Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 299/2017
Stuttgart,
06/12/2017


"Begleiteter Umgang" für Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich26.06.2017

Bericht:


Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage einen Bericht über die aktuelle Situation im „Begleiteten Umgang“ vor und skizziert Ausbaumöglichkeiten.

Das Angebot „Begleiteter Umgang“ ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen, wie z. B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern oder anderen Bezugspersonen.

„Begleiteter Umgang“ ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential und Gewalterfahrungen der Beteiligten, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung oder starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Begleitung heißt, dass der Kontakt zwischen Kind und Elternteil in der Regel unter Anwesenheit einer dritten Person mit pädagogischen Qualifikationen stattfindet.

Der „Begleitete Umgang“ soll eine übergangsweise Begleitung auf dem Weg zu einer eigenständigen Umgangsregelung sein. Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung des Eltern-Kind-Kontaktes.

Im Jahr 2000 wurden erste Finanzmittel für den „Begleiteten Umgang“ vom Gemeinderat zeitlich befristet beschlossen. In den Jahren 2005 und 2011 wurde das Angebot ausgewertet und konzeptionell weiterentwickelt.

Der „Begleitete Umgang“ wird aktuell von drei Trägern in Stuttgart angeboten und seitens der Stadt gefördert: Kinderschutzbund Ortsverband Stuttgart e.V. (KSB), Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West e.V. (EKiZ), Haus der Familie e.V. (HdF).
Der begleitete Umgang findet als Einzelangebot beim KBS und dem HdF und als Gruppenangebot beim EKiZ statt.

Begleiteter Umgang als Einzelangebot
In einem Vorgespräch jeweils mit Mutter und Vater und der Koordinatorin „Begleiteter Umgang“ werden die Wünsche der Eltern und des Kindes erfragt und das Angebot des Begleiteten Umgangs erklärt. Eine Umgangsbegleiterin betreut die Familie während der Treffen (1:1 Begleitung), hält sich im Hintergrund oder begleitet aktiv die acht Treffen.

Begleiteter Umgang als Gruppenangebot
Für einen „Begleiteten Umgang“ als Gruppenangebot sind, wie im Einzelangebot, Vorgespräche mit den Eltern und ihren Kindern erforderlich. Die Vorgespräche mit den Eltern finden getrennt voneinander statt. Das Gruppenangebot findet im 14-tägigen Rhythmus für zwei Stunden ebenfalls mit acht Treffen statt. An diesem Gruppenangebot nehmen fünf umgangsberechtigte Eltern mit ihren Kindern teil. Jeder Umgangstermin wird immer von zwei Fachkräften begleitet. Es werden für die Begleitung auch zusätzlich Praktikantinnen/Studentinnen eingesetzt. Ziel ist, für alle beteiligten Elternteile und ihren Kindern eine individuelle Umgangsregelung zu finden. Die Umgangsbegleiterinnen stehen bei Bedarf den Eltern und Kindern zur Verfügung, je nach Situation im Einzelgespräch oder im Austausch mit mehreren Eltern und Kindern. Es besteht jederzeit die Möglichkeit für die umgangsberechtigten Eltern, sich mit ihren Kindern an einen ruhigen Platz im Eltern-Kind-Zentrum West e. V. zurückzuziehen.

Gemeinsam mit den Trägern und den Beratungszentren des Jugendamtes wurde das Angebot „Betreuter Umgang“ von der Jugendhilfeplanung, bezogen auf die Jahre 2015 und 2016, umfangreich ausgewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden der notwendige Leistungsumfang und verbindliche Rahmenbedingungen erarbeitet (s. Anlage 2).

Aktuell wird eine trägerübergreifende Konzeption erarbeitet, die ein Leitfaden für alle beteiligten Träger und Kooperationspartner sein soll.

Zentrale Ergebnisse aus der Auswertung des „Begleiteten Umgangs“ der Jahre 2015 und 2016 (s. Anlage 1)

In den beiden Jahren fand bei 91 Familien ein begleiteter Umgang statt. Das Alter der Kinder lag zu rund 70 % bei 0 bis 6 Jahren.
Im Jahr 2015 lag das Sorgerecht zu 53 % bei der Mutter, gefolgt vom gemeinsamen Sorgerecht in 41 % der Fälle. In 4 % der Fälle hatte der Vater das Sorgerecht.
Im Jahr 2016 hatten 60 % der getrennt lebenden Eltern das gemeinsame Sorgerecht, in 33 % der Fälle hatte die Mutter und in 5 % der Vater das Sorgerecht.


