Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
23
1
VerhandlungDrucksache:
975/2019
GZ:
OB 1500-05.00
Sitzungstermin: 11.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe, Herr Haupt
Betreff: Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz - Verwendung des
Klimaschutzfonds
- Beratung der Anträge der Fraktionen -
Fortsetzung der Querliste bei Punkt 25

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 27.09.2019, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Klima und Umwelt vom 18.10.2019, öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: Beratung
Ausschuss für Klima und Umwelt vom 29.11.2019, öffentlich, Nr. 22
Ergebnis: Behandlung der Querliste bis Punkt 25

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.09.2019, GRDrs 975/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen 2. Die dafür notwendigen Mittel für Personal und Investitionen werden aus der Rücklage "Klimaschutzfonds" des Jahresabschlusses 2018 finanziert.


Die folgenden, als Tischvorlage ausliegenden Unterlagen sind dem Protokoll beigefügt:

- "Kompromissvorschlag zu GRDrs 975/2019 nach Absprache mit den Fraktionen"
- Änderungsvorschlag zur Präambel zu GRDrs 785/2019 bzw. 975/2019 (vormittags ausgeteilt).
- Änderungsvorschlag zur Präambel zu GRDrs 785/2019 bzw. 975/2019 (nachmittags ausgeteilt).



In der letzten Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt (AKU), so OB Kuhn, sei die wichtige Thematik der Zuweisung von Mitteln an die Beteiligungsgesellschaften behandelt worden. Einige Punkte seien danach aus beihilferechtlichen Gründen geklärt worden. Festzuhalten sei, dass keine Mittel aus dem Klimaschutzpaket direkt an ein Beteiligungsunternehmen wie die SWS oder SWSG fließen dürften. Vielmehr müssten die Gelder von der Stadt verwaltet und vergeben werden. Dieser Sachverhalt werde bis zur 3. Lesung in eine entsprechende Textform gebracht. Anders verhalte es sich aus rechtlicher Sicht bei der SSB.

Hinsichtlich des zum Abschluss der letzten AKU-Sitzung am 29.11.2019 diskutierten Energiesparprogramms (Lfd. Nr. 25) habe auf Wunsch der Fraktionen eine Einigungs-sitzung mit dem Oberbürgermeister sowie weiteren Vertretern der Stadtverwaltung stattgefunden. Der daraus entstandene Kompromissvorschlag, der von der überwiegenden Mehrzahl der Fraktionen getragen werde, liege den Ratsmitgliedern vor. Des Weiteren sei ein Änderungsantrag der Verwaltung in der Sitzung ausgeteilt worden. Dieser beziehe sich auf die in der letzten AKU-Sitzung verabschiedete Textpassage in der Präambel der GRDrs 975/2019 und definiere die Klimaziele der Stadt Stuttgart. Zum Abschluss der heutigen Sitzung werde er den Änderungsantrag zur Abstimmung stellen, kündigt OB Kuhn an.

Im Anschluss wird die Querliste ab der Lfd. Nr. 25 behandelt.

Lfd. Nr. 25
- Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 2 (SPD)

Bezüglich des Energiesparprogramms (ESP) wird die Unterlage "Kompromissvorschlag zu GRDrs 975/2019 nach Absprache mit den Fraktionen" von OB Kuhn erläutert. Vorbehaltlich des vom AKU zu fassenden Beschlusses habe es eine Vorverständigung gegeben, dass ein ESP mit einem Volumen von 75 Mio. € über vier Jahre aufgelegt werden solle. Ziel sei ein maximaler Anstieg der Warmmiete z.B. von nicht mehr als 1 €/m². Damit werde die energetische Sanierung mieterfreundlich ausgestaltet. Der Grund für die Veränderung sei, dass die Energieeinsparung im Altbaubestand einen hohen CO2-Anteil habe und jahrelang bestehen bleibe. Die Verwaltung werde im nächsten Jahr einen höheren städtischen Zuschuss für die energetische Sanierung prüfen, damit die restliche Kostensteigerung, die auf die Mieter/-innen umgelegt werde, sinke. Durch diese Maßnahme könne die Sanierungsquote erhöht werden (aktuell 1,5 %). Im Anschluss erläutert der Oberbürgermeister die einzelnen im Kompromissvorschlag aufgeführten Finanzierungspositionen für die nächsten fünf Jahre und den Bedarf von 3,5 zusätzlichen Stellen. Dagegen könne aufgrund der Reduzierung des Budgets bei A1.1 (klimaneutrales Bauen) eine Stelle gestrichen werden.

Seine Fraktion könne diesen Kompromiss mittragen, betont StR Winter (90/GRÜNE). StR Kotz (CDU) schlägt vor, im ersten Abschnitt des Kompromissvorschlags das Wort "darf" gegen "solle" auszutauschen, um mehr Flexibilität zu erreichen. Gegen diese Formulierung im Kompromissvorschlag ergeben sich für OB Kuhn keine Einwände.

StR Kotz stellt die Frage, ob eine Aussage zum Jahresabschluss 2019 gemacht werden könne, da diesem 18 Mio. € entnommen werden sollten. OB Kuhn betont, hier sei ein sicherer Überschuss von 90,8 Mio. € eingeplant. BM Fuhrmann präzisiert, Mitte des Jahres 2018 sei ein Überschuss in Höhe von 70,5 Mio. € für das Jahr 2019 prognostiziert worden. Aufgrund der aktuellen Daten sei diese Angabe auf 90,8 Mio. € erhöht worden. StR Körner (SPD) stimmt der Absichtserklärung zu, bei ausreichender Kassenlage im Jahr 2019 (festgelegt im Sommer 2020) 18 Mio. € für das ESP einzusetzen. StR Kotz versteht BM Fuhrmann in der Art, dass die 90,8 Mio. € im Stadtergebnis eingerechnet sind. Er bezeichnet es als falsch, in den Jahren 2020 bis 2023 so weiterzurechnen, als ob die 90,8 Mio. € komplett vorhanden sind, aber gleichzeitig davon 18 Mio. € abzuzweigen. BM Fuhrmann erklärt, wenn es bei einem Überschuss von 90,8 Mio. € bleiben werde, sei keine Luft mehr nach oben. Steige der Überschuss aber auf 108,8 Mio. €, wären die 18 Mio. € sicher. Zum derzeitigen Zeitpunkt könne er jedoch keine Prognose abgeben, ob die Zahl realistisch sei.

Hinsichtlich des Bio-Essens geht StR Kotz davon aus, dass die Mittel nach zwei Jahren in den nächsten Doppelhaushalt aufgenommen werden.

Bezüglich der Förderquote (25 % Stadt, 25 % KfW) weist StR Kotz auf eine Begrenzung des Programms auf ausschließlich Ein- und Zweifamilienhäuser hin. Im Rahmen der Überarbeitung des ESP solle das Antragswesen hierzu entbürokratisiert und auf mehrere Angaben verzichtet werden. Herr Dr. Görres (AfU) führt hierzu aus, die KfW biete sowohl Programme mit Tilgungs- und Förderbescheid als auch direkte Zuschussprogramme an. Die Investitionszuschüsse erhielten Ein- und Zweifamilienhäuser oder private Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Fördersätze beispielsweise beim KfW-Effizienzhaus 70 lägen bei 25 %. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2017 nehmen 40 % der Bürgerschaft den Kredit in Anspruch, die restlichen 60 % den Zuschuss. OB Kuhn ergänzt, je nach Förderprogramm liege die Förderhöhe bei bis zu 25 %, manchmal auch darunter. Ziel sei es, den Zuschuss zu erhöhen.

Kompromisse seien keine Wunschpakete, so StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), aber notwendig. Daher könne seine Fraktion den Formulierungen unter der Lfd. Nr. 25 zustimmen. Eine soziale Komponente in Form einer Warmmietenneutralität müsse als Anreiz für den Einstieg von Privathaushalten und Wohnbauunternehmen unbedingt bestehen. Er habe die Erläuterung in der Art verstanden, dass bei der detaillierten Ausgestaltung des ESP u. a. dieser Aspekt diskutiert werde. Wichtig für ihn sei die Unterscheidung zwischen warmmietenneutral (Forderung seiner Fraktion) und Mieterhöhung um maximal 1 €/m² Wohnfläche (Forderung SPD-Fraktion). Hinsichtlich der Energie- und Wärmeleitplanung dürfe nicht nur das einzelne Gebäude betrachtet werden, sondern das komplette Quartier, da eine klimaneutrale Wärmeproduktion effektiver sei als eine aufwendige Dämmung von Einzelgebäuden. Insgesamt werde eine umfassendere und weitergehende Energieleitplanung als im vorliegenden Klimaaktionspaket benötigt. Zur Unterstützung von zusätzlichem Know-how müssten externe Mittel eingesetzt und die SWS beteiligt werden.

Auf Kritik seiner Fraktion stoße laut StR Rockenbauch die Position "Essen", bei der im Kompromissvorschlag zur Lfd. Nr. 25 gespart werde. Es müsse sichergestellt sein, dass nach zwei Jahren diese Position über den Haushalt abgebildet werde. Auch bei der Planung der zusätzlichen Stellen könne auf diese Weise verfahren werden. Durch diese Verschiebung stünden im Klimapaket mehr Mittel zur Verfügung.

Bezüglich des klimaneutralen Bauens verstehe er nicht, warum 15 Mio. € aus dieser Position ausgeklammert würden. Wenn Mittel für energieeffiziente Maßnahmen bei städtischen Liegenschaften eingesetzt würden, habe man später Erträge im Haushalt. Bei Gebäudesanierungen dürfe nicht gespart werden, so StR Rockenbauch, da gerade durch diese Sanierungen der Haushalt dauerhaft entlastet werde. Ebenso stoße die Deckelung auf 3,5 zusätzliche Stellen bei seiner Fraktion auf Kritik, insbesondere die Streichung einer Stelle beim "klimaneutralen Bauen". Diese Stelle müsse erhalten bleiben, da hinsichtlich der Leistungsphasen 1 bis 4 deutlich mehr Personal benötigt würden. OB Kuhn führt zu diesem Punkt aus, das Budget sei von 35 auf 20 Mio. € reduziert worden. Diese Reduzierung schlage sich in der Stellenplanung nieder. Die Leuchtturmprojekte würden gewöhnlich über den Haushalt finanziert. Der Zuschuss aus dem Klimaschutzpaket sei lediglich für eine Erhöhung des Energiestandards, beispielsweise auf Energie Plus, vorgesehen. Wenn das Budget von 20 Mio. € exemplarisch für zwei Projekte ausreiche, schlage er einen Neubau (Verwaltungsgebäude Office Hub) und ein Sanierungsprojekt im Bestand vor.

