Der Begleitete Umgang für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen soll eine übergangsweise Begleitung auf dem Weg zu einer eigenständigen Umgangsregelung sein. Der Begleitete Umgang ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie zum Beispiel Mutter und Vater.
Zielgruppe: Stuttgarter Kinder.
Als Stuttgarter Kinder gelten Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Stuttgart haben.
Begleitete Umgänge für auswärtige Kinder werden nicht gefördert, können im Einzelfall jedoch durchgeführt werden, wenn die Begleiteten Umgänge für Stuttgarter Kinder dadurch nicht eingeschränkt werden.
In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem freien Träger und der zuständigen Kommune. | Das Besuchscafé für getrenntlebende Eltern ist ein Folgeangebot nach dem Begleiteten Umgang, jedoch keine Verlängerung oder Ersatz. Es ist ein eigenständiges Angebot, ein Ort der Begegnung und des Kontaktes für Trennungsfamilien. Ziel ist es, Kindern einen möglichst unbeschwerten Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil zu ermöglichen. Die Teilnahme am Begleiteten Umgang ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Besuchscafé.
Zielgruppe: Stuttgarter Eltern. |