Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs
1181/2023
Stuttgart,
11/07/2023
Das Gesamtprogramm Sprache nach dem Stuttgarter Modell
Bericht 2022/2023 und Planung 2024/2025
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Internationaler Ausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
29.11.2023
Bericht:
I. Sprachförderung in Stuttgart
Die Haushaltsjahre 2022/2023 wurden insbesondere durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Einschränkungen und die Aufnahme von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine beeinflusst. Ziel war und ist weiterhin die Sicherstellung von qualitativen und bedarfsgerechten Angeboten der Deutschförderung in Stuttgart. Um die sprachliche und gesellschaftliche Integration der Zugewanderten weiterhin gewährleisten zu können, musste die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) im Jahre 2022 die durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Kursangebote an den gestiegenen Bedarf anpassen. Zeitgleich stand die Stadt, insbesondere von März bis Juni 2022 vor der Herausforderung, den Geflüchteten aus der Ukraine geeignete Kurse anzubieten, da in dieser Zeit noch unklar war, ob ihnen der Zugang zu den Bundeskursen gewährt werde. Zur Überbrückung dieser kritischen Phase organisierte die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) Vorkurse mit kursbegleitender Kinderbetreuung.
II. Steuerungskreis Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache und Beratungsstellen
1. Steuerungskreis Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache
Unter der Federführung der Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) wurde die Arbeit des Steuerungskreis Stuttgarter Gesamtprogramm Sprache fortgesetzt. Die Abstimmung und Optimierung der Abläufe zwischen den beteiligten Stellen war auch nach der Pandemiezeit und der Versorgung der Geflüchteten (sowohl aus der Ukraine als auch anderen Staaten) eine wichtige Aufgabe.
Mitglieder des Steuerungskreises sind Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Welcome Center, Migrationsdienste sowie aller zugelassenen Sprachkursträger.
2. Beratungsstellen und Kursdatenbank
Die
Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts
berät schwerpunktmäßig schon länger in Stuttgart lebende arbeitslose Migrantinnen und Migranten und seit 2014 auch Geflüchtete und sorgt dafür, dass die genannten Zielgruppen möglichst schnell und passgenau in Sprachkurse vermittelt werden. Die Integrationskurse und die Berufssprachkurse des Bundes sowie die städtischen Deutschkurse werden durch die Clearingstelle in die kommunale Kursdatenbank im Internet eingepflegt (
www.welcome.stuttgart.de/deutschkurse
).
Die Clearingstelle sprachliche Integration verzeichnete im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr bis zu 60% mehr Beratungen und Vermittlungen zu Sprachkursangeboten. Das hohe Arbeitsaufkommen war bedingt durch die hohe Besucherzahl und Email-Anfragen, einer erschwerten Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde sowie vermehrten Anfragen von Sozialdiensten in den Gemeinschaftsunterkünften. Hinzu kamen vermehrt Anfragen von Ehrenamtlichen und Personen, die Geflüchtete privat aufgenommen hatten.
Im Jahr 2022 wurden 2.766 Beratungen und Vermittlungen zur Sprachförderung durchgeführt, von Januar bis August 2023 waren es bereits 2.705 Beratungen und Vermittlungen. Im Jahr 2022 wurden ratsuchende Migrantinnen und Migranten aus 106 Nationen in Sprachkurse vermittelt.
Das
Welcome Center Stuttgart
als zentrale Anlauf- und Erstberatungsstelle bietet Neuzugewanderten aus dem In- und Ausland Unterstützung an, um den Zuzug und die Integration in Stuttgart und der Region zu erleichtern.
Nach wie vor ist von allen Beratungsanfragen im Welcome Center Stuttgart die Frage nach dem Erlernen der deutschen Sprache die häufigste. Im Zeitraum von Januar 2022 bis August 2023 gab es 2.384 Anfragen zum Spracherwerb. Die Ratsuchenden wurden vom Welcome Center in den meisten Fällen (1.560) an das BAMF weitervermittelt. Darüber hinaus wurde an die Ausländerbehörde (235), die Clearingstelle (132), die Agentur für Arbeit (120) und das Jobcenter Stuttgart (90 Personen) vermittelt.