StR Kotz bestätigt, es gehe bei diesem Budgettopf nur um die oberste Finanzierungsspritze, nicht um die komplette Errichtung von Gebäuden. An StR Rockenbauch gewandt betont er, die auf hohem Energiestandard erbauten Häuser würden dem Haushalt keine Ersparnis bringen, da das eingesparte Energiepotenzial für Fachkräfte, zusätzliche Anlagentechnik, Wartung usw. aufgewendet werden müsse. BM Thürnau bestätigt, bei einer Reduzierung des Budgets von 35 auf 20 Mio. € würden weniger Stellen benötigt. Ihm sei wichtig, zwei zusätzliche Stellen für das "qualitative Klima-Engineering" zu erhalten. Zusätzlich hänge der Stellenbedarf davon ab, wie mit den Projekten in den Leistungsphasen 1 bis 2 oder 1 bis 4 umgegangen werde.

StR Körner begrüßt den Kompromissvorschlag und spricht seinen Dank an die Gemeinderäte und den Oberbürgermeister aus. Zusammenfassend betont er, der Kompromiss habe ökologisch einen großen Erfolg und beteilige daran sowohl die Vermieter/-innen als auch die Mieter/-innen. Energetische Gebäudesanierungen brächten häufig hohe Mieterhöhungen mit sich. StR Kotz gibt zu bedenken, das Nutzerverhalten nach energetischen Sanierungen verändere sich in der Art, dass die Raumtemperatur aufgrund der geringeren Energiekosten erhöht werde oder zusätzliche Räume geheizt würden.

Auch seine Fraktion folge dem Vorschlag, so StR Zaiß (FW). Die detaillierten Inhalte des KfW-Programms hinsichtlich Ein- und Zweifamilienhäusern seien ihm wichtig.

Der Zustimmung schließt sich StRin Köngeter (PULS) an.

Durch die Zusammenfassung der Punkte C1.1 und C1.2 ergibt sich für Herrn Brause (GPR) die Frage, welche Auswirkungen dieses auf die bei C1.1 angesiedelte Stelle hat und ob das Budget von 350.000 € bestehen bleibte bzw. in die Aufstockung des Lebensmitteletats einfließt. OB Kuhn bestätigt dies.

Es gebe im Kompromisspapier nun lediglich eine Änderungsformulierung ("soll" statt "darf"), so OB Kuhn. Er stellt den Kompromissvorschlag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Kompromissvorschlag (Lfd. Nr. 25 Querliste) ist einstimmig angenommen.

Lfd. Nr. 26
- Antrag 1219/2019, Punkt 5 (SPD)

Ohne Wärmeleitplanung für die gesamte Stadt, so StRin Schanbacher (SPD), sei ungewiss, wo es sinnvoll sei, zu sanieren. Der Antrag sehe 10 Quartierskonzepte/Jahr vor statt nur einen von der Stadt vorgeschlagenen. Zudem beinhalte der Antrag ein Grobscreening für die Stadt. Ihrer Fraktion sei unklar, welche Antragsinhalte die Stadtverwaltung übernehmen wolle. StR Boy (90/GRÜNE) signalisiert Zustimmung für die 10 vorgeschlagenen Quartiere, hält allerdings das Finanzvolumen aufgrund einer möglichen KfW-Förderung als zu hoch. Er schlägt eine zusätzliche Stelle vor. Ein Grobscreening sei schon durchgeführt worden, bestätigt BM Pätzold. Daraus seien 56 Fokusgebiete entwickelt worden, davon würden derzeit 32 Gebiete bearbeitet. Wenn zusätzlich 10 Quartiere zuzüglich KfW-Förderung durchgeführt würden, würden Kosten von 300.000 € anfallen und eine zusätzliche Stelle benötigt.

OB Kuhn stellt diese modifizierte Erweiterung des Antrags zur Abstimmung und stellt fest:

Der AKU stimmt mehrheitlich zu.


Lfd. Nr. 27 (dito)

Da die Maßnahme schon von der Verwaltung und den SWS durchgeführt wird, korrigieren OB Kuhn und BM Pätzold die Formulierung "keine Übernahme". Diese sei nicht korrekt, vielmehr werde der Antragspunkt übernommen.


Lfd. Nr. 28
- Antrag Nr. 322/2019, Punkt 4 (CDU)

OB Kuhn stellt klar, der Innovationsfonds wird nicht von den SWS, sondern bei der Stadt verwaltet. In der richtigen Einordnung dieses Punktes in der Gesamtliste gebe es Missverständnisse, erklärt StR Kotz. Dies bestätigt BM Pätzold, der den CDU-Antrag so aufgefasst hat, dass der Innovationsfonds nur für erneuerbare Energien verwendet werden soll. Da dieses weder von der CDU-Fraktion noch von der Verwaltung angestrebt werde, habe sich die Lfd. Nr. 28 erledigt.


Lfd. Nrn. 29 und 30
- Antrag Nr. 316/2019 (PULS)

Gebäude sollten von vornherein so geplant werden, dass sie möglichst wenig Energie verbrauchten, so StRin Köngeter. Die Form und Art der Häuser unterscheide sich je nach Klimazone. Ihr gehe es nicht um die technischen Innovationen, sondern um Fensterflächen und Gebäudeart. Der Innovationsfonds verfolge eine andere Idee, erklärt OB Kuhn. Für BM Pätzold stellt ein Gebäude ein Gesamtkonzept dar. Ein Beispiel dafür sei der "Solar Decathlon" (architektonischer sowie energietechnischer Wettbewerb, der vom US-Ministerium für Energie ausgelobt wird), bei dem sich schon die Hochschule für Technik in Stuttgart beteiligt habe. Der Bereich "Ökologisches Bauen" sei seit 15 bis 20 Jahren bekannt. Es gebe hier die verschiedensten Elemente. Vieles werde in Stuttgart erforscht, wie beispielsweise die Wärmespeicherung in Bauteilen in Abhängigkeit des verwendeten Materials. Studentische Projekte könnten in diesem Bereich jederzeit mit einbezogen werden. OB Kuhn ergänzt, aufgrund der Erläuterungen könne die Verwaltung diese Lfd. Nrn. übernehmen.


Lfd. Nr. 31
- Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 4 (SPD)

OB Kuhn kündigt keine Übernahme des Antrags seitens der Verwaltung an. In Stuttgart bestehe in den Bereichen Energie, Energieerzeugung, Effizienzsteigerung, neue Materialien und Werkstoffe, Wärmedämmung und Wärmeaustausch eine sehr gute Forschungslandschaft. Ihn störe, dass gute Projekte - auch im Rahmen der Wirtschaftsförderung von Start-up-Unternehmen - nicht in der Stadt als Pilotprojekte in die Produktion gingen. Der Innovationsfonds stehe dafür, in Stuttgart erforschte Projekte in der Breite vor Ort durchzuführen, nicht nur bei innovativen Wärmekonzepten: Diese seien nur ein Teil der Palette. 50 % der Energie in Stuttgart fließe in Wärme, führt StRin Schanbacher aus. Dies mache die Energiewende zu einer Wärmewende. Dabei sei der Innovationsfonds eine gute Möglichkeit, für Quartiere innovative Wärmekonzepte aufzustellen. Zumindest solle der Hauptanteil des Budgets für innovative Wärmekonzepte verwendet werden. Aufgabe des AKU sei es, so StRin Munk (90/GRÜNE), Projekte vorgestellt zu bekommen, über die dann diskutiert und entschieden werde. Nur vorneweg auf innovative Wärmekonzepte zu setzen, ist für sie der falsche Weg. Der Innovationsfonds rette nicht das Klima, so StR Rockenbauch, bringe aber viele wichtige Innovationen konzeptionell auf den Weg. Daher sei eine Vorfestlegung nicht richtig. StRin Schanbacher verzichtet auf eine Abstimmung, womit die Lfd. Nr. 31 erledigt ist.


Lfd. Nrn. 32 und 33
- Antrag Nr. 1188/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 428/2019 (Haushalt) (90/GRÜNE)

Die Gleisbegrünung stelle einen sehr wichtigen klimatischen Aspekt dar, erläutert StR Peterhoff (90/GRÜNE). Während die Umsetzung im Bestand besonders schwierig sei, werde die Begrünung bei Neubauten direkt umgesetzt. Bei der Unterhaltung seien Gleisbegrünungen preiswerter als geschotterte Strecken, zudem werde auf den Einsatz von Glyphosat verzichtet. Ihre Fraktionen unterstützten beide Anträge, erklären die StRe Kotz, Rockenbauch sowie StRin Köngeter. StR Körner stimmt zunächst nur der Lfd. Nr. 32 zu. Bei der Lfd. Nr. 33 gibt er zu bedenken, die SSB hätten mitgeteilt, die Kosten der Grunderneuerung im Streckenabschnitt Hedelfinger Straße lägen bei 900.000 €, mit zusätzlicher Gleisbegrünung bei 2,3 Mio. €. Ein weiterer Streckenabschnitt der Hedelfinger Straße koste 5,4 Mio. €. Er schlägt angesichts der hohen Kosten vor, statt der beantragten jährlichen Kosten von 500.000 € zunächst den Streckenabschnitt Hedelfinger Straße mit 1,4 Mio. € Mehrkosten anzugehen und danach über das weitere Vorgehen zu entscheiden. BM Pätzold erklärt auf Fragen von StR Körner und StRin Köngeter, das Budget von 500.000 € werde jeweils jährlich über vier Jahre zur Verfügung gestellt: Es ergebe sich ein Gesamtvolumen von 2 Mio. €. Die SSB entscheide, für welches Projekt die Mittel eingesetzt würden. Da auf Nachfrage kein Widerspruch geäußert wird, sind die beiden Punkte erledigt und werden von der Verwaltung modifiziert übernommen.


