Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
147
5
Verhandlung
Drucksache:
916/2018
GZ:
JB-BIP
Sitzungstermin:
26.11.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Herr Hufnagel (StatA), Herr Dr. Knapp (BiP)
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Abschlussbericht Qualitätsanalyse an Stuttgarter Ganztagsgrundschulen
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 05.11.2018, GRDrs 916/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Je ein Exemplar des Berichts zur Qualitätsanalyse Stuttgarter Ganztagsgrundschulen ist dem Originalprotokoll sowie de dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt, der Qualitätsanalyse an Stuttgarter Ganztagsgrundschulen, unterrichtet BMin
Fezer,
seien zwei Befragungen hinsichtlich des Betreuungsbedarfs und der Qualität durchgeführt worden. Hierzu verweist sie auf Zwischenergebnisse (s. NNr. 29/2018 und NNr. 46/2018) und auf den Bericht in gedruckter Form. Mittels einer Präsentation werde über die wesentlichen Inhalte und über die Gliederung des Berichts informiert. Im Anschluss unterrichten Herr
Hufnagel
und Herr
Dr. Knapp
im Sinne der gezeigten Präsentation über die ermittelten Ergebnisse der Studie. Herr Dr. Knapp macht in der Folge auf weitere Prozesse hinsichtlich einer Verbesserung der Qualität aufmerksam.
Die
Vorsitzende
gibt einen Überblick über die Berichte, die derzeit im Umlauf sind, und wie mit diesen verfahren werde. In der Folge dieses Berichts zur Qualitätsanalyse werden Empfehlungen im Schulbeirat Anfang April und im Jugendhilfeausschuss Anfang Februar vorgelegt, kündigt BMin Fezer an. Mit einem Blick auf die Leitmotive für ein bildungsgerechtes Stuttgart komme die Verwaltung mit Umsetzungsvorschlägen zu den genannten Sitzungsterminen auf die Gremien zu. Mit Bezug auf die nächste Altersstufe, die Sekundarstufe, werde der Bildungsbericht Band 2 im März 2019 im Jugendhilfeausschuss und im April 2019 im Schulbeirat vorgestellt.
StRin
Ripsam
(CDU) bezieht sich auf die Berichterstattung im Schulbeirat und bemerkt, die CDU-Fraktion stehe nach wie vor hinter der Wahlfreiheit der Eltern, die weiterhin die Möglichkeit haben sollten, sich für den Besuch einer Ganztags- oder einer Halbtagsschule auszusprechen. Im weiteren Verlauf stellt StRin Ripsam fest, dass die Mischklassen nicht gut bewertet seien. Insofern sollte es ihrer Ansicht nach keine Mischklassen geben. Zu den bisher umgesetzten Maßnahmen bemerkt sie, dass der Zustand der Toiletten an den Schulen als bedenklich eingestuft werde und sich dort Verbesserungsbedarf abzeichne. Als begrüßenswert erwähnt die Stadträtin die Übergabe eines Einschulungsbuchs an zukünftige Schüler/-innen und ihre Eltern. Hierzu erkundigt sich StRin
Vowinkel
(SPD), ob alle Schulen ab nächstem Schuljahr damit beliefert werden. Die Zusammenarbeit zwischen Lehr- und pädagogischen Fachkräften sei nach wie vor ein Thema, das verbessert werden müsse, ergänzen die StRinnen
Ripsam,
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) und
Vowinkel.
Das Gelingen der Ganztagsschulen steige mit der Qualität, bemerkt StRin
Nuber-Schöllhammer,
damit sich die Kinder dort gerne aufhielten. Wie sie bereits in der Sitzung des Schulbeirats erwähnt habe, so die Stadträtin, äußere sie sich lobend zu dem Bericht sowie zur Beteiligung der Kinder bei der Umfrage. Allerdings betonten StRin
Vowinkel
und StRin
Nuber-Schöllhammer,
für die Kinder spiele die Selbstwirksamkeit, wie ihre Anregungen im Ergebnis umgesetzt werden, eine wichtige Rolle.
