Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
831/2022
Stuttgart,
02/15/2023
Max-Eyth-See Nutzungskonzept - konkrete Maßnahmen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Mühlhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.02.2023
28.02.2023
07.03.2023
Beschlußantrag:
1. Das im Jahr 2019 eingeführte, in der GRDrs 413/2022 erläuterte Grillkonzept wird fortgeführt. Das Grillen wird jedoch auf den Zeitraum von 12:00 bis 20:00 Uhr eingeschränkt.
2. Die Verwaltung plant und baut eine zweite Schranke als Zugangssperre an Wochenenden und Feiertagen im Bereich der Haltestelle Wagrainäcker.
3. Das bestehende Beleuchtungskonzept wird fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, technische Optimierungen hinsichtlich Klima- und Artenschutz zu prüfen.
4. Das in GRDrs 413/2022 erläuterte, bestehende Beschilderungskonzept wird fortgeführt.
5. Es werden keine Besucherzählungen durchgeführt.
6. Der Städtische Vollzugsdienst wird den Bereich Max-Eyth-See weiterhin fußläufig und mit verstärkter Präsenz bestreifen. Für durchgängige Kontrollen und die Überwachung der Regeln am Max-Eyth-See wird die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes und zuverlässiges Bewachungsunternehmen im Wege der Ausschreibung mit dem Einsatz zu beauftragen. Grundlage ist der Einsatz von mindestens 6 Mitarbeitenden an Freitagen, Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und den Tagen vor Feiertagen je ab 14 bis 21 Uhr sowie beginnend am 1. Mai und endend am 31. Oktober eines Kalenderjahres.
7. Das in GRDrs 413/2022 vorgestellte bestehende Abfallkonzept wird fortgeführt.
8. Über die Mittelbereitstellung für die Einrichtung je einer Toilettenanlage im Bereich der Haltestelle Wagrainacker (aus Sicht der Verwaltung sinnvoll) sowie im Bereich „Grünes Klassenzimmer“ (aus Sicht der Verwaltung
nicht
notwendig) wird im Rahmen der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024/2025 entschieden. Die Kosten werden bis dahin konkretisiert.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Bezirksbeirat und eingebunden in den zu erstellenden Verkehrsstrukturplan Mühlhausen, ein Parkraumkonzept für den Bereich Max-Eyth-See zu untersuchen. Potentielle Verlagerungseffekte in die anliegenden Wohngebiete sind hierbei zu berücksichtigen.
10. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Hauptradroute 12 im Bereich Max-Eyth-See innerhalb des vorhandenen Wegenetzes zeitnah verlegt werden kann.
11. Die Verwaltung wird beauftragt ein Radverkehrskonzept für den Bereich Max-Eyth-See zu erarbeiten.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ansatz und Ziel des Verwaltungsvorschlags:
Der Max-Eyth-See ist eine für Stuttgart und die Region äußerst bedeutende und einzigartige Grünanlage, Naherholungsgebiet und Ausflugsziel mit einem vielfältigen Nutzungsmix. Die große Beliebtheit der Anlage bringt neben den zahlreichen positiven Effekten in Spitzenzeiten auch Beeinträchtigungen, unter anderem für die Anwohner Hofens mit sich. Die Verwaltung entwickelt die Anlage und die Regelungen seit Jahrzehnten kontinuierlich weiter, um veränderten Rahmenbedingungen und Nutzungsansprüchen gerecht zu werden und einen optimalen Kompromiss aus vielfältigem Freizeitangebot, Arten- und Naturschutz, Gastronomie und Ansprüchen der Anwohner zu erzielen. Das mit der GRDrs 413/2022 vorgestellte Nutzungskonzept berücksichtigt in einem ganzheitlichen Ansatz die aktuellen Entwicklungen in allen relevanten Themenfeldern und richtet die Anlage für die Zukunft aus.
Der vorliegende Verwaltungsvorschlag setzt dies in ein konkretes Maßnahmenpaket um. Dieses hat das Ziel, einerseits die Attraktivität der Anlage zu erhalten und andererseits die zeitweiligen Beeinträchtigungen und Konflikte gleichzeitig deutlich zu reduzieren.
Hierbei spielen neben entsprechenden Verbesserungen und Anpassungen der Infrastruktur die Kontrolle und Durchsetzung der Regelungen eine große Rolle.