Lfd. Nr. 34
- Antrag Nr. 1121/2019 (AfD)

Nach seinem Verständnis, so StR Köhler (AfD), handele die Integrierte Verkehrsleitzentrale (IVLZ) bereits sehr schnell. Die Auswertung innovativer Mobilfunkdaten sehe seine Fraktion als eine Ergänzung/Ersetzung von traditionellen Verkehrszählungsmaßnahmen der aus Sicht des Stadtrats sehr gut funktionierenden IVLZ an. Die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt bildeten "Städteverbünde“, um sich unter großem finanziellen Aufwand Daten der Mobilfunkunternehmen zu besorgen. Im Falle der Ablehnung des Antrags seiner Fraktion solle die Verwaltung trotzdem prüfen, ob sie nicht doch in dieses zukunftsträchtige Thema einsteigen wolle. Die Mittel für die IVLZ, so OB Kuhn, seien in den letzten Jahren laufend mit dem Ziel erhöht worden, die Treffsicherheit und Prognosefähigkeit des Systems weiter zu verbessern. Deutschlandweit liege dieses an der Spitze. Mit den Mitteln aus dem Klimapaket sei ein Einstieg in dieses Thema nicht notwendig. BM Dr. Schairer lädt StR Köhler zu einem Besuch in die IVLZ ein. Auch StR Kotz sieht es als nicht notwendig an, Mittel aus dem Klimaaktionspaket für dieses Thema zu verwenden. Er schlägt vor, die Punkte Verkehrssteuerung/Verkehrsregelung unter dem Gesichtspunkt der neuen digitalen Technologien in die Tagesordnung des STA aufzunehmen. Diesem Vorschlag entsprechend erklärt OB Kuhn die Lfd. Nr. 34 für erledigt.


Lfd. Nrn. 35 bis 38
- Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 8 (SPD)

Bezüglich der Finanzierung eines 365 €-Tickets erläutert OB Kuhn die Position der Verwaltung und verweist hierbei auf ein laufendes Gutachten. Dabei sei es vom Land abhängig, ob Instrumente zur Finanzierung eingeführt werden könnten oder nicht. Zu den Lfd. Nrn. 35 und 38 erklärt StR Körner sein Einverständnis zur Stellungnahme der Verwaltung. Damit seien die Punkte für seine Fraktion erledigt. Hinsichtlich der Lfd. Nr. 36 sei für ihn entscheidend, ob sich die Stadt beim Bund als Modellkommune für die Einführung eines 365 €-Tickets beworben habe. OB Kuhn erklärt, dies sei noch nicht geschehen. Zudem sei nicht klar, ob der Bund die Kosten von 118 bis 146 Mio. € übernehme. Hinsichtlich der Lfd. Nr. 37 schlägt StR Körner "4 autofreie Sonntage" (AFS) mit weniger Aufwand vor, sodass ein Budget von 700.000 € ausreicht.

Die Lfd. Nrn. 35 und 36 sind aus Sicht seiner Fraktion erledigt, so StR Winter. Zur Lfd. Nr. 37 stimmt er dem Vorschlag von 4 AFS zu, allerdings mit weniger Begleitkosten (Verzicht auf kostenloses ÖPNV-Ticket und Reduzierung des Begleitprogramms). Die beschlossene Summe solle beibehalten werden.

Bei der Lfd. Nr. 35 unterstütze seine Fraktion die Einführung einer City-Maut nicht, so StR Kotz. Eine Bewerbung als Modellkommune bei der Lfd. Nr. 36 mache Sinn. Hinsichtlich des AFS hält er es für eine größere Wirkung, einen kostenlosen ÖPNV-Tag anzubieten, als Straßen abzusperren.

StR Rockenbauch ist dafür, mit dem Land über eine Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung eines 365 €-Tickets zu verhandeln. Das Thema Verkehr gehöre zu den zentralsten und emotionalsten Themen bei der Frage, bis 2030 klimaneutral zu werden. Man habe jetzt zehn Jahre Zeit, die Maßnahmen der Studie "Mobiles Baden-Württemberg" umzusetzen. Diese beinhalte, 70 % der gefahrenen Kilometer und 85 % des städtischen Autoverkehrs zu reduzieren. Hierzu müsse ein Anreiz für die Bürgerschaft in Form eines kostenlosen ÖPNV-Tickets nicht nur an einem Tag geschaffen werden und der Autoverkehr gehöre verstärkt begrenzt. Über den Antrag seiner Fraktion (wöchentliche AFS/ Lfd. Nrn. 39 und 40) solle abgestimmt werden. Wenn man sich nur für 4 Tage entscheide, müsse der ÖPNV kostenlos sein. An BM Dr. Schairer gewandt bezweifelt er das rechtlich vorgeschriebene Begleitprogramm und schlägt als Alternative die Organisation von regelmäßigen Demonstrationen vor.

OB Kuhn kritisiert die Äußerungen von StR Rockenbauch bezüglich des Themas Demonstrationen. Einig sei er, die Punkte 39 bis 41 mit aufzurufen, da sie mit zum Thema gehörten.

In der Diskussion zum AFS gehe vieles durcheinander, betont Herr Dr. Münter (S/OB). Seiner Auffassung nach lägen fünf verschiedene Anträge vor. Der weitestgehende Antrag der Freien Wähler nach einer Abschaffung des autofreien Sonntags sei in der 1. Lesung abgelehnt worden. Dann folge der Antrag der Fraktionsgemeinschaft PULS, die Mittel für den AFS von 570.000 auf 700.000 € im Jahr 2021 zu erhöhen. Des Weiteren bestehe der SPD-Antrag, der 4 AFS vorsehe. Der Antrag der FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei sehe an jedem Sonntag einen AFS vor. Fünfter Antrag sei der SPD-Vorschlag, einfach den AFS zu wiederholen. StR Körner habe in der 1. Lesung darum gebeten, die von PULS beantragten 700.000 € heranzuziehen und zu prüfen, wie viele AFS sich damit verwirklichen lassen würden. Die Verwaltung sei diesem Wunsch nachgekommen und sei zu dem Ergebnis gelangt, 2 AFS ohne kostenlosen ÖPNV könnten damit durchgeführt werden. Die Kosten seien gemäß GRDrs 471/2019 dargestellt worden: Hinsichtlich der Grundorganisation sei das Einsparpotenzial gering - unabhängig von der Größe der Veranstaltung handele es sich quasi um Fixkosten in Höhe von 370.000 €, dazu 200.000 € für den kostenlosen ÖPNV, was in Summe 570.000 € ausmache. Ausgehend von der Annahme, 2020 und 2021 solle der AFS in gleicher Form stattfinden, sei dieser Betrag in den Haushaltsentwurf des OB eingebracht worden. Bislang habe die Verwaltung noch keine präzisere Definition der Kosten durchführen können, da noch keine Einigung über Form und Umfang der Veranstaltung stattgefunden habe.

Die Erhöhung ausschließlich für das Jahr 2021 auf 700.000 € sei nötig, so StRin Köngeter, da nach Aussage des AFS-Veranstalters eine räumliche Ausweitung bis zum Haushaltsbeschluss nicht möglich sei. Der Wunsch ihrer Fraktion sei es, statt einem autofreien “Theo-Tag“ einen autofreien Tag in der gesamten Innenstadt durchzuführen. Sie begrüße zwar, wenn der AFS in der bisherigen Größe häufiger durchgeführt würde, die ursprüngliche Intention für die Mittelerhöhung sei aber mit einem größeren Veranstaltungskreis begründet gewesen.

OB Kuhn stellt klar, der nächste AFS werde (im Vergleich mit der Theodor-Heuss-Straße) erweitert.

Der AFS sei seit längerer Zeit wieder durchgeführt worden und erfolgreich verlaufen, so StR Peterhoff. Er schlägt vor, im UA Mobilität über das weitere, detaillierte Vorgehen zu diskutieren. Ziel sei eine regelmäßigere, wenn auch nicht wöchentliche, Veranstaltung - an Sonntagen.

Ob den AKU-Mitgliedern klar sei, dass jeder AFS eine Steuergeldverschwendung sei, wenn Straßen ganztägig gesperrt würden, fragt StR Sakkaros (CDU). Ein kostenloser ÖPNV an Sonntagen sei die wirksamste Maßnahme, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.

Aufgrund des Berichts von Herrn Dr. Münter ändert StR Körner den SPD-Antrag (Lfd. Nr. 37) auf zwei autofreie Sonntage mit kostenlosem ÖPNV ab. Die Zusatzkosten sollten aus dem Klimaschutzfonds abgedeckt werden.

StR Winter bezeichnet dieses als bislang noch nicht diskutierte Konkretisierung und lehnt den modifizierten Antrag ab. Seine Fraktion stehe für eine Ausweitung des AFS und werde nächstes Jahr verschiedene Alternativen diskutieren.

Einen Gesamtüberblick über den aktuellen Finanzbedarf des Klimaschutzpakets gibt BM Pätzold. Von dem 200 Mio. €-Paket habe man mit den heutigen Beschlüssen nur noch 87.000 € zur Verfügung. Wenn der Kostenrahmen für den AFS erhöht würde, müsste an anderer Stelle eingespart werden.

Zur Gestaltung des AFS gebe es bei den Fraktionen offenbar noch Klärungsbedarf, so StR Rockenbauch. Es könne lediglich ein Startbudget beschlossen werden. Dieses liegt aus Sicht seiner Fraktion höher als 570.000 €. Hinsichtlich der Ausgestaltung des AFS bietet er interfraktionelle Gespräche an.