3. Kommunale Test- und Meldestelle Stuttgart
Das Modellprojekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird in Stuttgart zusammen mit der Clearingstelle sprachliche Integration beim Sozialamt in Abstimmung mit der Abteilung Integrationspolitik umgesetzt. In diesem Modellversuch gehört Stuttgart zu den kommunalen Test- und Meldestellen, in denen städtische Stellen und BAMF die Kurszuweisung gemeinsam gestalten – bezogen auf einen Teil der Personen, die eine Verpflichtung zum Integrationskurs bekommen.
Die verpflichteten Personen werden von der Ausländerbehörde, der Asylbewerberleistungsstelle des Sozialamtes und dem Jobcenter für die Testung eingebucht. Die Testung findet in den Räumlichkeiten der Clearingstelle sprachliche Integration statt. Anschließend beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle und des BAMF die Getesteten gemeinsam. Im Jahr 2024 soll die Verstetigung des Modellprojekts umgesetzt werden.
Im Rahmen des Modellprojekts Kommunale Test- und Meldestelle (KomTuM) fanden von Januar 2022 bis August 2023 insgesamt 56 Beratungstermine der KomTuM mit 363 Personen statt. Die Personen wurden von qualifiziertem Personal sprachlich eingestuft und anschließend beraten. Die Beratung und Zusteuerung über die KomTuM ermöglicht die schnelle und verbindliche Buchung der passenden Kurse. Einerseits werden die Teilnehmenden eng und umfassend „aus einer Hand“ beraten und begleitet. Andererseits entlastet dieses Vorgehen auch die verpflichtenden Behörden und Sprachkursträger, da die Anmeldung der Teilnehmenden mit bereits vorhandener Einstufung und vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
III. Chancen-Aufenthaltsrecht und Kursangebote des Bundes
Bis 31.12.2022 konnten an den Bundeskursen Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (aus den Ländern Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan) teilnehmen.
Nach Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts am 01.01.2023 können alle Asylbewerbende unabhängig vom Herkunftsland, Einreisedatum und „Bleibeperspektive“, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis §§ 24 oder 25 V AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis § 104c AufenthG (§ 44 IV S. 1 AufenthG) an Integrationskursen teilnehmen.
Durch die Einführung des Gesetzes wird der Zugang zu den Bundeskursen für alle von Anfang an ermöglicht. Ziel ist die Modernisierung des Einwanderungsrechts im Hinblick auf die Zuwanderung von Fachkräften. Desweitern soll die Praxis der Kettenduldungen beendet werden.
1. Integrationskurse
Die Integrationskurse umfassen einen Sprachkurs mit 600 bzw. 900 UE und einen Orientierungskurs mit 100 UE. Diese Kurse werden mit einer Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) auf B1 Niveau abgeschlossen.
Zurzeit bieten im Raum Stuttgart 17 aktive Sprachkursträger Integrationskurse an. Die Zahl der durchgeführten Integrationskurse beläuft sich für den Zeitraum von Januar 2022 bis zum Oktober 2023 auf 368 Kurse. Mit durchschnittlich 16 Teilnehmenden pro Kurs nahmen insgesamt 5.928 Personen an den Integrationskursen teil.
Die gestiegene Zahl an Kursteilnehmenden ist maßgeblich geprägt durch Geflüchtete aus der Ukraine. Aber auch die Zahl der Teilnehmenden aus anderen Herkunftsländern hat deutlich zugenommen. Die fünf häufigsten Herkunftsstaaten der Integrationskursteilnehmenden waren im Jahr 2022 die Ukraine, Afghanistan, Syrien, die Türkei und Rumänien und im Jahr im Jahr 2023 die Ukraine, Türkei, Syrien, Afghanistan und der Iran. Im Jahr 2022 verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Vergleich zum Vorjahr einen starken Anstieg der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen, die mit dem Anstieg der Geflüchtetenzahlen aus der Ukraine einherging. In Stuttgart wurden seit 2022 insgesamt 3.495
Personen durch die Ausländerbehörde, die Asylbewerberleistungsstelle des Sozialamtes und durch das Jobcenter Stuttgart zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet.