In den Jahren 2015 und 2016 konnte ein Großteil der Familien (88 %) eine einvernehmliche Umgangsregelung finden. 55 % der Eltern konnten sich auf einen regelmäßigen Kontakt einigen und 33 % der Eltern fanden andere Umgangslösungen Dies spricht für eine erfolgreiche Begleitung durch die pädagogischen Fachkräfte bei der Erarbeitung individuell an die Situation der Familie angepasster Lösungen.

Trotz der im Jahr 2012 beschlossenen Erweiterung des „Begleiteten Umgangs“ kann die Nachfrage nicht gedeckt werden. Über die zwei Jahre 2015 und 2016 hinweg mussten im Schnitt 25 % der Familien länger als drei Monate auf einen „Begleiteten Umgang“ warten.

Ein Ergebnis der Auswertung war auch, dass die in der Regel vorgesehenen acht Treffen sowohl beim Einzel- als auch beim Gruppenangebot bei Kleinkindern, bei Elternteilen mit psychischen Erkrankungen oder einer Suchtproblematik sowie bei voraus gegangenen Gewalterfahrungen zwischen den Elternteilen nicht ausreichen.

Außerdem äußern nach einem „Begleiteten Umgang“ vom Kind getrennt lebende Elternteile häufig den Bedarf nach weiteren unterstützten Treffmöglichkeiten mit ihrem Kind/ihren Kindern. Von allen drei Trägern ist daher ein Folgeangebot, das „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“, entwickelt worden, das derzeit noch über das Landesprogramm „Stärke“ finanziert wird.

3. Neue Rahmenbedingungen für den „Begleiteten Umgang“ (s. Anlage 2)

Die Kalkulation der einzelnen Zuschüsse (Pauschalen pro Gruppen- bzw. Einzelangebot) erfolgte bislang trägerspezifisch.

Die nun vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für einen „Begleiteten Umgang“ sind ein Resultat des Abstimmungsprozesses mit allen drei Trägern und den Vertretern und Vertreterinnen des Jugendamtes mit dem Ziel, die Qualität des Angebotes zu sichern. Es fand eine Einigung über die Zeitaufwendungen für die Vor- und Nachbereitung pro „Begleitetem Umgang“, für die Gespräche mit den beteiligten Familienmitgliedern und für die Besprechungstermine mit den zuständigen Beratungszentren statt. Es wurde zudem vereinbart, dass bei einem „Begleiteten Umgang“ maximal acht Treffen sattfinden. Als Folge daraus, müssten die bisherigen Pauschalen wie folgt neu kalkuliert werden:

Einzelangebot
Träger
Anzahl der
Treffen
Derzeitige Pauschalen
Pauschale pro Treffen
derzeit
Pauschalen
ab 2018
Pauschale pro Treffen ab 2018
KSB
8
1.058 EUR
132,25 EUR
1.500 EUR
187,50
HdF
8
1.195 EUR
149,38 EUR
1.500 EUR
187,50

Gruppenangebot
Träger
Anzahl der
Treffen
Derzeitige Pauschalen
Pauschale pro Treffen
derzeit
Pauschalen
ab 2018
Pauschale pro Treffen ab 2018
EKiZ
8
911 EUR
113,88 EUR
1.000 EUR
125 EUR

Wartezeiten:
Das lange Warten auf einen „Begleiteten Umgang“ kann eine starke Entfremdung von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil zur Folge haben, da es nach längerem Kontaktabbruch schwieriger ist, das Vertrauen des Kindes wieder aufzubauen. Es ist Teil des Qualitätsanspruchs des „Begleiteten Umgangs“, möglichst zeitnahe Umgangstermine nach der Trennung zu realisieren. Dadurch kann das Kind sich selbst davon überzeugen, dass der Elternteil, der nun nicht mehr mit dem Kind zusammen wohnt, trotzdem noch für das Kind da ist und die Trennung nichts mit ihm zu tun hat. Das kann Schuldgefühle mindern oder gar nicht erst aufkommen lassen.

Derzeit können 91 getrennt lebenden Eltern ein betreutes Umgangsrecht angeboten werden. Um die o. g. Wartezeiten zu verkürzen wird vorgeschlagen, das Angebot auszubauen, um ab 2018 insgesamt 125 getrennt lebenden Familien den betreuten Umgang anbieten zu können.