Er sieht keinen weiteren Gesprächsbedarf der Fraktionen, entgegnet OB Kuhn. Vielmehr müsse in der heutigen Sitzung entschieden werden, wie das 200 Mio. €-Klimaschutzpaket ausgestaltet wird. In der 3. Lesung könnten noch Änderungsanträge gestellt werden.

StR Rockenbauch schlägt vor, alle zusätzlichen Stellen im Klimaschutzpaket aus dem Haushalt zu finanzieren. Dadurch würden rund 13 Mio. € freigesetzt.

Mit den vorgebrachten Erklärungen seien die Lfd. Nr. 35 (SPD-Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 8), die Lfd. Nr. 36 (dito) und die Lfd. Nr. 38 (dito) erledigt, so OB Kuhn.

Da die Lfd. Nr. 39, Antrag Nr. 598/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) und Lfd. Nr. 40 (dito) am weitestgehend sind, lässt der Oberbürgermeister darüber abstimmen. Er stellt fest:

Beide Anträge werden bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Zur Lfd. Nr. 37 verweist StR Körner auf den modifizierten Antrag seiner Fraktion, die Erhöhung des Budgets auf 700.000 € für lediglich 2 AFS, allerdings mit kostenlosem ÖPNV, zu verwenden und die zusätzlichen Mittel aus dem Klimaschutzfonds zu entnehmen. StRin Köngeter ergänzt, die Erhöhung des Budgets von 570.000 auf 700.000 € im Antrag (Lfd. Nr. 41) betreffe 2020 und 2021 und nicht nur ein Jahr. Falls der Etat des Klimaschutzfonds von 200 Mio. € am Ende nicht ausreiche, so OB Kuhn, müsse dieser Punkt nochmals aufgerufen werden. Dann müsse entschieden werden, wo gekürzt werden müsse. Oder es müsse nach anderen Möglichkeiten gesucht werden.

Wenn jetzt bei jeder Position auf Probleme mit der Finanzierung hingewiesen werde, so StR Körner, sei das von der Argumentation her schwierig. Er bittet darum, diesen Punkt nun zu entscheiden. Der Meinung schließt sich StR Kotz an. Das Klimapaket werde nicht losgelöst vom Haushalt beraten. Wenn der Deckel des Klimapakets überschritten werde, müsse dies im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden. Die Wichtigkeit des Klimas ende nicht an der 200 Mio. €-Deckelung.

Die Lfd. Nrn. 37 und 41 fasst OB Kuhn wie von den Antragstellern vorgetragen inhaltlich zusammen. Herr Dr. Münter berechnet die Zusatzkosten hierzu mit jährlich 1,14 Mio. € (zweimal 570.000 €). Da im Klimapaket schon 570.000 € eingestellt seien, lägen die effektiven Mehrkosten bei 570.000 €/Jahr. StR Kotz empfiehlt, in zwei separaten Abstimmungen zunächst zu klären, ob 2 AFS mit dem entsprechenden Budget durchgeführt werden sollen. Danach solle über den ÖPNV entschieden werden. 2 AFS träfen nicht die Zustimmung seiner Fraktion, bemerkt StR Winter. In den Haushaltsberatungen habe man sich auf ein Budget geeinigt. Die Erhöhung könne mitgetragen werden, nicht aber die Festlegung auf 2 AFS oder die Frage des kostenlosen ÖPNV.

OB Kuhn schlägt eine Abstimmung über die Frage vor, sich auf 2 AFS festzulegen oder nicht. Er habe StR Winter so verstanden, dass er sich nicht auf 2 AFS festlegen wolle, aber einer Budgeterhöhung zustimme. Dem widerspricht StR Körner: StR Winter habe keinen Antrag gestellt. Seine Fraktion habe den Antrag gestellt, den Vorschlag der Verwaltung, 1 AFS pro Jahr durchzuführen, auf 4 AFS auszuweiten. Im VA sei diskutiert worden, ob eine Kostenreduzierung möglich sei. Nach den heutigen Informationen von Herrn Dr. Münter sei von seiner Fraktion beantragt worden, lediglicih 2 AFS vorzusehen.

An die Fraktion 90/GRÜNE richtet StR Rockenbauch die Frage, ob diese zweimal 570.000 € beschließen könne. Wenn die Grünen lediglich keine Festlegung auf eine Anzahl der AFS wünschten, könnte doch zumindest über das Budget abgestimmt werden.

Die Budgeterhöhung auf zweimal 570.000 € könne zum Antrag erhoben werden, so StR Winter. Allerdings könne man erst im nächsten Jahr überlegen, die AFS günstiger zu gestalten und die Anzahl der AFS festzulegen. Ziel sei es, einmal im Monat einen AFS durchzuführen.

StR Körner wiederholt den Antrag seiner Fraktion und wünscht eine Abstimmung. Auf Nachfrage von OB Kuhn bekräftigt StR Winter die Ablehnung seiner Fraktion, 2 AFS mit kostenlosem ÖPNV durchzuführen. Daher werde man gegen den SPD-Antrag stimmen.

OB Kuhn führt aus, er könne die Verhaltensweise der Grünen-Fraktion nicht nachvollziehen. Daraufhin erklärt StR Peterhoff, in der Frage der Budgethöhe gebe es keinen Dissens. Dieser bestehe vielmehr an dem Punkt, sich auf 2 AFS mit kostenlosem ÖPNV festzulegen. OB Kuhn kritisiert, es könne kein Budget ohne Festlegung auf eine Anzahl der AFS festgelegt werden. StRin Köngeter versteht den Antrag der Grünen in der Art, dass eine Budgetfestlegung erfolge, nicht aber eine Festlegung darin, ob der ÖPNV kostenlos sei. Dadurch gebe es mehr Flexibilität in der Frage, wie viele AFS durchgeführt würden. Mit den eingesparten Mitteln könne die Anzahl der AFS erhöht werden.

Seine Fraktion werde dem Antrag der SPD zustimmen, so StR Kotz. Dadurch werde die Anzahl der AFS auf 2 begrenzt, und es bestehe nicht die Gefahr, dass später die Grünen-Fraktion eine wesentlich größere Anzahl der AFS beschließe.

StR Winter bekräftigt den Wunsch seiner Fraktion nach getrennter Abstimmung über Budget und Anzahl der AFS. Auf die Frage von OB Kuhn nach Zustimmung durch die SPD formuliert StR Körner zum wiederholten Mal den zuvor vorgetragenen Antrag.

OB Kuhn stellt den modifizierten SPD-Antrag (ursprünglich Lfd. Nr. 37) zur Abstimmung und stellt fest:

Bei 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

Dies bedeute, in jedes Haushaltsjahr 570.000 € zusätzlich in das Budget aufzunehmen.


Lfd. Nr. 42
- Antrag Nr. 1177/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 335/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Nach Auskunft der Stadtkämmerei sei der Antrag aus beihilferechtlichen Gründen nicht zulässig, so OB Kuhn. Daher solle diese Lfd. Nr. nicht zur Abstimmung gestellt werden. StR Peterhoff führt aus, es solle eine stadtweite Mobilitätsalternative mit zusätzlichen E-Stadtrollern aufgebaut werden. Er bittet BM Fuhrmann, mit den SWS eine Lösung zu finden, um in die Flotte investieren zu können und diese weiter auszubauen. Durch den Antrag zur Prüfung dieser Maßgabe, so OB Kuhn, werde diese Lfd. Nr. nicht abgestimmt und sei erledigt.


Lfd. Nrn. 43 und 44
- Antrag Nr. 306/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

OB Kuhn erklärt, die Verwaltung habe das vegane Essen in städtischen Kantinen nicht übernommen, da die zusätzlichen Mittel aus dem Klimaschutzpaket für bio-regional-saisonale Lebensmittel vorgesehen seien. Eine Ernährungs- bzw. Agrarwende müsse aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen vollzogen werden, so StR Gottfried (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Im Folgenden begründet er den Antrag seiner Fraktion und modifiziert wie folgt: Statt in Lfd. Nr. 43 "anstelle des vegetarischen Gerichts" solle "zusätzlich zum vegetarischen Gericht" formuliert werden. Die Stadtverwaltung habe kein vegetarisches Gericht vorgeschlagen, stellt OB Kuhn klar. Vielmehr sei ein bio-regional-saisonales Gericht in städtischen Kantinen aus Klimaschutzgründen vorgeschlagen worden. Er stellt die Lfd. Nrn. 43 und 44 zur Abstimmung und stellt fest:

Der AKU lehnt bei 4 Ja- und 11 Gegenstimmen die Lfd. Nrn. 43 und 44 mehrheitlich ab.


Lfd. Nrn. 45 und 46
- Antrag Nr. 835/2019 (SPD)

Fleisch sei ein Klimakiller, so StRin Schanbacher, daher müsste sich eine größere Anzahl von Menschen vegetarisch ernähren. Bislang seien fleischhaltige Gerichte in städtischen Kantinen billiger als vegetarische. Ihre Fraktion halte nichts von Verboten und habe daher vorgeschlagen, vegetarische Gerichte mit 1 € zu subventionieren. Dieses müsse mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) diskutiert werden. Auf die Schnelle könne er nicht sagen, so OB Kuhn, was der SPD-Vorschlag kosten würde. StRin Köngeter hält die Preise bei fleischhaltigen Gerichten für zu gering. Sie schlägt vor, die Preise von fleischhaltigen und vegetarischen Gerichten zu tauschen. In der Intention liege seine Fraktion nahe bei dem SPD-Antrag, betont StR Winter. Zu diesem Thema solle das Gespräch mit dem GPR gesucht werden. Auch der Aspekt einer CO2-Betafelung sei sehr interessant. OB Kuhn richtet an die SPD- und PULS-Fraktion die Bitte, den Wunsch nach einer Neutarifierung beim Verhältnis zwischen vegetarischen und nichtvegetarischen Gerichten zu artikulieren. Dazu seien komplexe Gespräche und Verhandlungen des Referats AKR mit dem GPR notwendig.

