Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 475/2021
Stuttgart,
07/20/2021



Neubau des Kreisverkehrs Seeblickweg/Benzenäckerstraße mit Umgestaltung der Benzenäckerstraße in Stuttgart-Mühlhausen
- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich27.07.2021



Beschlußantrag:

1.1 Den Gesamtkosten für den Bau des Kreisverkehrs Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Neugereut, Mühlhausen mit Umgestaltung der Benzenäckerstraße bis Bushaltestelle Nixenweg gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 8. Juli 2021 (Anlage 1.1) und Plan des Tiefbauamts (Anlage 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 1.789.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird zugestimmt.


1.2 Die Auszahlungen in Höhe von 1.694.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:





1.3 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 95.000 EUR sind im Projekt 7.664016 - Kreisverkehr Seeblickweg/Benzenäckerstraße - Neugereut, Mühlhausen berücksichtigt.

2.1 Den Gesamtkosten für die Umgestaltung der Benzenäckerstraße von der Bushaltestelle Nixenweg bis zur Bachstelzenstraße Neugereut, Mühlhausen gemäß Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 8. Juli 2021 (Anlage 1.2) und Plan des Tiefbauamts (Anlage 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 578.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird zugestimmt.

2.2 Die Auszahlungen in Höhe von 546.000 (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:


2.3 Die überplanmäßige Mittelbewilligung beim Projekt 7.613028 - Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut, Umgestaltung der Benzenäckerstraße in Höhe von 143.000 EUR im Jahr 2021 erfolgt im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit aus dem Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.664016 - Kreisverkehr Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Neugereut, Mühlhausen.

2.4 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 32.000 EUR werden innerhalb des Teilfinanzhaushalts 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Projekt 7.613028 Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut gedeckt.


Begründung:


Über die Planung und den Stand der Bauvorbereitungen wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 24. November 2020 berichtet (GRDrs. 963/2020).

Der Kreuzungsbereich Seeblickweg/Benzenäckerstraße in Neugereut soll gemäß der Vorplanung des Amts für Stadtplanung und Wohnen in einen Kreisverkehr umgebaut werden. Mit der Umgestaltung ist geplant, die derzeitige Situation für den Fuß- und Radverkehr sicherer zu machen. Durch die Drosselung der Fahrgeschwindigkeit im Seeblickweg sollen zukünftig Unfälle vermieden werden.

Die Benzenäckerstraße wird im Zuge der Maßnahme im Bereich vom Kreisverkehr bis zur Bachstelzenstraße bzw. Nixenweg umgestaltet. Dabei werden die Bushaltestellen Nixenweg barrierefrei umgebaut und Fußwege auf beiden Straßenseiten eingerichtet. Um eine sichere Überquerung der Benzenäckerstraße zu gewährleisten werden in diesem Bereich zwei Fußgängerüberwege hergestellt.

Zur Ausschöpfung von Synergien werden die Maßnahmen (Beschlussziffer 1.1und 2.1) gemeinsam ausgeschrieben und umgesetzt.

Der Bezirksbeirat Mühlhausen wird über diese Beschlussvorlage informiert.

Finanzielle Auswirkungen

Einschließlich der aktivierungsfähigen Eigenleistungen werden die Gesamtkosten für den Bau des Kreisverkehrs Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Neugereut, Mühlhausen mit Umgestaltung der Benzenäckerstraße bis Haltestelle Nixenweg auf 1.789.000 EUR und die Umgestaltung der Benzenäckerstraße bis zur Bachstelzenstraße Neugereut, Mühlhausen auf 578.000 EUR geschätzt. Die Kosten der beiden Teilprojekte belaufen sich auf insgesamt 2.367.000 EUR.

Das Teilprojekt Umgestaltung Benzenäckerstraße/Einmündung Bachstelzenstraße (Beschlussziffer 2.1) ist in Höhe von 524.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen und ohne Verkehrseinrichtungen) bis zur Förderobergrenze von 250 EUR/m
2 zuwendungsfähig und wird im Programm - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt. - grundsätzlich mit 60% von Bund und Land bezuschusst.

Im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen stehen beim Projekt 7.613028 - Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut, Umgestaltung der Benzenäckerstraße bisher 435.000 EUR zur Verfügung. Die fehlenden Mittel im Jahr 2021 von 143.000 EUR werden durch eine überplanmäßige Mittelbewilligung im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit bereitgestellt. Hierfür werden vom Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, vom Projekt 7.664016 - Kreisverkehr Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Neugereut, Mühlhausen Budgetmittel in den Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen zum Projekt 7.613028 - Sanierung Mühlhausen 3 - Neugereut, Umgestaltung der Benzenäckerstraße - umgesetzt.

Für das Teilprojekt Neubau des Kreisverkehrs Seeblickweg/Benzenäckerstraße (Beschlussziffer 1.1) wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 beim Projekt 7.664016 - Kreisverkehr Seeblickweg/Benzenäckerstraße, Neugereut, Mühlhausen Gesamtkosten in Höhe von 1.932.000 EUR veranschlagt. Aufgrund der Submissionsergebnisse belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Eigenleistungen auf 1.789.000 EUR. Somit ist eine Deckung des oben genannten Mehrbedarfs beim Projekt 7.613028 möglich.

Das Teilprojekt Kreisverkehr ist nach dem LGVFG grundsätzlich förderfähig.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 3) wird verwiesen.


Beteiligte Stellen

WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister      


Anlagen

Anlage 1.1: Kostenanschlag Kreisverkehr
Anlage 1.2: Kostenanschlag Benzenäckerstraße
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Folgelastenbeleg
Anlage 4: Angaben zur Finanzierung


<Anlagen>



zum Seitenanfang