Baumbestand Das Baumgutachten vom November 2016 hat ergeben, dass sich im Geltungsbereich ca. 131 größtenteils vitale und damit erhaltenswerte Bäume befinden. Die meisten dieser Bäume stehen entlang der Straßen oder direkt an den bestehenden Gebäuden. Durch die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen ist der Baumbestand bis auf wenige Ausnahmen in einem verkehrssicheren Zustand. Die Linden an der Heßbrühlstraße sind stark und nicht fachgerecht eingekürzt, ebenso ältere Bäume (Pappeln und Silberahorne) im südwestlichen Plangebiet. Zwischen Parkplatz und Sportplatz steht eine mächtige, vitale und besonders erhaltenswerte Eiche mit einem Alter von ca. 100 Jahren. Auf Grund der geplanten Neubebauung mit Tiefgaragen und der dadurch erforderlichen und sinnvollen Verbreiterung der Verkehrsflächen der Liebknechtstraße und Heßbrühlstraße lassen sich die erhaltenswerten Bäume entlang der Straßenflächen und im künftigen Baugebiet bis auf 14 Bäume (inklusive der Eiche) nicht erhalten. Im südlichen Geltungsbereich können durch die Festsetzung einer Verkehrsgrünfläche weitere bestehende Bäume (ca. 38) erhalten werden. Der Erhalt der Eiche wurde bereits im Wettbewerb als Maßgabe vorgegeben und wird durch die getroffene Festsetzung einer entsprechenden Pflanzverpflichtung sowie die Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesichert. Dadurch müssen die für den Erhalt der Eiche erforderlichen Maßnahmen bei der Bauausführung berücksichtigt werden (Schutz während der Bauzeit usw.). Als Ersatz für die zahlreichen entfallenden Bäume werden im Geltungsbereich ca. 73 Neupflanzungen von Bäumen in den Gewerbegebietsflächen festgesetzt bzw. im städtebaulichen Vertrag geregelt. Darüber hinaus sind ca. 26 Bäume in den städtischen Verkehrsgrünflächen, die durch die Verbreiterung der Verkehrsflächen der Liebknecht- und Heßbrühlstraße entstehen, vorgesehen (Richtlinie für geplante Bäume). Retentionsfläche Durch die zusätzliche Baumöglichkeit wird Fläche versiegelt und es kommt zu einer verringerten Grundwasserneubildung. Die Pflanzverpflichtungsflächen pv2a und pv2b sind deshalb als Retentions- und Versickerungsfläche herzustellen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser ist in diesen Flächen zu bewirtschaften (siehe Regelungen im städtebaulichen Vertrag). Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Regenwasserbewirtschaftung über eine reine Versickerung durch den geringen Durchlässigkeitsbeiwert (Kf-Wert) der anstehenden nicht wasserdurchlässigen Böden nicht möglich ist. Die konkrete Planung der Mulden ist auf den erforderlichen Mindestabstand zum Grundwasser abzustimmen. Das Amt für Umweltschutz und das Tiefbauamt sind mit der Einleitung des Abflusses in den Kanal einverstanden. Der Abfluss des Niederschlagswassers wird auf den begrünten Dachflächen, den begrünten Flächen unterirdischer Gebäudeteile und in Retentionsmulden, die auf den Grünflächen im Süden des Plangebietes liegen, verringert und verzögert. Klima Nach dem Klimaatlas Region Stuttgart ist die Fläche überwiegend als Freiland-Klimatop ausgewiesen. Sie fungiert als nächtliches Frisch- bzw. Kaltluftproduktionsgebiet. Bei Strahlungswetterlagen bestehen am Standort Hangabwinde in Form von flächenhaften Kaltluftabflüssen, die in etwa in östliche Richtungen abfließen. Diese unterstreichen die Bedeutung des Gebiets hinsichtlich der klimatischen Ausgleichsleistung und Durchlüftung der bebauten Vaihinger Ortslage selbst, aber auch dessen Funktion als Bindeglied für das Kaltlufteinzugsgebiet Körschtal. Aus stadtklimatischer Sicht ist grundsätzlich an den seinerzeit abgestimmten Planungsgrundzügen, gerade den noch weitgehend unverbauten Landschaftsraum von weiterer Bebauung freizuhalten, festzuhalten. Als Kompromiss wird die Mindestbreite des Grünzugs im Süden des Plangebiets größtenteils auf eine Breite von ca. 40 m