Ihre Fraktion habe in ihrem Antrag die Verwaltung aufgefordert, die jährlichen Kosten für die Subventionierung von vegetarischem Essen aufzulisten, betont StRin Schanbacher. Sie habe einen jährlichen Bedarf von 500.000 € errechnet (je 1 € bei 2.000 vegetarischen Gerichten an 250 Arbeitstagen). Nun sollten entsprechende Gespräche zu diesem Thema stattfinden. StRin Köngeter gibt zu bedenken, wenn zu dieser Lfd. Nr. kein Beschluss für zusätzliche Mittel gefasst werde, stehe das Geld auch später nicht zur Verfügung. Der UA Essensversorgung solle mit einbezogen werden, so StR Kotz, und im 1. Quartal 2020 solle mit dem GPR ein Ergebnis erreicht werden. Wenn zusätzliche Mittel benötigt würden, würden diese aus dem Jahresabschluss 2019 generiert. StR Urbat bemerkt, es gehe bei diesem Thema um Artenschutz, denn ein großer Fleischkonsum zerstöre Lebensräume. Herr Brause bemerkt, der Essensausschuss sei zwar mehr für das Jugendamt ausgelegt, der GPR sei aber zu Gesprächen bereit. Mit der Dienstvereinbarung Lebensmitteleinkauf sei man auf einem guten Weg und habe stark auf Regionalität gesetzt.

Als Ergebnis hält OB Kuhn fest, das Thema wird im UA Essensversorgung unter Einbeziehung des Referats AKR und des GPR weiterbehandelt. Daher seien die Lfd. Nrn. 45 und 46 erledigt.


Lfd. Nrn. 47 bis 49
- Antrag Nr. 1192/2019 (90/GRÜNE)

Bezüglich der Lfd. Nr. 49 äußert StR Körner die Bitte, bei Ausschreibungen von Catering- Dienstleistungen auch soziale Kriterien (z. B. Tariftreue) zu berücksichtigen. OB Kuhn stimmt der Erweiterung zu und stellt fest:

Der AKU stimmt den Lfd. Nrn. 47 bis 49 einmütig zu.



Lfd. Nr. 50
- Antrag Nr. 600/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Seine Fraktion, so StR Rockenbauch, habe den Antrag verändert: Die 10 zusätzlich beantragten Stellen seien auf 3 reduziert worden. Dies sei nötig, wenn bei allen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt würden. Dies könne nicht jedes einzelne Fachamt leisten, sondern es werde Unterstützung benötigt. StR Kotz unterstützt die CO2-Bepreisung. 98 % dieser Berechnungsfragen seien in deutschen Großstädten aber bundeseinheitlich ähnlich. Diese Aufgabe könne vorteilhafter ddurch den Deutschen Städtetag übernommen werden. Nur einen Bruchteil unterscheide sich Stuttgart von anderen Großstädten. OB Kuhn wird von Herrn Zirkwitz (AfU) informiert, es werde aktuell schon mit dem Städtetag ein solches Konzept erarbeitet. Für die Bewältigung dieser Aufgabe benötige die Stadt keine zusätzlichen Stellen, da in den Fachämtern die neuen Aufgaben übernommen werden könnten. StR Körner äußert den Wunsch, diese Lfd. Nr. bei den Stellenplanberatungen aufzurufen. Daraufhin zieht StR Rockenbauch den Antrag zurück, und die Lfd. Nr. 50 wird vertagt.


Lfd. Nr. 51
- Antrag Nr. 302/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Die Verwaltung habe diesen Antrag nicht übernommen, so OB Kuhn, da eine Einstiegs-CO2-Bepreisung mit 50 €/t CO2 zunächst als ausreichend angesehen werde. StR Rockenbauch kündigt an, den Antrag aufrechtzuerhalten, da die Einstiegsbepreisung moderat sei und dafür im weiteren Verlauf eine stärkere Dynamik aufweise. Seine Fraktion halte den Einstiegspreis für geeignet, betont StR Boy. Nach zwei Jahren könne geprüft werden, welche Auswirkungen die Bepreisung auf die Wirtschaftlichkeitsberechnung habe. Auch StRin Köngeter begrüßt die 50 €-Bepreisung, schlägt aber eine Erhöhung von jährlich 20 € mit dem Ziel vor, im weiteren Verlauf ein Niveau von 180 €/t CO2 zu erreichen. So wie die vorgetragenen unterschiedlichen Zahlen seien auch die Zahlen der Verwaltungsvorlage gegriffen, so OB Kuhn. Das Bepreisungssystem solle möglichst einfach gehalten werden, und die Zahlen könnten im nächsten Doppelhaushalt überprüft werden. StR Kotz gibt zu bedenken, dass sich eine weitere Kostensteigerung aufgrund höherer Klimaanforderungen beispielsweise bei der Anlagentechnik ergibt. Daher sei der Verwaltungsvorschlag positiver als der auf Bundes- und Landesebene, dabei aber immer noch moderat gehalten. StR Rockenbauch ändert seinen Antrag auf die von PULS vorgeschlagene Variante (50 €/t CO2 Einstiegsbepreisung, jährliche Steigerung um 20 €/t CO2 bis 180 €/t CO2).

OB Kuhn stellt diesen Antrag zur Abstimmung und stellt fest:

Der AKU lehnt diesen Antrag bei 7 Ja- und 9 Gegenstimmen ab.

Somit gelte der Verwaltungsvorschlag.


Lfd. Nr. 52
- Antrag Nr. 1193/2019 (90/GRÜNE)

Diese Lfd. Nr. übernehme die Stadtverwaltung, so OB Kuhn.

Lfd. Nr. 53 (dito)

Eine Finanzierung über das stadtinterne Contracting sei für diesen Punkt nicht möglich, betont Herr Dr. Görres. Zudem würden keine zusätzlichen Mittel aus dem Contracting benötigt. OB Kuhn stellt daher fest, der Verwaltungsvorschlag gilt.


Lfd. Nr. 54 (dito)

Zu dieser Lfd. Nr., so OB Kuhn, müsse zur Klärung abgestimmt werden, ob der Vorschlag der Stadtverwaltung übernommen werde.

OB Kuhn stellt fest:

Der AKU stimmt der lfd. Nr. 54 bei 4 Stimmenthaltungen einmütig zu.


Lfd. Nrn. 55 bis 57
- Antrag Nr. 317/2019 (PULS)

Die Maßnahmen hinsichtlich der Gemeinwohlökonomie würden von der Verwaltung schon umgesetzt, so OB Kuhn. StRin Köngeter zieht daher die Anträge zurück.


Lfd. Nr. 58
- Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 10 (SPD)

OB Kuhn erklärt, diese Maßnahmen würden schon von der Verwaltung umgesetzt. StR Körner zieht daher den Antrag zurück.


Lfd. Nrn. 59 bis 61
- Antrag Nr. 1191/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 431/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Die Maßnahmen würden von der Verwaltung schon umgesetzt, so OB Kuhn.


Lfd. Nr. 62
- Antrag Nr. 642/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Die Formulierung seitens der Stadtverwaltung "keine Übernahme" sei missverständlich, betont StR Rockenbauch. Vielmehr sei diese Maßnahme schon im Klimaschutzpaket enthalten und werde zukünftig von der Verwaltung umgesetzt. Daher sei diese Lfd. Nr. erledigt.


Lfd. Nr. 63
- Antrag Nr. 1180/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 417/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Das Gesamtprojekt sei umfassender als die Entsiegelung des Pausenhofs der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule, so StR Körner. Für ihn ist es daher ein Widerspruch, dass das Projekt nur auf der roten Liste steht, aber dennoch von der Verwaltung weiterverfolgt wird. Herr Dr. Görres erklärt, die Entsiegelung des Pausenhofs im Rahmen des Projekts befindet sich bereits in der Umsetzung, und die Fertigstellung sei für Anfang 2020 geplant. BM Pätzold ergänzt, das Gesamtprojekt beinhalte zudem beispielsweise die Sanierung von Lehrerparkplätzen. Der Verwaltung gehe es im Rahmen des Klimaschutzes ausschließlich um die Entsiegelung von Pausenhofflächen, daher werde auch nur dieser Anteil im Klimaschutzpaket finanziert. Mit diesen Anmerkungen erklärt OB Kuhn diese Lfd. Nr. für erledigt.


Lfd. Nrn. 64 und 65
- Antrag Nr. 1181/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 419/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Mit Hinweis von OB Kuhn auf die Haushaltsberatungen sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nr. 66
- Antrag Nr. 626/2019 Haushalt (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Mit Hinweis von OB Kuhn auf die Haushaltsberatungen sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nrn. 67 und 68
- Antrag Nr. 1182/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 420/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Mit Hinweis von OB Kuhn auf die bereits laufende Umsetzung sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nr. 69
- Antrag Nr. 1183/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 421/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

und Lfd. Nr. 70
- Antrag Nr. 1169/2019 (PULS)

StRin Munk schlägt aufgrund der Nichtübernahme dieser Lfd. Nrn. durch die Verwaltung vor, diesen Förderantrag in den VA zu vertagen, was auch StRin Köngeter für ihren Antrag als zutreffend ansieht. Generell könnten im Rahmen des kommunalen Grünprogramms Urban Gardening ausschließlich Projekte gefördert werden, so BM Pätzold. Eine institutionelle Förderung des Vereins Chloroplast e. V. müsse dagegen als Vereinsförderung über den Haushalt beantragt werden.

Mit Hinweis auf eine Vertagung dieser Lfd. Nrn. in den VA schließt OB Kuhn diesen Punkt ab.




Lfd. Nr. 71
- Antrag Nr. 1184/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 422/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Mit dem Hinweis, dass die Maßnahme bereits umgesetzt wird, erklärt OB Kuhn diese Lfd. Nr. als erledigt.