Zum Mittagessen und zur Sauberkeit auf den Toiletten gebe es noch Verbesserungsbedarf, stellen übereinstimmend StRin
Ripsam,
StRin
Nuber-Schöllhammer
und StRin
Vowinkel
fest. Allerdings gingen 67 % der befragten Kinder gerne zur Ganztagsschule, wobei Rückzugsorte sowie ausreichend Zeit für freies Spiel erforderlich seien, ergänzt StRin
Nuber-Schöllhammer
. Die Mischklassen sehen StRin Nuber-Schöllhammer und StRin
Vowinkel
als problematisch an. Die verbindliche Ganztagsgrundschule habe insgesamt eine positivere Bewertung erhalten, so beide Stadträtinnen, wobei der Kinderschutz an den Ganztagsgrundschulen besser verankert werden müsse. Bezogen auf Seite 42 des Berichts bemerkt Herr
Meier
74 Punkte, die den Kinderschutz als Bestandteil in den Schulen konstatieren und ein geregeltes Verfahren zugrunde legen.
Die Wahlfreiheit dürfe es in Zukunft nicht mehr geben, bringt StRin
Vowinkel
zum Ausdruck. Angesichts des Lehrermangels und des Mangels an Sozialpädagogen/-innen, so StRin
von Stein
(FW) sei die Wahlfreiheit in Ordnung. Der Lehrermangel könne vor dem Hintergrund der Wahlfreiheit abgeschwächt werden.
Beim Lesen des Berichts, so StRin
Vowinkel,
sei ihr die Bedeutung einer gemeinsamen Grundhaltung der Akteure/-innen klar geworden. Daneben müssten die Träger, die in der pädagogischen Betreuung tätig seien, besser eingebunden werden und Planungssicherheit von der Schulleitung erhalten. Erstaunt zeigt sich StRin Vowinkel, dass 40 % der Kinder angegeben hätten, beim gemeinsamen Mittagessen in der Mensa nicht satt zu werden. In vielen Bereichen, wie Raumgestaltung, Raumstruktur und Ausstattung, aber auch organisatorische und pädagogische Abläufe, müsse unter Berücksichtigung der Rhythmisierung, die ausschließlich 20 % der Schulen durchführten, noch nachgebessert werden. Ebenso sollten die geschlechtsspezifischen Belange in der Gestaltung der Spielgeräte bedacht werden. Mit Blick auf den Gestaltungsprozess interessiert StRin Vowinkel die Beteiligung der Jungen und Mädchen und der Einsatz von männlichem und weiblichem Fachpersonal.
Nachdem einige Wortbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt im Schulbeirat und im Jugendhilfeausschuss wiederholt worden seien, regt StRin Vowinkel zukünftig eine gemeinsame Beratung an.
Übereinstimmend loben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Aufmachung und Analyse des Berichts, neben einem Ausblick auf zukünftige Maßnahmen. Die Qualität der Ganztagsschulen sei insgesamt, neben dem bereits genannten Verbesserungsbedarf, in Ordnung, bemerken StR
Walter
(SÖS-LINKE-PluS) und StR
Klingler
(BZS23). In den Haushaltsplanberatungen müsse im Bereich der Ganztagsschulen gezielt hinsichtlich des Personalbedarfs nachgebessert werden, fügt StR
Walter
hinzu. Die Ergebnisse im Fokus der Rhythmisierung und der pädagogischen Zusammenarbeit beschäftigen diesen Stadtrat, da diese nicht optimal seien. Bezogen auf die Auswertungsergebnisse erkundigt sich StR Walter nach Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb der Struktur.
Hinsichtlich der Flächen auf dem Schulgelände merkt StRin
von Stein
an, auf diesen könnten z. T. weitere Gebäude gebaut werden. Allerdings sei es so, wenn das Gelände derart beengt bebaut werde, sodass kein Grün mehr sichtbar sei, sei es fraglich, ob diese Situation für die Kinder vorteilhaft sei. Auf die bauliche Weiterentwicklung, so die
Vorsitzende,
reagiere das Schulverwaltungsamt ohne jedwede Verzögerung. Die Erkenntnisse aus der Analyse werden, sofern möglich, unmittelbar umgesetzt.
