Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 578/2018
Stuttgart,
06/27/2018



Architektenbeauftragung Solitude-Gymnasium Sanierung Schulaußenanlagen (2. + 3. BA)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikBeschlussfassungöffentlich24.07.2018



Beschlußantrag:

1. Vergabe der erforderlichen freiberuflichen Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an

Winkler und Boje
Im Schüle 16
70192 Stuttgart

2. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wird ermächtigt, mit dem Planer auf der Grund-lage der HOAI einen Stufenvertrag in der üblichen Form abzuschließen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Folgende Beschlüsse liegen vor:
Sammelbaubeschluss GRDrs 365/2018 vom 28.06.2018

2. Kurzbeschreibung des Bauvorhabens:
Infolge der Generalsanierung der vier Gebäude des Solitude-Gymnasiums wurde für die Auslagerung in Interimsquartiere auf den oberen und unteren Schulhof sämtliche Baumquartiere, Sitz- und Spielgelegenheiten, Mülleimer sowie Hochbeete entfernt. Geländemodellierungen wurden eingeebnet, Böschungen verändert und provisorische Leitungsgräben für die Medien Strom, Abwasser und Wasser hergestellt. Nach erfolgtem Rückbau ist der Schulhof komplett sanierungsbedürftig. Im Zuge des 1. BA wurden bereits die Schulsportanlagen saniert. Die Sanierung im 2. und 3. Bauabschnitt umfasst die Sanierung des unteren und oberen Schulhofes. Die neuen Außenanlagen sollen bedarfsgerecht und mit der Schulgemeinde geplant werden.

3. Die Auswahl des Büros erfolgte über eine tabellarische Wertung mit einem Punktesystem nach den Kriterien Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit (siehe Anlage1). Es wurden vier Landschaftsarchitekturbüros aufgefordert ein Honorarangebot mit aussagefähigen Referenzobjekten vergleichbarer Planungen abzugeben. Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht empfiehlt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt das Büro Winkler und Boje, da eine effiziente und gute Projektabwicklung sowie eine bedarfsrechte Planung für die Schule zu erwarten ist.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

4.Gemäß Sammelbaubeschuss GRDrs 365/2018 stehen für die Maßnahme insgesamt 1.030.00 Euro brutto zur Verfügung. Der Beauftragung liegt die vorläufige grobe Kostenannahme der anrechenbaren Kosten von 700.000 netto des Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu Grunde. Der Honorargesamtanspruch der Planer Winkler und Boje beträgt für die Leistungsphasen 1 – 9 voraussichtlich SUMME 1 / SUMME 2.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – Kostengruppe 42110 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen – ausgewiesen.

Vorläufig werden die Leistungsphasen 1 – 3 mit einem Honorar von SUMME 3 abgerufen.




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Dirk Türnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1

<Anlagen>



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