Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
186a
1
VerhandlungDrucksache:
41/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 28.06.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau zur Brügge (ASW), Herr Blanek (BLU Architekten)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Entwicklung des Areals "Neue Mitte Leonhardsvorstadt" (Areal des Züblin-Parkhauses) in Stuttgart-Mitte, Grundsatzvorlage zum Programm und zur Grundstücksvergabe
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 14.06.2022, GRDrs 41/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den Entwicklungszielen (Gesamtquartier Leonhardsvorstadt / Neue Mitte Leonhardsvorstadt) wird zugestimmt (vgl. Kap. 4 der ausführlichen Begründung).

2. Dem städtebaulichen Grundgerüst wird zugestimmt (vgl. Kap. 5 der ausführlichen Begründung und Anlage 7).

3. Dem Nutzungsprogramm für die "Neue Mitte Leonhardsvorstadt" mit gesetzten Nutzungen sowie optionalen Nutzungen (als "Flächenpool") wird zugestimmt. (vgl. Kap. 6 der ausführlichen Begründung und Anlagen 8, 9 und 10).

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die "Neue Mitte Leonhardsvorstadt" das Vergabeverfahren als Konzeptverfahren zur Auswahl eines geeigneten Konsortiums / Vorhabenträgers für die Projektrealisierung vorzubereiten und zum Beschluss vorzulegen.

5. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt im Erbbaurecht zum Verkehrswert (Festpreis, ggf. nach Sanierung).

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Parkhaus Züblin bestehenden 101 Stellplatzbaulasten (vgl. Kap. 5.5) zu verlagern bzw. wenn möglich zu löschen.

7. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die frühzeitige Trägerauswahl der KITA und möglicherweise des Jugendtreffs und der Sportflächen vorgezogene Trägerauswahlverfahren durchzuführen (siehe auch Anlage 10).

8. Der Fortführung des kooperativen Planungs- und Entwicklungsprozesses auch im weiteren Verfahren wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den partizipativ und koproduktiv angelegten Entwicklungsprozess des Gesamtquartiers Leonhardsvorstadt inkl. des IBA'27-Projekts Neue Mitte Leonhardsvorstadt u. a. mit Verstetigung einer Kontaktstelle vor Ort weiterzuführen. Mittel hierfür sind im Haushaltsbeschluss GRDrs 1370/2021 vom 17.12.2021 vorgesehen. (vgl. Kap. 6.2 der ausführlichen Begründung)

9. Einer abschnittsweisen baulichen Realisierung im Sinne einer sozial verträglichen Entwicklung im Quartier wird zugestimmt (Nutzbarkeit von quartiersbedeutenden Freiflächen, Vermeidung übermäßiger Belastung durch die Baustelle, vgl. Kap. 6.2 der ausführlichen Begründung)

10. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gesamtquartier Leonhardvorstadt quartiersbezogene integrierte Konzepte für Mobilität, Energie, Stadtklima und Freiraumplanung zu entwickeln unter Einbindung der dort bereits laufenden Entwicklungen der Projekte Mobility Hub und Haus für Film und Medien.

Kenntnisnahme

1. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung ("Planspiel" und "Nachspielzeit") werden zur Kenntnis genommen (vgl. Anlagen 6 und 7).

2. Die Verwaltung erstellt zügig den Bebauungsplan in enger Abstimmung mit dem Konzeptverfahren (vgl. Kap. 5 der ausführlichen Begründung).

3. Von der zeitlichen Verfügbarkeit des Baufelds wird Kenntnis genommen.
Das Areal steht ab 01.01.2024 nach Ablauf des Erbbaurechts (GRDrs 564/2011) zur Verfügung. Sollte der Erhalt des Parkhauses (Bestandsgebäude) für eine Um- und Nachnutzung nicht weiterverfolgt werden, erfolgt der Abriss ab Anfang 2024.