Bei den einzelnen Themen ist jeweils auch die
Sicht des Bezirksbeirats Mühlhausen
im Sinne des Antrags 39/2022 wiedergegeben, sofern dieser dazu eine Aussage enthält.
1. Grillen
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Komplettes Grillverbot, sowie Verbot von Wasserpfeifen etc.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, das im Jahr 2019 neu eingeführte und in der GRDrs 413/2022 erläuterte Nutzungskonzept mit ausgewiesenen Grillbereichen und klaren Regeln zur Nutzung beizubehalten: das Grillen ist ausschließlich auf der ausgewiesenen Grillwiese und an den drei festen Grillplätzen erlaubt, mitgebrachte Grillgeräte müssen einen Abstand von 30cm zum Boden aufweisen, Einweggrills und sonstiges Feuer auf dem Boden sind verboten. Die Regeln sind entsprechend ausgeschildert.
Das Grillen wird jedoch auf den Zeitraum von 12:00 bis 20:00 Uhr weiter eingeschränkt. Die Reduzierung der Grillzeiten im Zusammenspiel mit entsprechenden Informationen und Kontrollen sind die wichtigsten Bausteine, um für die Entlastung zu Spitzenzeiten und insgesamt eine verträgliche Nutzung zu sorgen.
Im Zusammenspiel mit den weiteren im Zusammenhang vorgeschlagenen Maßnahmen (neben Kontrollen insbesondere: Schranken, Parkraummanagement, Abfallkonzept, ggf. zusätzliche Toiletten) ist eine deutliche Verbesserung der Situation zu erwarten.
Ein Grillverbot oder eine Rückkehr zu wenigen festen Grillplätzen erscheint hingegen nicht angemessen, da damit das Angebot für die Bürger auf ein nicht nachvollziehbares Maß reduziert werden würde. Das Grillen am Max-Eyth-See hat eine lange Tradition, die Anlage ist dazu grundsätzlich geeignet und entgegen dem früheren Wildwuchs ermöglicht das vorliegende Konzept einen geregelten Betrieb.
Für ein Verbot von Shisha-Wasserpfeifen besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass und auch keine Grundlage.
2. Zusätzliche Schrankenanlage bei Haltestelle Wagrainäcker
(Anlagen 1 und 2 Übersichtsplan und Funktionsbeschreibung Schrankenanlage)
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Errichtung einer zusätzlichen Schrankenanlage bei der Haltestelle Wagrainäcker.
Verwaltungsvorschlag:
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt plant, eine zweite Schranke an der Zufahrt der Mühlhausener Straße nahe der Haltestelle Wagrainäcker zu installieren.
Diese neu eingebaute Schranke kann an Wochenenden und Feiertagen geschlossen werden. Die Belieferung der ansässigen Gastronomie und sonstiger Pflegezufahrten kann über den östlichen Zugang erfolgen, Wochentags bleibt die zusätzliche Schrankenanlage geöffnet.
Die Realisierbarkeit einer Schrankenanlage wurde bereits mit den Rettungsdiensten, der Polizei, der SSB, dem Tiefbauamt und dem Amt für öffentliche Ordnung abgestimmt und ist grundsätzlich umsetzbar.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der zusätzlichen Schranke Wagrainäcker wird auf ein einheitliches Schließsystem der Schranken umgestellt, sodass nur Einsatzfahrzeuge, Pflegefahrzeuge des GFFA und AWS sowie Gastronomie Zugriff haben. So soll künftig die missbräuchliche Öffnung der Schranken unterbunden werden.
Die Maßnahme ist ein Baustein, um das Grillen in geregelte Bahnen zu lenken, Müll zu reduzieren, missbräuchlicher Nutzung vorzubeugen und Gefahrensituationen zu verhindern.
Für die Herstellung der Schrankenanlage werden 20.000 € veranschlagt. Vorbehaltlich der Finanzierung kann eine Umsetzung im Jahre 2023 erfolgen. Als jährliche Folgekosten entstehen für das Öffnen und Schließen der Schranke durch einen Schließdienst Kosten in Höhe von ca. 5.000 €.
3. Beleuchtung
(Anlage 3 Beleuchtungsplan)
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Erneuerung bzw. Ausbau der Beleuchtung.
Verwaltungsvorschlag:
Grünanlagen werden aus ökologischen Gründen in der Regel nicht beleuchtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen wie z.B. dem Max-Eyth-See oder dem Höhenpark Killesberg ist eine Beleuchtung an wichtigen Hauptwegeachsen vorgesehen. Die vorhandene Beleuchtung am Max-Eyth-See ist auf wichtige Hauptwege und Wegeverbindungen begrenzt und wird auch im Vergleich mit anderen Grünflächen als ausreichend betrachtet.
