Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 311/2017
Stuttgart,
04/27/2017


Tätigkeitsbericht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beirat für Menschen mit Behinderung
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
08.05.2017
29.05.2017

Bericht:



Nach § 15 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG BW) vom 17. Dezember 2014 ist in jedem Stadt- und Landkreis eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden und sollen die Stadt- und Landkreise in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen beraten und mit der Verwaltung zusammen arbeiten. Sie sind bei allen Vorhaben der Gemeinden und Landkreise, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen. Sie sollen von Öffentlichen Stellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Zudem sind sie Ombudsfrau beziehungsweise Ombudsmann, die individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen hat für den Behindertenbeauftragten einen hohen Stellenwert, er ist eine Anlauf- und Beratungsstelle vor Ort mit „Wegweiserfunk-tion“.

Das bedeutet, dass auch der Stuttgarter Behindertenbeauftragte sowohl grundsätzliche und strukturelle als auch sehr individuelle und einzelfallbezogene Aufgaben wahrzu-nehmen hat.

Seit 01. Juli 2015 ist Herr Walter Tattermusch in der Nachfolge von Frau Ursula Marx als Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart tätig. Die Funktion des Behindertenbeauftragten ist seit 01. August 2016 im Referat für Soziales und gesellschaftliche Integration angesiedelt. Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht und der Statistik werden die Schwerpunkte der Arbeit des Behindertenbeauftragten für das Jahr 2016 näher dargestellt (s. Anlage 1 und 2).


Bemerkenswert ist dabei, dass die einzelfallbezogenen Aufgaben außerordentlich zugenommen haben. Im Jahre 2016 wurde der Behindertenbeauftragte in 349 Fällen von Menschen mit Behinderung oder von deren Angehörigen um Rat, Hilfe und Unterstützung gebeten. Aber auch die Begleitung, Beratung, Förderung und Unterstützung von Projekten, Initiativen und Maßnahmen, mit denen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in unserer Stadtgesellschaft verbessert und ihre Teilhabemöglichkeiten erweitert werden sollen, ist quantitativ und qualitativ angewachsen.

Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Werner Wölfle
Bürgermeister





1 Statistik
2 Tätigkeitsbericht 2016 des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung




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Anlage 2 der GRDrs 311-2017 Tätigkeitsbericht 2016.pdf
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Anlage 1 zur GRDrs 311-2017.pdf