4. Im Anschluss an die Bauzeit für die Hochbaumaßnahme bezogen auf die Neue Mitte können die notwendigen Leitungsverlegungen erfolgen, sowie die angrenzenden öffentlichen Flächen umgestaltet werden.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dieser Tagesordnungspunkt (TOP) wird gemeinsam mit dem heutigen TOP 2 "Machbarkeitsstudie Züblin-Parkhaus - Optionen zu Erhalt und Nachnutzung, - mündlicher Bericht BLU Architekten", heutige NNr. 187, aufgerufen. Die gemeinsame Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Die gezeigte Präsentation ist diesem und dem Protokoll NNr. 187 als Dateianhang hinterlegt. Dem Originalprotokoll der NNr. 186a ist sie in Papierform beigefügt.

Durch Frau zur Brügge werden die Inhalte der Vorlage und durch Herrn Blanek die Inhalte der Präsentation eingehend dargestellt.


Anschließend betont BM Pätzold, es habe eine sehr detaillierte Untersuchung stattgefunden. Da auf der Basis der Grundsatzvorlage ein Konzeptverfahren stattfinden solle, schlage die Verwaltung vor, den Erhalt / teilweisen Erhalt des Parkhauses offen zu lassen. Die weitere Vorgehensweise hänge ja davon ab, wer sich für dieses Projekt bewerbe, ob Interessierte ein Konzept für einen Erhalt hätten und ob Interessierte die Aufgaben stemmen könnten. Ob man grundsätzlich den Weg des Erhalts gehen wolle, habe der Rat zu entscheiden. Ein Projekt in Hamburg, in dem ein Parkhaus teilweise erhalten werde, habe durchaus einen gewissen Charme.

Für die Vorlage und die Sachvorträge bedanken sich StRin Rühle (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StRin Schanbacher (SPD), StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StR Serwani (FDP), StRin Köngeter (PULS), StR Schrade (FW), StR Dr. Mayer (AfD) und BVin Kienzle.

Von StRin Rühle wird die angedachte gemischte Nutzung mit einer starken Betonung auf gefördertem Wohnraum und Pflege sowie die Durchwegung und die öffentlichen Räume (Spiel- und Freiflächen) begrüßt. Den bisher stattgefundenen Prozess bezeichnet StR Kotz für ein IBA-Projekt als spannend. Seiner Einschätzung nach wäre dieses IBA-Projekt dann noch interessanter, wenn kein Parkhausumbau, sondern mit allen Chancen, Herausforderungen und Problemen ein Neubau realisiert würde. Bei den Kosten ergeben sich für ihn größere Unsicherheiten bei einem Umbau. Die Sachvorträge lösen bei StRin Schanbacher Vorfreude auf das Projekt aus. Sie äußert sich lobend zum stattgefundenen Prozess und befürwortet für die IBA eine Nachnutzung des Parkhauses. Dabei fragt sie, ob die Zeit ausreicht, das Projekt für die IBA 2027 fertigzustellen. Dem Lob für den Prozess schließen sich StR Rockenbauch, StRin Köngeter, StR Serwani und StR Schrade an. Für StR Rockenbauch gehört dieser Prozess mit seiner seitherigen Qualität fortgesetzt. Er hofft, dass für das Projekt eine Trägerin / ein Träger gefunden werden kann, um mein klimaneutrales, gemeinwohlorientiertes Quartier zu entwickeln. Das Geplante sei ohne Abstriche IBA-tauglich. Ein Umbau ergibt für ihn an dieser Stelle ein Stück weit einen Bruch mit der autogerechten Stadt. Hinsichtlich der künftigen Nutzung seien kluge Überlegungen angestellt worden. Für seine Fraktion befürwortet StR Serwani eine Umnutzung des Parkhauses. Eine Aufgabe dieses Parkhauses sei möglich, da Parkhäuser z. T. lediglich zu 60 % belegt seien. Gehofft werde, dass das Projekt zur IBA fertiggestellt werden könne. Ein Umbau wird ebenfalls von StRin Köngeter favorisiert. Wie StR Rockenbauch erachtet sie es als wünschenswert, die Beteiligung bei den künftigen Entwicklungen im Quartier fortzusetzen. Laut StR Schrade ist eine Umnutzung des Parkhauses für die IBA interessant. Gleichzeitig werde bei einem Umbau der riesige Baukörper, und hier nimmt er Bezug auf die Folie 35, weiter bestehen bleiben. Durch die geplanten Anbauten werde dieses Bild nicht gerade gefälliger. Der Gedanke, die historische Kleinteiligkeit bei der weiteren Gebietsentwicklung im Auge zu behalten, würde mit der heute vorgestellten Planung "über Bord geworfen". Dennoch habe er gegenüber dem Erhalt des Parkhauses dann eine gewisse Offenheit, wenn sich ein(e) geeignete(r) Projektentwickler(in) finde. Diesen Äußerungen schließt sich StR Dr. Mayer an. Nach Einschätzung von BVin Kienzle sind die heute erfolgten Informationen hinsichtlich einer Abbruchsentscheidung hilfreich. Für die Beratung im Bezirksbeirat Mitte kündigt sie an, weiträumig die Öffentlichkeit einzuladen. Zudem bittet sie zu dieser Beratung Angaben zu der Lärmentwicklung durch die Dachbespielung zu machen. Dies nimmt Herr Blanek auf.