Der vom BBR erwähnte Bereich zwischen Anglerverein und Hofener Brücke ist in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz im Bereich Allmandwiesen / Hofener Festplatz, ebenso wie die Halbinsel bewusst nicht ausgeleuchtet, um dort dunklere Bereiche und Rückzugsorte für Tiere und Insekten zu erhalten. Eine Umgehung dieses Bereichs auf ausgeleuchteten Wegen ist ohne große Umwege möglich.
Im Zusammenspiel von Naturschutz, Lichtverschmutzung und Bedürfnissen der Parkbesucher ist das vorhandene Beleuchtungskonzept ein ausgewogener Kompromiss, welcher alle Interessen berücksichtigt und der Gesamtsituation angemessen ist.
Die Verwaltung prüft jedoch technische Optimierungen hinsichtlich Klima- und Artenschutz. Ziel unter diesen Aspekten ist eine vollständige Umstellung auf LED mit einer für den Artenschutz günstigen Lichtfarbe (max. 3.000 K).
4. Beschilderung
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Keine Aussage.
Verwaltungsvorschlag:
Die Parkanlage Max-Eyth-See ist mit mehr als 80 Informationsschildern beschildert. An den Müllstationen mit Aschebehältern im Grillbereich werden zudem mit 4-sprachigen Schildern (Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch) die Entsorgungsmöglichkeiten erklärt. Nach Ansicht des GFFA bieten weitere Schilder keine bessere Wissensvermittlung.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt am bestehenden Schilderkonzept festzuhalten und von weiteren Schildern abzusehen. Sollte sich bei den Kontrollen durch das Amt für Öffentliche Ordnung ergeben, dass zusätzliche Schilder benötigt werden, kann gezielt nachgerüstet werden.
5. Besucherzählung
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Untersuchung der Besucherfrequenz im Hinblick auf Schäden, Müll und Schutz von Flora und Fauna.
Verwaltungsvorschlag:
Eine Untersuchung der Besucherfrequenz ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
Öffentliche Grünflächen sind unabhängig von der Nutzungsintensität allgemein zugänglich, dies lässt sich auch nicht ohne Weiteres einschränken. Eine Definition, ab wann eine Fläche übernutzt ist, existiert nicht. Auch ist es praktisch nicht möglich, ab einer bestimmten Personenzahl den Zugang zu beschränken.
Schäden in öffentlichen Anlagen entstehen in erster Linie durch falsche Nutzung, Missachtung der Regeln oder gar mutwillig - es kommt also eher auf das Verhalten der Besucher und nicht auf deren Anzahl an.
Die Grünanlage Max-Eyth-See ist so konzipiert, dass die verschiedenen Nutzungsbereiche möglichst verträglich angeordnet sind, Funktionen sich nicht überlagern, sensible Bereiche erkennbar und ggf. baulich geschützt sind.
Die Anlage wird kontinuierlich angepasst, weiterentwickelt und optimiert, dies geschieht insbesondere auch in enger Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz, um die strengen Anforderungen des Naturschutzes mit der Freizeitnutzung in Einklang zu bringen.
6. Kontrollen und Überwachung
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Überwachung durch Sicherheitsdienst und Städtischen Vollzugsdienst.
Verwaltungsvorschlag:
Insbesondere in den warmen Monaten kommt es zu einer intensiven Nutzung der Grünflächen durch Grillende. Dabei werden einerseits bestehende städtische Grillanlagen genutzt und andererseits selbstständig Grillgerätschaften vor Ort gebracht. Die Zahl der Grillenden beträgt in der Hochphase mehrere hundert Personen. Mit den Grillenden treten die bekannten Begleiterscheinungen auf, u.a. das teilweise verbotene Grillen, das unsachgemäße Entsorgung von Abfall und Notdurft sowie insgesamt eine hohe Belastung für Flora und Fauna. Die Überwachung der Vielzahl an geltenden Regelungen bedarf in den warmen Monaten einer durchgehenden Präsenz.