Mehrbedarf für die Erhöhung der Pauschalen und den Ausbau des „Begleiteten Umgangs (BU)“

Träger
Anzahl BU
derzeit
BU ab 2018
Anzahl
Finanzbedarf
EUR
Mehrbedarf
ab 2018
EUR
EKiZ
Gruppensetting
27
30
30.000
5.403
KSB
Einzelsetting
40
60
90.000
47.680
HdF
Einzelsetting
24
35
52.500
23.820
Summe
172.500
76.903


Fallbegleitung bei Eltern von Kleinkindern, bei psychischer Erkrankung oder dem Vorliegen einer Suchtproblematik eines Elternteils sowie bei Gewalt zwischen den Eltern:

Die Praxis zeigt, dass 8 Treffen für getrennt lebende Eltern mit o. g. Problematik für eine Begleitung oft nicht ausreichend sind. Wichtig sind in diesen Fällen eine Einzelfallbetrachtung und eine gute Abstimmung vor allem mit dem zuständigen Beratungszentrum.

In der Statistik der vergangenen zwei Jahre wird deutlich, dass in 19 % der Familien, die an einem „Begleiteten Umgang“ teilnahmen, eine psychische oder eine Suchterkrankung eines Elternteils vorlag.

Eine mögliche Erweiterung der Umgangstermine würde im Einzelfall mit dem zuständigen Beratungszentrum abgestimmt werden und fände nach dem 6. Umgangstreffen statt.

Im Schnitt lagen bei 41 % der Familien Gewalterfahrungen zwischen den Eltern vor. Beim Alter der betroffenen Kinder waren in den Jahren 2015 und 2015 durchschnittlich 33 % unter drei Jahre alt.



In einer getrennt lebenden Familie können gleichzeitig mehrere der genannten Konstellationen vorliegen. Um dem Bedarf gerecht zu werden, sollten die Anzahl der möglichen Treffen um rund 20 % erhöht werden.


Anzahl der geplanten BU ab dem Jahr 2018
Anzahl der Treffen bei 8 Treffen je BU
Anzahl der Treffen bei
einer Erhöhung um 20 %
125
1.000
1.200


Mehrbedarf für die Erhöhung der Anzahl der möglichen Treffen um 20 %

Anzahl der Treffen bei 8 Treffen je BU
Anzahl der Treffen um 20 % erhöht
Pauschale pro Treffen ab 2018
Mehrbedarf ab 2018
Gruppenangebot
240
48
125,00 EUR
6.000 EUR
Einzelangebot
760
152
187,50 EUR
28.500 EUR
Summe
1.000
200
34.500 EUR


„Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“
Das „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ hat sich als Folgeangebot für Eltern nach einem „Begleiteten Umgang“ ausgesprochen bewährt. Das Angebot wird von allen drei Trägern angeboten und von den Eltern mit ihren Kindern mit großer Resonanz angenommen. Das „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ ist ein Ort der Begegnung und des Kontaktes für Trennungsfamilien. Eine kulinarische Einbettung sorgt für eine Café-Atmosphäre.

Das Folgeangebot ist keine Verlängerung eines „Begleiteten Umgangs“ und kann auch nicht als Ersatz für einen „Begleiteten Umgang“ betrachtet werden. Es sind andere Rahmenbedingungen als bei einem „Begleiteten Umgang“ erforderlich.
Der Zugang zum Angebot erfolgt direkt über die Träger. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Vorgespräch mit beiden Elternteilen und deren schriftliches Einverständnis für die Teilnahme. Im Vorgespräch werden die Erwartungen an das Angebot geklärt und geprüft, ob der offene Rahmen für das getrennt lebende Elternteil und sein Kind geeignet ist. Hierfür ist es hilfreich, dass die Eltern dem Träger schon durch den „Begleiteten Umgang bekannt sind.

Ziel ist es, Kindern einen möglichst unbeschwerten Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil zu ermöglichen. Die Anwesenheit anderer Familien und Kinder ermöglicht eine entspannte, ungezwungene Spielatmosphäre. Eltern finden Gleichgesinnte, von deren Lösungsansätzen sie profitieren können. Eingeladen sind Eltern mit ihren Kindern, die noch unsicher im Umgang miteinander sind.