Laut BM Pätzold ist das Ziel, dort bis zur IBA etwas realisiert zu bekommen. Es werde darauf gedrängt, noch vor der Sommerpause die Beschlussfassung über die Vorlage herbeizuführen. Anschließend werde die Vermarktungsvorlage erstellt. Abhängig, so der Vorsitzende, sei das Ganze davon, ob ein geeigneter, leistungsfähiger Träger gewonnen werden könne. Die Baustruktur sei wie dargestellt in großen Teilen dekarbonisiert. Angedacht gehöre noch die Bepunktung im Konzeptverfahren. Gewollt werde, dass Ideen / Konzepte entwickelt würden, auch zum Teilerhalt. Der öffentliche Raum gehöre dazu, aber dieser könne erst nach Durchführung der in diesem Gebiet anstehenden Bauprojekte (Mobility Hub, Haus für Film und Medien, Züblin-Areal) angegangen werden. Die Verwaltung habe angesichts der Bedeutung dieses IBA-Projekts Interesse an einer möglichst zügigen Entwicklung.

Die Erfahrungen bei Bestandsgebäuden, so Herr Blanek, hätten gezeigt, dass Architekten erst ab Leistungsphase 8 Aussagen über den zeitlichen Projektablauf machen könnten. Ergänzende Informationen über Lärmemissionen für die angrenzende Wohnbebauung könnten ebenfalls noch erarbeitet werden.

Nach Auskunft von Herrn Kunert (ASW) wird die von BM Pätzold angekündigte Vermarktungsvorlage durch das Liegenschaftsamt unter Beteiligung der auch schon seither am Projekt beteiligten Ämter erstellt. Insofern würden dort noch einige Punkte präzisiert.

Gegenüber StR Schrade teilt Herr Blanek mit, Projektentwickler zeigten sich an diesem Projekt allein aufgrund der Tatsache interessiert, dass solche Bestandsumbauten noch in ihren Portfolios fehlten. Natürlich sei ein solches Projekt im Vergleich zu einem Neubau mit Risiken, bedingt durch die Bestandsstruktur, verbunden. Dies ergänzend merkt Frau zur Brügge an, es habe einen Interessenabruf gegeben. Beim Liegenschaftsamt seien ca. 40 Interessensbekundungen eingegangen. Überwiegend habe es sich dabei jedoch um Nutzer gehandelt. Sie pflichtet der Aussage des Vorsitzenden bei, dass das Projekt einen starken Partner benötigt. Für die IBA 2027 sei dies ein ganz zentraler Punkt.

StR Schrade nimmt Bezug auf die Vorlagenseiten 5 und 28 und fragt nach, ob neben dem finanzierten Konzeptverfahren (100.000 € im Doppelhaushalt) 70.000 € zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten zu einem Verfahrensvorschlag im Zusammenhang mit der IBA finanziert sind. Für StRin Köngeter ist es wichtig, dass das Parkhaus künftig weiterhin als Solitär erkennbar bleibt. Die beiden Neubauten sollten von daher etwas Abstand zum Parkhaus haben (eventuell Anbindung durch Brücken). Auf die sehr kleinteilige Struktur des Gebietes hebt Herr Blanek ab. Auf der gesamten Länge der Pfarrstraße gebe es keine Querung. Persönlich habe er keine Bedenken, das Parkhausgebäude durch die beiden Ergänzungsbausteine zu vergrößern. Dies sei eher ein Vorteil, um den Baukörper im Stadtgrundriss zu verankern.