Im Namen der Träger äußert Herr
Meier,
die Kinder wünschten sich verlässliche Bezugspersonen, sozialpädagogische Fachkräfte, die als Vertrauenspersonen fungieren. Die bezugspädagogischen Fachkräfte und deren Freistellung unterstreiche die Forderung, dass es für einen Träger an der Schule möglich sein müsse, in einem Tandem mit der Schulleitung eng zusammenzuarbeiten, damit eine Koordination und Kooperation gelinge. Ebenso seien die zeitlichen Ressourcen der Fachkräfte für ein Gelingen der Ganztagsgrundschule bedeutsam. Je verbindlicher die Ganztagsschule konzipiert sei, desto mehr stünden die Träger und die Schulleitung dahinter. Bei der Wahlform werde eine andere Haltung bei den Verantwortlichen vorgefunden, ergänzt Herr Meier. Mit Blick auf die Träger weist er darauf hin, dass bei diesem Qualitätsentwicklungsprozess federführend die Abt. Bildungspartnerschaft agiere, für die Träger sei allerdings das Schulverwaltungsamt der zugehörige Ansprechpartner. Für eine gelingende Umsetzung des Konzepts der Ganztagsgrundschulen müsse die Konstellation überdacht werden, betont Herr Meier.
Frau
Haller-Kindler
lobt die Analyse und hebt in ihrer Rolle als Kinderbeauftragte hervor, die Ergebnisse, die durch die Beteiligung der Kinder erreicht worden sind, hätten bei den Kindern eine gewisse Frustration ausgelöst, da in der Folge nichts geschehen sei. Bei der erneuten Befragung der Kinder sei festgestellt worden, dass die Kinder konsistente Ergebnisse "produziert" hätten. Für die Kinder sei es wichtig, ein schnelles und wahrnehmbares Ergebnis im Hinblick auf die Außenflächen sowie auf den Schultoiletten zu bemerken. Mit Sorge erwähnt Frau Haller-Kindler die Außenanlagen der Schulen. Beim Bau einer Mensa dürfe sich in der Folge der Spielbereich nicht verkleinern.
Die Eltern, so Frau
Halm,
hätten große Bedenken gegenüber der Betreuung an den Ganztagsschulen geäußert - besonders, wenn Kinder bisher einen Hort besucht hätten. Im Gesamtelternbeirat sei ein Arbeitskreis "Ganztagsgrundschulen" etabliert worden, um die Ängste der Eltern aufzugreifen und auszuräumen. Darüber hinaus hätten sich die betroffenen Eltern gegen Mischklassen ausgesprochen, informiert Frau Halm.
Damit die Kinder ausreichend Zeit im Freien verbringen könnten, regt Herr
Schulze-Gronemeyer
Kooperationen mit Jugendfarmen, Aktivspielplätzen sowie den Waldheimen an. Er bittet die Verwaltung um eine grundlegende Betrachtung einer möglichst gezielten Einbindung der Waldheime in das Konzept der Ganztagsschulen.
Vor dem häufig anzutreffenden Migrationshintergrund merkt Herr
Arpad
an, er begrüße die Aufnahme kultureller Identitäten in den Bericht. Die 51%ige Nutzung der Angebote durch Kinder mit Migrationshintergrund sei indes noch ausbaufähig. Angesichts des methodischen Vorgehens mache ihn die Umfragebeteiligung von 145 Eltern stutzig. Dabei werde das Ergebnis ausschließlich zu zwei Zwölfteln gewichtet. Er bittet um eine dezidierte Betrachtung der Ergebnisse.
Als Vertreter der Jugendverbandsarbeit zitiert Herr
Titze
einen Satz auf Seite 11 des Berichts und bemerkt, die Kooperation mit außerschulischen Partnern sei mit allen Schulen ausbaufähig. Die Angebote der Jugendverbände würden nicht wahrgenommen, bemängelt Herr Titze. Er vermisse ein konkretes Vorgehen innerhalb des Ganztagsschulkonzepts, wie diese mit aufgenommen werden können. Vom Besuch einer Ganztagsgrundschule als Träger der evangelischen Gesellschaft unterrichtet Herr
Käpplinger:
Wenn in der Ganztagsschule klare Strukturen vorlägen und die Zusammenarbeit der Akteure auf Augenhöhe stattfinde, entwickle sich eine gute Kooperation. Es zeichne sich bereits ein guter Weg ab, allerdings müsse nachjustiert werden.