Deshalb schließt sich die Verwaltung dem Vorschlag des Bezirksbeirats zum Einsatz eines von der LHS Stuttgart beauftragten Bewachungsunternehmen an. Das Bewachungsunternehmen soll den Besuchern inhaltlich die Regeln erläutern und auf die Einhaltung achten. Dabei darf das Bewachungsunternehmen die Besucher direkt ansprechen, aber keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Hierfür ist die Hinzuziehung des Polizeivollzugsdienstes oder des Städtischen Vollzugsdienstes vorgesehen. Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat den Einsatz von 6 – 8 Ordnungsdienstmitarbeitern vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint dieser Einsatz am Freitag, Samstag und Sonntag, Feiertagen sowie an den Tagen vor Feiertagen in der Zeit von 14 bis 21 Uhr angemessen. Eine zeitliche Verlängerung bei bestehenden Ordnungsstörungen könnte vertraglich geregelt werden.
Für einen vorgeschlagenen Einsatz von Mai bis Oktober (=27 Wochenenden, 4 Feiertage und 4 Tage vor Feiertagen) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 143.212 EUR brutto (Kostenschätzung Januar 2023).
Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer erforderlichen Ausschreibung die Preise insgesamt ansteigen. Die Beauftragung des Bewachungsunternehmens und die Koordination der Einsätze erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung.
Das Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst wird bei Schwerpunkteinsätzen (Partyaufrufe etc.) eine deutliche Präsenz in diesem Bereich zeigen. An den normal bis stark frequentierten Sommertagen wird das Gebiet im Rahmen der Streifen fußläufig, aber nicht durchgängig mit mindestens einer Doppelstreife bestreift.
7. Abfallkonzept
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Keine Aussage.
Verwaltungsvorschlag:
Wie aus der Anlage 3 GRDrs 413/2022 erkenntlich, sind die wesentlichen Bereiche des Naherholungsgebietes am Max-Eyth-See mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Im Bereich der Grillwiese sind sieben große, sogenannte Molokbehälter aufgestellt, ein weiterer Behälter im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“. Darüber hinaus sind aktuell 15 Abfallbehälter (90 Liter) aufgestellt. Weitere vier Abfallbehälter sind bereits in Abstimmung mit der AWS für eine Aufstellung in der Grünanlage Max-Eyth-See bestellt. Im Grillbereich sind zudem drei Aschebehälter aufgestellt, weitere werden ergänzt, mit dem Ziel immer eine Kombination aus Mülleimer und Aschebehälter an den Rändern des Grillbereiches vorfinden zu können.
Dieser Ring an Entsorgungsstationen wird zukünftig für eine bessere Situation sorgen. Punktuell wird seitens des AWS laufend überprüft, ob vorhandene Abfallbehälter ggf. durch größere Modelle ersetzt werden müssen. Bei diesem neuen Typ, der jetzt an den sogenannten Hotspots auch im Innenstadtbereich zum Einsatz kommt, stehen statt 90 Liter dann 240 Liter Behältervolumen zur Verfügung.
8. Öffentliche Toilettenanlagen
Sicht Bezirksbeirat Mühlhausen:
Zusätzliche Toilettenanlagen im Bereich Haltestelle Wagrainäcker und beim „Grünen Klassenzimmer“.
Verwaltungsvorschlag:
In der Nähe der Haltestelle Wagrainäcker und am Festplatz Hofen sind zwei Toilettenanlagen der AWS installiert. Aktuell wird in den Sommermonaten mit einem zusätzlichen mobilen Container am Grillbereich gearbeitet. Ebenso ist die Nutzung der Toilette an der Gastronomie auf der Halbinsel des Max-Eyth-See vertraglich für die Bürger gesichert. Die Gastronomiebetriebe am nordöstlichen Seerand bieten teilweise das Konzept „Nette Toilette“ zu ihren Öffnungszeiten an.
Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen der AWS ist die aktuell vorhandene Anzahl an Toiletten für den überwiegenden Teil der Betriebstage ausreichend. Um jedoch auch in den Monaten der besonderen Frequentierung eine ausreichende Anzahl an Toiletten zur Verfügung zu stellen wird seitens des AWS vorgeschlagen, im Bereich der vorhandenen Toilettenanlage nahe der Stadtbahnhaltestelle Wagrainäcker eine neue Anlage zu errichten. Diese sollte dann 12 Monate im Dauerbetrieb sein. Die bestehende Anlage sollte betriebsbereit gehalten werden und in den Sommermonaten als Verstärkung zur Verfügung stehen. Mit dieser Lösung könnte eine ganzjährig ausreichende Versorgung sichergestellt werden. Die derzeitige Lösung, zusätzliche Toiletten über einen mobilen Container zur Verfügung zu stellen könnte (in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln) bis zur Errichtung der neuen Anlage beibehalten werden. Langfristig ist eine neue Anlage aber sowohl wirtschaftlich als auch betrieblich als deutlich sinnvoller zu bewerten.