Für StRin Schanbacher stellt sich die Frage, ob es sich die Stadt an dieser Stelle zutraut, im Konzeptverfahren eine Mietobergrenze zu definieren, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Ihrer Kenntnis nach wird so in Hamburg vorgegangen. Die Bedeutung, dass an dieser Stelle bezahlbare Mieten erhoben werden, unterstreicht StR Rockenbauch. Heute, so BM Pätzold, sei eine Machbarkeitsstudie präsentiert worden. Da ein Konzeptverfahren durchgeführt werden solle, entspreche dieses eventuell nicht dem städtebaulichen Entwurf. Mit der Vorlage sollen Grundlagen für das Verfahren festgelegt werden. Überwiegend, und dies sei der Verwaltung wichtig, solle es sich um ein Wohnungsbauprojekt handeln. Umgesetzt werden solle dabei bezahlbarer Wohnraum. Natürlich werde es im Bereich der Gewerbeflächen die Möglichkeit geben, Büros vorzusehen. Gewollt werde jedoch bei einem Konzeptverfahren eine gewisse Offenheit. Im weiteren Verlauf erklärt Herr Kunert zum Thema bezahlbares Wohnen, in der Anlage 10 der Vorlage werde dargestellt, dass in den gesetzten 5.000 m² Wohnfläche zu 100 % eine Mietpreisdeckelung stattfindet (40 % Sozialmietwohnungen, je 30 % Mietwohnungen für mittlere Einkommen und preisgedämpfter Mietwohnungsbau). Alle Mieten seien also gedeckelt, und z. T. würden Mieten über die Wohnbauförderung gefördert.

Nach Einschätzung von StRin Rühle würde sich in dem umgebauten Parkhaus die Unterbringung von LAGAYA - Verein zur Hilfe suchtmittelabhängiger Frauen e. V. anbieten. Dem pflichten StRin Schanbacher und StR Rockenbauch bei.

StRin Schanbacher fragt nach, ob im Rahmen der Bürgerbeteiligung kein Bedarf nach einem Bürgerraum geäußert wurde. Eine solche Räumlichkeit findet ebenfalls die Unterstützung von StR Rockenbauch. Nach Auskunft von Herrn Blanek sind im Erdgeschoss, was das Thema Versammlungsstätten angeht, die relevanten Nutzungen untergebracht. Dabei gehe es um den Brandschutz sowie um zwei bauliche Flucht- und Rettungswege. Diese Themen seien durch die erdgeschossige Anbindung unproblematisch.

Hinsichtlich eines Bürgerraums verweist er auf den Raum für kulturelle Veranstaltungen. Einen Raum für die Bürgerschaft (Treffpunkt für den Stadtteil) sieht die Verwaltung laut Herrn Kunert in der benannten Multifunktionsfläche. In der Arbeitsgruppe sei in der Vorabstimmung ein Konzept zu Synergien von Flächennutzungen / Mehrfachbelegungen angedacht worden. Zwischen den Anmeldungen des Sportamtes und des Bereichs Bürgerschaftliches Engagement gebe es Überschneidungen. Teilangebote seien bereits gesetzt (z. B. Ort der Begegnung). Die Überlegungen würden noch vertieft. Nutzbar werde diesbezüglich auch das Foyer. Er räumt ein, dass einige Nutzungen wie LAGAYA nicht berücksichtigt wurden. Ansonsten würde es bereits zum jetzigen Zeitraum keinen Spielraum mehr geben. Die Nutzungen, welche unmittelbar aus dem Quartier kommen und unmittelbar dem Quartier zugutekommen, seien gesetzt. Andere könnten noch optional berücksichtigt werden. Ein Stück weit müsse diese Entwicklung dem weiteren Prozess überlassen werden.