Lfd. Nr. 72 (dito)

Diese Lfd. Nr. (Erhöhung der Fördermittel um 100.000 € p. a.) stellt OB Kuhn zur Abstimmung und stellt fest:

Der AKU stimmt bei 11 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.


Lfd. Nr. 73 (dito)

Diese Lfd. Nr. (Schaffung einer Stelle bei der Stadt) stellt OB Kuhn zur Abstimmung. Er stellt fest:

Der AKU stimmt bei 12 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.


Lfd. Nrn. 74 und 75
- Antrag Nr. 1185/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 424/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Aufgrund des bereits in 1. Lesung erfolgten Beschlusses sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nr. 76
- Antrag Nr. 1186/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 425/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Ihre Fraktion habe zu dieser Lfd. Nr. mit einem stadteigenen Biotop-Pflegetrupp einen kostenneutralen Vorschlag unterbreitet, so StRin Munk. Dies sei möglich, da in der bisherigen Praxis eine aufwendige Fremdvergabe an externe Firmen mit ständigen Ausschreibungen und Schulungen usw. durchgeführt worden sei. Herr Schirner (GFF) führt aus, der Biotop-Pflegetrupp käme mit eigenem finanziellen Aufwand zusätzlich zum bisherigen für landschaftsgärtnerische Aufgaben zuständigen Personal zum Tragen. Wenn die Mittel in gleicher Höhe erhalten blieben, würde dieses zulasten dieser Tätigkeiten gehen. OB Kuhn schlägt vor, diesen Antrag im Stellenplan zu behandeln. Da kein Widerspruch geäußert wird, ist diese Lfd. Nr. erledigt.


Lfd. Nrn. 77 und 78
- Antrag Nr. 1187/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 427/2019 Haushalt (90/GRÜNE)
Da die beantragten Maßnahmen bereits von der Verwaltung weiterverfolgt bzw. umgesetzt werden, sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nr. 79 (dito)

Die Verstärkung durch eine halbe Stelle für eine/einen Bienenschutzbeauftragte/n ist aus Sicht ihrer Fraktion notwendig, erklärt StRin Munk. Da diese Personalverstärkung in den Haushaltsberatungen behandelt wird, erklärt OB Kuhn diese Lfd. Nr. als erledigt.


Lfd. Nrn. 80 bis 83
- Antrag Nr. 1189/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 429/2019 Haushalt (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 646/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Auf Frage von StR Peterhoff nach der Weiterführung des Projekts Wanderbaumallee führt BM Pätzold aus, die Verwaltung prüft die Frage, ob im Rahmen des Grünprogramms eine Förderung möglich ist (ohne Übernahme der Pflegekosten). Da aufgrund dieser Anmerkung kein Widerspruch geäußert wird, erklärt OB Kuhn diese Lfd. Nr. für erledigt.


Lfd. Nrn. 84 bis 87
- Antrag Nr. 1190/2019 (90/GRÜNE)
- Antrag Nr. 430/2019 Haushalt (90/GRÜNE)

Die Verwaltung tausche bereits laufend Gartengeräte zugunsten elektronischer und leiser Aggregate aus, betont OB Kuhn. Daher würden für diese Maßnahme keine Mehrkosten anfallen. StR Boy begrüßt dieses und wünscht sich für eine der nächsten AKU-Sitzungen eine Übersicht zum aktuellen Elektrifizierungsstand. Ebenso wie zum Thema Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge des GFF, so StR Kotz, stimmt seine Fraktion zusätzlichen Budgetmitteln zu. BM Thürnau beziffert den Anteil elektrischer Geräte auf 40 %. Beim altersbedingten Austausch werde grundsätzlich in elektronische Geräte investiert.

Nachdem kein Widerspruch geäußert wird, und StR Kotz ankündigt, die Lfd. Nr. 84 in der 3. Lesung aufzurufen, erklärt OB Kuhn diese Lfd. Nr. für heute als erledigt.


Lfd. Nrn. 88 bis 90
- Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 9 (SPD)

BM Pätzold schlägt vor, dass die Verwaltung diese Lfd. Nr. weiterverfolgt. Auf Nachfrage von OB Kuhn erklärt StRin Schanbacher, mit diesen Anmerkungen seien diese Lfd. Nrn. für ihre Fraktion erledigt.


Lfd. Nrn. 91 und 92
- Antrag Nr. 628/2019 Haushalt (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Da der Antrag in den Haushaltsberatungen behandelt wird, so OB Kuhn, sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nrn. 93 und 94
- Antrag Nr. 303/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

StR Rockenbauch erläutert, im Antrag seiner Fraktion sei nicht gemeint, die SWS sollten Gebäudesanierungen durchführen. Vielmehr beziehe sich die Tätigkeit auf den Part der Anlagen- und Energietechnik. Hier solle die Energiedienst Stuttgart (EDS) aktiv werden. StR Kotz betont, je nach Sanierungsmaßnahme müsse ein spezifisches kompetentes Fachingenieurbüro eingesetzt werden und nicht der städtische Eigenbetrieb. Einen Vorschlag macht OB Kuhn in der Art, diesen Aspekt in die Diskussion über die Grundaufgabe der SWS aufzunehmen. Sowohl im AKU als auch im SWS-Aufsichtsrat solle geklärt werden, welche zusätzlichen Felder die SWS und die EDS übernehmen könnten. Das Kerngeschäft der SWS sei die urbane Energiewende, so StR Rockenbauch. Hierzu müsse diese von der Stadt mit Aufträgen versorgt werden. Da der Stadtrat mit dem Vorschlag von OB Kuhn einverstanden ist, sind diese Lfd. Nrn. erledigt.


Lfd. Nr. 95
- Antrag Nr. 305/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Die Verwaltung habe das beantragte Klimareferat abgelehnt, so OB Kuhn, da es zwingend wichtig sei, das Thema Klima in den verschiedenen betroffenen Referaten und Ämtern zu behandeln. Hinsichtlich der Koordination habe die Stadtverwaltung eine Stabsstelle im Bereich S/OB vorgeschlagen. StR Rockenbauch betont, die von der Verwaltung vorgeschlagene Personalausstattung reiche bei weitem nicht für die Bewältigung der Klimawende aus. Es sei nicht sinnvoll, neben den zahlreichen, den Klimaschutz betreffenden städtischen Institutionen auch noch zusätzlich eine Stabsstelle zu schaffen, die Reibungsverluste verursache. Zahlreiche Aufgaben wie die Klimabilanzierung und die strategischen Planungsaufgaben könnten im neu zu schaffenden Klimareferat bearbeitet werden.

StR Winter bezeichnet die Gründung des AKU bezüglich des Klimaschutzes als richtige Entscheidung. Der AKU sei aufgrund seiner referatsübergreifenden Besetzung völlig ausreichend für die Aktivitäten zum Klimaschutz. Seine Fraktion lehne daher ein neues Klimareferat ab. Dieser Ansicht schließt sich StR Kotz an und betont, in erster Linie sollten die bisherigen Fachleute die Aufgaben des Klimaschutzpakets abarbeiten, und die neue Stabsstelle sollte nur im Hintergrund koordinieren. Er wünsche sich die von StR Rockenbauch vorgeschlagene Verwaltungsneugliederung ausdrücklich nicht, erklärt OB Kuhn. Vielmehr solle das Thema Klimaschutz in den betroffenen Referaten behandelt werden. Er stimmt StR Kotz zu, die Stabsstelle habe nicht die Aufgabe, die Arbeit der Fachleute zu ersetzen und überzogen zu agieren, sondern lediglich eine zentrale Koordination zu gewährleisten. Gerade da Klimaschutz eine hohe Priorität besitze, müssten vielmehr alle städtischen Zuständigkeiten zusammengefasst werden, aber kein eigenes Referat gebildet werden.

Die beiden wichtigsten Bereiche, entgegnet StR Rockenbauch, seien der Klimaschutz und die soziale Frage des Wohnens. Daher sollten diese mit eigenen Referaten vertreten sein. Bislang gebe es vor allem im Bereich Klimaschutz Reibungsverluste in der Stadtverwaltung - einige Themen stagnierten schon seit Jahren.

OB Kuhn stellt diesen Antrag zur Abstimmung stellt fest:

Der AKU lehnt den Anrag bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.


Lfd. Nr. 96 bis 98
- Antrag Nr. 604/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- Antrag Nr. 1224/2019 (FDP)

Für OB Kuhn stellt sich bei diesen Lfd. Nrn. die Frage, ob jetzt die Stellen für den Zeitraum des Klimaschutzpakets mit kw-Vermerken versehen werden sollen, oder ob dieses Thema im Stellenplan aufgerufen werden soll mit dem Ziel, unbefristete Stellen zu schaffen. StR Rockenbauch wünscht darüber eine zentrale Entscheidung. Eine Finanzierung der Stellen über das Klimaschutzpaket bis 2024 begrüßt StR Dr. Oechsner (FDP). Zusätzlich bestehe der Wunsch seiner Fraktion, die Stellen unbefristet zu gestalten. OB Kuhn schlägt eine Entscheidung im Stellenplan vor. Da kein Widerspruch geäußert wird, sind diese Lfd. Nrn. vertagt.


