistungen nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben,
— die Aufträge an einen breiten Firmenkreis zu verteilen.

Es werden Gewerbezentralregisterauszüge für alle zur Vergabe vorgeschlagenen Bieter angefordert und geprüft.

Unter Berücksichtigung aller vergaberelevanten Gesichtspunkte wie z. B. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Tariftreue nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sowie der Vorgabe von Amt -67-, dass jeweils nur ein Los pro Bezirk zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit an einen Bieter vergeben werden kann, sollen die 4 Kleinbau-Lose an die Bieter mit den annehmbarsten (wirtschaftlichsten) Angeboten beauftragt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der geplante finanzielle Aufwand für das 1. Vertragsjahr in Höhe von ca. 650.305,25 € soll aus den im Haushalt 2022/23 veranschlagten Mitteln bei dem entsprechenden Teilhaushalt gedeckt werden. Die Ausführung der Leistungen ab 01.05.2023 bis 30.04.2024 erfolgt entsprechend nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

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