Davon, dass der dortige Spielplatz nicht im Gebäude untergebracht werden soll, geht StRin Rühle aus. Dieser Spielplatz müsse angesichts des dortigen Mangels an Spielflächen unbedingt erhalten werden. Von BVin Kienzle wird appelliert, im weiteren Verfahren auf die Machbarkeit von Freiflächen für Kinder und Jugendliche zu achten. Über Jahre sei nach dem Wegfall der Tankstelle ein Freiraum für Kinder / Jugendliche erkämpft worden. Diese Flächen müssten erhalten werden. Deshalb mache es Sinn, die Lazarettstraße bis zu der Häuserkante und die Leonhard-/Esslinger Straße bis zur Leonhardskirche / zum Leonhardsplatz zu betrachten, um dort eine völlig andere Zuordnung zu erhalten. Alle Beratungen im Bezirksbeirat hätten gezeigt, dass im Viertel weniger Autos und mehr Freiflächen gewünscht würden.

Bezüglich des beim Erhaltsmodell vorgesehenen Einbaus aller Bewegungsflächen im Innenraum problematisiert StRin Rühle die Niederschwelligkeit des Zugangs, die Versiegelung sowie die Schallemissionsrichtwerte für Wohnen und für die Tagespflege. Ihrer Auffassung nach wäre es schön, die Bewegungsräume zumindest teilweise auf den Freiflächen zu erhalten. Dagegen sieht StR Kotz bei einer Unterbringung im Innenraum Vorteile in punkto Wetterunabhängigkeit bei der Bespielung.

Herr Blanek teilt mit, die Skateranlage sei absichtlich im Gebäude untergebracht. Mit den Schallpegelspitzenlasten von Skateboards auf Beton könnten nur innerhalb eines Gebäudes entsprechende Schallschutzmaßnahmen getroffen werden, damit die Wohnnutzung nicht gestört werde. Im selben Zusammenhang betont Herr Blanek, der Fokus habe trotz des Freiraumprogramms auf dem Gebäude gelegen. Die vorgegebene GRZ von 0,7 werde auch mit den Ergänzungsbausteinen eingehalten. Sowohl auf dem Gebäude als auch im Freiraum bestehe die Möglichkeit, weitere Spiel- und Sportplätze niederschwellig im EG anzubieten. Sein Büro könne dieses gerne weiter untersuchen und präzisieren.

Ausgegangen werde davon, dass mit dem Baustein Jugendclub und Kindergarten auf dem Gebäude und außerhalb des Gebäudes für Kinder und Jugendliche eine ganze Menge an Spiel- und Freiflächen angeboten werde.

Herr Kunert bestätigt, dass der Spielplatz nicht im Nutzungsprogramm benannt ist. Dieser sei jedoch gesetzt. Hier verweist er auf die Vorlagenseite 13, letzter Absatz, Satz 2. In der Vergabe werde dieses gesichert. Die Bedeutung der Niederschwelligkeit der Zugänglichkeit zu den Sportstätten wird von ihm hervorgehoben. Auch wenn diese sich auf dem Dach befinden und eingehaust würden, müssten sie zugänglich bleiben. Das erforderliche Lärmschutzgutachten stehe auf der Agenda der Verwaltung. Das Amt für Umweltschutz habe dem Amt für Stadtplanung und Wohnen in einer Vorabstellungnahme mitgegeben, dass die Skateranlage definitiv aus Lärmschutzgründen in das Gebäude integriert werden müsse. Die beiden anderen Nutzungen könnten theoretisch im Außenbereich verbleiben, in Abhängigkeit der Abstände zu Wohnnutzungen.

Für StRin Rühle wäre das Einbeziehen von Urban Gardening auch bei der neuen Bebauung wünschenswert. Nach Aussage von Herrn Blanek wird die obere Etage neu erstellt. Damit könnte dort so etwas wie Urban Gardening angeboten werden (ein Angebot für die Bewohner sowie ein Angebot für die Öffentlichkeit). Primär solle es sich, wie schon dargestellt, um ein Wohnprojekt handeln, und die Bewohner*innen hätten Anspruch auf eine Privatsphäre. Deswegen müsse eine Gliederung vorgesehen werden. Sein Büro erachte ab einer gewissen Ebene eine reine Zugänglichkeit für die Hausbewohner für sinnvoll.

