Protokoll: Krankenhausausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
176/2018
GZ:
OBM 0505-05
Sitzungstermin: 29.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Prof. Dr. Jürgensen (KS)
Protokollführung: Frau Atzrott de
Betreff: Neuorganisation des Arbeitsmedizinischen Dienstes

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 01.06.2018, GRDrs 176/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die arbeitsmedizinische Betreuung des Klinikums Stuttgart wird ab 16.07.2018 vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) auf das Klinikum Stuttgart übertragen.

2. Hierfür werden ab 16.07.2018 insgesamt 3,50 Stellen Betriebsärzte und 3,25 Stellen Assistenzkräfte vom Arbeitsmedizinischen Dienst der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM) zum Klinikum Stuttgart übertragen. Folgende Stellennummern sind diesbezüglich betroffen:

3. Rückwirkend zum 01.04.2018 erhalten die Betriebsärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart (AKR-AM), bei denen ein Bindungsinteresse vonseiten der Stadt besteht, eine unbefristete monatliche Zulage gemäß der nachfolgenden Tabelle:

TVöDStufeArbeitsmarktzulage
Leitender BetriebsarztEG 15Ü220 %
stv. Leitender BetriebsarztEG 15220 %
FacharztEG 15215 %
Arzt (mit Schwerpunktbezeichnung)EG 14215 %












4. Der Fachdienst "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) bei der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamts (10-5.4), wird ab 16.07.2018 als Sachgebiet mit eigener Leitungsstelle dem Arbeitsmedizinischen Dienst (AKR-AM) zugeordnet.

5. Hierfür wird die folgende Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans beschlossen:

6. Die Leistungen des Fachdienstes "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" (FGS) für den Bereich des Klinikums Stuttgart werden ab 16.07.2018 vom Klinikum Stuttgart selbst erbracht.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Dr. Mayer informiert, mit der vorliegenden GRDrs 176/2018 schlage man die Neukonzeption des Arbeitsmedizinischen Dienstes bei der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) vor. Zur Begründung führt er aus, die bisherige Struktur existiere seit dem Jahr 2002 dergestalt, dass die arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung und des Klinikums Stuttgart (KS) einheitlich aus einem zentralen Fachdienst heraus vorgenommen werde, der bei seinem Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht (AKR) angesiedelt sei. In diesem Gefüge habe man allerdings seit 2012 massive Personalgewinnungsprobleme, was auch auf die Besonderheiten dieser Struktur zurückzuführen sei. Hierzu müsse man wissen, dass es sich beim Arbeitsmediziner um ein seltenes, inzwischen aber gefragtes Berufsbild handle. Dies liege zum einen daran, dass die Arbeitsmedizin eine im Vergleich zu anderen Fachrichtungen weniger häufig absolvierte Facharztausbildung sei. Zum anderen hänge die hohe Nachfrage damit zusammen, dass die arbeitsmedizinische Betreuung in letzter Zeit generell an Bedeutung gewonnen habe. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen sei das Thema "Betriebliches Gesundheitsmanagement" auch in der Privatwirtschaft immer wichtiger geworden, sodass es auf dem Arbeitsmarkt zu einer Situation gekommen sei, die von Mangel an entsprechend ausgebildeten Ärzten und einem starken Wettbewerb um diese Fachkräfte geprägt sei. Die dadurch verursachten Personalgewinnungsprobleme hätten sich in den letzten Jahren auch auf die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmedizinischen Dienstes der LHS ausgewirkt. Insbesondere am KS sei die arbeitsmedizinische Betreuung nicht mehr in dem Maße gewährleistet gewesen, wie man es habe verlangen müssen. Die Verwaltung habe sich daher gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat an eine Neukonzeption des Arbeitsmedizinischen Dienstes gemacht. Hierbei habe man sich für eine Teilung der bisherigen Struktur entschieden - und zwar einerseits in einen Arbeitsmedizinischen Dienst, der für das KS zuständig sein solle, und andererseits in einen Arbeitsmedizinischen Dienst, der für die Stadtverwaltung zuständig sein solle.