2. Berufssprachkurse (gem. §45a AufenthG)
In den Berufssprachkursen können die Teilnehmenden aufeinander aufbauende Module mit den Sprachzielniveaus B2, C1 und C2 sowie Module mit fachsprachlichen Kenntnissen für bestimmte Berufsfelder besuchen. Seit 1. Januar 2019 können Teilnehmende mit mehr Unterrichtsbedarf an zusätzlichen Modulen teilnehmen. Daneben werden weitere Module mit dem Zielniveau A2 und B1 für Teilnehmende der Integrationskurse, die das Niveau B1 nicht erreicht haben, angeboten.
Seit Januar 2022 bis Juni 2023 nahmen 2.878 Personen an 196 Berufssprachkursen in Stuttgart teil. 66 Prozent der Teilnehmenden sind Frauen. Während nur etwa 14 Prozent der Teilnehmenden junge Menschen unter 25 Jahren sind, stellen Personen im erwerbsfähigen Alter die größte Gruppe dar. Die fünf häufigsten Herkunftsstaaten der Berufssprachkursteilnehmenden waren im Jahr 2022 Syrien, die Türkei, Deutschland, der Iran, Afghanistan und im Jahr 2023 die Ukraine, Syrien, die Türkei, Deutschland und Afghanistan.
IV. Kommunale Deutschkurse
Unter der Koordination der Abteilung Integrationspolitik bietet Stuttgart seit 2002 kommunale Deutschkurse nach dem Stuttgarter Modell im Vorfeld der Bundeskurse an. Seit 2015 wurden diese Kurse auch für Geflüchtete geöffnet (GRDrs 1145/2001, 742/2015, 649/2016, 955/2017, 1040/2019 und 1134/2021). Die städtischen Deutschkurse erreichen Zielgruppen, die vom Bund nicht gefördert werden bzw. für welche die Integrationskurse nicht geeignet sind.
1. „Mama lernt Deutsch“ - Kurse
Den wichtigsten Baustein der kommunalen Deutschkurse stellen die „Mama lernt Deutsch“ - Kurse (MLD) dar. Im September 2022 wurde mit den Kooperationspartnern, Teilnehmenden, Verwaltung und Politik das zwanzigjährige Bestehen des Programms gewürdigt.
Insgesamt nahmen von September 2002 bis Juli 2022 ca. 5.500 Personen an den Sprachkursen teil. Dabei wurden insgesamt 37.600 UE durchgeführt. Diese Kurse fanden im Jahr 2010 an 21 Schulen statt. Im Jahre 2007 veröffentlichte der Klett-Verlag ein von der Abteilung Integrationspolitik erstelltes Lehrwerk für die Zielgruppe der MLD-Kurse.
Der Internationale Ausschuss sprach sich am 08.09.2022 für eine Ausweitung des Programms MLD ab 2023 aus. Dafür sind zusätzliche Mittel notwendig, die in der GRDrs.123/2023 und 591/2023 dargelegt worden sind.
In Jahr 2022 wurden an zwölf Standorten (Schulen, Familienzentren und in Gemeinschaftsunterkünften) 24 Kurse à 100 UE durchgeführt. An den Kursen nahmen insgesamt 293 Frauen teil. Im zweiten Halbjahr 2022, nachdem die Corona-bedingte Raumeinschränkungen weggefallen waren, konnten die Sprachkursträger wieder mehr Raumkapazitäten für die Kurse in Anspruch nehmen.
Im September 2023 konnten, zusätzlich zu den bereits vorhandenen 24 Kursen á 100 UE (364 TN) weitere 5 Kurse á 100 UE an drei neuen Standorten (Grundschule in Stammheim, Bezirksgebäude in Degerloch und Familienzentrum Hallschlag) implementiert werden.