Herr
Wohlfahrt
bemängelt, dass sich nicht in jedem Stadtteil eine Jugendfarm als Kooperationspartner einer Ganztagsgrundschule befindet. Zu den weiteren Kooperationen, insbesondere mit einer Musikschule sowie einem Tennisverein, weist Herr Wohlfahrt darauf hin, dass diese häufig kostenpflichtig seien. Diese Kooperationsangebote sollten bezahlbar sein. Bezüglich der Wahlfreiheit der Eltern kritisiert er, dass die Kinder bis 16:00 Uhr am Schulbesuch teilnehmen müssten. Diese Situation stelle sich für Eltern häufig als Problem dar, da die Plätze, beispielsweise an einer Musikschule, nach 16:00 Uhr vergeben seien. Herr Wohlfahrt bittet die Verwaltung, in zukünftigen Fragebögen die Frage mit aufzunehmen, welche Aktivitäten die Kinder beim Besuch einer Ganztagsschule nicht mehr wahrnehmen können, da nicht jede Schule entsprechende Kooperationen anbiete. Aus Elternsicht sei es fragwürdig, die Ganztagsschule zu "bewerben", nachdem für manche Eltern eine Halbtagsschule geeigneter sei. Diese Ansicht vertritt auch Frau
Brenner.
Allerdings, so Herr
Wohlfahrt,
trete regelmäßig das Problem einer möglichen Teilnahme beim Mittagessen auf. Jedes Kind sollte innerhalb des Schulbetriebs ein Mittagessen angeboten bekommen, betont Herr Wohlfahrt. Frau
Brenner
weist darauf hin, dass 23 % der Kinder die Ganztagsschule ablehnten. Sie plädiere aufgrund der Flexibilität für eine Weiterführung der Horte an den Grundschulen.
Auf die genannten Anregungen, so die
Vorsitzende,
werde im Rahmen der Maßnahmen "Empfehlungen zur Qualitätsanalyse" eingegangen. Die Verwaltung werde entsprechende Vorschläge erarbeiten. Die Qualitätsanalyse sei nicht durchgeführt worden, um zu konstatieren, die Ganztagsschulen seien gegenüber den Halbtagsschulen prädestiniert. Mit der Analyse sei die Wahlfreiheit nicht infrage gestellt worden, betont BMin Fezer. Die Analyse solle schlichtweg die Qualität aufzeigen, um sicherzustellen, dass die Ganztagsschulen gut funktionieren. Auf die von vielen Mitgliedern festgestellte eingeschränkte Funktion der Mischklassen, habe das Land reagiert; künftig werde es Mischklassen ausschließlich in Ausnahmefällen - wenn keine Ganztagsschule in der Umgebung zur Verfügung stehe - geben. Auf die in der Folge der Qualitätsanalyse zu ergreifenden Maßnahmen hinweisend bemerkt die Vorsitzende, es werde nicht darauf gewartet bis Empfehlungen vorgelegt werden können; parallel sei mit Maßnahmen, wie z. B. der geforderten Sauberkeit der Toiletten, begonnen worden. Bezogen auf die Gestaltung der Außenflächen, so die Vorsitzende, könne sie nicht versprechen, dass jedes Kind, welches die Situation bemängelt habe, die Erfolge aufgrund des zeitlichen Ablaufs wahrnehmen werde. Gegenüber der mehrfach angesprochenen Zusammenarbeit zwischen dem Schulpersonal und den sozialpädagogischen Fachkräften bemerkt die Vorsitzende, bei den beteiligten Akteuren müsse ein Paradigmenwechsel stattfinden. Sämtliche Beteiligte stünden vor großen Herausforderungen. Mit der Ankündigung, dass vonseiten der Verwaltung entsprechende Empfehlungen in der Jugendhilfeausschusssitzung im Februar als Beginn eines Prozesses unterbreitet werden, schließt sie den Tagesordnungspunkt ab.
Der Jugendhilfeausschuss hat von der GRDrs 916/2018
Kenntnis genommen.
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