Für die Neuanlage einer Toilette im Bereich der Haltestelle Wagrainacker, einschließlich der Erschließungsanlagen, wäre mit einem Kostenrahmen von ca. 500.000 bis 700.000 EUR zu rechnen. Für die Wartung und Reinigung sind ca. 80.000 EUR pro Jahr anzusetzen, zusätzlich einer halben Stelle für einen Sanitärreiniger.
Eine weitere Toilettenanlage wurde vom Bezirksbeirat Mühlhausen und Teilen des STA im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“ vorgeschlagen. Vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 fanden hier 30 Veranstaltungen mit insgesamt rund 600 Schülern statt. Für die Neuanlage einer Toilette an dieser Stelle wäre einschließlich der Erschließungsanalage mit einem Kostenahmen von ca. 350.000 bis 550.000 EUR zu rechnen. Für die Wartung und Reinigung sind ca. 50.000 EUR pro Jahr anzusetzen, zusätzlich einer halben Stelle für einen Sanitärreiniger.
Aufgrund der gegebenen Alternativen und der zu erwartenden Frequentierung ist diese zusätzliche Toilettenanlage aus Sicht der Verwaltung
nicht
notwendig.
Die Verwaltung wird die entsprechenden Mittel für beide Anlagen im Rahmen der Beratungen zum Wirtschaftsplan 2024/2025 des AWS konkretisiert darstellen, um jeweils eine Entscheidung zu ermöglichen. Eine Umsetzung der Maßnahme wäre dann 2025 bzw. 2026 möglich.
9. Prüfung Parkraumkonzept
An Tagen mit hohem Besucheraufkommen steigt auch der Druck auf den Parkraum im Umfeld, einschließlich der angrenzenden Wohngebiete.
Zur Steuerung des Besucherverkehrs wurde die Bewirtschaftung des Parkraums rund um den Max-Eyth-See als mögliches, geeignetes Instrument diskutiert.
Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, für den Bereich Max-Eyth-See ein Parkraumkonzept, eingebunden in den zu erstellenden Verkehrsstrukturplan Mühlhausen zu prüfen. Dabei ist herauszuarbeiten, ob der Parkraum rund um den Max-Eyth-See (insbesondere in der Mühlhäuser Straße und der P+R-Platz) zukünftig an Wochenenden und Feiertagen bewirtschaftet werden könnte. Ebenso ist zu prüfen, welche Verdrängungseffekte in angrenzende Wohngebiete entstehen können und wie diesen zum Schutz der Anwohnenden entgegengewirkt werden kann.
In das Konzept sollen daher die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt Rotenberg / Egelseer Heide – einem ebenfalls an Wochenenden und Feiertagen mit hohem Besucherverkehrsaufkommen konfrontierten Bereich - einfließen.
10. und 11. Themenfeld Radverkehr
Im Bereich des Max-Eyth-Sees verlaufen beidseitig des Neckars mit den Hauptradrouten 11 und 12 zwei wichtige Radverkehrsverbindungen mit hoher Bedeutung für die Gesamtstadt.
Neben dem „Durchgangsradverkehr“ entlang des Neckars ist das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See selbst ein wichtiges Ziel für den Radverkehr insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen. Im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See sind heute viele Gehwege für den Radverkehr an Wochenenden und Feiertagen gesperrt und ansonsten für den Radverkehr freigegeben. Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter ist das Fuß- und Radverkehrsaufkommen im und rund um das Freizeitareal sehr hoch. Die bestehenden Einschränkungen für den Radverkehr werden wenig akzeptiert und das Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr ist als hoch einzustufen. Um Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr auf den Fußwegen um den Max-Eyth-See künftig zu vermeiden, wurde immer wieder u.a. vom Bezirksbeirat vorgeschlagen auch die Hauptradroute 12 aus dem Freizeitareal zu verlegen und alle Wege für den Radverkehr an Wochenenden und Feiertagen zu sperren.