Für die Jahre 2024 und 2025 ist, unter der Voraussetzung der Bewilligung der beantragten Mittel in Höhe von 134.000 EURO eine weitere Ausweitung der MLD-Kurse geplant (GRDrs 591/2023).
2. Ergänzende kommunale Deutschkurse mit Landesförderung und Vorkurse
(VwV Deutsch)
Durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Deutsch wird in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg Migrantinnen und Migranten, die einen erschwerten Zugang zu Bundeskursen haben, die Teilnahme an dem Landessprachförderprogramm VwV Deutsch ermöglicht.
Jährlich plant die Abteilung Integrationspolitik für ca. 400 Personen passgenaue Kursangebote wie Alphabetisierungskurse oder Deutschkurse mit den Zielniveaus A1, B1, B2 sowie spezifische Angebote für Mütter, Väter, Berufstätige, junge Menschen und Angebote mit kursbegleitender Kinderbetreuung für Kinder bis zum dritten Lebensjahr.
In der fünften zweijährigen Förderperiode (01.08.2020 bis 31.07.2022) standen der Stadt Stuttgart Landesmittel in Höhe von 620.000 EURO für die Realisierung des Deutschkursangebots zur Verfügung. Diese Summe stellt 60 Prozent der Kursfinanzierung dar. Die Stadt Stuttgart beteiligte sich an der Finanzierung mit 410.000 EURO (40 Prozent der Gesamtkosten). In der sechsten einjährigen Förderperiode (01.08.2022 bis 30.09.2023) konnte die Stadt Stuttgart Landesmittel in Höhe von 364.000 EURO für die Realisierung der Deutschkursangebote einsetzen.
Für die Realisierung der siebten, aktuell laufenden Förderperiode des Landes BW (01.08.2023 bis 30.09.2024) bewilligte das RP Stuttgart der Stadt Stuttgart Mittel in Höhe von 340.000 EURO. Die erforderlichen 40 Prozent der Ko-Finanzierung seitens der Stadt Stuttgart sind im Haushaltsentwurf mit der jährlichen Teilsumme von 158.000 EURO bereits berücksichtigt.
2.1 Vorkurse und spezielle Vorkurse für Geflüchtete aus der Ukraine
Vor den eigentlichen Deutschkursen mit Landesförderung werden 40-stündige Vorkurse angeboten. Im Laufe der Vorkurse können die Träger überprüfen, ob die im Anschluss geplanten Deutschkurse für die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer passend sind oder ob ein Wechsel nötig ist. Die Finanzierung dieser Vorkurse wird durch die Mittel der FlüAG-Pauschale gesichert. Im Jahr 2022 und im Jahr 2023 wurden insgesamt 17 Vorkurse mit 272 Teilnehmenden angeboten.
Für die Überbrückung der Wartezeit auf die Fiktionsbescheinigung und Zulassung zu Integrationskursen (Mai 2022 – Juli 2022) für Geflüchtete aus der Ukraine organisierte Abteilung Integrationspolitik spezielle Vorkurse á 50 UE. Insgesamt haben 350 Geflüchtete aus der Ukraine die vorläufigen Deutschkurse besucht und 36 Kinder wurden in der kursbegleitenden Kinderbetreuung beaufsichtigt.