festgelegt. Daneben ist die Rücknahme des am südwestlichen Rand des Plangebiets vorgesehenen Baukörpers gegenüber der ursprünglichen Planung des Siegerentwurfs um in etwa 9 m erfolgt. Auch ist in dem vorgesehenen Grünstreifen der Abbruch der vorhandenen Sporthalle geplant. Die Berücksichtigung dieser Randbedingungen lässt in einer ansatzweisen Abschätzung den Erhalt von einem Drittel bis etwa der Hälfte des Kaltluftstromes erwarten. Gegenüber dem Siegerentwurf des Wettbewerbs wird im südlichen Teil des geplanten Gewerbegebiets die Durchströmbarkeit verbessert und gesichert. Unabhängig davon sind neben der Minimierung der Versiegelung bzw. der Begrünung nicht bebauter Bereiche Abschattungsstrategien zur Reduktion der direkten Sonneneinstrahlung zu entwickeln. Zur Verminderung der Aufheizung und Abstrahlung durch Dachflächen wird eine Dachbegrünung festgesetzt. Im städtebaulichen Vertrag wird darüber hinaus geregelt, dass schattenspendende Großbäume zu erhalten und Baumstandorte vor Südfassaden vorzusehen sind. Lärm Bestand: Durch den Schienenverkehr werden im Bereich Ecke Liebknecht-/Heßbrühlstraße sowohl die Orientierungswerte für Gewerbegebiete (55 dB(A) nachts, 65 dB(A) tags als auch die Grenzwerte der 16. BImSchV, die für Gewerbegebiete 59 dB(A) nachts, 69 dB(A) tags betragen, überschritten. Durch den Straßenverkehr werden in kleinen Bereichen entlang der Liebknechtstraße in der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche ebenfalls die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten. Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung vom 16. Juli 2018 Der Vergleich des Prognose Planfalls mit dem Prognose Nullfall, aus dem die Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans abgelesen werden können, hat Folgendes ergeben: · Zunahme des Verkehrs Der durchschnittliche tägliche Verkehr wird sich im Geltungsbereich bzw. dessen unmittelbarer Umgebung erhöhen: Auf der Liebknechtstraße von 6 800 bis 10 200 auf 7 600 bis 11 500 Kfz/24h,
· Immissionen im Geltungsbereich Beurteilungspegel
Schienenverkehr Durch den Schienenverkehr ergeben sich Beurteilungspegel bis 68 dB(A) tags und 63 dB(A) nachts. Sowohl die Orientierungswerte der DIN 18005 für Gewerbegebiete (65/55 dB(A)) werden um 1 bis 3 dB(A) tags und 7 bis 8 dB(A) nachts als auch die Grenzwerte der 16. BImSchV (69/59 dB(A)) für Gewerbegebiete werden nachts um bis 4 dB(A) überschritten. Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Schienenverkehr sind deshalb erforderlich (siehe unten). Von den Überschreitungen sind insbesondere der Westen und Nordwesten des Plangebiets betroffen.
Gewerbelärm Vorkehrungen gegen Auswirkungen durch den Anlieferverkehr des Neubauvorhabens können weder im FNP-Änderungsverfahren noch im Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Dies erfolgt durch schalltechnische Untersuchungen und die ggf. erforderliche Anordnung daraus resultierender Maßnahmen im Baugenehmigungsverfahren.
Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes, in dem nur folgende Betriebe und Anlagen
· Öffentliche Betriebe
· Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
· Anlagen für sportliche Zwecke
Festsetzung von Schallschutzmaßnahmen Gegenüber dem Schienenverkehr sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände o.Ä.) sind entlang der Straßen aus städtebaulichen Gründen nicht erwünscht und werden deshalb nicht festgesetzt. Deshalb werden im Bebauungsplan passive Schallschutzmaßnahmen für bauliche und sonstige Schutzvorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Kreuzungsbereich Heßbrühl-/Liebknechtstraße (GE2) festgesetzt.
Kennzeichnung Der Geltungsbereich wird darüber hinaus als Fläche gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB gekennzeichnet, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen zum Schutz gegen Verkehrsimmissionen zu treffen sind.
