Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
66
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VerhandlungDrucksache:
44/2024
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 12.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Herud as
Betreff: A) Änd. Nr. 67 FNP Klingenäcker, Münster
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
B) B-Plan u. Satzung ü. örtl. Bauvorschr.
Feuerwehrhaus Münster (Mün 41)
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 05.03.2024, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 27.02.2024, GRDrs 44/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zu A):
Der Entwurf zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans Stuttgart im Bereich Klingenäcker im Stadtbezirk Stuttgart-Münster mit Planzeichnung vom 28. März 2023 und Begründung mit Umweltbericht vom 14. November 2023 sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Anstelle des im FNP dargestellten Gartenhausgebiets (SG-Fläche) soll künftig eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" (Umnutzung) und Sonstige Grünfläche mit T-Fläche (Fläche zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) dargestellt werden.

Zu B):
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Münster (Mün 41) im Stadtbezirk Stuttgart-Münster in der Fassung vom 14. November 2023 und die Begründung mit Umweltbericht vom 14. November 2023 sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.

Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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