Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 487/2018
Stuttgart,
06/13/2018



Investitionszuschuss für das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart - Erneuerungsmaßnahmen im Außenbereich der Kindertageseinrichtung, Holderbuschweg 29, 70563 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich16.07.2018



Beschlußantrag:

1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart erhält für Erneuerungsmaßnahmen im Außenbereich der Kindertageseinrichtung, Holderbuschweg 29, 70563 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 81.450,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 81.450,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513161, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aufgrund der unzureichenden Spielangebote im gesonderten Spielbereich für 3-6-jährige Kinder, ist eine konzeptionelle Neugestaltung geplant.

Zur kleinkindgerechten Gestaltung des Außenbereichs sollen neben der Verarbeitung verschiedener Bodenbeläge zusätzliche Spielangebote in Form von Sandbereichen, Spielhaus und Klettereinheiten geschaffen werden.

Der im Kleinkindbereich bestehende Wasserspielplatz wird, aufgrund von Beanstandungen gem. DIN EN 1176 ersatzlos zurückgebaut. Die europaweit geltenden EN-Normen 1176-1 bis 7 regeln die (sicherheits-)technischen Anforderungen an Spielgeräte bzw. deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung.

Die bestehenden Spielgeräte im Bereich der 3-6-jährigen Kinder werden, aufgrund der altersbedingten desolaten Beschaffenheit und unzureichenden Fallflächen erneuert.

Zur verbesserten Lagerung von transportablen Spielgeräten ist die Erstellung eines Spielgerätehauses vorgesehen.

Aufgrund von vermehrter Spreißelbildung und den damit verbundenen Verletzungen, soll der bestehenden Holz-Terrassenbelag durch einen Steinbelag ersetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Maßnahme wurde zum Doppelhaushalt 2016/2017 und 2018/2019 angemeldet. Der Investitionszuschuss wird aus dem laufenden Budget finanziert.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
108.600,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
81.450,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro





Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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