Zu den hieraus resultierenden Vorteilen für das KS berichtet BM Dr. Mayer, zum einen werde das Haus in Zukunft die Möglichkeit haben, die entsprechenden Ärzte nach dem eigenen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund zu bezahlen, da es dann nicht mehr an den hier bisher geltenden kommunalen Tarifvertrag VKA gebunden sei. Zum anderen könne die Rekrutierung des entsprechenden Personals im eigenen klinischen Umfeld des KS erfolgen. Außerdem ermögliche die Neustrukturierung dem Haus, den Bereich Arbeitsmedizin deutlich flexibler als jetzt zu steuern. Schließlich werde die aufwendige Leistungsverrechnung, die hier zwischen Stadtverwaltung und KS bisher praktiziert worden sei, in Zukunft wegfallen.

Wichtig sei aber natürlich auch, dass die Stadtverwaltung einschließlich des bei ihr verbleibenden Teils des Arbeitsmedizinischen Dienstes durch diese Neuregelung keinen Nachteil habe - zumal man sich bei der Personalgewinnung auf demselben "umkämpften" Arbeitsmarkt bewege. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, für diejenigen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, die bei der Verwaltung verblieben, eine dauerhaft gewährleistete Arbeitsmarktzulage einzuführen, die dem in der Beschlussvorlage dargelegten Stufenmodell folge. Darüber hinaus seien auch organisatorische Verbesserungen geplant. So sei vorgesehen, den Fachdienst "Betriebliche Gesundheitsförderung und Sozialarbeit" aus dem Haupt- und Personalamt auszugliedern und als neues Sachgebiet mit eigener Leitungsstelle beim Arbeitsmedizinischen Dienst anzusiedeln. Hierdurch würden die unter dem Stichwort "Betriebliches Gesundheitsmanagement" agierenden Verwaltungsteile stärker gebündelt, so BM Dr. Mayer. Das Ganze werde man entlang des Arbeitssicherheitsgesetzes mit einem engmaschigen Repor-ting versehen, sodass die leitenden Betriebsmediziner Quartalsgespräche mit dem Oberbürgermeister führen würden bzw. die Berichtslinie zum Behördenleiter sichergestellt sei.

Herr Prof. Dr. Jürgensen ergänzt, das Thema "Arbeitsmedizinische Versorgung" habe die neue Geschäftsführung des KS bereits vor ihrem offiziellen Start im April 2017 beschäftigt - beispielsweise in Gesprächen mit dem Personalratsvorsitzenden Herrn Lux. Schon damals sei dieser Komplex als kritisch bzw. unzureichend aufgestellt und damit lösungsbedürftig angesprochen worden.

Zur hohen Bedeutung des Themas "Arbeitsmedizin" erklärt Herr Prof. Dr. Jürgensen, es gehe um den Schutz der am KS Beschäftigten und hier insbesondere um Impfungen sowie Vorsorge- und Einstellungsuntersuchungen. Indirekt gehe es aber auch um den Schutz der Patienten, denn wenn neues Personal beispielsweise unter einer offenen Tuberkulose, Hepatitis B, Salmonellose oder anderen übertragbaren Erkrankungen leide und dies zu spät erkannt werde, könnten "gravierende Krankheitsausbrüche" die Folge sein. Entsprechend habe auch die neue Geschäftsführung hier Handlungsbedarf gesehen. "Die ärztliche Ausstattung in diesem Dienst lag zur damaligen Zeit dramatisch unter den hergeleiteten Richtwerten. Insofern haben wir zunächst kompromissbehaftet und interimistisch Pensionäre reaktiviert und uns mit beschränkten Arbeitsverhältnissen beholfen, dann aber gemeinsam entschieden, dass es vermutlich nur dann gelingen wird, qualifiziertes Personal nachhaltig zu rekrutieren, wenn wir den gesamten Bereich neu aufstellen."

