Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
824/2019
Stuttgart,
09/09/2019
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart
Halbjahresbericht 2019
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Kenntnisnahme
öffentlich
16.10.2019
Bericht:
Vom Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Stuttgart wird Kenntnis genommen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat mitgezeichnet
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Technisches Referat Betriebsleitung AWS
Dirk Thürnau Gerhard Knobloch
Bürgermeister (in Vertretung)
Anlage 1: Halbjahresbericht 2019
Anhang 1 zur Anlage 1: Erfolgsübersicht Gesamt und Betriebsbereiche Abfallwirtschaft, Straßenreinigung/Winterdienst, ÖTA 2019
1. Allgemeines
Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart ist dem Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und über die Abwicklung des Vermögensplans zu berichten.
Grundlage für den Halbjahresbericht sind der Jahresabschluss 2018, der Doppelwirtschaftsplan 2018/19 sowie Hochrechnungen der wichtigsten Posten des Erfolgs- und Vermögensplans. Hingewiesen werden muss auf die Tatsache, dass Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen (vor allem Veränderungen der Rückstellungen) zum Teil nur im Wege der Schätzung bzw. nicht berücksichtigt werden konnten. Hinzukommen die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), besonders bei unseren langfristigen Deponierückstellungen (Laufzeit teilweise bis 2068).
2. Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss 2018 wurde am 18.07.2019 durch den Gemeinderat festgestellt. Der Jahresverlust 2018 beträgt 567.915,77 € und verteilt sich wie folgt auf die sechs Betriebsbereiche:
Straßenreinigung/Winterdienst
- 1.783.406,66 €
Abfallentsorgung
175.854,85 €
Mineralische Deponie
591.013,86 €
Öffentliche Toilettenanlagen
- 97.090,52 €
Fahrbetrieb
987.977,94 €
Werkstatt
- 442.265,24 €
3. Geschäftsjahr 2019
Im weiteren Text werden die Aufwendungen, die Erträge und das Ergebnis erläutert. Der Anhang 1 zur Anlage 1 zeigt das Zahlenwerk zur voraussichtlichen Entwicklung des Erfolgsplanes 2019 für den gesamten Eigenbetrieb AWS sowie für die Betriebsbereiche Abfallwirtschaft, Straßenreinigung/Winterdienst und öffentliche Toilettenanlagen. Die beiden zuletzt genannten Bereiche werden im Wesentlichen über ein sog. Leistungsentgelt finanziert. Bei der Darstellung wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die separate Darstellung der Betriebsbereiche Fahrbetrieb, Werkstatt (Hilfsbetriebe) und mineralische Deponie verzichtet.
Aufwendungen
Die gesamten Betriebsaufwendungen liegen voraussichtlich um rd. 4,4 Mio. € unter den geplanten Aufwendungen. Gründe sind im Wesentlichen in Verzögerungen bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Projekten zu nennen (Verzögerungen bei der Umsetzung unseres Betriebsstellenkonzepts, Verzögerungen bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern/Innen bzw. Verzögerungen bei der Beschaffung von Gas-Abfallsammelfahrzeugen). Betroffen davon sind im Wesentlichen die Posten Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Ein weiterer wesentlicher Grund liegt in deutlich geringeren Zinsaufwendungen aufgrund der Aufzinsung unserer Deponierückstellungen. Der Grund hierfür liegt in der Entwicklung der Zinsen in 2018 und 2019 (Zinseffekt).
Der Bezug von EnBW verringert sich voraussichtlich gegenüber dem Planansatz um rd. 0,7 Mio. €. Die LHS wird auch 2019 voraussichtlich ihre Garantiemenge von 110.000 t/a nicht erreichen. Wir rechnen mit einer Menge von rd. 105.000 t für 2019. Mit einer Unterschreitung des Gesamtkontingents (225.000 t/a) im Rahmen des Verbrennungsvertrages mit der EnBW ist aber in keinem Fall zu rechnen, da die Kooperationspartner auch in 2019 deutliche Mehrmengen anliefern werden. Wir rechnen insgesamt mit einer Gesamtmenge von rd. 240.000 t
.
Bzgl. den tatsächlichen Aufwendungen an den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) gehen wir im Moment vom Planansatz 2019 des RBB in Höhe von rd. 4,04 Mio. € aus, der auch Basis für die monatlichen Abschlagszahlungen ist. Die Ist-Aufwendungen liegen immer erst nach Fertigstellung des RBB-Jahresabschlusses vor. Die Ist-Aufwendungen 2018 betrugen rd. 3,80 Mio. €.
Beim Bezug von sonstigen Fremden (Gesamt) rechnen wir mit einer Erhöhung von rd. 1,5 Mio. € auf rd. 24,6 Mio. €. Die Gründe liegen in deutlich höheren Aufwendungen für Leasingpersonal im Vergleich zum Planansatz (+ 1,2 Mio. €) bzw. deutlich höheren Aufwendungen für Leasingfahrzeuge (+0,5 Mio. €).
Dem gegenüber steht eine deutliche Verminderung der gesamten Personalaufwendungen gegenüber dem Plan (-2,0 Mio. €). Dies resultiert im Wesentlichen aus zeitlichen Verzögerungen bei der Nachbesetzung offener Stellen. Ebenso ist mit geringeren internen Verrechnungen von Fahrleistungen für die Betriebsbereiche Straßenreinigung und Abfallwirtschaft zu rechnen, die aber für das Gesamtergebnis neutral sind.