Ebenso teilnehmen können Eltern, die noch Probleme bei der Durchführung der Umgangskontakte haben und die Unterstützung bei einer tragenden Lösung bezüglich des Umgangs suchen. Am „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ können auch Eltern mit ihren Kindern teilnehmen, die die Zeit mit ihren Kindern nicht in privaten Räumen verbringen können, da sie weit weg wohnen, sich kein Hotel leisten können oder keine für die Kinder geeigneten Wohnverhältnisse haben. Eltern bewegen sich mit ihren Kindern frei in den Räumlichkeiten und begegnen sich individuell, unabhängig von den anderen teilnehmenden Eltern und Kindern.

Es findet nach Bedarf ein Austausch über Umgangsthemen wie z. B. kindgerechte Freizeitgestaltung, altersgerechte Geschenke, Entwicklung der Kinder statt oder wie mit Problemen zwischen den Eltern und den Kindern umgegangen werden kann.

Eine Anmeldung beinhaltet die Teilnahme an zehn Treffen, die 14-tägig für jeweils drei Stunden angeboten werden. Diese Treffen finden in der Regel samstags statt, so dass auch die Eltern mit Wohnsitz außerhalb Stuttgarts teilnehmen können. Pro Träger wird zweimal jährlich das „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ angeboten.

Für die Leitung ist ein Tandem, besetzt mit pädagogischen Fachkräften, erforderlich. Fachliche Kenntnisse in der Begleitung von getrennt lebenden Eltern sind Grundvoraussetzung für die Mitarbeit im Tandem.


Langfristige Sicherung des Folgeangebotes durch Regelfinanzierung

Das Angebot „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ wird bislang aus dem STÄRKE Budget des Landesprogramms STÄRKE finanziert, das bis Dezember 2018 befristet ist. Das STÄRKE-Budget ist gedeckelt und erfährt jährlich eine Kürzung.

Mit der Entscheidung, das Folgeangebot „Besuchscafé für getrennt lebende Eltern“ in die Regelfinanzierung aufzunehmen, könnte das Angebot über die Befristung Dezember 2018 hinaus gesichert und gleichzeitig mit den frei werdenden Mitteln aus dem STÄRKE-Budget stadtweit präventive Angebote zur Frühen Förderung von Flüchtlingsfamilien geschaffen werden. Aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingsfamilien besteht ein hoher Bedarf an kurzfristigen Angeboten, insbesondere für Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren.

Mehr Informationen zum Landesprogramm STÄRKE sind im Sachstandsbericht „Frühe Förderung von Familien in Stuttgart“ zu erfahren, der im Oktober 2017 veröffentlicht wird.










Für die Aufnahme des „Besuchscafés für getrennt lebende Eltern“ in die Regelförderung sind folgende Finanzaufwendungen notwendig:

Mehrbedarf bei der Aufnahme des „Besuchscafés“ ab dem Jahr 2018

Träger
Anzahl der
Treffen
a 3 Stunden
Anzahl der Stunden
Kosten pro Stunde
Mehrbedarf
KSB
20
60
78 EUR
4.680 EUR
HdF
20
60
78 EUR
4.680 EUR
EKiZ
20
60
78 EUR
4.680 EUR
Summe
60
180
14.040 EUR


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Erhöhung der Pauschalen und der Fallzahlen
77,0
77,0
77,00
77,0
77,0
77,0
Intensive Fallbegleitung
34,5
34,5
34,5
34,5
34,5
34,5
Besuchscafé
14,0
14,0
14,0
14,0
14,0
14,0
Finanzbedarf
125,5
125,5
125,5
125,5
125,5
125,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Begleiteter Umgang
(Auftrag 51F00023)
139,6
142,4
142,4
142,4
142,4
142,4

Das Fachamt hat insgesamt 14 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichen Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist hinsichtlich des Angebots "Besuchscafé für getrennt lebende Eltern" der Auffassung, dass es nicht zwangsläufig Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, den Wegfall der Finanzierung aus Drittmitteln durch städtische Fördermittel zu kompensieren . Haushaltsrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1: Statistik Begleiteter Umgang 2015 und 2016
Anlage 2: Trägerübergreifende Rahmenbedingungen in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern des Jugendamtes



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Anlage 2_Trägerübergreifende Rahmenbedinungen Begleiteter Umgang.pdf
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Anlage 1_Statistik Begleiteter Umgang.pdf