Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in der Weise vorzunehmen, dass die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Dauer von einem Monat im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung öffentlich einzusehen sind. Im gleichen Zeitraum werden die Unterlagen auch im Internet zur Verfügung gestellt. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ist in einem Anhörungstermin im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung zu geben. Finanzielle Auswirkungen In der noch abzuschließenden Grundvereinbarung zum SIM gemäß Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 13/2014) werden zusätzliche Inhalte, wie z. B. vorläufige Wertsteigerung, SIM-Qualitätsstandards usw. vereinbart. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 2. Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 7. August 2018 3. Lageplan zum Wettbewerbsergebnis <Anlagen> zum Seitenanfang