Luftschadstoffe Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Luftreinhalteplans. Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als bebautes Gebiet mit klimatisch-lufthygienischen Nachteilen (entlang der Liebknechtstraße) und Sportfläche dargestellt. Das Luftschadstoffgutachten hat folgendes ergeben: Die für das Untersuchungsgebiet (Bereich zwischen Hauptstraße, Robert-Koch-Straße, Osterbronnstraße und Nord-Süd-Straße) ermittelten Feinstaubbelastungen (PM10 und PM 2,5) unterschreiten die Grenzwerte für die Jahresmittelwerte nach der 39. BImSchV. Die NO2-Immissionen (Jahresmittelwerte) innerhalb und außerhalb des Plangebiets sind in Bezug zum Grenzwert deutlich höher, an der Schwabengalerie (Hauptstraße) wird mit 42µg/m³ sowohl im Nullfall, wie auch im Planfall der Grenzwert von 40 µg/m³ überschritten. An den übrigen Untersuchungspunkten erreichen die NO2-Jahresmittelwerte maximal 40 µg/m³ (an der Robert-Koch-Straße südlich Hauptstraße). Der Grenzwert wird dort gerade eingehalten. An der Robert-Koch-Straße weiter südlich und insbesondere an den Untersuchungspunkten um das Plangebiet wird der Grenzwert unterschritten. Mit der Planung ist eine Erhöhung der Verkehrsmengen verbunden. Diese führen auf den Erschließungsstraßen im Umfeld des Plangebietes zu einer Erhöhung der Immissionen um ca. 1%. Die heute bestehenden bzw. die im Prognose-Null-Fall auftretenden Überschreitungen der Immissionswerte für Stickoxide auf einzelnen Abschnitten im Straßenraum der Erschließungsstraßen im Umfeld des Plangebiets bleiben weiterhin bestehen. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Die durchgeführte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung hat ergeben, dass sich durch die geplanten Darstellungen und Festsetzungen keine Eingriffe ergeben, die zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs erforderlich machen. Altlasten Der Bereich der Flurstücke 1522 und 1523/1(Liebknechtstraße 39 bis 45/1) ist in der städtischen Altlastendatenbank (ISAS) als entsorgungsrelevante Fläche (B-Fläche) in Bezug auf Altlasten (ISAS 3306) dargestellt. Es handelt sich um eine ehemalige Latrinengrube, von der keine Gefährdung ausgeht. Der Altlastenverdacht ist ausgeräumt, es können jedoch erhöhte Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen anfallen. Verbleibende nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter
· Zur Dachbegrünung, Baumerhalt bzw. zu Bepflanzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans
· Zum Erhalt der Eiche mit entsprechenden Maßnahmen
· Zu zusätzlichen Maßnahmen zur Verschattung des Gebäudes sowie Baumpflanzungen vor Südfassaden in den Innenhofbereichen usw.
· Zur Realisierung der Planung ggf. in 2 Bauabschnitten
· Zur Verpflichtung, die Planung entsprechend überarbeitetem Siegerentwurf innerhalb einer Frist von 4 Jahren für den ersten Bauabschnitt, ggf. weiterer 3 Jahre für einen 2. Bauabschnitt zu realisieren
· Zur Durchführung von Maßnahmen zur Unterschreitung der EnEV
· Zur Verpflichtung zur Herstellung einer unterirdischen 3-Feld-Sporthalle auf dem künftigen Allianzgrundstück · Zur Nutzungsüberlassung der unterirdischen Sporthalle für den Sportverein TSV Allianz Georgii und soweit weitere freie Übungseinheiten vorhanden sind, für weitere (örtliche) Vereine nutzen zu lassen
· Zum Abbruch der bestehenden Sporthalle in der künftigen Retentionsfläche nach Inbetriebnahme der unterirdischen 3-Feld-Sporthalle
10. Sonstige Verträge Neben dem städtebaulichen Vertrag sind folgende weitere Verträge erforderlich, die sich bereits in der Abstimmung mit der Allianz Lebensversicherungs AG befinden: · Im Mietvertrag (GRDrs 471/2018) für die städtischen Grundstücke (außerhalb des Geltungsbereichs, östlich an das Allianzgrundstück angrenzend), die als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind, soll geregelt werden, dass die Allianz Lebensversicherungs AG diese Flächen zur Verfügung gestellt bekommt. Die Allianz wird dadurch zur Herstellung der Ersatzsportflächen berechtigt. · Der Grundstücksvertrag über die Teilflächen der städtischen Grundstücke entlang der Liebknechtstraße mit der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die Aufhebung des Erbbaurechts der SWSG und die Umsetzung der Mieter, die erforderliche Verlagerung der Baubetriebsstelle des Tiefbauamts bzw. die Herstellung des Interimsstandortes AWS als Ersatz für die Betriebsstelle der heutigen AWS wird noch abgeschlossen. Ein Baudurchführungsvertrag zur Regelung der Details der Umgestaltung der Liebknecht-/Heßbrühlstraße wird vor der Realisierung des Bebauungsplans abgeschlossen.