Lfd. Nr. 99
- Antrag Nr. 322/2019, Punkte 1 und 3 (CDU)

Den Vorschlag einer Klimaanleihe für die Stuttgarter Bürgerschaft, so OB Kuhn, habe die Verwaltung geprüft und als haushalts- und gemeindeverfassungsrechtlich nicht zulässig befunden. StR Kotz betont, die Anleihe sei für die Bürger/-innen gedacht, die der Stadt finanzielle Mittel für den Klimaschutz zur Verfügung stellen möchten. Insgesamt solle die Anleihe unter dem Gesichtspunkt "Werbemaßnahme für Klimaschutz" und "Bürgerbeteiligung für Klimaschutz" gesehen werden. Der Stadtrat schlägt vor, die BW Bank für die Anleihe einzubinden, um die rechtlichen Hürden zu umgehen. Die BW Bank könnte der Stadt für ihre Aktivitäten eine Dienstleistungsrechnung inklusive Zinskosten ausstellen. Er bittet die Verwaltung, ein Konstrukt dieser Art rechtlich zu prüfen. BM Fuhrmann sieht den Antrag als Anlass, im Frühjahr nächsten Jahres Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern zu führen, bei denen auch Herr Dr. Görres beteiligt werden solle. In einer der nächsten Ausschusssitzungen könne ein Konzept vorgestellt werden. StR Rockenbauch regt an, schon frühere Überlegungen zu Beteiligungen - in dem Fall an den SWS - als Orientierung für diese Gespräche zu nutzen. Der Vorschlag von BM Fuhrmann findet die Zustimmung von OB Kuhn. Er schlägt im Rahmen dieser Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden eine Diskussion darüber vor, welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz insgesamt bestünden. Mit den Ausführungen von BM Fuhrmann erklärt OB Kuhn ohne Widerspruch der Gemeinderäte den Lfd. Punkt für erledigt.


Lfd. Nr. 100 (dito)

Bei dieser Lfd. Nr. stellt sich für OB Kuhn die Frage, ob die Kurzstreckenflüge reduziert werden können. Das Ergebnis von Gesprächen im Aufsichtsrat der FSG und mit der Deutschen Bahn sei, dass diese Reduzierung erst vorgenommen werden könne, wenn die Bahnverbindungen nach München und Frankfurt verbessert worden seien. StR Kotz erläutert, seine Fraktion wolle den dieses Thema betreffenden Passus (GRDrs 975/2019, Punkt 3) streichen oder zumindest umformulieren. Die Bahnverbindung von Stuttgart nach Frankfurt mit einer Reisedauer von nur gut einer Stunde, betont StR Körner, ist nicht zu toppen. Daher stelle sich für ihn die Frage, welche Maßnahmen auf dieser Strecke zusätzlich umgesetzt werden müssten, damit die Kurzstreckenflüge wegfallen könnten. Hinsichtlich der Bahnstrecke nach München werde aktuell der neue Bahnknoten gebaut. Hier frage er sich, ob bei Fertigstellung der Schnellbahnstrecke die Voraussetzungen für den Wegfall der Kurzstreckenflüge vorliegen. Wer schnell CO2 einsparen wolle, so OB Kuhn, müsse auch über die Luftverkehrsbeziehungen diskutieren. Diese könnten reduziert werden, wenn die Bahnverbindungen vorteilhaft seien und wenn schon in Stuttgart Eincheckmöglichkeiten für Fluggepäck bestehen würden. Als weiterer Punkt komme hinzu, dass aufgrund der deutschen Luftfahrtregelungen die Fluggesellschaften beispielsweise nur von Frankfurt oder München weite internationale Strecken fliegen könnten. Daher seien bislang die Kurzstreckenflüge notwendig. Derzeit liefen Gespräche zu diesen Themen zwischen dem Flughafenvorstand und der Deutschen Bahn. StR Kotz schlägt vor, die seiner Meinung nach im Flughafenaufsichtsrat beschlossene Formulierung zu diesem Passus zu verwenden. Hierzu gibt OB Kuhn zu bedenken, er müsse in dem Fall aus einer nicht öffentlichen Aufsichtsratssitzung diese Formulierung verwenden und bis zur 3. Lesung vorlegen. Hinsichtlich der Lfd. Nr. 121 verweist StR Körner darauf, die Verwaltung legt bis April 2020 einen Vorschlag vor, welche Klimaschutzziele u. a. der Flughafen bis 2025 bzw. 2030 erreichen soll. In diesem Zusammenhang könne diese Lfd. Nr. aufgerufen werden. StR Kotz bekräftigt seine Absicht, in der 3. Lesung der aktuell vorliegenden Formulierung nicht zustimmen zu können. Daraufhin schlägt der Oberbürgermeister eine Änderung der Formulierung bis zur 3. Lesung vor. Da kein Widerspruch geäußert wird, ist diese Lfd. Nr. erledigt.


Lfd. Nrn. 101 und 102
Antrag Nr. 826/2019 (SPD)

BM Pätzold erläutert den Verwaltungsvorschlag. Danach stellt er fest:

Der AKU stimmt dem Verwaltungsvorschlag einmütig zu.


Lfd. Nr. 103 (dito)

Dem Vorschlag von StRin Schanbacher, Partnerstädte nicht einzubeziehen, wird nicht nähergetreten. Von StR Kotz wird die Untersuchung begrüßt.

BM Pätzold stellt fest:

Der AKU stimmt dem Verwaltungsvorschlag (Budget 30.000 €) einmütig zu.

Lfd. Nrn. 104 und 105 (dito)

BM Pätzold stellt auch zu diesen Querlistennummern Einmütigkeit fest:


Lfd. Nrn. 106 bis 108
Antrag Nr. 830/2019 (SPD)
Antrag Nr. 831/2019 (SPD)
Antrag Nr. 832/2019 (SPD)

Nach einem Hinweis von StR Körner stellt BM Pätzold die Erledigung der Querlistennummer 107 durch die vorgestern erfolgten Beratungen des Verwaltungsausschusses zur 2. Lesung fest.

Danach informiert der Bürgermeister, es sollen die Maßnahmen finanziert werden, die sozusagen "on top" zu Sanierungen durchgeführt werden. Da in der Roten Liste das Bezirksrathaus Weilimdorf als Komplettsanierung geführt werde, zähle dieses Vorhaben nicht dazu. Die Ballspielhalle Botnang befinde sich in der Grünen Liste (Verwaltungsvorschlag) und sei damit erledigt.

StRin Schanbacher begründet die Anträge ihrer Fraktion. Sie wirbt dafür, das Bezirksrathaus Weilimdorf aufzunehmen. Ihr gegenüber regt StR Kotz an, dieses in der 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2020/2021 aufzurufen. Er kündigt seine Unterstützung an.

Für seine Fraktion erklärt StR Körner die Querlistennummer 106 als zunächst erledigt. Daraufhin stellt BM Pätzold die Erledigung der Nrn. 106 und 108 fest.


Lfd. Nr. 109
Antrag Nr. 833/2019 (SPD)

BM Pätzold stellt mit Hinweis darauf, dass dieses Vorhaben Bestandteil der Grünen Liste ist, die Erledigung fest.


Lfd. Nr. 110
Antrag Nr. 1194/2019 (90/GRÜNE)

Gegenüber StR Körner räumt BM Pätzold ein, es kann darüber diskutiert werden, die Optimierung der Biogasanlagen als "on top" anzusehen. Er teilt zudem mit, enthalten sei auch der Ausbau der PV-Nutzung.

Der Antrag wird von StRin Munk begründet. Nach der Information von Herrn Dr. Görres, dass das Budget beispielsweise für eine in den nächsten zwei Jahren zu erneuernde Siebmaschine vorgesehen ist, äußert StRin Munk die Auffassung, dieser Punkt muss in den Haushalt aufgenommen werden.

Mit der Anmerkung, dieser Punkt werde von den Ratsmitgliedern heute mitgenommen, um zu entscheiden, ob dieser in der 3. Lesung aufgerufen werden soll, schließt BM Pätzold diesen Punkt ab.


Lfd. Nr. 111
Antrag Nr. 1178/2019 (90/GRÜNE)
HH-Antrag Nr. 338/2019 (90/GRÜNE)

Laut StR Kotz und StRin Munk ist diesem Punkt in den Etatberatungen bereits zugestimmt worden.


Lfd. Nr. 112
Antrag Nr. 1179/2019 (90/GRÜNE)
HH-Antrag 343/2019 (90/GRÜNE)

Von StR Boy wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei PV-Dachanlagen und PV-Fassadenanlagen um zwei separate Themen handelt. Er kündigt an, das Thema Fassadenanlagen im Aufsichtsrat der SWS anzusprechen.

Anschließend stellt BM Pätzold die Erledigung fest.


Lfd. Nr. 113
Antrag Nr. 1195/2019 (90/GRÜNE)
HH-Antrag 344/2019 (90/GRÜNE)

Nach der Kenntnisnahme im Verwaltungsausschuss geht BM Pätzold davon aus, dass dieses Thema bei den Stellenplanberatungen behandelt wird.


Lfd. Nrn. 114 bis 116
Antrag Nr. 1196/2019 (90/GRÜNE)
Antrag Nr. 228/2019 (90/GRÜNE)

Zu den von der Verwaltung für die Durchführung einer internationalen Klimakonferenz für Schüler für notwendig erachteten zusätzlichen 180.000 € stellt BM Pätzold fest:

Der AKU lehnt die Bereitstellung dieser Mittel bei 8 Ja- und 8 Gegenstimmen bei Stimmengleichheit ab.


Lfd. Nr. 117 (dito)

BM Pätzold weist auf das ablehnende Abstimmungsergebnis unter den Nrn. 114 bis 116 hin und stellt die Erledigung dieser Zusatzmaßnahme für eine internationale Schülerkonferenz fest.


Lfd. Nrn. 118 bis 125
Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 1 (SPD)

OB Kuhn und StR Körner weisen auf die Erledigung der SPD-Anträge hin.

An dieser Stelle wird die Zusage des Oberbürgermeisters, für die Ausgestaltung des Klimaschutzfonds einen Vorschlag zu unterbreiten, aufgerufen. Das dazu ausgeteilte Blatt mit der Ziffer 1 Einführung und der Ziffer 2 Präambel ist diesem Protokoll beigefügt.