Die Auswirkungen von BilMoG auf unsere langfristigen Deponierückstellungen können erst zum Jahresende exakt bei Vorliegen des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes quantifiziert werden. Wir rechnen zum 31.12.2019 mit einem Diskontierungszinssatz von rd. 1,9 %, für 2020 mit 1,7 %. Den aus BilMoG resultierenden Zinsaufwand von rd. 1,7 Mio. € werden den wir durch eine entsprechende Ausschüttung bei gleichzeitiger Wiederanlage aus unserem Spezialfonds gegenfinanzieren. Die stillen Reserven unseres Spezialfonds zum 31.07.2019 betrugen rd. 5,6 Mio.€.
Mit einer geringfügigen Verringerung ist beim Posten sonstige betriebliche Aufwendungen zu rechnen. In diesem Posten sind innerstädtische Verrechnungen in Höhe von rd. 3,5 Mio. € enthalten.
Im Betriebsbereich Abfallwirtschaft rechnen wir aktuell nicht mehr mit Gebührenüberschüssen für 2019
.
Dies steht allerdings erst im Zuge der Jahresabschlusserstellung definitiv fest.
Aktuell ist der prognostizierte Behälterrückgang im Bereich Restmüll erfreulicherweise noch nicht eingetreten ist. Hierbei spielt sicher auch die bis vor kurzem noch ansteigende Zahl von Einwohnern eine Rolle. Für die Zukunft ist allerdings aufgrund der Auswirkungen des neuen KrWG (z.B. flächendeckende Erweiterung der Biomülltonne ab 2015, vgl. GRDrs 56/2014) mit Behälterrückgängen zu rechnen. Aktuell ist diese Auswirkung bisher noch nicht eingetreten. Auch das Thema „Nachsortierung“ kann jederzeit wieder an Bedeutung gewinnen, da das derzeitige Gebührensystem wirtschaftliche Vorteile für Dienstleister und Gebührenzahler durch die Nachsortierung bzw. durch die Abbestellung von Behältern ermöglicht.
Ein weiteres Risiko stellt die Ausweitung des Autarkieprinzips zur energetischen Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle dar (z.B. Verlust von Restmüllmengen von Alten- und Pflegeheimen, die als Abfall zur Verwertung (AzV) energetisch verwertet werden).
Erträge
Bei den öffentlich-rechtlichen Erträgen rechnen wir im Vergleich zum Planansatz mit etwas geringeren Einnahmen. Dies liegt im Wesentlichen an einer geringeren Einrechnung von Gebührenüberschüssen im Ist 2019 (rd. 5,6 Mio. €) im Vergleich zum Plan 2019 (7,9 Mio. €) welche den Ausweis der Umsatzerlöse entsprechend verringern.
Der Bestand der Gebührenüberschüsse Abfall zum 31.12.2019 wird voraussichtlich rd. 9,4 Mio. € betragen.
Einen Rückgang erwarten wir auch bei den sonstigen Erlösen. Hier sind u.a. geringere Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier ursächlich.
Ergebnis
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart rechnet daher mit einem negativen Gesamtergebnis in Höhe von rd. -1,63 Mio. €. Dieses Gesamtergebnis wird im Wesentlichen durch das negative Ergebnis im Betriebsbereich Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von rd. -1,9 Mio. € verursacht. Dieser Bereich wird im Wesentlichen über ein sog. Leistungsentgelt durch den Stadthaushalt finanziert. Da das Leistungsentgelt durch die HSK 2009 um 5 % vermindert wurde, kann das bisherige Leistungsportfolio aus Sicht des AWS nicht mehr ausreichend finanziert werden. Der Fehlbetrag geht zu Lasten der allgemeinen Rücklage. Der Bereich Abfallwirtschaft wird dieses Jahr voraussichtlich mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis in Höhe von 126 T€ abschließen. Für den Bereich ÖTA rechnen wir mit einem negativen Ergebnis in Höhe von rd. 281 T€. Auch das Leistungsentgelt für diesen Bereich ist gedeckelt. Für den Bereich Werkstatt erwarten wir ebenfalls ein negatives Ergebnis. Der Bereich mineralische Deponie und der Bereich Fahrbetrieb werden dagegen jeweils wieder positive Ergebnis erwirtschaften. Diese positiven Ergebnisse werden aber wie in den Vorjahren nicht ausreichen um ein gesamtes positives Ergebnis zu erwirtschaften.
Dem negativen Gesamtergebnis in Höhe von rd. 1,6 Mio. € steht nach Berücksichtigung des Gewinnverwendungsvorschlags 2018 die allgemeine Rücklage in Höhe von rd. 5,3 Mio. € gegenüber. Der Verlustvortrag beträgt rd. 918 T€.
Der Stand des Betriebsmittelkontos betrug zum 31.07.2019 rd. 14,9 Mio. € (zum 31.12. 2018 rd. 11,9 Mio. €). Aufgrund anstehender Investitionsausgaben (u.a. Lieferung von 32 Gasabfallsammelfahrzeugen für die Bioabfall-Sperrmüll- und Papiersammlung, drei Mini-Abfallsammelfahrzeuge sowie ein Lkw-Sattelfahrzeug für das Umweltmobil in Q4/2019 in Höhe von rd.10,8 Mio. € (vgl. GRDrs 945/2018) werden wir eine entsprechende Darlehensaufnahme tätigen müssen. Diese Darlehensaufnahme ist im Doppelwirtschaftsplan 2018/19 bereits vorgesehen. Die Liquidität ist für 2019 jederzeit sicher gestellt.
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Anhang 1 zur Anlage 1 GrDrs 824_2019.pdf