Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1/2017
Stuttgart,
02/13/2017


Lärmschutz beim Volks- und Frühlingsfest



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.03.2017
14.03.2017
22.03.2017

Bericht:



Bestehende Regelungen zur Lärmbegrenzung

Die beim Frühlingsfest 2012 umgesetzten Maßnahmen zur Minderung des vom Festgelände ausgehenden Lärms haben sich als wirksam erwiesen (GRDrs 529/2012). Sie bildeten deshalb den Kern der auf Dauer angelegten Regelungen zur Lärmbegrenzung bei Volks- und Frühlingsfest, denen der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen und der Ausschuss für Umwelt und Technik am 13. Juli 2012 zugestimmt haben. Auf Grund der Messungen beim Volksfest 2012 wurden weitere Präzisierungen vorgenommen (GRDrs 101/2013) und die Richtlinien zu den Volksfesten 2014, 2015 und 2016 fortgeschrieben (GRDrs 73/2014, 188/2015, 22/2016). Die aktuellen Richtlinien liegen als Anlage 1 bei.


Messungen beim Volksfest 2016

Beim Volksfest 2016 wurden – neben den Kontrollmessungen zur Überwachung der Einhaltung der Lärmvorschriften – wieder ergänzende Messungen vorgenommen. Der Bericht des beauftragten Büros Heine + Jud liegt als Anlage 2 bei.

- Messungen vor Festbeginn

Vor dem eigentlichen Festbetrieb wurden die elektroakustischen Anlagen der sieben Festzelte, der Wasenalm und der Zaißerei überprüft und die Limiter (Pegelbegrenzer) durch Heine & Jud versiegelt.


- Schausteller

Der Mittelwert über dem Gelände lag wie in den vorherigen Jahren bei rund 79 bis 82 dB(A), innerhalb der Laufstrecke in Straßenmitte und neben den Festzelten. Die Vorgaben und Maßnahmen wurden zum Großteil eingehalten, es kam vereinzelt zu Überschreitungen der zulässigen Werte. Die Anzahl der Überschreitungen hat gegenüber 2015 aber deutlich abgenommen. Die Betriebe wurden direkt im Anschluss an die Messungen aufgefordert, die Lautstärke zu reduzieren. Außerdem erfolgte eine Rücksprache seitens in.Stuttgart mit den Betreibern und eine Überprüfung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.

- Festzelte, Almhüttendorf

Einmalig wurde in einem Festzelt der zulässige C-bewertete Pegel überschritten.


Beim Almhüttendorf wurde zu Beginn des Volksfestes eine Überschreitung der zulässigen Werte festgestellt: die Siegel am Limiter wurden während der SWR-Veranstaltung durch externe Tontechniker aufgebrochen. Nach Aufforderung wurde die Anlage leiser gestellt. Im Laufe des Festbetriebes wurde der Limiter mit einer „Kiste“ umbaut, so dass ein Zugriff von außen nicht mehr stattfinden konnte. Es wurden keine weiteren Überschreitungen festgestellt.

- Martinshörner

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Dauer der Einsätze von Martinshörnern zwischen 20 und 22 Uhr deutlich zurückgegangen. Auch die Einsatzdauer von 23 bis 24 Uhr ist, verglichen zu den Vorjahren, kürzer geworden.


- Dauermessstellen Feuerwache und Stadtarchiv

Am Stadtarchiv der Stadt Stuttgart und an der angrenzenden Feuerwache wurden Dauermessstellen über einen Zeitraum von jeweils zwei Wochen eingerichtet und die Pegelwerte gemessen. Während des gesamten Messzeitraums befand sich unweit des Messpunktes Stadtarchiv eine Baustelle, die während der Volksfestwochen nahezu durchgehend, auch in den Nachtstunden, betrieben wurde. Für die Beurteilungspegel am Messpunkt Stadtarchiv konnte aus diesem Grund nur der Perzentilpegel (L95%) für die verwertbaren Zeitabschnitte herangezogen werden. Detaillierte Vergleiche anderer messtechnischer Kenngrößen am Stadtarchiv zu Vorjahren sind aus demselben Grund ebenfalls nicht möglich. Die verwertbaren Zeitabschnitte genügen jedoch um gesicherte Aussagen zur Pegelminderung zu treffen.

An der Messstelle „Stadtarchiv“ betrugen die Pegelwerte im Mittel nicht über 58 dB(A). Die Pegelwerte sind somit auf dem Niveau des letzten Jahres geblieben und haben das geplante Ziel einer Minderung von 5 dB(A) gegenüber dem Bezugsjahr 2011 wieder erreicht.

An der Messstelle „Feuerwache“ wurde eine Minderung von 1 bis 3 dB(A) gegenüber dem Bezugsjahr 2011 festgestellt. Gegenüber den Vorjahren haben sich damit die Pegelwerte um ca. 1 dB(A) weiter reduziert.




Zusammenfassung

Auch im Jahr 2016 wurde das Ziel erreicht, die Pegelwerte vom Volksfest gegenüber dem Bezugsjahr 2011 um 5 dB(A) zu reduzieren.

Maßgeblich für die Einhaltung der Werte ist die dauerhafte Überwachung, insbesondere mit den Dauermessstationen über den Zeltdächern, die auch weiterhin beibehalten werden. Die Präsenz durch die Gewerbeaufsicht der Stadt Stuttgart hat ebenfalls dazu beigetragen, die Pegelwerte zu reduzieren.

Weitergehende Maßnahmen sind nach Ansicht des Gutachters nicht erforderlich.



Referat StU hat der Vorlage zugestimmt. Der Aufsichtsrat der in.Stuttgart wurde am
12. Dezember 2016 über die Messergebnisse informiert.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen
1 Regelungen zur Lärmbegrenzung bei Volks- und Frühlingsfest (Stand 29.01. / 02.02.2016)
2 Messbericht Volksfest 2016













<Anlagen>


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160129 Lärmrichtlinien 2016.pdf
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170109 Messbericht Volksfest 2016.pdf