OB Kuhn führt dazu aus, die jetzt vorgelegte zweite Version des Veränderungsvorschlags unterscheide sich von dem heute Vormittag ausgeteilten Vorschlag lediglich darin, dass die bereits beschlossenen Antragspunkte der SPD-Gemeinderatsfraktion konkreter aufgenommen worden seien. Dieser Text würde zu Beginn des Klimaschutzpakets stehen. Bekanntlich habe es ja Irritationen zu der Frage "Welchen Stellenwert haben die formulierten Ziele?" gegeben. Die Verwaltung wolle klarstellen, dass, wenn das 1,5 Grad-Ziel auf Stuttgarter Verhältnisse umgerechnet werde, diese Zahlen erreichbar und möglich seien. Ebenfalls sei bedeutsam, zum Ausdruck zu bringen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) gerne mehr erreichen wolle. Dass es sich um ambitionierte Ziele handle - im Internet werde das Angestrebte als zu mutlos bezeichnet - könne daran erkannt werden, da Länder wie Dänemark und Norwegen CO2-Neutralität bis 2030 erreichen wollten (2030 - Stuttgart 65 % CO2 Reduzierung). Angesichts der Bedingungen in Norwegen (sehr viel Wasserkraft und Windkraft) und Dänemark (sehr viel Windkraft) mit im Vergleich zu Stuttgart wenig Industrie sei das Stuttgarter Ziel viel ambitionierter. Ohnehin sei die Stuttgarter Zielsetzung ambitionierter als die Ziele, die das Land und der Bund verfolgten.

Außerdem habe die Verwaltung die seither vorgeschlagene Überschrift "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" mit folgendem Satz konkretisiert:

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat der Stadt Stuttgart erkennen den weltweiten Klimanotstand an und verpflichten sich, dazu beizutragen, seine Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

In der nachfolgend stattfindenden Aussprache, in der zum einen der Begriff "Klimanotstand" und zum anderen ein fehlender Ermessensspielraum im zweiten Satzteil kontrovers diskutiert werden, wird seitens des Oberbürgermeisters folgende präzisierende Modifizierung vorgeschlagen:

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat der Stadt Stuttgart erkennen an, dass das Weltklima in Not ist, und verpflichten sich, in Stuttgart zu handeln.

Aus der Diskussion leitet er ab, dass über die Formulierung in der 3. Lesung nochmals abgestimmt werden soll.

Zum Abschluss der Querlistennummer 125 stellt der Vorsitzende die Formulierung

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat der Stadt Stuttgart erkennen an, dass das Weltklima in Not ist, und verpflichten sich, in Stuttgart zu handeln.

zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt stimmt diesem Formulierungsvorschlag mit 10 Ja-, 3 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

Dies gehe in die Ratsunterlagen für die 3. Lesung ein. Der Gemeinderat entscheide dann in der 3. Lesung, ob diese oder eine andere Formulierung gewünscht werde. Die Stimmenthaltungen werden von ihm dahingehend interpretiert, dass noch Beratungsbedarf besteht.



Lfd. Nrn. 126 und 127
Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 3 und 6 (SPD)

Nach einem Sachvortrag von BM Pätzold wird von StR Körner der Antrag Nr. 1219/2019, Ziffer 3 erläutert. Dabei hebt er zum einen hervor, dass in den letzten drei Jahren die SWS im Bereich der Erneuerbaren Energien lediglich unter 1 Mio. €/Jahr investiert haben, und zum anderen, dass SVV-Vermögen zugunsten der SWS umgeschichtet werden soll. Seiner Rechnung nach stehen dafür unter Berücksichtigung der SSB-Unterstützung sowie der Erwerbe Wassernetz und Hochdruck/Hochspannung rund 300 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel sollten in den kommenden Jahren Schritt für Schritt in die Energiewende investiert werden. Mit dem bei solchen Aktivitäten stets einhergehenden Fremdkapital würde sich eine Summe von bis zu 1 Mrd. € ergeben. Mit dieser Summe könnte CO2 in einer Größenordnung von 5 Mio. t eingespart werden.

Der Grund für das geringe SWS-Engagement bei den Erneuerbaren Energien liegt laut StR Boy nicht an fehlenden Finanzmitteln, sondern an fehlenden Projekten. Für ihn ist für das von StR Körner skizzierte Vorgehen noch nicht der richtige Zeitpunkt gekommen. Nach der im SWS-Aufsichtsrat für April 2020 vereinbarten Strategiediskussion müsse über die Finanzierung der dann ins Auge gefassten Projekte diskutiert werden. Über die Verwendung der SVV-Mittel gehöre eine separate Diskussion geführt. Dabei müsse dann aber nicht nur die Energiewende, sondern auch die Verkehrswende (SSB-Bedarfe) eine Rolle spielen.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion artikuliert StR Kotz Bereitschaft, Ideen der SWS aufzugreifen und über deren Realisierung zu sprechen. Allerdings ist es auch für ihn zu früh, heute diesbezüglich bereits eine konkrete Finanzsumme in den Raum zu stellen.

StR Rockenbauch weist ebenfalls auf die angekündigte Strategiediskussion sowie auf die Notwendigkeit konkreter Projekte hin. Eine entsprechende Mittelreservierung bezeichnet er als plausibel.

Anknüpfend an StR Boy erinnert BM Fuhrmann an die Zuständigkeiten des SWS- und des SVV-Aufsichtsrats. Sich bereits heute auf die Mittelverwendung festzulegen, erachtet er als falsch. Letztlich dienten die SVV-Anlagen auch der SSB-Finanzierung. Hierzu verweist StR Körner darauf, dass in anderen Städten die Erträge der Stadtwerke herangezogen werden, um Verluste der Nahverkehrsunternehmen auszugleichen. Von daher sei sein Vorschlag ein Vorschlag zur nachhaltig sicheren Finanzierung der SSB. Die SVV-Erträge reichten nach 2024 dafür nicht mehr aus. Zudem sei es auch nicht die Aufgabe einer Kommune, Mittel in börsennotierte Unternehmen zu investieren.

Zur weiteren Vorgehensweise schlägt er vor, diesen Querlistenpunkt sowie den Punkt 127 in den April 2020 (Strategiediskussion der SWS) zu vertagen. Dass diese Punkte im Rahmen der Strategiediskussion aufgerufen werden, sagt anschließend BM Pätzold zu.


Lfd. Nr. 128
Antrag Nr. 1219, Punkt 7 (SPD)

Der von BM Pätzold analog der Querliste dargestellten Vorgehensweise der Verwaltung wird aus dem Ausschuss heraus nicht widersprochen.

Lfd. Nrn. 129 und 130
Antrag Nr. 836/2019 (SPD)

Dieser Antrag wird von StRin Schanbacher erläutert. Ihr hält der Vorsitzende entgegen, dass zunächst ein Bericht zum Stromspar-Check und den vorliegenden Erfahrungen stattfinden muss. Dargestellt gehörten dann auch die Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Die bislang aufgelegten Projekte seien alle finanziert. Zunächst müsse geschaut werden, die zur Verfügung stehenden Mittel (40.000 €) in die Umsetzung zu bringen. Schwierig sei, jetzt der Caritas mehr Mittel zuzusagen. Von StRin Schanbacher werden Nachsteuerungsmöglichkeiten für notwendig angesehen.

BM Pätzold sagt anschließend zu, in einer der nächsten Sitzungen des AKU einen entsprechenden Bericht vorzusehen.


Lfd. Nr. 131
HH-Antrag Nr. 1126/2019 (AfD)

BM Pätzold weist auf die Beantwortung durch die GRDrs 786/2019 hin.


Lfd. Nr. 132
HH-Antrag Nr. 603/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Zum Verwaltungsvorschlag stellt BM Pätzold fest:

Der AKU stimmt einmütig zu, 200.000 € für ein entsprechendes Gutachten zur Verfügung zu stellen.


Lfd. Nr. 133
HH-Antrag Nr. 608/2019 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)

Laut BM Pätzold wurde dieser Punkt in der 2. Lesung im Zusammenhang mit dem Thema Stadtentwicklungskonzept erledigt.


Lfd. Nr. 134
HH-Antrag Nr. 834/2019 (SPD)

Gegenüber StR Körner teilt BM Pätzold mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt aus den Mitteln des Klimaschutzpakets 697.625 € noch nicht verplant sind.

Danach stellt BM Pätzold fest:
Der AKU stimmt einmütig dem Antrag zu, für die Ladeinfrastruktur in der Maybachstraße 190.000 € zur Verfügung zu stellen.


Die sich nach der Abarbeitung der Lfd. Nrn. der Querliste ergebenden Wortmeldungen sind in der Folge dargestellt.

StR Kotz bittet die Frage zu klären, ob der täglich in Papierform erscheinende Pressespiegel der Stadtverwaltung nicht in digitaler Form verbreitet werden kann. Anschließend informiert Herr Mat is (L/OB-K), der Pressespiegel werde täglich erstellt. Seit Jahren werde ein digitaler Versand geprüft. Hierbei handle es sich um eine Kostenfrage, denn die Vervielfältigung sei limitiert. Er nehme die Nachfrage mit. Um Klärung bis zur 3. Lesung bittet StR Kotz. Dabei äußert er die Bereitschaft, Restmittel des Klimafonds für eventuelle Mehrkosten bereitzustellen.

Von BM Pätzold wird zugesagt, dieses bei Punkt "Klimafreundliche Verwaltung" aufzurufen. Gegebenenfalls könne dann auf Restmittel des Klimaschutzfonds zurückgegriffen werden.

StR Peterhoff erinnert, anknüpfend an die bei den derzeit laufenden Etatberatungen zum ersten Mal in digitaler Form zur Verfügung gestellten Haushaltsanträge, dass seine Fraktion bereits vor längerer Zeit den Antrag gestellt hat, die Haushaltsvorlagen ebenfalls papierlos zur Verfügung zu stellen. Seine Fraktion sei diesbezüglich offen.

StR Rockenbauch thematisiert die Finanzierung des Energieberatungszentrums. Auf eine dazu in der 2. Lesung erfolgte Beantwortung und darauf, dass sich dort der Antragsteller mit der Beantwortung zufrieden gezeigt hat, verweist BM Pätzold.

Zu einer Nachfrage von StRin Schanbacher sagt BM Pätzold zum Abschluss der Beratung zu, die besprochenen Änderungen des Klimaschutzfonds schnellstmöglich dem Gemeinderat mitzuteilen.

Gegen die Planansätze werden keine Einwendungen erhoben.
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