Zur Erläuterung führt Herr Prof. Dr. Jürgensen aus, es gebe unter den Arbeitsmedizinern Personen, die sich bewusst für das klinische Umfeld entschieden. Dieses sei zwar etwas herausfordernder, doch profitiere man bei der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten zum Beispiel davon, mit hauseigenen Internisten und Hygienikern zusammenarbeiten zu können. Es gebe unter den am KS tätigen Ärzten daher einige, die diese Zusatzqualifikation bzw. Facharztweiterbildung anstrebten oder bereits abgeschlossen hätten. Ein von der Stadtverwaltung losgelöster und auf das KS konzentrierter Bereich Arbeitsmedizin sei für die entsprechenden Ärzte attraktiv, weil sie hier Synergieeffekte und fachliche Kontakte nutzen könnten. Insofern begrüße die Geschäftsführung des KS die heute vorgelegte GRDrs 176/2018 zur Neuaufstellung des Arbeitsmedizinischen Dienstes, so Herr Prof. Dr. Jürgensen. Bei den in Erwartung einer entsprechenden Beschlussfassung bereits vorgenommenen Ausschreibungen habe man auch eine gute Resonanz erhalten und "das Problem im Grunde seit April weitgehend heilen" können. "Insofern vielen Dank für die Unterstützung. Aus Sicht des KS und seiner Beschäftigten (und ich glaube, hier auch für den Personalrat sprechen zu können) ist dies eine sinnvolle Lösung, die einen Mangel behebt."

BM Dr. Mayer fügt hinzu, er wolle sich "abschließend noch einmal ganz herzlich sowohl beim Gesamtpersonalrat der Stadt Stuttgart als auch beim Personalrat des KS für die sehr konstruktive Zusammenarbeit auf dem Weg zu dieser Beschlussvorlage bedanken." Anschließend erteilt er den Ausschussmitgliedern das Wort.

Durch StR Dr. Kübler (CDU) wird festgestellt, die geschilderte Sachlage sei bereits seit längerer Zeit bekannt. Er halte die Neukonzeption des Arbeitsmedizinischen Dienstes für eine gute Entscheidung, die von seiner Fraktion auch unterstützt werde. Für das KS sei die zukünftige Struktur wichtig, um den Personalmangel im Bereich Arbeitsmedizin zu beheben. Es sei allerdings interessant zu wissen, wie sich die geplante Umorganisation auf Personalschlüssel, Arbeitsumfang und Zuständigkeiten der bisher verantwortlichen Verwaltungsteile auswirke.

Zur Klarstellung möchte BM Dr. Mayer gleich auf diese Frage eingehen. Man nehme eine "Realteilung" des bisherigen Arbeitsmedizinischen Dienstes vor. Und zwar spalte man den Dienst dort, wo die Trennlinie zwischen KS und Verwaltung ohnehin schon bestanden habe. Diejenigen Arbeitsmediziner (3,5 Stellen), die jetzt in die Hoheit des KS übergingen, seien dort auch bisher schon tätig gewesen. Es werde also noch nicht einmal eine räumliche Veränderung geben, sondern es handle sich lediglich um eine Teilung. Der Umfang der jeweiligen Tätigkeiten bleibe nach der Trennung für beide Seiten gleich.

StRin Fischer (90/GRÜNE) erklärt, die Neukonzeption führe zu einer Entbürokratisierung, klareren Abläufen und mache interessierten Arbeitsmedizinern ein attraktives Angebot. Das Ganze sei sehr plausibel und werde von ihrer Fraktion unterstützt.

Nach Meinung von StR Ehrlich (SPD) machen die vorgeschlagenen Strukturveränderungen einen stimmigen Eindruck. Die Kompetenz für die im Bereich Arbeitsmedizin tätigen Mitarbeiter würden in Zukunft bei den jeweils zuständigen Stellen Stadt bzw. KS angesiedelt sein. Insgesamt handle es sich um eine gelungene Veränderung. Nicht ganz verstanden habe er allerdings, so StR Ehrlich, ob die bisher wechselseitig zu leistenden Erstattungen in Zukunft wegfallen würden.

StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) erklärt, nach Rücksprache mit den jeweils zuständigen Personalratsgremien erscheine seiner Fraktionsgemeinschaft der neue Zuschnitt des Arbeitsmedizinischen Dienstes plausibel. Man werde der Vorlage daher zustimmen.

Auch StR Zaiß (FW) signalisiert seine Bereitschaft zur Zustimmung.

StR Dr. Fiechtner (BZS23) interessiert, für welche Tätigkeiten Arbeitsmediziner genau benötigt werden. Die erwähnten Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen fielen eigentlich in die Zuständigkeit von Haus- und Fachärzten. Vergleichbares gelte für die Behandlung von Salmonellosen. Abgesehen von Einstellungsuntersuchungen, deren Wert allerdings "durchaus hinterfragbar" sei, stelle sich die Frage, was ein Arbeitsmediziner eigentlich konkret tue.

Zur Frage von StR Ehrlich informiert BM Dr. Mayer, eine wechselseitige Leistungsverrechnung werde es in Zukunft nicht mehr geben. Jeder Bereich werde dann für sich selbst verantwortlich sein und seine Leistungen auf eigene Rechnung erbringen. Zur Anmerkung von StR Adler führt BM Dr. Mayer aus, die Vorlage sei nicht nur mit den Personalvertretungen abgestimmt, sondern sogar gemeinsam mit diesen Gremien entwickelt worden. Die von StR Dr. Fiechtner aufgeworfene Frage nach der Existenzberechtigung des Arbeitsmediziners würde er gern an Herrn Prof. Dr. Jürgensen weitergeben.

Herr Prof. Dr. Jürgensen erklärt, einige Tätigkeitsfelder im Bereich Arbeitsmedizin seien bereits genannt worden. So halte er Einstellungsuntersuchungen zum Beispiel für sehr wichtig. Dies gelte vor allem für die Berufsgruppen Ärzte, Pflegekräfte und Küchenpersonal, welche in mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt mit den Patienten kämen. Insbesondere sei zu prüfen, ob bei den entsprechenden Personen übertragbare Erkrankungen vorlägen.

Sodann gebe es im Bereich Arbeitsmedizin Aufgaben, die rechtlich klar vorgegeben seien. Diese könne das KS entweder selbst erbringen oder einkaufen. Man sei aber nicht frei zu entscheiden, ob man diese Leistungen erbringe oder nicht. Entsprechend sei die Behebung der zwischenzeitlichen personellen Unterausstattung etwa von der "Unfallkasse Baden-Württemberg" auch angemahnt worden.

Ein weiteres Problem sei die bisherige sehr niedrige Impfquote am KS. Die letzte Grippewelle im Winter 2017/2018 habe das Haus schwer getroffen. Dabei habe sich herausgestellt, dass im gesamten KS nur etwas mehr als 200 klinisch Tätige gegen Grippe geimpft gewesen seien. Dies falle weit hinter das zurück, was man aus arbeitsmedizinisch besser betreuten Häusern kenne, so Herr Prof. Dr. Jürgensen. Es gehöre zu den Aufgaben des Arbeitsmedizinischen Dienstes, den entsprechenden Impfstoff nicht nur vorzuhalten und auf Nachfrage anzubieten, sondern Impfaktionen auch aktiv anzugehen und logistisch zu organisieren.

Auch auf dem Feld des Brandschutzes habe der Bereich Arbeitsmedizin Funktionen wahrzunehmen. Das KS habe hier kürzlich in Abstimmung mit dem Baurechtsamt und der Branddirektion eine Verfeinerung der Evakuierungskonzepte im Falle eines Feuers vorgenommen. Dabei sei deutlich geworden, dass die bisher zu Evakuierungszwecken vorgesehene Rückkehr von Pflegekräften in verrauchte Gebäudeabschnitte mit den früher empfohlenen Schutzhauben nur eingeschränkt möglich sei. Man benötige für diesen Zweck vielmehr echte Atemgeräte mit Sauerstoffflaschen, die dann aber nur von einigen wenigen, hierfür speziell ausgebildeten Pflegekräften zu benutzen seien. Neben einer fachlichen Qualifizierung müssten diese Personen spezielle Tauglichkeitstests durchlaufen, bei denen neben der Gesundheit auch körperliche Fitness eine Rolle spiele. Die entsprechenden Untersuchungen würden durch den Arbeitsmedizinischen Dienst vorgenommen. Hierbei könnten die dort tätigen Ärzte dann auch hausinterne Synergieeffekte nutzen - indem sie beispielsweise mit Kollegen aus dem Bereich Kardiologie kooperierten.