Urban Gardening ist laut Herrn Kunert im Kontext mit der Freiraumgestaltung etc. ein Thema, welches im Außenbereich, aber auch auf dem Gebäude gelöst werden soll.

Gegenüber StRin Rühle stellt StRin Köngeter klar, dass lediglich unter Trägern eine Geschosshöhe von 1,80 m bzw. 2,00 m vorliegt. Ansonsten werde es bei einem Umbau eine Geschosshöhe von 2,30 m bis 2,50 m Raumhöhe geben. Dies bestätigt Herr Blanek.

Den Brandschutz für Nutzungen wie Tagespflege und Versammlungsstätten hinterfragt StRin Rühle. Nach Angaben von Herrn Blanek wird der Brandschutz für den Rohbau primär auf die Gebäudeklasse und die Feuerwiderstandsklasse beschränkt. In der Ausbaustruktur müsse der Brandschutz natürlich berücksichtigt werden. Dieser lasse sich für alle neuen Bauelemente händeln.

Bezogen auf wegfallende Parkplätze bittet StR Schrade die Bedarfe von ambulanter Pflege und Handwerkern zu berücksichtigen. Für StR Dr. Mayer sind Kundenparkplätze für den innenstädtischen Einzelhandel zu berücksichtigen. Durch Herrn Blanek wird betont, die Programmvorgabe habe gelautet, die dargestellten Nutzungen unterzubringen.

Mit Nachdruck plädiert StRin Schanbacher dafür, graue Energie durch einen Umbau des Parkhauses einzusparen. An StRin Rühle und StR Kotz gewandt, die den Wunsch äußern, bei der Folie 36 die "Wolke" zu entfernen, informiert Herr Blanek, seitens der Tragwerksplanung seines Büros seien die Inhalte mehrerer Folien in der Folie 36 zusammengeführt. Mit dem angestellten Vergleich Ökobilanz Umbau / Neubau sei das Bestandsgebäude mit einem im Volumen vergleichbaren Neubau verglichen worden. Im Umbau sei eine Deckenertüchtigung berücksichtigt worden. Diese Deckenertüchtigung bezeichnet er als Negativum seitens des Umbaus.

Von StRin Rühle wird nachgefragt, ob bei den Ökobilanzzahlen auch das Recyceln der bestehenden Bausubstanz bzw. der Einsatz dieses recycelten Materials bei einem Teil-/ Gesamtneubau berücksichtigt worden ist. Da ein Umbau nicht KfW-förderfähig sei, so StR Rockenbauch, sollten Überlegungen angestellt werden, Umbauten angesichts ihrer CO2-Einsparung seitens der Stadt zu honorieren. Konkret schlägt er eine Anpassung des städtischen Energieeinsparungsprogramms für einen solchen ganzheitlichen energetischen Ansatz vor.

StRin Köngeter möchte wissen, ob der Kostenunterschied zwischen den Szenarien Gebäudeklasse 4 und Gebäudeklasse 5 berechnet worden ist. Sie bittet zu prüfen, ob das umgebaute Parkhaus als eine Art Ankergebäude für die Wärmewende in diesem Quartier vorgesehen werden kann. Mitgeteilt wird von Herrn Blanek, für den Fall, dass in Richtung Gebäudeklasse 5 gegangen werde, würde die Tragwerksertüchtigung zusätzliche Kosten verursachen. Diese Kosten habe man noch nicht erfasst. Auch bei den Decken werde es vermutlich, um von F 60 auf F 90 zu kommen, eine geringfügige Kostensteigerung geben. Von Frau zur Brügge wird am Ende der Aussprache zugesagt, die Thematik Energiekonzept für das Quartier mitzunehmen. Eventuell könne in den weiteren Beratungen das Amt für Umweltschutz dazu berichten.

Abschließend stellt BM Pätzold fest:

Die GRDrs 41/2022 ist eingebracht.
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