2.2 Regelformate und spezifische Formate in der fünften und sechsten Förderperiode des Landes Baden-Württemberg
In der Laufzeit von zwei Jahren der fünften Förderperiode 01.08.2020 bis zum 31.07.2022 nahmen an den 160 Kursmodulen á 100 UE mit Landesförderung insgesamt 560 Personen teil, davon waren 63 Prozent Männer und 37 Prozent Frauen. Von den 314 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die eine Prüfung nach Abschluss eines Aufbaukurses mit Niveau A2, B1 und B2 absolviert haben, haben 56 Prozent den Abschlusstest bestanden. (Anlage 1)
3. Vermittlung in die kommunalen Deutschkurse
Die Vermittlung in die MLD-Kurse
sowie in
kommunale Deutschkurse mit Landesförderung erfolgt über die Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts. Sie erteilt den potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf Antrag einen Berechtigungsschein für 640 UE (ein Vorkurs mit 40 UE und sechs Kursmodule mit je 100 UE). Im Jahr 2022 stellte die Clearingstelle insgesamt 1.150 Berechtigungsscheine aus. Von Januar 2023 bis August 2023 wurden 391 Berechtigungsscheineausgestellt. Die Antragsteller kamen aus 43 Herkunftsstaaten.
IV. Kursbegleitende Kinderbetreuung
Seit 2020 stehen jährlich 90.000 EURO an kommunalen Mitteln für die kursbegleitende Kinderbetreuung zur Verfügung. Ziel ist, dass junge Mütter und Väter mit kleinen Kindern frühzeitig Deutsch lernen können. Denn nach wie vor fehlen Betreuungsplätze in den Kitas für Kinder unter drei Jahren. Der Bedarf an Kinderbetreuung in den Deutsch- und Integrationskursen ist durch den Familiennachzug und die Geflüchteten aus der Ukraine weiterhin hoch.
Diese Mittel werden für die städtischen Deutschkurse sowie für die begleitende Kinderbeaufsichtigung der Integrationskurse eingesetzt. Im Jahr 2022 und im ersten Halbjahr 2023 wurden 32 MLD-Kurse mit Kinderbetreuung gestartet. Dazu wurden sechs Module der Frauenteilzeitkurse nach VwV Deutsch kofinanziert. Für die Jahre 2024 und 2025 ist, unter der Voraussetzung der Bewilligung der zusätzlichen, beantragten Mittel in Höhe von 62.100 EURO eine Ausweitung der kursbegleitenden Kinderbetreuung geplant. GRDrs.591/2023
Die kursbegleitende Kinderbetreuung in den Integrationskursen wurde Anfang des Jahres 2022 durch das neue Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgelöst. Das Ziel ist den Eltern mit noch nicht schulpflichtigen Kindern den Besuch eines Integrationskurses und die Qualifizierung des Personals zur Kindertagespflege in diesem Bundesprogramm zu ermöglichen.
Die Förderung im Bundesprogramm beinhaltet folgende Modelle:
Einstiegsmodell:
Die Beaufsichtigung erfolgt durch Einstiegskräfte. Die Förderung erfolgt pro Kind und Unterrichtseinheit des Kurses. Dieses Modell soll den Wechsel in eines der folgenden Modelle vorbereiten.
Modell 1:
Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson.
Modell 2:
Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine fest angestellte Person, die während des Programmes zur Kindertagespflegeperson qualifiziert wird.
Modell 3:
Die Beaufsichtigung erfolgt durch eine selbständig tätige und bereits qualifizierte Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt.
Die Laufzeit des Bundesprogrammes war zunächst bis Ende des Jahres 2023 vorgesehen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend strebt eine Verlängerung dieses Programmes an.
In Stuttgart bieten drei Sprachkursträger die Integrationskurse mit kursbegleitender Kinderbeaufsichtigung an. Zwei der Träger erhalten die Förderung des Bundesprogramms entsprechend des Modells 2. Der Sprachkursträger AWO Stuttgart e.V. führt jährlich neun Frauenintegrationskurse durch und bietet 65 Kinderbeaufsichtigungsplätze an. Der weitere Träger Meya GmbH bietet für 17 laufende Integrationskurse 32 Betreuungsplätze an. Die vhs Stuttgart kann für 17 Integrationskurse 10 Betreuungsplätze ermöglichen.
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
Auswertung Deutschkurse nach VwV Deutsch 5 FP_Stuttgart
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Anlage 1_Auswertung Deutschkurse nach VwV Deutsch 5 FP_Stuttgart.pdf