StR Dr. Kübler stellt gegenüber StR Dr. Fiechtner fest, die Berufsgenossenschaften und das Arbeitssicherheitsgesetz gäben vor, dass jedes Unternehmen ab einer Betriebsgröße von einem Mitarbeiter verpflichtet sei, einen Arbeitsmediziner und einen arbeitssicherheitstechnischen Dienst zu bestellen.

Neben dem wichtigen Bereich Arbeitsmedizin sei also auch das eben von ihm angesprochene Thema Arbeitssicherheit von Relevanz. Hierfür gebe es bei der Stadtverwaltung den Arbeitssicherheitstechnischen Dienst. Es stelle sich die Frage, ob auch ein Teil dieses Dienstes an das KS übergehen solle oder ob das Haus in diesem Bereich weiterhin durch die Stadtverwaltung mitbetreut werde. Eventuell werde diese Thematik am KS ja auch ganz neu organisiert.

StR Dr. Kübler fährt fort, er wüsste gern, ob die Arbeitsmedizin in einen bestimmten Fachbereich des KS eingegliedert werden solle oder eine dem Ärztlichen Direktor direkt zugeordnete Organisationseinheit bilden werde. Schließlich sei es noch interessant zu wissen, ob die entsprechende Fachgruppe auch extern tätig sein solle oder sich ausschließlich auf die Betreuung der KS-Mitarbeiter konzentrieren werde.

StR Ehrlich erklärt, dass seine Frage in eine ähnliche Richtung gehe. Er wünscht nähere Informationen zu den Schnittstellen zwischen berufsgenossenschaftlicher Tätigkeit und Arbeitsmedizin im Hinblick auf die Arbeitssicherheit.

Zur Frage von StR Dr. Kübler nach dem Arbeitssicherheitstechnischen Dienst erklärt BM Dr. Mayer, dieser werde weiterhin beim Referat AKR verbleiben und sowohl für die Stadtverwaltung als auch für das KS zuständig sein. Die gewohnten Strukturen könne man wie bisher belassen, weil es hier keine vergleichbaren Problemlagen wie beim Arbeitsmedizinischen Dienst gebe.

Herr Prof. Dr. Jürgensen ergänzt, das KS stehe in einem guten Austausch mit dem Arbeitssicherheitstechnischen Dienst der Stadtverwaltung und habe mit diesem gemeinsam auch bereits Analysen vorgenommen. Dieser Verwaltungsbereich werde durch das KS auch weiterhin in Anspruch genommen, verbleibe aber in seinen bisherigen Strukturen.

Zur Frage nach der künftigen organisatorischen Verortung des Arbeitsmedizinischen Dienstes innerhalb des KS erklärt Herr Prof. Dr. Jürgensen, es werde sich um eine kleine, überschaubare Personengruppe handeln. Eine bzw. einer der dort tätigen Mediziner werde eine quasi oberärztliche Stellung einnehmen und ihm direkt berichten.

Zur Frage nach der Schnittstelle zwischen den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit informiert Herr Prof. Dr. Jürgensen, das KS verfüge über Gremien, in denen diese beiden Bereiche regelmäßig gemeinsam mit der Geschäftsführung und den Personalvertretungen tagten. Hier finde ein fachlicher Austausch statt. Des Weiteren würden die Anliegen externer Partner koordiniert und die entsprechenden Aufgaben sachgerecht verteilt.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, kommt BM Dr. Mayer im Rahmen der Vorberatung zur Abstimmung über die GRDrs 176/2018 und stellt fest:

Der Krankenhausausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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