Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1030/2018
Stuttgart,
02/13/2019


Sachstand Umsetzung Konzept "Sauberes Stuttgart"



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
19.02.2019
20.02.2019

Bericht:


1. Vorbemerkung (Ausgangslage und neue Strategie)
2. Sachstand Umsetzung des Konzeptes
2.1 Personalgewinnung für die Bereiche verstärkte Reinigung (Säule B) sowie für Kontrollen und Strafen (Säule C)
Stand Januar 2019
Personalgewinnung
zu besetzende Stellen
Stelle bereits angetreten
Arbeitsbe-ginn im Feb. 2019
noch zu besetzen
AWS*
Fahrer von Spezialfahrzeugen
25
23
1
1
Reinigungsfahrer
16
15
1
Keine
Straßenreinigungswarte
53
44
1
8
Vorarbeiter
Tourenplaner
Summe
3
2
99
3
0
85
0
3
0
2
11
Amt 67
Fahrer Gartenbauhelfer
3
3
Gartenbauhelfer
4
4
Summe
7
7
Amt 32
MA verstärkte Streifentätigkeit
12 Städt. Vollzugsdienst (SVD)
1 Straßenverkehrsbehörde
10
1
2
0
Summe
11
2
Amt 36
MA Erstellung Bußgelbescheide
4
0
4
Summe
4
0
4


2.2 Beschaffung des geplanten Equipments (Abfallkörbe, Geräte, Maschinen und Fahrzeuge)

Stand Januar 2019
Beschaffungen
zu beschaffendes Equipment
bereits beschafft und geliefert
Sachstand Beschaffung
AWS
Wasserwagen für RZ I

Hochdrucktrailer für Pinkelecken RZ I

Schwemmbalken Wasserwagen
Fahrbahnen

Kleinkehrmaschinen*
- Maschinen mit 2 Besen

- Maschinen mit 3 Besen


Mittelgroße Kehrmaschinen

Reinigungsfahrzeuge**


Fahrzeuge zur Oberflächenreinigung plus Kaugummientfernung

Abfallkörbe
- 55 l Inhalt (Fa. Runge)


- 90 l Inhalt


- 750 l Solarpressbehälter (Fa. Anta Swiss)


- 15 Unterflurbehälter (UFB Clean City)
3

1


2


12
8
4


4

17


2



500

500

15


15
1











4

















15

Auftrag erteilt, Lieferung Feb. 2019

HD-Trailer bereits im Einsatz


Auftrag erteilt, Lieferung Apr. 2019



Ausschreibung ist erfolgt

Leasing auf 4 Jahre bis zur Marktreife von Kemas mit E-Antrieb

Maschinen bereits im Einsatz

Auftragsvergabe im Jan. 2019, Teillieferung nicht vor Apr. 2019

Markterkundung erfolgt, Verhandlungsverfahren nach § 14 (4) Nr. 2 und §17 (5) VGV über 65DLZ läuft

Auftrag erteilt, Teillieferungen Dez. 2018 und Jan. 2019

Offenlegung am 20.02.19, 1. Lieferung 8 Wochen nach Zuschlag

Behälter bereits geliefert



Noch nicht bestellt, da noch einige auf Lager
Amt 67
Reinigungsfahrzeuge
3
Auftragsvergabe Jan. 2019
Amt 32Die neuen Fahrzeuge sollen im 1. Quartal 2019 bestellt werden.
Personenkraftwagen
4






2.3 Umsetzung Maßnahmenpakete
2.3.1 Prävention (Säule A) 2.3.2 Verstärkte Reinigung (Säule B)

Die Einzelmaßnahmen können im Überblick der Gesamtübersicht über alle Maßnahmen entnommen werden (Anlage 1).


Brunnenreinigung (Anlagen 5.1/5.2)
An 33 kritischen Standorten in der Innenstadt, aber auch an 12 besonders belasteten Brunnen in den Außenbezirken, wird statt der bislang 4-wöchigen Brunnenreinigung künftig 14-tägig gereinigt. Die verstärkte Reinigung erfolgt seit Juni 2018.

Spielplatzreinigung (Anlagen 6.1/6.4)
Von den 600 einmal pro Woche gereinigten Spielplätzen werden bei 70 Spielplätzen mit besonders hohem Nutzungsdruck zusätzliche Reinigungs- und Spielplatzkontrollgänge vorgenommen. Die hierfür gebildeten 3 Teams sind 2 Standorten angegliedert (2 Teams Betrieb Nord, 1 Team Betrieb Filder). Seit Oktober 2018 sind alle neuen Mitarbeiter im Einsatz. Der Einsatz erfolgt dezentral im gesamten Stadtgebiet.
Neben einer verstärkten Reinigung inklusive Abfallkorbentleerungen auf den Spielplätzen erfolgt auch eine Reinigung und Kontrolle von Sand- und Fallschutzflächen sowie die Meldung von Schäden.

2.3.3 Kontrolle und Strafen (Säule C) Kurze Übersicht über die wesentlichen Veränderungen:

Alt Neu
Gegenstände des Hausmülls, soweit sie von unbedeutender Art und/oder geringer Menge sind (z.B. Zigarettenschachtel, Bananenschale...)20* bis 100 Euro 50* bis 250 Euro Geldbuße
Scharfkantige, ätzende oder schneidende Gegenstände, wie z.B. Glasflasche, Glasscherben100 Euro bis 500 Euro Geldbuße100 Euro bis 800 Euro Geldbuße
Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien (z.B. Hundekot)20* bis 100 Euro Geldbuße75* bis 250 Euro Geldbuße
* Verwarngeld in Höhe der Untergrenze des Bußgeldkataloges möglich.
Hinweis hierzu: Nach § 56 OwiG kann die Verwaltungsbehörde jedoch nur ein Verwarngeld zwischen 5 Euro und 55 Euro verhängen.
2.3.4 Öffentlichkeitsarbeit (Säule D)
Beteiligte Stellen

SOS, OB-82, StU, L/OB-K


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Technisches Referat Eigenbetrieb AWS







Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer





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