Die Fachverwaltung steht einer pauschalen Sperrung aller Wege für den Radverkehr kritisch gegenüber. Zweckmäßig wäre stattdessen ein stufenweise umsetzbares Gesamtkonzept für den Radverkehr im Bereich des Max-Eyth-Sees, welches sowohl eine Lösung für den Durchgangsverkehr, als auch für den Zielverkehr innerhalb der Grünanlage vorsieht. Der Radverkehr sollte in Abschnitten, die eine hohe Fußgängerfrequenz aufweisen, nach Möglichkeit auf separaten Wegen geführt werden, deren Nutzung durch ein entsprechendes Angebot an Radabstellanlagen, Servicestationen, etc. zusätzlich unterstützt werden kann. Besonders kritische Bereiche z.B. Wege mit Engstellen sollten dann dauerhaft als reine Fußwege ausgewiesen werden.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen in Stuttgart wurde untersucht wie von Stuttgart nach Remseck eine Radschnellverbindung (RSV) realisiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Radschnellverbindung entlang der Austraße geführt werden. Da hier der vollwertige RSV-Standard (eigenständiger 4 m breiter Radweg mit begleitendem Gehweg) nicht realisierbar ist wird als langfristige Option die Führung der Radschnellverbindung im Bereich des Max-Eyth-Sees unter Ausbau bestehender Wege und zwei neuen Neckarstegen vorgeschlagen. Diese neue Radschnellverbindung würde dann auch die bestehende Hauptradroute 12 im Bereich Max-Eyth-See ersetzen. Durch den hochwertigen Standard der Radschnellwege im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und insbesondere auf den Ausbaustandard ist langfristig mit einer deutlichen Entspannung der Zielkonflikte zwischen den Fußgängern und Radfahrenden zu rechnen.
Verlegung HRR 12
In einem ersten Schritt schlägt die Verwaltung vor die Verlegung der Hauptradroute 12 im Abschnitt zwischen Aubrücke und „Haus am See“ vom Neckardamm auf eine alternative Trasse zu verlegen. Dabei soll vorrangig der Vorschlag des Bezirksbeirats geprüft werden, ob eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich des Hauptwegs zwischen Aubrücke und „Haus am See“, eventuell verbunden mit einer baulichen Verbreiterung, als Pilotversuch eingerichtet werden kann.
Erstellung Radverkehrskonzept
In einem zweiten Schritt schlägt die Verwaltung vor, ein Radverkehrskonzept für den Bereich Max-Eyth-See zu erarbeiten. Dieses beinhaltet die zukünftige Führung der Hauptradrouten und der Radschnellverbindung Stuttgart-Remseck, die Anbindung des Freizeitareals an die angrenzenden Stadtteile sowie das zukünftige Angebot für den ruhenden Radverkehr. Im Rahmen des Konzepts ist auch zu untersuchen welche Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr durch den mittelfristig erforderlichen Ersatzneubau der Aubrücke (vgl. GRDrs 174/2022)
möglich sind.
Finanzielle Auswirkungen
zu 2. Schranke Haltestelle Wagrainäcker
Die für die Einrichtung der Schranke Haltestelle Wagrainäcker notwendigen Auszahlungen in Höhe von 20.000 EUR werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 670 – Garten-, Friedhofs- und Forstamt beim Projekt 7.671902 Grünanlagen Ausz.Gr. 7873 sonstige Baumaßnahmen gedeckt.
Der Aufwand für den Schließdienst in Höhe von jährlich 5.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 670 – Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Amtsbereich 6707010 – Öffentliche Grün- und Freizeitflächen, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.
zu 6. Kontrollen und Überwachung
Für Kontrollen und Überwachung durch einen Sicherheitsdienst entsteht ein Aufwand von geschätzt 145.000 EUR jährlich. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023 werden im THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207010 Ordnungswesen, Kontengruppe 440 – sonstige ordentliche Aufwendungen - gedeckt.
Der Mittelbedarf ab 2024 wird vom Amt für öffentliche Ordnung zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.
zu 8. Öffentliche Toilettenanlagen
Die Einrichtung der Toilettenanlagen im Bereich der Haltestelle Wagrainacker sowie im Bereich „Grünes Klassenzimmer“ wären im Wirtschaftsplan des AWS zu finanzieren. Über die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2024/2025 entschieden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
39/2022 Bezirksbeirat Mühlhausen
355/2022
Dirk Thürnau Peter Pätzold Dr. Clemens Maier Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan Schrankenanlage
Anlage 2: Funktionsbeschreibung Schrankenanlage
Anlage 3: Beleuchtungsplan
<Anlagen>
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